Wir suchen nach einer
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
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drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
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Vielleicht kann mir jemand bei meinem kleien Problem helfen ?
Ich arbeite in meiner eigenen Ein-Mann-Praxis und auf dem Weg zur Praxis ist mir vor einem halben Jahr ein Straßenschild auf mein Auto gefallen welches nicht gut gesichert war.
Nun mein problem : Die Gegenversicherung möchte nicht die Ausfallgebühr zahlen die für mich entstanden ist weil ich 2 Patienten nicht Behandeln und Absagen konnte. Leider hat das Eintreffen der Polizei sehr lange gedauert und so konnte ich nicht die Termine wahrnehmen.
Die Gegenversicherung (Allianz) hat mich mit dem Argument angeschrieben das diese Termine doch zu einem späteren Zeitpunkt wahrgenommen werden können.
Ich denke aber so wie wir eine Ausfallgebühr ohne rechtzeitige Absage nehmen so gilt das praktisch auch umgekehrt.
Kennt sich da jemand zufällig mit dem Thema aus ?
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen
Vielleicht kann mir jemand bei meinem kleien Problem helfen ?
Ich arbeite in meiner eigenen Ein-Mann-Praxis und auf dem Weg zur Praxis ist mir vor einem halben Jahr ein Straßenschild auf mein Auto gefallen welches nicht gut gesichert war.
Nun mein problem : Die Gegenversicherung möchte nicht die Ausfallgebühr zahlen die für mich entstanden ist weil ich 2 Patienten nicht Behandeln und Absagen konnte. Leider hat das Eintreffen der Polizei sehr lange gedauert und so konnte ich nicht die Termine wahrnehmen.
Die Gegenversicherung (Allianz) hat mich mit dem Argument angeschrieben das diese Termine doch zu einem späteren Zeitpunkt wahrgenommen werden können.
Ich denke aber so wie wir eine Ausfallgebühr ohne rechtzeitige Absage nehmen so gilt das praktisch auch umgekehrt.
Kennt sich da jemand zufällig mit dem Thema aus ?
Wenn nein sind die Termine in der Tat nachholbar.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Haben deine Patienten dir denn eine Ausfallrechnung geschrieben?
Wenn nein sind die Termine in der Tat nachholbar.
MfG :)
Aber das ist meineserachtens nicht das, was Du der Versicherung in Rechnung stellen kannst, denn Du kannst diesen Termin ja tatsächlich nachholen.
Du hattest einen Verdienstausfall in der Zeit, den die gegnerische Versicherung zahlen müsste. Nun musst du darlegen, dass Du rigide Terminstrukturen hast und du keinerlei Flexibilität hast, um das Defizit wieder reinzuarbeiten. Oder der Patient war so sauer, dass er daraufhin das Rezept abgebrochen hat und du hast in die Lücken keinen anderen Patienten bestellen können.
Bin aber kein Anwalt, habe jedoch schon viel zu viel Lebenserfahrung mit Versicherungen sammeln dürfen. Trotzdem ist dies keine Rechtsauskunft.
Viele Grüße
Monika
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Eberhard schrieb:
Natürlich haben auch wir als Praxis durch uns generierte Ausfälle an Patienten bezahlt. Dies kam so im Jahr zwei- bis dreimal vor.
Grundlagen (BGB) und Rechtsprechung kannst Du Dir selbst im Internet suchen. Außerdem - wie oben gechrieben- müsste Dir das Dein Anwalt erklären können.......
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Bernie schrieb:
Kein Schadenersatz (darum geht es wohl hier) an Patienten bei unverschuldeter Terminabsage (so wie in diesem Fall!) durch den Arzt/Therapeuten. Die Versicherung handelt hier richtig. Die Argumentation der Versicherung ist hier jedoch aus meiner Sicht falsch, da bei "Abgabeverzug" (wie beim Annahmeverzug) keine Nachleistung gefordert werden kann.
Grundlagen (BGB) und Rechtsprechung kannst Du Dir selbst im Internet suchen. Außerdem - wie oben gechrieben- müsste Dir das Dein Anwalt erklären können.......
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Alfred Kramer schrieb:
Ich seh das anders: Durch den unverschuldeten Unfall sind 2 Behandlungszeiten verloren gegangen, für die Ersatztermine muß ich wieder Zeit aufwenden, d,h, 4 Einheiten verbrauchen um 2 bezahlt zu bekommen!. Dieser Verlust ist also tatsächlich entstanden. Das Argument, der Termin sei ja nachholbar, passt nur für den Patienten, denn der bekommt die Leistung , nur eben später. Der Therapeut aber kann das allerhöchstens in seiner Freizeit nachholen, und das kann auch eine Versicherung nicht verlangen!
Aber die Versicherungen argumentieren anders - und kommen damit durch...
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@Alfred Kramer: Stimmt, so würde man mit gesundem Menschenverstand argumentieren.
Aber die Versicherungen argumentieren anders - und kommen damit durch...
Gruß
Nora
Aber leider sind auch hier viele Kollegen genauso eingeschüchtert und unbedarft wie beit den Auseinandersetzungen mit den GKVen
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Alfred Kramer schrieb:
@Nora Weber: Aber nur, wenn man keinen umfassenden Rechtsschutz und keinen kompetenten Anwalt zu Seite hat. Ich hab beides und daher auch mit Versicherungen schon so einiges durchgekämpft.
Aber leider sind auch hier viele Kollegen genauso eingeschüchtert und unbedarft wie beit den Auseinandersetzungen mit den GKVen
Die Frage ist doch, hat AT für die 2 Termine den Patienten etwas gezahlt? Das wäre dann, so wie er (sie) es schrieb eine Ausfallgebühr. Dann wäre aber AT schön bl... , da es bei Unverschulden kein Recht auf Schadensersatz (in diesem Fall) gibt (§ 611 ff.BGB ) Hat er (sie) nichts gezahlt ist ja gar erst mal gar kein Schaden entstanden. Dann muss man sich in einem zweiten Schritt überlegen, ob AT einen Verdienstausfall hat. Den kann er(sie) dann gelten machen - das ist aber keine "Ausfallgebühr".
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Bernie schrieb:
Also gut, ich drück mich nochmal anders aus.
Die Frage ist doch, hat AT für die 2 Termine den Patienten etwas gezahlt? Das wäre dann, so wie er (sie) es schrieb eine Ausfallgebühr. Dann wäre aber AT schön bl... , da es bei Unverschulden kein Recht auf Schadensersatz (in diesem Fall) gibt (§ 611 ff.BGB ) Hat er (sie) nichts gezahlt ist ja gar erst mal gar kein Schaden entstanden. Dann muss man sich in einem zweiten Schritt überlegen, ob AT einen Verdienstausfall hat. Den kann er(sie) dann gelten machen - das ist aber keine "Ausfallgebühr".
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Eberhard schrieb:
Unverschuldet, dieses Wort hat es in meiner Praxis nicht gegeben. Ich habe immer jedem Patienten zu Verstehen gegeben, dass er, der Patient, mit der Anahme von Terminen ein gewisses Risiko eingeht (Verursacherprinzip). Wenn sich eine Strassenbahn verspätet, oder es ist Streik, oder das Auto hat gestreikt, oder der Blitz hat eingeschlagen usw. kann der Patient tatsächlich nichts dafür, der Therapeut und die Praxis aber schon gar nichts. Keiner Physiopraxis ist es zuzumuten, dass sie eine Detektei unterhält, die die Fälle von Schuld und Unschuld prüft. Mit diesen Erkenntnissen bin ich vierzig Jahre sehr gut gefahren.
Kauf Dir nen Palandt, dann weißt Du was ich meine ............
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Bernie schrieb:
??? Ich gebs auf.
Kauf Dir nen Palandt, dann weißt Du was ich meine ............
Für Prinzipienreiterein sollte ein höheres Ziel im Hintergrund stehen - finde ich. Schließlich ist Lebenszeit kostbar und zudem ist Zeit auch Geld.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Ob es sich für 2 nicht behandelte Patienten lohnt einen Schriftverkehr mit der Versicherung zu führen? Wohl eher nicht...
Für Prinzipienreiterein sollte ein höheres Ziel im Hintergrund stehen - finde ich. Schließlich ist Lebenszeit kostbar und zudem ist Zeit auch Geld.
Gruß von Monique
Anwalt und meine Rechtsschutz hat sich in dieser Richtung schon oft bewährt!
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Alfred Kramer schrieb:
Genau diese Einstellung macht es für Versicherungen wie GKVen lohnenswert , Leistungen zu verweigern! Im Einzelfall mag es ein geringer Betrag sein, in der Summe ist es durchaus rentabel für diese Firmen! Mein
Anwalt und meine Rechtsschutz hat sich in dieser Richtung schon oft bewährt!
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RoFo schrieb:
Ja. Aber hier gehts jetzt mal nicht um die GKV.
Stimmt, aber der Mechanismus ist durchaus vergleichbar, und diese Versicherungen rechnen einfach damit, daß nur einem geringen Teil Ihrer Ablehnungen widersprochen wird.
Würden diese unberechtigen Widersprüche- genau wie die Absetzungen dder GKVen- regelmäßig mit Widersprüchen und Klagen verteuert , würde sich das bald ändern. Ich habe sehr häufig in der Vergangenheit von meiner DKV eigene Rechnungen für Physio auf Beihilfe gekürzt bekommen, und ich habe jedes Mal protestiert und jedes Mal mein Geld bekommen!!
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Alfred Kramer schrieb:
@RoFo:
Stimmt, aber der Mechanismus ist durchaus vergleichbar, und diese Versicherungen rechnen einfach damit, daß nur einem geringen Teil Ihrer Ablehnungen widersprochen wird.
Würden diese unberechtigen Widersprüche- genau wie die Absetzungen dder GKVen- regelmäßig mit Widersprüchen und Klagen verteuert , würde sich das bald ändern. Ich habe sehr häufig in der Vergangenheit von meiner DKV eigene Rechnungen für Physio auf Beihilfe gekürzt bekommen, und ich habe jedes Mal protestiert und jedes Mal mein Geld bekommen!!
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kvet schrieb:
Es ist super schwer in der heutigen Zeit einen Termin nachzuholen, vor allem dann, wenn er nur am späten Nachmittag erfolgen kann. Dadurch verlängert sich ein Rezept oft um 4 Wochen.
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RoFo schrieb:
Da AT die wichtigste Frage nicht beantwortet, ist das hier eh nicht beantwortbar.
Natürlich haben auch wir als Praxis durch uns generierte Ausfälle an Patienten bezahlt. Dies kam so im Jahr zwei- bis dreimal vor.
LOL... ist die Antwort ernst gemeint???
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Wonderwoman schrieb:
Eberhard schrieb am 26.11.19 15:33:
Natürlich haben auch wir als Praxis durch uns generierte Ausfälle an Patienten bezahlt. Dies kam so im Jahr zwei- bis dreimal vor.
LOL... ist die Antwort ernst gemeint???
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Eberhard schrieb:
Das ist natürlich ernst gemeint!
Das ist natürlich ernst gemeint!
Wie ermittelst du denn die Höhe des Schaden, der dem Patienten entstanden ist? Zwischen Rentner, Hartz 4 Bezieher und TOP Manager können da ja Welten liegen.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Eberhard schrieb am 29.11.19 10:10:
Das ist natürlich ernst gemeint!
Wie ermittelst du denn die Höhe des Schaden, der dem Patienten entstanden ist? Zwischen Rentner, Hartz 4 Bezieher und TOP Manager können da ja Welten liegen.
MfG :)
Das ist natürlich ernst gemeint!
Wie ermittelst du denn die Höhe des Schaden, der dem Patienten entstanden ist? Zwischen Rentner, Hartz 4 Bezieher und TOP Manager können da ja Welten liegen.
MfG :)
"Sie haben sich ein Bahnticket gekauft und sind quer durch die Republik gegurkt um festzustellen das ich den Termin verbaselt habe. Sorry, das ist dumm gelaufen, wenn Sie noch mögen erstatte ich Ihnen selbstverständlich die Auslagen und hier wären Tickets passend zum neuen Termin den ich mir gerade dick umrandet in den Kalender eingetragen habe."
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Papa Alpaka schrieb:
Ingo Friedrich schrieb am 29.11.19 21:41:
Eberhard schrieb am 29.11.19 10:10:
Das ist natürlich ernst gemeint!
Wie ermittelst du denn die Höhe des Schaden, der dem Patienten entstanden ist? Zwischen Rentner, Hartz 4 Bezieher und TOP Manager können da ja Welten liegen.
MfG :)
"Sie haben sich ein Bahnticket gekauft und sind quer durch die Republik gegurkt um festzustellen das ich den Termin verbaselt habe. Sorry, das ist dumm gelaufen, wenn Sie noch mögen erstatte ich Ihnen selbstverständlich die Auslagen und hier wären Tickets passend zum neuen Termin den ich mir gerade dick umrandet in den Kalender eingetragen habe."
Wenn ihr einen Patienten zu einem bestimmten Termin einbestellt habt und dieser dann dummerweise doppelt belegt ist, schickt ihr ihn einfach wieder weg?
Kein Ausgleich?
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mbone schrieb:
D.h. Im Umkehrschluß
Wenn ihr einen Patienten zu einem bestimmten Termin einbestellt habt und dieser dann dummerweise doppelt belegt ist, schickt ihr ihn einfach wieder weg?
Kein Ausgleich?
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Eberhard schrieb:
Wir bezahlten den selben Betrag an den Patienten, den er hätte bezahlen müssen, wenn er den Termin verpasst hätte.
Wenn mir das beim Hausbau jeder Handwerker bezahlt hätte, der (teilweise sehr) kurzfristig dann doch an einem anderen Tag (oder auch gar nicht) gekommen ist, dann hätt ich da ein hübsches Sümmchen gespart.
Ausgleich im Sinne von Ersatztermin ist natürlich selbstredend, auch kurzfristig.
Aber ausbezahlen? Das kanns wohl nur in der Physiotherapie geben.
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Sarah Gerbert schrieb:
Nicht dein Ernst? Ihr bringt Geld zum Arbeiten mit?
Wenn mir das beim Hausbau jeder Handwerker bezahlt hätte, der (teilweise sehr) kurzfristig dann doch an einem anderen Tag (oder auch gar nicht) gekommen ist, dann hätt ich da ein hübsches Sümmchen gespart.
Ausgleich im Sinne von Ersatztermin ist natürlich selbstredend, auch kurzfristig.
Aber ausbezahlen? Das kanns wohl nur in der Physiotherapie geben.
Das kanns wohl nur in der Physiotherapie geben.
:smile:
bin gerade auch ein wenig erschüttert.
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bundy007 schrieb:
Sarah Gerbert schrieb am 30.11.19 16:49:
Das kanns wohl nur in der Physiotherapie geben.
:smile:
bin gerade auch ein wenig erschüttert.
"Das kanns wohl nur in der Physiotherapie geben. "
--> Nein, das gilt bei jedem Dienstvertrag.
".... jeder Handwerker bezahlt hätte, ...."
--> Das ist ein Werkvertrag und kein Dienstvertrag.......
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Bernie schrieb:
Ist doch alles gesetzlich geregelt. Zudem gibt es Rechtsprechung. Warum diskutiert man darüber eigentlich?
"Das kanns wohl nur in der Physiotherapie geben. "
--> Nein, das gilt bei jedem Dienstvertrag.
".... jeder Handwerker bezahlt hätte, ...."
--> Das ist ein Werkvertrag und kein Dienstvertrag.......
Nicht dein Ernst? Ihr bringt Geld zum Arbeiten mit?
Wenn mir das beim Hausbau jeder Handwerker bezahlt hätte, der (teilweise sehr) kurzfristig dann doch an einem anderen Tag (oder auch gar nicht) gekommen ist, dann hätt ich da ein hübsches Sümmchen gespart.
Ausgleich im Sinne von Ersatztermin ist natürlich selbstredend, auch kurzfristig.
Aber ausbezahlen? Das kanns wohl nur in der Physiotherapie geben.
Patient nimmt sich für den Termin extra frei, kommt rechtzeitig und ihm wird gesagt er könne wieder gehen, da sein Termin leider doppelt belegt wäre.
Aber natürlich muß er dafür nicht unterschreiben sondern darf den Termin gnädigerweise nächste Woche noch mal haben.....?
Selbst aber eine Ausfallrechnung schreiben wenn Patient nicht kommt?
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mbone schrieb:
Sarah Gerbert schrieb am 30.11.19 16:49:
Nicht dein Ernst? Ihr bringt Geld zum Arbeiten mit?
Wenn mir das beim Hausbau jeder Handwerker bezahlt hätte, der (teilweise sehr) kurzfristig dann doch an einem anderen Tag (oder auch gar nicht) gekommen ist, dann hätt ich da ein hübsches Sümmchen gespart.
Ausgleich im Sinne von Ersatztermin ist natürlich selbstredend, auch kurzfristig.
Aber ausbezahlen? Das kanns wohl nur in der Physiotherapie geben.
Patient nimmt sich für den Termin extra frei, kommt rechtzeitig und ihm wird gesagt er könne wieder gehen, da sein Termin leider doppelt belegt wäre.
Aber natürlich muß er dafür nicht unterschreiben sondern darf den Termin gnädigerweise nächste Woche noch mal haben.....?
Selbst aber eine Ausfallrechnung schreiben wenn Patient nicht kommt?
Bei der Ausgangsfrage ging es um "höhere Gewalt".
Ich habe in mehr als 25 Jahren einmal den Ausfall erstattet. Der Patient hatte tatsächlich einen Schaden, den ich selbstverständlich ersetzt habe.
Aber mehrmals im Jahr könnte ich mir nicht vorstellen. Im Normfall hat der Patient eben keinen Schaden, wenn der Termin kurzfristig ausfällt. Er kann mit der Zeit, so wie es auch vom PI erwartet wird, durchaus etwas anderes anfangen.
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RoFo schrieb:
Wieso Termin doppelt belegt??
Bei der Ausgangsfrage ging es um "höhere Gewalt".
Ich habe in mehr als 25 Jahren einmal den Ausfall erstattet. Der Patient hatte tatsächlich einen Schaden, den ich selbstverständlich ersetzt habe.
Aber mehrmals im Jahr könnte ich mir nicht vorstellen. Im Normfall hat der Patient eben keinen Schaden, wenn der Termin kurzfristig ausfällt. Er kann mit der Zeit, so wie es auch vom PI erwartet wird, durchaus etwas anderes anfangen.
Wir bezahlten den selben Betrag an den Patienten, den er hätte bezahlen müssen, wenn er den Termin verpasst hätte.
Das ist zwar nett, aber betriebswirtschaftlich unangebracht. Als Tipp solltest Du Dir mal das deutsche Schadensersatzrecht anschauen.
Aber jeder führt seine Praxis so wie er/sie meint. :wink:
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Wonderwoman schrieb:
Eberhard schrieb am 30.11.19 15:52:
Wir bezahlten den selben Betrag an den Patienten, den er hätte bezahlen müssen, wenn er den Termin verpasst hätte.
Das ist zwar nett, aber betriebswirtschaftlich unangebracht. Als Tipp solltest Du Dir mal das deutsche Schadensersatzrecht anschauen.
Aber jeder führt seine Praxis so wie er/sie meint. :wink:
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Problem beschreiben
mosaik schrieb:
Irgendwo habe ich gelesen,dass das in Rechnung stellen für versäumte Termine für beide Seiten gilt. In dem Fall muss der Patient den Schaden darstellen, dass er aufgrund der Terminvereinbarung etwas anderes nicht habe wahrnehmen können, oder Minusstunden habe machen müssen......
Aber das ist meineserachtens nicht das, was Du der Versicherung in Rechnung stellen kannst, denn Du kannst diesen Termin ja tatsächlich nachholen.
Du hattest einen Verdienstausfall in der Zeit, den die gegnerische Versicherung zahlen müsste. Nun musst du darlegen, dass Du rigide Terminstrukturen hast und du keinerlei Flexibilität hast, um das Defizit wieder reinzuarbeiten. Oder der Patient war so sauer, dass er daraufhin das Rezept abgebrochen hat und du hast in die Lücken keinen anderen Patienten bestellen können.
Bin aber kein Anwalt, habe jedoch schon viel zu viel Lebenserfahrung mit Versicherungen sammeln dürfen. Trotzdem ist dies keine Rechtsauskunft.
Viele Grüße
Monika
für die Versicherung zählt nur ein nachgewiesener Schaden, keine Ausfallgebühr! Hast Du keinen Anwalt eingeschaltet, Du bist doch an dem Vorfasll nicht schuld?? Ein Anwalt wird Dir Deine - begrenzten - Möglichkeiten erklären.
Die Leistung einer Haftpflicht setzt einen nachgewiesenen Schaden voraus, beim Auto ist es klar.
mfg hgb :wink:
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Problem beschreiben
hgb schrieb:
Hallo mab,
für die Versicherung zählt nur ein nachgewiesener Schaden, keine Ausfallgebühr! Hast Du keinen Anwalt eingeschaltet, Du bist doch an dem Vorfasll nicht schuld?? Ein Anwalt wird Dir Deine - begrenzten - Möglichkeiten erklären.
Die Leistung einer Haftpflicht setzt einen nachgewiesenen Schaden voraus, beim Auto ist es klar.
mfg hgb :wink:
Oder meinst du Verdienstausfall? Der wird bei Selbständigen anders gewertet als bei AN. Deine Lebenszeit (Termine nachholen) wird wohl nicht ersetzt.
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Problem beschreiben
RoFo schrieb:
Meinst du wirklich Ausfallgebühr im Sinne, dass du diese an die Patienten gezahlt hast?
Oder meinst du Verdienstausfall? Der wird bei Selbständigen anders gewertet als bei AN. Deine Lebenszeit (Termine nachholen) wird wohl nicht ersetzt.
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Ich gebe zu, ich versteh es/dich nicht:
Du hast Patienten bei durch dir/deinen Angestellten verursachten Ausfällen die Therapie erstattet, sprich ihnen Geld ausbezahlt?
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Sarah Gerbert schrieb:
Hallo Eberhard!
Ich gebe zu, ich versteh es/dich nicht:
Du hast Patienten bei durch dir/deinen Angestellten verursachten Ausfällen die Therapie erstattet, sprich ihnen Geld ausbezahlt?
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Eberhard schrieb:
In früherer Zeit haben wir schon einmal darüber geschrieben und niemand hat sich darüber aufgeregt. Ich bleibe dabei: Wenn ein Patient einen Termin verpasst, egal warum, muß er bezahlen, wenn wir als Praxis einen Termin vebocken, müssen wir bezahlen. Ich finde das einfacn so gerecht und in Ordnung.
Dem Patient ist nicht geholfen, wenn er für einen ausgefallen Termin Geld in die Hand gedrückt bekommt. Und somit aus z.B. 6 Behandlungen 5 werden.
Sondern wenn er zeitnah, wenn möglich am gleichen Tag, einen Ersatztermin bekommt. Dem Patienten geht es um die Therapie, die Verbesserung seines Problems. Sich als Therapeut davon freikaufen zu wollen/sollen geht am Sinn der Sache vorbei.
Als PI sieht die Sache anders aus. Er lebt von seiner zur Verfügung gestellten Praxiszeit. Und jede Lücke mindert nunmal den Umsatz und somit auch den Gewinn. Deswegen ja auch die Ausfallrechnungsregelung.
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Sarah Gerbert schrieb:
Entschuldigung, aber das ist doch Blödsinn.
Dem Patient ist nicht geholfen, wenn er für einen ausgefallen Termin Geld in die Hand gedrückt bekommt. Und somit aus z.B. 6 Behandlungen 5 werden.
Sondern wenn er zeitnah, wenn möglich am gleichen Tag, einen Ersatztermin bekommt. Dem Patienten geht es um die Therapie, die Verbesserung seines Problems. Sich als Therapeut davon freikaufen zu wollen/sollen geht am Sinn der Sache vorbei.
Als PI sieht die Sache anders aus. Er lebt von seiner zur Verfügung gestellten Praxiszeit. Und jede Lücke mindert nunmal den Umsatz und somit auch den Gewinn. Deswegen ja auch die Ausfallrechnungsregelung.
Wird ja immer doller hier!
Eberhard, wenn du nicht genau erklärst, wie wann und warum du was machst, dann versteht man es kaum!
Der nachweisbare Schaden des Patienten ist ja selten so hoch/niedrig wie unser Honorar.
Und bei jedem Terminzettelpatzer kommt man als Patient zu einem Extrataschengeld?
Wie gesagt, in mehr als 2 Jahrzehnten gerade einmal gehabt. Patient hat vorher bei Therapeut und PI darauf hingewiesen, dass er extra einen Schnellzug gebucht hat als den sonst üblichen Bummelwagon, um rechtzeitig beim Termin zu sein (er hatte Außentermine in ganz D). Ich habe die Fahrkartendifferenz bezahlt. War mir mega peinlich!
Und das war ein super netter Patti, nicht auszudenken, wenn es ein Stinkstiefel gewesen wäre....
Also bitte genaue Erklärung!
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RoFo schrieb:
5 statt 6 Behandlungen?!?!
Wird ja immer doller hier!
Eberhard, wenn du nicht genau erklärst, wie wann und warum du was machst, dann versteht man es kaum!
Der nachweisbare Schaden des Patienten ist ja selten so hoch/niedrig wie unser Honorar.
Und bei jedem Terminzettelpatzer kommt man als Patient zu einem Extrataschengeld?
Wie gesagt, in mehr als 2 Jahrzehnten gerade einmal gehabt. Patient hat vorher bei Therapeut und PI darauf hingewiesen, dass er extra einen Schnellzug gebucht hat als den sonst üblichen Bummelwagon, um rechtzeitig beim Termin zu sein (er hatte Außentermine in ganz D). Ich habe die Fahrkartendifferenz bezahlt. War mir mega peinlich!
Und das war ein super netter Patti, nicht auszudenken, wenn es ein Stinkstiefel gewesen wäre....
Also bitte genaue Erklärung!
„Sie können morgen früh nicht? Kein Problem, kommt die Therapeutin einfach etwas später zur Arbeit. Kann sie Überstunden abbauen."
„Beihilfe? Dafür haben wir den Spezialtarif."
„Wunschtherapeutin? Das geht. Die Angestellte freut sich über schmierige Typen."
„Wellness auf Rezept? Dafür sind wir doch da."
„Sicherlich kniet sich die Therapeutin zur Lymphdrainage bei Ihnen Zuhause vor's Sofa."
„Ihre Verordnung hat einen Fehler. Wir kümmern uns um die Korrektur vom Arzt."
„Gerne schicke ich Ihnen eine Rechnung über die Zuzahlung nach Hause."
usw. usf.
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tom1350 schrieb:
Man kann den Patienten nicht genug entgegen kommen.
„Sie können morgen früh nicht? Kein Problem, kommt die Therapeutin einfach etwas später zur Arbeit. Kann sie Überstunden abbauen."
„Beihilfe? Dafür haben wir den Spezialtarif."
„Wunschtherapeutin? Das geht. Die Angestellte freut sich über schmierige Typen."
„Wellness auf Rezept? Dafür sind wir doch da."
„Sicherlich kniet sich die Therapeutin zur Lymphdrainage bei Ihnen Zuhause vor's Sofa."
„Ihre Verordnung hat einen Fehler. Wir kümmern uns um die Korrektur vom Arzt."
„Gerne schicke ich Ihnen eine Rechnung über die Zuzahlung nach Hause."
usw. usf.
Mich wundert eher die Begriffsstutzigkeit den Sachverhalt nicht verstehen zu können (wollen?)
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mbone schrieb:
Ich finde Eberhardt hat das sehr klar und eindeutig erläutert
Mich wundert eher die Begriffsstutzigkeit den Sachverhalt nicht verstehen zu können (wollen?)
Wie geschrieben, ich habe dies zu aller Zufriedenheit fast vierzig Jahre so gemacht.
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Eberhard schrieb:
Ich weiß auch nicht, warum das so schwer verständlich ist. Es beinhaltet einfaches rationales Denken. Der Patient bezahlt bei Nichterscheinen zu einem Termin, den Abrechnungswert der Therapie. Umgekehrt zahlt die betreffende Praxis wenn ein Patient rechtzeitig zu seinem Termin erschienen ist und eben dieser reguläre Termin von der Praxis, aus welchen Gründen auch immer, nicht wahrgenommen werden kann, den selben Betrag. Natürlich wird die entsprechende Behandlung der Terminfolge hinten angehängt.
Wie geschrieben, ich habe dies zu aller Zufriedenheit fast vierzig Jahre so gemacht.
Ob das rationales Denken beinhaltet stell ich hiermit ganz entschieden dahin.
Und du warst Vptvorstand Bawü?
Na vielen Dank auch!
Und weil ich grad dabei und in Fahrt bin: lieber mbone, ich würd mich mit Beifall klatschen etwas zurück halten. Warst nicht du derjenige, der zwar fürstliche Gehälter bezahlt, aber jetzt als Selbständiger in die Altersarmut abdriftet?
Rechnet ihr zwei eigentlich gelegentlich mal mit?
Sorry an alle Mitleser, aber wer so einen Blödsinn verbreitet und dann auch noch ernsthaft verteidigt....da fällt mir echt nix mehr ein. Bzw da platzt mir echt der Kragen.
So, und jetzt ist gut. Schönes Restwochende noch!
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Sarah Gerbert schrieb:
Der Patient bekommt den Ausfall erstattet UND außerdem (natürlich!) den Termin hinten dran gehängt?
Ob das rationales Denken beinhaltet stell ich hiermit ganz entschieden dahin.
Und du warst Vptvorstand Bawü?
Na vielen Dank auch!
Und weil ich grad dabei und in Fahrt bin: lieber mbone, ich würd mich mit Beifall klatschen etwas zurück halten. Warst nicht du derjenige, der zwar fürstliche Gehälter bezahlt, aber jetzt als Selbständiger in die Altersarmut abdriftet?
Rechnet ihr zwei eigentlich gelegentlich mal mit?
Sorry an alle Mitleser, aber wer so einen Blödsinn verbreitet und dann auch noch ernsthaft verteidigt....da fällt mir echt nix mehr ein. Bzw da platzt mir echt der Kragen.
So, und jetzt ist gut. Schönes Restwochende noch!
Ich weiß auch nicht, warum das so schwer verständlich ist. Es beinhaltet einfaches rationales Denken. Der Patient bezahlt bei Nichterscheinen zu einem Termin, den Abrechnungswert der Therapie. Umgekehrt zahlt die betreffende Praxis wenn ein Patient rechtzeitig zu seinem Termin erschienen ist und eben dieser reguläre Termin von der Praxis, aus welchen Gründen auch immer, nicht wahrgenommen werden kann, den selben Betrag. Natürlich wird die entsprechende Behandlung der Terminfolge hinten angehängt.
Wie geschrieben, ich habe dies zu aller Zufriedenheit fast vierzig Jahre so gemacht.
Sorry Eberhard... das ist nicht rationales Denken, sondern Handeln aus Ahnungslosigkeit oder weil man soviel Geld hat und es eigentlich auch verschenken könnte.
In D muss jeder Schaden nachgewiesen werden. Bei uns ist das der entgangene Umsatz aus der Behandlung. Beim Patienten ist das ganz unterschiedlich. Es macht schon einen Unterschied, wenn ein Patient aus der Nachbarstadt kommt oder gleich um die Ecke wohnt.
Weiter muss der Schadenersatz aktiv eingefordert werden. Bei Dir hört es sich jedoch so an, dass Du sofort die Kasse aufsperrst und auszahlst.
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Wonderwoman schrieb:
Eberhard schrieb am 1.12.19 17:35:
Ich weiß auch nicht, warum das so schwer verständlich ist. Es beinhaltet einfaches rationales Denken. Der Patient bezahlt bei Nichterscheinen zu einem Termin, den Abrechnungswert der Therapie. Umgekehrt zahlt die betreffende Praxis wenn ein Patient rechtzeitig zu seinem Termin erschienen ist und eben dieser reguläre Termin von der Praxis, aus welchen Gründen auch immer, nicht wahrgenommen werden kann, den selben Betrag. Natürlich wird die entsprechende Behandlung der Terminfolge hinten angehängt.
Wie geschrieben, ich habe dies zu aller Zufriedenheit fast vierzig Jahre so gemacht.
Sorry Eberhard... das ist nicht rationales Denken, sondern Handeln aus Ahnungslosigkeit oder weil man soviel Geld hat und es eigentlich auch verschenken könnte.
In D muss jeder Schaden nachgewiesen werden. Bei uns ist das der entgangene Umsatz aus der Behandlung. Beim Patienten ist das ganz unterschiedlich. Es macht schon einen Unterschied, wenn ein Patient aus der Nachbarstadt kommt oder gleich um die Ecke wohnt.
Weiter muss der Schadenersatz aktiv eingefordert werden. Bei Dir hört es sich jedoch so an, dass Du sofort die Kasse aufsperrst und auszahlst.
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Eberhard schrieb:
Das hat mit VPT-Vorstsand nichts zu tun. Ich bin eben schon immer der Meinung, dass wenn der Patient seinen Ausfall bezahlen muß, es die Therapiepraxis in umgekehrten Fall ebenfalls muß.Der ausgefallene Termin wird selbstverständlich hinten angehängt, denn ich will ihn ja auch abrechnen. Dies habe ich gegebenenfalls auch bei meinen und anderen VPT-Versammlungen so vertreten. Noch nie habe ich diesbezüglich Widerrede gehört.
So ähnlich machte ich das auch vierzig Jahre lang und halte das, wie ich bereits ausführte, für selbstverständlich. Es geht mir dabei weniger um Schadensersatz und eine umständliche Beweisführung wollte ich den Patiente schon gar nicht zumuten. Da sich solche Situationen ganz selten im Jahr einstellten, sperrte ich ganz selten die Kasse auf. Andere Kollegen in meinem Umfeld verfolgten und verfolgen übrigens das gleiche Prinzip.
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Eberhard schrieb:
"Weiter muss der Schadenersatz aktiv eingefordert werden. Bei Dir hört es sich jedoch so an, dass Du sofort die Kasse aufsperrst und auszahlst."
So ähnlich machte ich das auch vierzig Jahre lang und halte das, wie ich bereits ausführte, für selbstverständlich. Es geht mir dabei weniger um Schadensersatz und eine umständliche Beweisführung wollte ich den Patiente schon gar nicht zumuten. Da sich solche Situationen ganz selten im Jahr einstellten, sperrte ich ganz selten die Kasse auf. Andere Kollegen in meinem Umfeld verfolgten und verfolgen übrigens das gleiche Prinzip.
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FSchulze schrieb:
Absolut korrekt! @ Eberhard
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