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Unsere Privatpraxis für
Physiotherapie und Osteopathie,
gelegen im Herzen von Ohligs,
befindet sich in einem historischen
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Osteopahieausbildung (oder Prüfung
steht unmittelbar bevor )
- interessierst dich für die
Osteopathie? Wir übernehmen die
Fortbildungskosten zu 100%
- Physiotherapeut*in mit MT , MLD
In Teilzeit bis 20 Stunden
Wir sind herzlich, offen, familiär
sowie kompetent und freuen uns...
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Nun kamen 2 MA und fanden es ungerecht wie handhabt ihr es ?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kollegen,ich brauche eure Hilfe. Ein MA z.b. arbeitet 30 Stunden Montag und Donnerstag 7 Stunden Dienstag und Mittwoch 6 und Freitag 4 ? Wir berechnen bei Urlaub pro Tag 6 Stunden. Freitag hätte der MA 2 Stunden mehr in der Berechnung und Montag und Donnerstag 1 weniger.Bei Feiertag und Krankheiten wird der Tag berechnet wie gearbeitet.
Nun kamen 2 MA und fanden es ungerecht wie handhabt ihr es ?
Ansonsten würde ich auf § 7 Abs. 2 des Bundesurlaubsgesaetzes verweisen:
Also gibt es entweder zumindest wochenweise Urlaub, oder man kann sich auf eine gleichmäßige Verteilung der Urlaubs- auf die Wochentage einigen. Alternativ können natürlich freie Tage über das im Titel genannte Stundenkonto gewährt und an anderer Stelle wieder eingearbeitet werden.
Gruß
Nora
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Aber es gibt doch auch mal die Situation wo ein Kollege ein verlängertes Wochenende haben will,wegen eines Kurzurlaubes oder ä. Wie würde denn der Freitag berechnet werden?
LG ergonosis
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ergonosis schrieb:
Urlaubstage sind an die Anzahl der Arbeitstage pro Woche gebunden und nicht an die Wochen- bzw. Tagesarbeitszeit (nix xx Std./Woche). Daher ist ein Urlaubstag als ganzes und nicht in "Häppchen" zu nehmen und zu gewähren. Eine ungerechte Behandlung findet somit nicht statt.
LG ergonosis
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Nora Weber schrieb:
Es gibt weder "Teil-Urlaubstage" noch "Mehr-Als-Urlaubstage" - ein Tag ist immer ein Tag. Eine Korrektur der unterschiedlichen Stunden ist wie auch bei Krankheit und Feiertagen nicht erlaubt.
Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
Ansonsten würde ich auf § 7 Abs. 2 des Bundesurlaubsgesaetzes verweisen:
Also gibt es entweder zumindest wochenweise Urlaub, oder man kann sich auf eine gleichmäßige Verteilung der Urlaubs- auf die Wochentage einigen. Alternativ können natürlich freie Tage über das im Titel genannte Stundenkonto gewährt und an anderer Stelle wieder eingearbeitet werden.
Gruß
Nora
Anders sieht es, wie Nora schreibt, bei der "Finanzierung" freier Tage durch das Stundenkonto aus: gibt das Stundenkonto genug Überstunden her um einen Tag freizunehmen werden die dafür nötigen Planstunden von den Überstunden abgezogen, d.h. in Freizeit ausgeglichen - und dann ist es relevant ob der Freitag planmäßig 2 oder 10 Arbeitsstunden hat ;)
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Papa Alpaka schrieb:
1 Tag Erholungsurlaub hat 24 Stunden in denen keine Arbeitsleistung schuldig ist und der absolut neutral auf das Stundenkonto wirkt. Egal ob am Freitag regelmäßig 2 oder 10 Stunden gearbeitet würden; auf dem Weg ins verlängerte Wochenende ist das 1 Tag Erholungsurlaub.
Anders sieht es, wie Nora schreibt, bei der "Finanzierung" freier Tage durch das Stundenkonto aus: gibt das Stundenkonto genug Überstunden her um einen Tag freizunehmen werden die dafür nötigen Planstunden von den Überstunden abgezogen, d.h. in Freizeit ausgeglichen - und dann ist es relevant ob der Freitag planmäßig 2 oder 10 Arbeitsstunden hat ;)
Beispiel Urlaub: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Urlaub genommen= 5 Tage Urlaub.
Beispiel Überstunden: Montag 7h Arbeitstag = es müssen 7h Übersunden genommen werden.
Freitag 4h Arbeitstag = es müssen 4h Übersunden genommen werden.
Wieviele Tage Urlaub haben Deine MA denn? oder berechnet ihr den in Stunden?
LG
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Enilorak schrieb:
Hey ,ich würde sagen 1 Urlaubstag=1 Urlaubstag.
Beispiel Urlaub: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Urlaub genommen= 5 Tage Urlaub.
Beispiel Überstunden: Montag 7h Arbeitstag = es müssen 7h Übersunden genommen werden.
Freitag 4h Arbeitstag = es müssen 4h Übersunden genommen werden.
Wieviele Tage Urlaub haben Deine MA denn? oder berechnet ihr den in Stunden?
LG
WIr handhaben das so, dass ein einem „kurzen“ Tag, der freigenommen werden möchte gerne der Abbau von Überstunden zum EInsatz kommt.
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Kamja schrieb:
1 Tag Urlaub ist ein Tag Urlaub-egal wie viele Stunden gearbeitet werde würden.
WIr handhaben das so, dass ein einem „kurzen“ Tag, der freigenommen werden möchte gerne der Abbau von Überstunden zum EInsatz kommt.
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