Zur Verstärkung unseres Teams der
Ludwig Fresenius Schulen in
Landshut suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt in
Vollzeit mit 20 Wochenstunden
eine:n:
Lehrkraft für Physiotherapie
(m/w/d)
Was Sie erwartet:
-Vorbereitung, Durchführung und
Nachbereitung des Unterrichts nach
der Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung in der
Physiotherapie
-Erstellung und Bewertung von
Leistungskontrollen
-Betreuung der Schüler während
der Ausbildung in Theorie und
Praxis sowie im Praktikum
-Klass...
Ludwig Fresenius Schulen in
Landshut suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt in
Vollzeit mit 20 Wochenstunden
eine:n:
Lehrkraft für Physiotherapie
(m/w/d)
Was Sie erwartet:
-Vorbereitung, Durchführung und
Nachbereitung des Unterrichts nach
der Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung in der
Physiotherapie
-Erstellung und Bewertung von
Leistungskontrollen
-Betreuung der Schüler während
der Ausbildung in Theorie und
Praxis sowie im Praktikum
-Klass...
Wie sieht das rechtlich aus?Man muss ja alles zehn Jahre aufheben und belegen können.
:grin: :grin:
Was tun?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wir hatten einen riesigen Wasserrohrbruch in der Praxis , leider standen einige Räume bzw Schränke total unter Wasser .Hier lagerten auch unsere Terminpläne der letzten Jahre .AllesPfutsch, da mit Bleistift geschrieben.
Wie sieht das rechtlich aus?Man muss ja alles zehn Jahre aufheben und belegen können.
:grin: :grin:
Was tun?
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Dachte die müsste ich auch parat halten bei einer Prüfung. :flushed:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Jetzt echt.
Dachte die müsste ich auch parat halten bei einer Prüfung. :flushed:
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Kitane schrieb:
Nein musst du nicht kannst du vernichten,aber Patientendoku mußt du glaube ich 5 Jahre aufbewahren
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Wonderwoman schrieb:
10 Jahre!!!
Was nun,kenn mich nicht aus :confused:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Terminpläne gar nicht,Doku fünf,alles andere zehn?
Was nun,kenn mich nicht aus :confused:
Schaust Du hier: Patientenrechtegesetz – Dokumentation und Patientenakte
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Wonderwoman schrieb:
Na... da bist Du aber nicht mehr auf dem neusten Stand.
Schaust Du hier: Patientenrechtegesetz – Dokumentation und Patientenakte
§ 8 Aufbewahrungsfrist
Die Verlaufsdokumentation nach Anlage 1 Ziffer 8 ist für drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Behandlungsserie abgeschlossen wurde, aufzubewahren. Der Leistungserbringer hat eine sichere Aufbewahrung zu gewährleisten (vgl. § 10).
Wird allerdings durch das Patientenrechtegesetz auf 10 Jahre ausgedehnt.
Terminpläne gehören nicht dazu und können vernichtet werden.
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Tempelritter schrieb:
Rahmenvertrag DAK -
§ 8 Aufbewahrungsfrist
Die Verlaufsdokumentation nach Anlage 1 Ziffer 8 ist für drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Behandlungsserie abgeschlossen wurde, aufzubewahren. Der Leistungserbringer hat eine sichere Aufbewahrung zu gewährleisten (vgl. § 10).
Wird allerdings durch das Patientenrechtegesetz auf 10 Jahre ausgedehnt.
Terminpläne gehören nicht dazu und können vernichtet werden.
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PI1 schrieb:
Terminbücher musst Du nicht aufbewahren. :blush:
Du brauchst den eh nur, wenn Du Dir Deine Termine nicht alle im Kopf merken kannst - Du bist nicht verpflichtet, Deine Termine aufzuschreiben. Ist allerdings praktisch :blush:
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Gruss Ralf
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Ralf H. schrieb:
Terminpläne sind keine betriebswirschaftlichen, aufzubewahrenden Dokument, da sie mit Bleistift und somit manipulierbar sind. Verlaufsdokumentation ist die Patientenkartei gemein. Dort sind Datum und Behandlung festgehalten, da wir eine Pflicht zur Dokumentation der Behandlung haben. Schmeisst weg den Kram
Gruss Ralf
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die neue schrieb:
Dein Terminplan kann am Ende des Tages geschreddert werden.
Du brauchst den eh nur, wenn Du Dir Deine Termine nicht alle im Kopf merken kannst - Du bist nicht verpflichtet, Deine Termine aufzuschreiben. Ist allerdings praktisch :blush:
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