Physiotherapie Am Wendenschloss GbR
12557 Berlin
www.physiotherapie-am-wendenschloss.de
info@physio-wendenschloss.de
Für unsere Praxis in
Berlin-Köpenick suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt eine:n
Physiotherapeut:in in Voll- oder
Teilzeit.
Wir sind ein junges, dynamisches
Team und haben ein ausgesprochen
gutes Arbeitsklima. Unser Umgang
ist transparent und offen, mit
äußerst flachen Hierarchien. Wir
möchten, dass jede:r Angestellte:r
die Möglichkeit hat, sich zu 100%
mit de...
12557 Berlin
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info@physio-wendenschloss.de
Für unsere Praxis in
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Physiotherapeut:in in Voll- oder
Teilzeit.
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mit de...
hab gerade im Internet gestöbert weil micht die RAin des IFKs beunruhigt hat.
Gehe ich recht in der Annahme, das ich Kraft und Rehageräte die keinen Stecker brauchen, nicht Intervallmäßig prüfen muss?
Oder habt ihr da andere Erfahrungen.... Wartung extern?
Schönes Wochenende
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Jörg Jüttemann schrieb:
Hallo Kollegen,
hab gerade im Internet gestöbert weil micht die RAin des IFKs beunruhigt hat.
Gehe ich recht in der Annahme, das ich Kraft und Rehageräte die keinen Stecker brauchen, nicht Intervallmäßig prüfen muss?
Oder habt ihr da andere Erfahrungen.... Wartung extern?
Schönes Wochenende
hast du ein Problem. :unamused:
Es gibt so etwas allgemeines wie Betreiberhaftung. :flushed:
[bearbeitet am 20.06.14 18:07]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Tja, wenn etwas passiert, weil du deine Geräte nicht gewartet oder geprüft hast, tja dann ... .
hast du ein Problem. :unamused:
Es gibt so etwas allgemeines wie Betreiberhaftung. :flushed:
[bearbeitet am 20.06.14 18:07]
warten iss doch klar und nicht das Thema. Frage war ja nach welcher Prüfordnung und Verordnung geprüft werden muss. Laut MedProdBetreibergesetz sind nur aktive (d.h. Geräte mit einer Stromquelle) STK prüfpflichtig.
Kann man alle nichtaktiven Geräte (Beinpresse ect. ) überhaupt irgendwo prüfen lassen?
Hab beim Hersteller keinen erreicht heute.
Liebe Grüße
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Fragen die dein FASI oder das Gewerbeaufsichtsamt gerne beantworten. :blush:)
[bearbeitet am 20.06.14 22:02]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Da gibt es einige allgemeine Verordnungen, die für jede Firma gelten (allgemeine Verkehrssicherheit), z.B. Leiterverordnung oder Betriebssicherheitsverordnung, etc.
Fragen die dein FASI oder das Gewerbeaufsichtsamt gerne beantworten. :blush:)
[bearbeitet am 20.06.14 22:02]
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Jörg Jüttemann schrieb:
Lieber Lars van Ravenzaaij,
warten iss doch klar und nicht das Thema. Frage war ja nach welcher Prüfordnung und Verordnung geprüft werden muss. Laut MedProdBetreibergesetz sind nur aktive (d.h. Geräte mit einer Stromquelle) STK prüfpflichtig.
Kann man alle nichtaktiven Geräte (Beinpresse ect. ) überhaupt irgendwo prüfen lassen?
Hab beim Hersteller keinen erreicht heute.
Liebe Grüße
Das Prüfintervall steht in der Bedienungsanweisung, bezüglich der Prüfwertegibt der Hersteller (hoffentlich) Auskunft.
Viele Grüße, Uli
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auf meine Nachfrage beim Hersteller "SVG in Ötisheim" sagte man mir das die Geräte Wartung und Inspektionsfrei sind und das keine offizielle Prüfung notwendig ist bzw. vorgeschrieben ist. Bekomme diesbezüglich auch nochmal eine E-Mail als Bestätigung. Die MedBetreiberProdukteV. gibt leider nur Auskunft über aktiv /also mit Energiequelle) betriebene Med Produkte.
Komisch das da echt keiner so genau was weiß......
Auch der Prüfer für die elektrischen Geräte sagte mir das keine Prüfpflicht besteht...
Liebe Grüße
mab
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Jörg Jüttemann schrieb:
Hallo Uli,
auf meine Nachfrage beim Hersteller "SVG in Ötisheim" sagte man mir das die Geräte Wartung und Inspektionsfrei sind und das keine offizielle Prüfung notwendig ist bzw. vorgeschrieben ist. Bekomme diesbezüglich auch nochmal eine E-Mail als Bestätigung. Die MedBetreiberProdukteV. gibt leider nur Auskunft über aktiv /also mit Energiequelle) betriebene Med Produkte.
Komisch das da echt keiner so genau was weiß......
Auch der Prüfer für die elektrischen Geräte sagte mir das keine Prüfpflicht besteht...
Liebe Grüße
mab
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Nochmals: dein FASI wird dir etwas anderes sagen.
Fasi war vor kurzem erst da, haben eine neue Gefährdungsbeurteilung bekommen, hat es auch verneint und meinte das die nichtaktiven Medizinprodukte eben keiner intervallmäßigen Prüfung unterliegen. Jedoch sollte man den Hersteller fragen. Stutzig hatte mich erst die RAin des IFK gemacht.... die meinte das ALLE Med. Prudukte einer jährlichen Prüfung unterliegen....
Um eins vorweg zu nehmen , bitte nur mit Ergebnissorientierten Argumenten posten wie z.B. laut Verordnung soundso müssen diese Geräte doch geprüft werden..... alles andere kostet nur Zeit.
Sorry
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Jörg Jüttemann schrieb:
Lieber Herr v.Ravenzwaaij,
Fasi war vor kurzem erst da, haben eine neue Gefährdungsbeurteilung bekommen, hat es auch verneint und meinte das die nichtaktiven Medizinprodukte eben keiner intervallmäßigen Prüfung unterliegen. Jedoch sollte man den Hersteller fragen. Stutzig hatte mich erst die RAin des IFK gemacht.... die meinte das ALLE Med. Prudukte einer jährlichen Prüfung unterliegen....
Um eins vorweg zu nehmen , bitte nur mit Ergebnissorientierten Argumenten posten wie z.B. laut Verordnung soundso müssen diese Geräte doch geprüft werden..... alles andere kostet nur Zeit.
Sorry
bitte lesen
>>.. z.B. Leiterverordnung oder Betriebssicherheitsverordnung, .. <<
Ich weiss nicht was du für einen FASI hast, aber meiner sagt etwas anderes.
Du hast tatsächlich eine allgemeine Verkehrssicherheitsverpflichtung aus u.A. oberen Gesetze (und weitere) die für jegliche von Menschen verwendeten Gerätschaften (nicht nur medizinische) gilt. Das gilt sogar für den Schraubendreher, der in deine Praxis verwendet wird. Du wirst aber keine feste Fristen finden, sondern nur allgemein gültige Verordnungen
Die Info des RA ist völlig richtig. Du hast intervallmäßig sämtliche Geräte auf ihren Betriebssicherheit zu prüfen. Wie und in welchen Intervalle bleibt dir als Betreiber weitestgehend selbst überlassen, daher auch meine Empfehlung das Gewerbeaufsichtsamt zu befragen. Die geben gerne kompentente Auskunft.
Aber gut, dieser Rat hatte ich dir schon gegeben, auch wenn du das so scheinbar nicht hören möchtest. :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 23.06.14 22:53]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Lieber MAB
bitte lesen
>>.. z.B. Leiterverordnung oder Betriebssicherheitsverordnung, .. <<
Ich weiss nicht was du für einen FASI hast, aber meiner sagt etwas anderes.
Du hast tatsächlich eine allgemeine Verkehrssicherheitsverpflichtung aus u.A. oberen Gesetze (und weitere) die für jegliche von Menschen verwendeten Gerätschaften (nicht nur medizinische) gilt. Das gilt sogar für den Schraubendreher, der in deine Praxis verwendet wird. Du wirst aber keine feste Fristen finden, sondern nur allgemein gültige Verordnungen
Die Info des RA ist völlig richtig. Du hast intervallmäßig sämtliche Geräte auf ihren Betriebssicherheit zu prüfen. Wie und in welchen Intervalle bleibt dir als Betreiber weitestgehend selbst überlassen, daher auch meine Empfehlung das Gewerbeaufsichtsamt zu befragen. Die geben gerne kompentente Auskunft.
Aber gut, dieser Rat hatte ich dir schon gegeben, auch wenn du das so scheinbar nicht hören möchtest. :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 23.06.14 22:53]
natürlich ist die elektrische Sicherheit in den Augen der "Prüfungsinstitutionen" das wichtigste überhaupt. Ich denke aber, dass die mechanischen Risiken nicht zu unterschätzen sind, man denke an Seile an denen Gewichte hängen oder an Klemmungen mit deren Hilfe ein Sitz oder eine Liegefläche arretiert werden. Sollten diese versagen, besteht für einen Patienten ein Verletzungsrisiko.
Wenn Du ein Schreiben über Wartungsfreiheit in der Hand hast, dann sagt das nur, dass Du keine Verschleißteile austauschen kannst! Die Sicherheit Deiner Geräte musst Du als Anwender gewährleisten, das finanzielle und strafrechtliche Risiko trägst Du, nicht der Hersteller. Garantiezeiten o.ä. spielen da keine Rolle. Der gekniffene bist Du!
Wenn also der Medizintechniker zur turnusmäßigen Prüfung Deiner elektrischen Geräte erscheint, sollte er sich mit auch Deinen mechanischen Geräten befassen und zumindest die offensichtlichen Dinge wie Seile, Rollen, Arretierungen, Stabilität von Sitz- und Liegeflächen betrachten und formlos unter Angabe der Gerätebezeichnung mit Seriennummer oder Inventarnummer bescheinigen. Das mindert Dein Risiko enorm!
Viele Grüße, Uli
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Highwaystar schrieb:
Hallo Anonymus,
natürlich ist die elektrische Sicherheit in den Augen der "Prüfungsinstitutionen" das wichtigste überhaupt. Ich denke aber, dass die mechanischen Risiken nicht zu unterschätzen sind, man denke an Seile an denen Gewichte hängen oder an Klemmungen mit deren Hilfe ein Sitz oder eine Liegefläche arretiert werden. Sollten diese versagen, besteht für einen Patienten ein Verletzungsrisiko.
Wenn Du ein Schreiben über Wartungsfreiheit in der Hand hast, dann sagt das nur, dass Du keine Verschleißteile austauschen kannst! Die Sicherheit Deiner Geräte musst Du als Anwender gewährleisten, das finanzielle und strafrechtliche Risiko trägst Du, nicht der Hersteller. Garantiezeiten o.ä. spielen da keine Rolle. Der gekniffene bist Du!
Wenn also der Medizintechniker zur turnusmäßigen Prüfung Deiner elektrischen Geräte erscheint, sollte er sich mit auch Deinen mechanischen Geräten befassen und zumindest die offensichtlichen Dinge wie Seile, Rollen, Arretierungen, Stabilität von Sitz- und Liegeflächen betrachten und formlos unter Angabe der Gerätebezeichnung mit Seriennummer oder Inventarnummer bescheinigen. Das mindert Dein Risiko enorm!
Viele Grüße, Uli
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Highwaystar schrieb:
Auch passive, also stromlos betriebene Geräte sind bezüglich der Sicherheit zu prüfen. Da muss eine Fachkraft her, die alle Schraubverbindungen und Schweißnähte prüft, und die feststellt, ob alle Sicherungseinrichtungen noch funktionieren.
Das Prüfintervall steht in der Bedienungsanweisung, bezüglich der Prüfwertegibt der Hersteller (hoffentlich) Auskunft.
Viele Grüße, Uli
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