Zur Unterstützung unseres Teams in
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Was Sie erwartet:
- Sehr gute Bezahlung ab 23€/h
und Bonuszahlungen
- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
Behandlungseinheiten
- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
- Benzingutschein
- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
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- Sehr gute Bezahlung ab 23€/h
und Bonuszahlungen
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darf ich als Physio Stosswellentherapie anwenden/anbieten?!
Oder muss ich erst den sek.Heilpraktiker Physiotherapie haben?!
Viele Grüsse und ein schönes Wochenende
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
darf ich als Physio Stosswellentherapie anwenden/anbieten?!
Oder muss ich erst den sek.Heilpraktiker Physiotherapie haben?!
Viele Grüsse und ein schönes Wochenende
Hallo,
darf ich als Physio Stosswellentherapie anwenden/anbieten?!
Oder muss ich erst den sek.Heilpraktiker Physiotherapie haben?!
Viele Grüsse und ein schönes Wochenende
Dazu brauchst du den Voll-HP.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
OK! Danke!
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morpheus-06 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 1.12.17 20:20:
Hallo,
darf ich als Physio Stosswellentherapie anwenden/anbieten?!
Oder muss ich erst den sek.Heilpraktiker Physiotherapie haben?!
Viele Grüsse und ein schönes Wochenende
Dazu brauchst du den Voll-HP.
meiner Meinung nach anbieten :ja, anwenden nur mit ärztl. Rezept, wenn du kein HP bist.
Grüße mcfly
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Hallo,
meiner Meinung nach anbieten :ja, anwenden nur mit ärztl. Rezept, wenn du kein HP bist.
Grüße mcfly
§ Quelle?
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morpheus-06 schrieb:
mcfly schrieb am 3.12.17 10:23:
Hallo,
meiner Meinung nach anbieten :ja, anwenden nur mit ärztl. Rezept, wenn du kein HP bist.
Grüße mcfly
§ Quelle?
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mcfly schrieb:
Hallo,
meiner Meinung nach anbieten :ja, anwenden nur mit ärztl. Rezept, wenn du kein HP bist.
Grüße mcfly
wir therapieren seit 6 Jahren in Bayern mit der radialen Stoßwelle. Voraussetzung für die Anwendung in unseren Praxen war eine professionelle Ausbildung vom Hersteller (Fa: Storz) für alle Anwender. In dieser wurde auch die notwendige ärztl. Verordnung zur Ausübung der Therapie angesprochen.
Ich gehe von der Seriosität dieser Firma aus.
Grüße mcfly
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Mich wundert es halt nur wieso es Physiopraxen gibt, welche Stosswellentherapie anbieten und keinen Voll-HP besitzen!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Seriosität?! Die Geräte sind sehr teuer und sollen verkauft werden!?
Mich wundert es halt nur wieso es Physiopraxen gibt, welche Stosswellentherapie anbieten und keinen Voll-HP besitzen!
da die Stoßwellentherapie ein iGeL Produkt ist, geht das sowieso nur über eine Privatverordnung, das wäre dann Deine Legitimation.
Grüße mcfly
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mcfly schrieb:
Hallo,
da die Stoßwellentherapie ein iGeL Produkt ist, geht das sowieso nur über eine Privatverordnung, das wäre dann Deine Legitimation.
Grüße mcfly
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Seit wann darf ich als selbständiger physio igel-leistungen anbieten ohne vollhp!? Sorry mir ist da leider nichts bekannt. Wäre selbst hocherfreut wenn ich das dürfte!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Die privatvo mit ärztl. Diagnose Stellung gibt mir lediglich die Möglichkeit mit physiotherapeutischen massnahmen Heilmittel abzugeben! Igel-leistungen definitiv nicht! Oder morpheus!?
Hallo,
wir therapieren seit 6 Jahren in Bayern mit der radialen Stoßwelle. Voraussetzung für die Anwendung in unseren Praxen war eine professionelle Ausbildung vom Hersteller (Fa: Storz) für alle Anwender. In dieser wurde auch die notwendige ärztl. Verordnung zur Ausübung der Therapie angesprochen.
Ich gehe von der Seriosität dieser Firma aus.
Grüße mcfly
Storz konnte mir das nicht bestätigen. Klar die wollen verkaufen, könnten mir die rechtlichere Anwendung durch PT nicht bestätigen. Es bleibt ein Verstoß gegen das HeilPrG auch wenn das hier niemand lesen will.
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morpheus-06 schrieb:
mcfly schrieb am 3.12.17 11:02:
Hallo,
wir therapieren seit 6 Jahren in Bayern mit der radialen Stoßwelle. Voraussetzung für die Anwendung in unseren Praxen war eine professionelle Ausbildung vom Hersteller (Fa: Storz) für alle Anwender. In dieser wurde auch die notwendige ärztl. Verordnung zur Ausübung der Therapie angesprochen.
Ich gehe von der Seriosität dieser Firma aus.
Grüße mcfly
Storz konnte mir das nicht bestätigen. Klar die wollen verkaufen, könnten mir die rechtlichere Anwendung durch PT nicht bestätigen. Es bleibt ein Verstoß gegen das HeilPrG auch wenn das hier niemand lesen will.
Die privatvo mit ärztl. Diagnose Stellung gibt mir lediglich die Möglichkeit mit physiotherapeutischen massnahmen Heilmittel abzugeben! Igel-leistungen definitiv nicht! Oder morpheus!?
So würde ich es sehen, gemacht wird viel, man muss es verantworten können und im Schadensfall dafür geradestehen.
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morpheus-06 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 3.12.17 12:27:
Die privatvo mit ärztl. Diagnose Stellung gibt mir lediglich die Möglichkeit mit physiotherapeutischen massnahmen Heilmittel abzugeben! Igel-leistungen definitiv nicht! Oder morpheus!?
So würde ich es sehen, gemacht wird viel, man muss es verantworten können und im Schadensfall dafür geradestehen.
Auszug HPG: 1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
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Tempelritter schrieb:
Hatte auch mal mit dem Gedanken gespielt die radiale Stoßwellentherapie anzubieten. Leider konnte mir kein Hersteller die Garantie geben, dass ich das PT zur Heilung-Linderung anwenden darf. Bei einem Rechtskundeseminar kam ein klares Nein. Selbst auf RZ kann mir ein Arzt nur etwas verordnen, was der Leistungskatalog der GKV enthält. Die Stoßwellentherapie lässt sich da nicht zuordnen. Stoßwelle ist auch keine Prävention, sondern Therapie und fällt unter das Heilpraktikergesetz.
Auszug HPG: 1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
--> Aus meiner Sicht ist die ESWT nicht delegierbar und fällt unter den Erlaubnisvorbehalt des § 1 HeilprG
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Bernie schrieb:
"In dieser wurde auch die notwendige ärztl. Verordnung zur Ausübung der Therapie angesprochen. "
--> Aus meiner Sicht ist die ESWT nicht delegierbar und fällt unter den Erlaubnisvorbehalt des § 1 HeilprG
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mcfly schrieb:
Hallo,
wir therapieren seit 6 Jahren in Bayern mit der radialen Stoßwelle. Voraussetzung für die Anwendung in unseren Praxen war eine professionelle Ausbildung vom Hersteller (Fa: Storz) für alle Anwender. In dieser wurde auch die notwendige ärztl. Verordnung zur Ausübung der Therapie angesprochen.
Ich gehe von der Seriosität dieser Firma aus.
Grüße mcfly
wie Templer das HPG Pt.2 zitiert, machen wir nichts falsch. Mag auch sein, dass wir uns in einer Grauzone bewegen,
aber wie Morpheus schrieb: man muss es verantworten können und im Schadensfall dafür geradestehen, wie immer in der "Medizin" .
Grüße mcfly
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Das könnt Ihr aber nicht, da ihr unerlaubt Heilkunde ausübt. Eine Leistung, die Du schon gar nicht erbringen darfst, kann nie qualitätsgesichert erbracht werden. Das ist nicht mehr fahrlässig. Zumal die Haftpflichtversicherung unter diesen Umständen eventuell die Zahlung im Schadensfall verweigern.
Wie schon erwähnt fehlt es aus meiner Sicht schon an einer rechtskonformen Delegation. Oder habt Ihr z.B. den Arzt in Rufweite? (jetz bitte keine Vergleiche mit KG-Rezept - das ist ein völlig anderer Sachverhalt)
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Bernie schrieb:
"man muss es verantworten können und im Schadensfall dafür geradestehen, wie immer in der "Medizin" . "
Das könnt Ihr aber nicht, da ihr unerlaubt Heilkunde ausübt. Eine Leistung, die Du schon gar nicht erbringen darfst, kann nie qualitätsgesichert erbracht werden. Das ist nicht mehr fahrlässig. Zumal die Haftpflichtversicherung unter diesen Umständen eventuell die Zahlung im Schadensfall verweigern.
Wie schon erwähnt fehlt es aus meiner Sicht schon an einer rechtskonformen Delegation. Oder habt Ihr z.B. den Arzt in Rufweite? (jetz bitte keine Vergleiche mit KG-Rezept - das ist ein völlig anderer Sachverhalt)
Übrigens, auch MT, KG und KMT dienen zur Feststellung, Heilung und Linderung ..... , fallen somit also auch unter §1 HPG?
Was machen wir denn wohl den ganzen Tag?
FG
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nele69 schrieb:
Stoßwelle ist Schallwellentherapie (wie US), NICHT verordnungsfähig, reine Privatleistung und bestimmt nicht umsonst. HP-PT reicht und man sollte die ensprechende FoBi nachweisen können.
Übrigens, auch MT, KG und KMT dienen zur Feststellung, Heilung und Linderung ..... , fallen somit also auch unter §1 HPG?
Was machen wir denn wohl den ganzen Tag?
FG
Bist Du PT?
Hast Du Dich die letzten Jahrzehnte mal mit Heilkunderecht auseinandergesetzt?
"Übrigens, auch MT, KG und KMT dienen zur Feststellung, Heilung und Linderung ..... , fallen somit also auch unter §1 HPG? " --> RICHTIG! Deshalb benötigst Du ja auch den sekt. HP PT um diese ohne Delegation ausüben zu dürfen.
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Bernie schrieb:
Hallo nele69, hast Duch Dich schon einmal mit dem Thema befasst, oder hast Du gedacht: "Ich hau einfach mal was raus?"
Bist Du PT?
Hast Du Dich die letzten Jahrzehnte mal mit Heilkunderecht auseinandergesetzt?
"Übrigens, auch MT, KG und KMT dienen zur Feststellung, Heilung und Linderung ..... , fallen somit also auch unter §1 HPG? " --> RICHTIG! Deshalb benötigst Du ja auch den sekt. HP PT um diese ohne Delegation ausüben zu dürfen.
ja, hab ich, bin ich. Die ESTW ist ein schönes Teil im Werkzeugkasten, ergänzt sinnvoll osteopathische/manualtherapeutische Behandlungen, ist aber sicher kein Allheilmittel. Ich arbeite seit über 14 Jahren gerne und erfolgreich mit den Geräten der Fa. Sto .... , setze sie ein, wo und wie es für den Patienten Sinn macht.
FG Nele69 (HP, PT, Osteop., PI)
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nele69 schrieb:
Hallo Bernie,
ja, hab ich, bin ich. Die ESTW ist ein schönes Teil im Werkzeugkasten, ergänzt sinnvoll osteopathische/manualtherapeutische Behandlungen, ist aber sicher kein Allheilmittel. Ich arbeite seit über 14 Jahren gerne und erfolgreich mit den Geräten der Fa. Sto .... , setze sie ein, wo und wie es für den Patienten Sinn macht.
FG Nele69 (HP, PT, Osteop., PI)
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Bernie schrieb:
Du bist ja HP :hushed:
Stoßwelle ist Schallwellentherapie (wie US), NICHT verordnungsfähig, reine Privatleistung und bestimmt nicht umsonst. HP-PT reicht und man sollte die ensprechende FoBi nachweisen können.
Übrigens, auch MT, KG und KMT dienen zur Feststellung, Heilung und Linderung ..... , fallen somit also auch unter §1 HPG?
Was machen wir denn wohl den ganzen Tag?
FG
Was ihr den ganzen Tag macht weiß ich nicht, jedenfalls wurde es schon einige Male hier klar und deultich ausgesprochen, dass die Stoßwelle nicht zur PT gehört, auch dementsprechend nicht zum sekt.HP PT, denn es wurde NICHT unterichtet und nicht geprüft...
KEIN Hersteller gibt dir den Freischein und schreibt, dass du als sekt.HP oder PT im PP oder SZ Bereich damit rechtlich sicher arbeiten kannst, was dann wiederum die Haftungsfrage auslöst, denn du hast doch sicher deiner Haftpflicht gemeldet, dass du Stoßwelle anwendest und du den Freischein von der dann bekommen hast?
Nimms mir nicht krumm, aber solche Aussagen öffentlich sind gefährlich, gefährlich für denjenigen der sie ungeprüft übernimmt.
Was du persönlich in deiner Praxis machst, entscheidest du natürlich selbst, denn du haftest aj auch selbst dafür
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stefan 302 schrieb:
nele69 schrieb am 5.12.17 14:05:
Stoßwelle ist Schallwellentherapie (wie US), NICHT verordnungsfähig, reine Privatleistung und bestimmt nicht umsonst. HP-PT reicht und man sollte die ensprechende FoBi nachweisen können.
Übrigens, auch MT, KG und KMT dienen zur Feststellung, Heilung und Linderung ..... , fallen somit also auch unter §1 HPG?
Was machen wir denn wohl den ganzen Tag?
FG
Was ihr den ganzen Tag macht weiß ich nicht, jedenfalls wurde es schon einige Male hier klar und deultich ausgesprochen, dass die Stoßwelle nicht zur PT gehört, auch dementsprechend nicht zum sekt.HP PT, denn es wurde NICHT unterichtet und nicht geprüft...
KEIN Hersteller gibt dir den Freischein und schreibt, dass du als sekt.HP oder PT im PP oder SZ Bereich damit rechtlich sicher arbeiten kannst, was dann wiederum die Haftungsfrage auslöst, denn du hast doch sicher deiner Haftpflicht gemeldet, dass du Stoßwelle anwendest und du den Freischein von der dann bekommen hast?
Nimms mir nicht krumm, aber solche Aussagen öffentlich sind gefährlich, gefährlich für denjenigen der sie ungeprüft übernimmt.
Was du persönlich in deiner Praxis machst, entscheidest du natürlich selbst, denn du haftest aj auch selbst dafür
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mcfly schrieb:
Hallo,
wie Templer das HPG Pt.2 zitiert, machen wir nichts falsch. Mag auch sein, dass wir uns in einer Grauzone bewegen,
aber wie Morpheus schrieb: man muss es verantworten können und im Schadensfall dafür geradestehen, wie immer in der "Medizin" .
Grüße mcfly
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