Zur Unterstützung unseres Teams in
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Was Sie erwartet:
- Sehr gute Bezahlung ab 23€/h
und Bonuszahlungen
- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
Behandlungseinheiten
- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
- Benzingutschein
- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
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erreichen
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ich habe mal eine Frage bezüglich Syntela, welche ja im Allgemeinen schon für ihr nettes Absetzungsverhalten bekannt sind.
Ich habe jetzt jeden Monat komplette Absetzungen mit der Begründung " VO nicht lesbar" dabei. Es sind Maschinen geschriebene Verordnungen, die evt etwas schwach gedruckt, aber im Original trotzdem mehr als lesbar sind.
Die Kopien, die ich von ihren Scans bekomme, sind in der Tat nicht lesbar, aber das liegt meines Erachtens an ihrem Scanner und nicht an der Verordnung. Auf mein Drängen, sich doch bitte die Original-VO aus dem Archiv kommen zu lassen und die Leserlichkeit zu überprüfen, bekomme ich auch immer mein Geld (weil man es ja lesen kann) - aber der Arbeitsaufwand der da jedes mal dran hängt - nervt mich tieeeerisch!Angeblich bin ich die Einzige , die wohl ein solches Problem mit den nicht-lesbaren Verordnungen hat und somit wollte ich hiermit mal nachfragen, ob es euch auch so geht oder ob ich tatsächlich die Einzige bin, die angeblich "nicht-leserliche" Verordnungen dort einreicht?
Danke für eure Antworten
Liebe Grüße
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sjtwiggy schrieb:
Hallo ,
ich habe mal eine Frage bezüglich Syntela, welche ja im Allgemeinen schon für ihr nettes Absetzungsverhalten bekannt sind.
Ich habe jetzt jeden Monat komplette Absetzungen mit der Begründung " VO nicht lesbar" dabei. Es sind Maschinen geschriebene Verordnungen, die evt etwas schwach gedruckt, aber im Original trotzdem mehr als lesbar sind.
Die Kopien, die ich von ihren Scans bekomme, sind in der Tat nicht lesbar, aber das liegt meines Erachtens an ihrem Scanner und nicht an der Verordnung. Auf mein Drängen, sich doch bitte die Original-VO aus dem Archiv kommen zu lassen und die Leserlichkeit zu überprüfen, bekomme ich auch immer mein Geld (weil man es ja lesen kann) - aber der Arbeitsaufwand der da jedes mal dran hängt - nervt mich tieeeerisch!Angeblich bin ich die Einzige , die wohl ein solches Problem mit den nicht-lesbaren Verordnungen hat und somit wollte ich hiermit mal nachfragen, ob es euch auch so geht oder ob ich tatsächlich die Einzige bin, die angeblich "nicht-leserliche" Verordnungen dort einreicht?
Danke für eure Antworten
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Papa Alpaka schrieb:
€40 zzgl. Zinsen pro Fall nicht vergessen. Dann ist die Reparatur schnell wirtschaftlich darstellbar :)
€40 zzgl. Zinsen pro Fall nicht vergessen. Dann ist die Reparatur schnell wirtschaftlich darstellbar :)
immer die 40€ Verzugspausche §288 Abs. 5 BGB und Verzugszinsen §288 Abs. 2 BGB in Rechnung stellen. Wird das nicht bezahlt, den Gerichtsvollzieher schicken.
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Tempelritter schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 2.12.16 13:52:
€40 zzgl. Zinsen pro Fall nicht vergessen. Dann ist die Reparatur schnell wirtschaftlich darstellbar :)
immer die 40€ Verzugspausche §288 Abs. 5 BGB und Verzugszinsen §288 Abs. 2 BGB in Rechnung stellen. Wird das nicht bezahlt, den Gerichtsvollzieher schicken.
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Tempelritter schrieb:
schreib die DAK Hamburg (Produktmanagement Heilmittel) und Bremen (Heilmittel-Fachzentrum) an und mache deinem Ärger Luft, das wirkt. Ich habe zum Teil auch schwach bedruckte Formulare, das wurde bisher noch nicht abgesetzt. Ein Vorteil hat das, diese Formulare muss die Syntela schön ins Archiv sortieren, der Rest wird im Auftrag der DAK vernichtet.
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