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München Neuperlach

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Steuernummer auf Rechnungen

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Steuernummer auf Rechnungen
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Anonymer Teilnehmer
15.03.2018 21:22
Jetzt stelle ich hier nochmals die Frage:
Muss ich auf all meinen gestellten Rechnungen sowohl an PP als auch auf die Sammelabrechnungen an die KK meine Steuernummer angeben? Ich arbeite mit Theorg und hab festgestellt, dass auf zahlreichen Sammelabrechnungen an die KK meine Steuernummer fehlt - und ich weiß nicht warum - auf einigen wenigen Rechnungen an die KK ist diese drauf. Und auch auf allen Privatrechnungen ist diese enthalten und fehlt nicht.

Kann das Konsequenzen für mich haben? Ich dachte die Angabe ist aber auch nur wichtig beim Vorsteuerabzug für den Empfänger. Und die Leistungen, die ich den KK in Rechnung stelle sind ja umsatzsteuerfrei und somit ohne ausgewiesene Umsatzsteuer.
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Jetzt stelle ich hier nochmals die Frage: Muss ich auf all meinen gestellten Rechnungen sowohl an PP als auch auf die Sammelabrechnungen an die KK meine Steuernummer angeben? Ich arbeite mit Theorg und hab festgestellt, dass auf zahlreichen Sammelabrechnungen an die KK meine Steuernummer fehlt - und ich weiß nicht warum - auf einigen wenigen Rechnungen an die KK ist diese drauf. Und auch auf allen Privatrechnungen ist diese enthalten und fehlt nicht. Kann das Konsequenzen für mich haben? Ich dachte die Angabe ist aber auch nur wichtig beim Vorsteuerabzug für den Empfänger. Und die Leistungen, die ich den KK in Rechnung stelle sind ja umsatzsteuerfrei und somit ohne ausgewiesene Umsatzsteuer.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Jetzt stelle ich hier nochmals die Frage:
Muss ich auf all meinen gestellten Rechnungen sowohl an PP als auch auf die Sammelabrechnungen an die KK meine Steuernummer angeben? Ich arbeite mit Theorg und hab festgestellt, dass auf zahlreichen Sammelabrechnungen an die KK meine Steuernummer fehlt - und ich weiß nicht warum - auf einigen wenigen Rechnungen an die KK ist diese drauf. Und auch auf allen Privatrechnungen ist diese enthalten und fehlt nicht.

Kann das Konsequenzen für mich haben? Ich dachte die Angabe ist aber auch nur wichtig beim Vorsteuerabzug für den Empfänger. Und die Leistungen, die ich den KK in Rechnung stelle sind ja umsatzsteuerfrei und somit ohne ausgewiesene Umsatzsteuer.

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Britt
15.03.2018 22:48
Auf deine Rechnung für PP gehört die Steuernummer und der Vermerk "umsatzsteuerfrei nach §4 Nr.14 UstG".

Gruß Britt
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• ali
Auf deine Rechnung für PP gehört die Steuernummer und der Vermerk "umsatzsteuerfrei nach §4 Nr.14 UstG". Gruß Britt
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W. Stangner
16.03.2018 22:12
Britt schrieb am 15.3.18 22:48:
Auf deine Rechnung für PP gehört die Steuernummer und der Vermerk "umsatzsteuerfrei nach §4 Nr.14 UstG".

Gruß Britt


Mein Mann ist als Beamter privat krankenversichert. Die Privatrechnungen seines Arztes/Zahnarztes weisen weder eine Steuernummer (Umsatzsteuernr. oder die private Steuernummer) aus noch enthalten sie einen Hinweis auf § 4 Nr. 14 UStG. Was machen diese Ärzte bzw. ihre Abrechnungsstellen falsch oder handeln sie korrekt?
Vielleicht hilft ein Blick in § 14 Abs. 2 Ziff. 2 UStG, wo u. a. steht: "Eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung besteht nicht, wenn der Umsatz nach § 4 Nr. 8 bis 28 steuerfrei ist."
Nach § 4 Nr. 14 a) UStG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden, von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG fallenden Umsätzen von der Umsatzsteuer befreit.
Damit entfällt meines Erachtens aber die Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung im Sinne der Vorschriften nach dem UStG (siehe dazu § 14 UStG). Außer man/frau erbringt Leistungen außerhalb des hier zitierten gesetzlichen Steuer-Befreiungstatbestandes.
Kennt vielleicht jemand eine rechtliche Beurteilung durch einen der Berufsverbände zu der hier aufgeworfenen Frage? Bin selber in keinem Berufsverband.

Walli :hushed:
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[zitat]Britt schrieb am 15.3.18 22:48: Auf deine Rechnung für PP gehört die Steuernummer und der Vermerk "umsatzsteuerfrei nach §4 Nr.14 UstG". Gruß Britt [/zitat] Mein Mann ist als Beamter privat krankenversichert. Die Privatrechnungen seines Arztes/Zahnarztes weisen weder eine Steuernummer (Umsatzsteuernr. oder die private Steuernummer) aus noch enthalten sie einen Hinweis auf § 4 Nr. 14 UStG. Was machen diese Ärzte bzw. ihre Abrechnungsstellen falsch oder handeln sie korrekt? Vielleicht hilft ein Blick in § 14 Abs. 2 Ziff. 2 UStG, wo u. a. steht: "Eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung besteht nicht, wenn der Umsatz nach § 4 Nr. 8 bis 28 steuerfrei ist." Nach § 4 Nr. 14 a) UStG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden, von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG fallenden Umsätzen von der Umsatzsteuer befreit. Damit entfällt meines Erachtens aber die Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung im Sinne der Vorschriften nach dem UStG (siehe dazu § 14 UStG). Außer man/frau erbringt Leistungen außerhalb des hier zitierten gesetzlichen Steuer-Befreiungstatbestandes. Kennt vielleicht jemand eine rechtliche Beurteilung durch einen der Berufsverbände zu der hier aufgeworfenen Frage? Bin selber in keinem Berufsverband. Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:

Britt schrieb am 15.3.18 22:48:
Auf deine Rechnung für PP gehört die Steuernummer und der Vermerk "umsatzsteuerfrei nach §4 Nr.14 UstG".

Gruß Britt


Mein Mann ist als Beamter privat krankenversichert. Die Privatrechnungen seines Arztes/Zahnarztes weisen weder eine Steuernummer (Umsatzsteuernr. oder die private Steuernummer) aus noch enthalten sie einen Hinweis auf § 4 Nr. 14 UStG. Was machen diese Ärzte bzw. ihre Abrechnungsstellen falsch oder handeln sie korrekt?
Vielleicht hilft ein Blick in § 14 Abs. 2 Ziff. 2 UStG, wo u. a. steht: "Eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung besteht nicht, wenn der Umsatz nach § 4 Nr. 8 bis 28 steuerfrei ist."
Nach § 4 Nr. 14 a) UStG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden, von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG fallenden Umsätzen von der Umsatzsteuer befreit.
Damit entfällt meines Erachtens aber die Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung im Sinne der Vorschriften nach dem UStG (siehe dazu § 14 UStG). Außer man/frau erbringt Leistungen außerhalb des hier zitierten gesetzlichen Steuer-Befreiungstatbestandes.
Kennt vielleicht jemand eine rechtliche Beurteilung durch einen der Berufsverbände zu der hier aufgeworfenen Frage? Bin selber in keinem Berufsverband.

Walli :hushed:

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Xela
16.03.2018 22:26
Ich hab mich nicht getraut, weil Papa wieder so einen schönen Text geschrieben hatte und ich nicht immer gleich dagegen schießen will. Aber es ist nicht nötig als PT eine Rechnung mit Steuernummer zu schreiben. Par. 4 UStG sagt eindeutig wen es trifft und wenn irgendwie klar ist, dass man PT ist, war's das: Hinweis auf die Steuerbefreiung und Ende.
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• Papa Alpaka
Ich hab mich nicht getraut, weil Papa wieder so einen schönen Text geschrieben hatte und ich nicht immer gleich dagegen schießen will. Aber es ist nicht nötig als PT eine Rechnung mit Steuernummer zu schreiben. Par. 4 UStG sagt eindeutig wen es trifft und wenn irgendwie klar ist, dass man PT ist, war's das: Hinweis auf die Steuerbefreiung und Ende.
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Xela schrieb:

Ich hab mich nicht getraut, weil Papa wieder so einen schönen Text geschrieben hatte und ich nicht immer gleich dagegen schießen will. Aber es ist nicht nötig als PT eine Rechnung mit Steuernummer zu schreiben. Par. 4 UStG sagt eindeutig wen es trifft und wenn irgendwie klar ist, dass man PT ist, war's das: Hinweis auf die Steuerbefreiung und Ende.

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McMeisch
17.03.2018 10:39
Erledigt sich dann auch der Hinweis des Kleinunternehmers auf einer Rechnung für P-Patienten? Da ja eh keine Umst anfällt?!
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Erledigt sich dann auch der Hinweis des Kleinunternehmers auf einer Rechnung für P-Patienten? Da ja eh keine Umst anfällt?!
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McMeisch schrieb:

Erledigt sich dann auch der Hinweis des Kleinunternehmers auf einer Rechnung für P-Patienten? Da ja eh keine Umst anfällt?!

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TheStonie
17.03.2018 10:56
siehe hier:

https://www.physio.de/forum5/recht-steuern/steuenummer-auf-rechnungen/25/150811/150923#msg-150923
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siehe hier: https://www.physio.de/forum5/recht-steuern/steuenummer-auf-rechnungen/25/150811/150923#msg-150923
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TheStonie schrieb:

siehe hier:

https://www.physio.de/forum5/recht-steuern/steuenummer-auf-rechnungen/25/150811/150923#msg-150923

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W. Stangner
17.03.2018 16:01
TheStonie schrieb am 17.3.18 10:56:
siehe hier:

https://www.physio.de/forum5/recht-steuern/steuenummer-auf-rechnungen/25/150811/150923#msg-150923


Unterschied zwischen § 4 Nr. 14 und § 19 UStG: Umsätze nach § 4 Nr. 14 sind nicht umsatzsteuerpflichtig, d. h. keine Anwendung z. B. des § 14 bezüglich des Aufbaus und Inhalts einer Rechnung;
Umsätze nach § 19 (Kleinunternehmerregelung) sind umsatzsteuerpflichtig, nur wird darauf keine Umsatzsteuer erhoben, d. h. Anwendung z. B. des § 14 mit seinen Formalitäten wie Steuernummer

Walli :hushed:
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[zitat]TheStonie schrieb am 17.3.18 10:56: siehe hier: https://www.physio.de/forum5/recht-steuern/steuenummer-auf-rechnungen/25/150811/150923#msg-150923 [/zitat] Unterschied zwischen § 4 Nr. 14 und § 19 UStG: Umsätze nach § 4 Nr. 14 sind nicht umsatzsteuerpflichtig, d. h. keine Anwendung z. B. des § 14 bezüglich des Aufbaus und Inhalts einer Rechnung; Umsätze nach § 19 (Kleinunternehmerregelung) sind umsatzsteuerpflichtig, nur wird darauf keine Umsatzsteuer erhoben, d. h. Anwendung z. B. des § 14 mit seinen Formalitäten wie Steuernummer Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:

TheStonie schrieb am 17.3.18 10:56:
siehe hier:

https://www.physio.de/forum5/recht-steuern/steuenummer-auf-rechnungen/25/150811/150923#msg-150923


Unterschied zwischen § 4 Nr. 14 und § 19 UStG: Umsätze nach § 4 Nr. 14 sind nicht umsatzsteuerpflichtig, d. h. keine Anwendung z. B. des § 14 bezüglich des Aufbaus und Inhalts einer Rechnung;
Umsätze nach § 19 (Kleinunternehmerregelung) sind umsatzsteuerpflichtig, nur wird darauf keine Umsatzsteuer erhoben, d. h. Anwendung z. B. des § 14 mit seinen Formalitäten wie Steuernummer

Walli :hushed:

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Britt
19.03.2018 11:05
Das ist m.M. und nach Aussage meines Stb. falsch. Ab 250,- € Rechnungsbetrag gilt Nr.3 wie beiTheStonie aufgeführt. Wurde mir auch so von einem Beamten beim FA bestätigt. Die meisten Rechnungen beim Physiotherapeuten werden über 250,- € liegen.
Übrigens hatte hier jemand geschrieben, dass er Arztrechnungen ohne diese Vermerke bekommen. Ich muss zum Glück selten zum Arzt und habe extra nochmal geschaut. Auf meinen privaten Arztrechnungen ist es sehr wohl vermerkt.

Gruß Britt
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Das ist m.M. und nach Aussage meines Stb. falsch. Ab 250,- € Rechnungsbetrag gilt Nr.3 wie beiTheStonie aufgeführt. Wurde mir auch so von einem Beamten beim FA bestätigt. Die meisten Rechnungen beim Physiotherapeuten werden über 250,- € liegen. Übrigens hatte hier jemand geschrieben, dass er Arztrechnungen ohne diese Vermerke bekommen. Ich muss zum Glück selten zum Arzt und habe extra nochmal geschaut. Auf meinen privaten Arztrechnungen ist es sehr wohl vermerkt. Gruß Britt
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Britt schrieb:

Das ist m.M. und nach Aussage meines Stb. falsch. Ab 250,- € Rechnungsbetrag gilt Nr.3 wie beiTheStonie aufgeführt. Wurde mir auch so von einem Beamten beim FA bestätigt. Die meisten Rechnungen beim Physiotherapeuten werden über 250,- € liegen.
Übrigens hatte hier jemand geschrieben, dass er Arztrechnungen ohne diese Vermerke bekommen. Ich muss zum Glück selten zum Arzt und habe extra nochmal geschaut. Auf meinen privaten Arztrechnungen ist es sehr wohl vermerkt.

Gruß Britt

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Xela
19.03.2018 12:45
Britt schrieb am 19.3.18 11:05:
Das ist m.M. und nach Aussage meines Stb. falsch. Ab 250,- € Rechnungsbetrag gilt Nr.3 wie beiTheStonie aufgeführt. Wurde mir auch so von einem Beamten beim FA bestätigt. Die meisten Rechnungen beim Physiotherapeuten werden über 250,- € liegen.
Übrigens hatte hier jemand geschrieben, dass er Arztrechnungen ohne diese Vermerke bekommen. Ich muss zum Glück selten zum Arzt und habe extra nochmal geschaut. Auf meinen privaten Arztrechnungen ist es sehr wohl vermerkt.

Gruß Britt


Ich habe hier eine Rechnung der PVS berlin-brandenburg-hamburg (Unternehmen der PVS Holding) Zahlen & Fakten - Ihre PVS aus Feb. 2018. Die schreiben jährlich ca. 6,5 Millionen Rechnung. Ausgerechnet meine (ca. 400,00 Euro) ist OHNE Steuernummer. Selbst der Hinweis auf die Umsatzsteuerfreiheit ist ohne Nennung des einschlägigen Paragraphen.

Man kann auch bei der Bundesärztekammer nachlesen. Seit 07-2010 scheint es keine neue Regelung zu geben. Pflichtangaben auf einer Arztrechnung

Himmelherrgott womöglich Mill. falsche Rechnungen mit ca. 1,25 Mrd. Umsatz. :smile:

Edit wg. unangemessener persönl. Ansage
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[zitat]Britt schrieb am 19.3.18 11:05: Das ist m.M. und nach Aussage meines Stb. falsch. Ab 250,- € Rechnungsbetrag gilt Nr.3 wie beiTheStonie aufgeführt. Wurde mir auch so von einem Beamten beim FA bestätigt. Die meisten Rechnungen beim Physiotherapeuten werden über 250,- € liegen. Übrigens hatte hier jemand geschrieben, dass er Arztrechnungen ohne diese Vermerke bekommen. Ich muss zum Glück selten zum Arzt und habe extra nochmal geschaut. Auf meinen privaten Arztrechnungen ist es sehr wohl vermerkt. Gruß Britt [/zitat] Ich habe hier eine Rechnung der PVS berlin-brandenburg-hamburg (Unternehmen der PVS Holding) https://www.ihre-pvs.de/unternehmen/zahlen-fakten/ aus Feb. 2018. Die schreiben jährlich ca. 6,5 Millionen Rechnung. Ausgerechnet meine (ca. 400,00 Euro) ist OHNE Steuernummer. Selbst der Hinweis auf die Umsatzsteuerfreiheit ist ohne Nennung des einschlägigen Paragraphen. Man kann auch bei der Bundesärztekammer nachlesen. Seit 07-2010 scheint es keine neue Regelung zu geben. http://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/gebuehrenordnung/goae-ratgeber/12-faelligkeit-und-abrechnung-der-verguetung-rechnung/pflichtangaben/ Himmelherrgott womöglich Mill. falsche Rechnungen mit ca. 1,25 Mrd. Umsatz. :smile: Edit wg. unangemessener persönl. Ansage
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Xela schrieb:

Britt schrieb am 19.3.18 11:05:
Das ist m.M. und nach Aussage meines Stb. falsch. Ab 250,- € Rechnungsbetrag gilt Nr.3 wie beiTheStonie aufgeführt. Wurde mir auch so von einem Beamten beim FA bestätigt. Die meisten Rechnungen beim Physiotherapeuten werden über 250,- € liegen.
Übrigens hatte hier jemand geschrieben, dass er Arztrechnungen ohne diese Vermerke bekommen. Ich muss zum Glück selten zum Arzt und habe extra nochmal geschaut. Auf meinen privaten Arztrechnungen ist es sehr wohl vermerkt.

Gruß Britt


Ich habe hier eine Rechnung der PVS berlin-brandenburg-hamburg (Unternehmen der PVS Holding) Zahlen & Fakten - Ihre PVS aus Feb. 2018. Die schreiben jährlich ca. 6,5 Millionen Rechnung. Ausgerechnet meine (ca. 400,00 Euro) ist OHNE Steuernummer. Selbst der Hinweis auf die Umsatzsteuerfreiheit ist ohne Nennung des einschlägigen Paragraphen.

Man kann auch bei der Bundesärztekammer nachlesen. Seit 07-2010 scheint es keine neue Regelung zu geben. Pflichtangaben auf einer Arztrechnung

Himmelherrgott womöglich Mill. falsche Rechnungen mit ca. 1,25 Mrd. Umsatz. :smile:

Edit wg. unangemessener persönl. Ansage

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Britt
19.03.2018 23:36
Tja, da sind wohl meine Ärzte etwas schlauer. :yum: Übrigens hatte ich nicht geschrieben, dass Ärzte es vermerken müssen, sondern dass es auf meiner einen Arztrechnung und auch auf meiner Zahnarztrechnung vermerkt war.
Für mich selbst verlasse ich mich lieber auf Fachleute als auf einige (vermeintliche) Schlaumeier im Forum, die meinen es "ganz genau" zu wissen.
Aber lass dir keine grauen Haare wachsen werte Xela, es kann doch jeder halten, wie er oder sie es für richtig halten. :smile:

Gruß Britt
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Tja, da sind wohl meine Ärzte etwas schlauer. :yum: Übrigens hatte ich nicht geschrieben, dass Ärzte es vermerken müssen, sondern dass es auf meiner einen Arztrechnung und auch auf meiner Zahnarztrechnung vermerkt war. Für mich selbst verlasse ich mich lieber auf Fachleute als auf einige (vermeintliche) Schlaumeier im Forum, die meinen es "ganz genau" zu wissen. Aber lass dir keine grauen Haare wachsen werte Xela, es kann doch jeder halten, wie er oder sie es für richtig halten. :smile: Gruß Britt
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Britt schrieb:

Tja, da sind wohl meine Ärzte etwas schlauer. :yum: Übrigens hatte ich nicht geschrieben, dass Ärzte es vermerken müssen, sondern dass es auf meiner einen Arztrechnung und auch auf meiner Zahnarztrechnung vermerkt war.
Für mich selbst verlasse ich mich lieber auf Fachleute als auf einige (vermeintliche) Schlaumeier im Forum, die meinen es "ganz genau" zu wissen.
Aber lass dir keine grauen Haare wachsen werte Xela, es kann doch jeder halten, wie er oder sie es für richtig halten. :smile:

Gruß Britt

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Xela
20.03.2018 07:39
Britt schrieb am 19.3.18 23:36:
Für mich selbst verlasse ich mich lieber auf Fachleute ...


Wen meinen Sie in diesem Zusammenhang? Ihren STB, oder den unbekannten FA Beamten? Die Ihnen (was kaum zu glauben wäre, daher angeblich) falsche Auskünfte gegeben haben. Ich glaube Sie haben sich gerade ein wenig verrannt und finden den Ausweg nicht. Vielleicht stellen Sie die beiden Arztrechnungen mal anonym ein. Dann würde die Forenteilnehmer glauben können, dass ausgerechnet bei Ihnen, ZWEImal die Sache anders läuft, als bei einem großen Ärzteabrechner und den Vorgaben der Ärztekammer.

Bis jetzt denke ich nur, dass Sie sich über meine grauen Haare lustig machen um davon abzulenken, dass das, was Sie bisher geschrieben haben, in großen Teilen falsch ist.

Los Britt ... welche Ärzte schreiben Heilkunderechnungen mit Steuernummer(-n) und welche STB bzw. FA- Beamte empfehlen das angeblich und geben angeblich falsche Rechtsgrundlagen dafür an?

Butter bei die Fische!
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• Daniela
[zitat]Britt schrieb am 19.3.18 23:36: Für mich selbst verlasse ich mich lieber auf Fachleute ...[/zitat] Wen meinen Sie in diesem Zusammenhang? Ihren STB, oder den unbekannten FA Beamten? Die Ihnen (was kaum zu glauben wäre, daher angeblich) falsche Auskünfte gegeben haben. Ich glaube Sie haben sich gerade ein wenig verrannt und finden den Ausweg nicht. Vielleicht stellen Sie die beiden Arztrechnungen mal anonym ein. Dann würde die Forenteilnehmer glauben können, dass ausgerechnet bei Ihnen, ZWEImal die Sache anders läuft, als bei einem großen Ärzteabrechner und den Vorgaben der Ärztekammer. Bis jetzt denke ich nur, dass Sie sich über meine grauen Haare lustig machen um davon abzulenken, dass das, was Sie bisher geschrieben haben, in großen Teilen falsch ist. Los Britt ... welche Ärzte schreiben Heilkunderechnungen mit Steuernummer(-n) und welche STB bzw. FA- Beamte empfehlen das angeblich und geben angeblich falsche Rechtsgrundlagen dafür an? Butter bei die Fische!
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Xela schrieb:

Britt schrieb am 19.3.18 23:36:
Für mich selbst verlasse ich mich lieber auf Fachleute ...


Wen meinen Sie in diesem Zusammenhang? Ihren STB, oder den unbekannten FA Beamten? Die Ihnen (was kaum zu glauben wäre, daher angeblich) falsche Auskünfte gegeben haben. Ich glaube Sie haben sich gerade ein wenig verrannt und finden den Ausweg nicht. Vielleicht stellen Sie die beiden Arztrechnungen mal anonym ein. Dann würde die Forenteilnehmer glauben können, dass ausgerechnet bei Ihnen, ZWEImal die Sache anders läuft, als bei einem großen Ärzteabrechner und den Vorgaben der Ärztekammer.

Bis jetzt denke ich nur, dass Sie sich über meine grauen Haare lustig machen um davon abzulenken, dass das, was Sie bisher geschrieben haben, in großen Teilen falsch ist.

Los Britt ... welche Ärzte schreiben Heilkunderechnungen mit Steuernummer(-n) und welche STB bzw. FA- Beamte empfehlen das angeblich und geben angeblich falsche Rechtsgrundlagen dafür an?

Butter bei die Fische!

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ali
20.03.2018 08:18
Leute könnt Ihr mal runterkommen.
Offenkundig wird das, wie z.B. beim Kassenbuch ( Zählprotokoll u.s.) durchaus unterschiedlich gehandhabt.

Meine Info, Steuernummer und Vers gehören drauf. Wenn nicht, hab ich noch nie wat von ner Strafe im Heilkundebereich gehört....

Persönlich hab ich Rechnungen von Ärzten mit und ohne Vers.
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• Britt
• Susulo
Leute könnt Ihr mal runterkommen. Offenkundig wird das, wie z.B. beim Kassenbuch ( Zählprotokoll u.s.) durchaus unterschiedlich gehandhabt. Meine Info, Steuernummer und Vers gehören drauf. Wenn nicht, hab ich noch nie wat von ner Strafe im Heilkundebereich gehört.... Persönlich hab ich Rechnungen von Ärzten mit und ohne Vers.
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ali schrieb:

Leute könnt Ihr mal runterkommen.
Offenkundig wird das, wie z.B. beim Kassenbuch ( Zählprotokoll u.s.) durchaus unterschiedlich gehandhabt.

Meine Info, Steuernummer und Vers gehören drauf. Wenn nicht, hab ich noch nie wat von ner Strafe im Heilkundebereich gehört....

Persönlich hab ich Rechnungen von Ärzten mit und ohne Vers.

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Xela
20.03.2018 11:43
@ ali

Britt schrieb am 15.3.18 22:48:
Auf deine Rechnung für PP gehört die Steuernummer .... ".

Gruß Britt


Das ist so nicht richtig. AT hat eine falsche Antwort von Britt bekommen. Was soll das? Zudem glaube ich nicht, dass sie solche Rechnungen von Ärzten bekommen hat. Was ist so schwer mich davon zu überzeugen, dass es Ärzte gibt, die Steuernummern auf ihre Rechnungen schreiben, obwohl Sie es nicht bräuchten?

Ein riesen Abrechner macht es nicht, die Bundesärztekammer macht es nicht. Aber AT soll es machen, weil es Britt (angeblich) so und angeblich aus kundigem Munde gesagt bekam? Da stimmt doch was nicht. Und es ist nicht die persönliche Meinung von Britt. Es ist eine Tatsachenbehauptung: ....

Auf deine Rechnung für PP gehört die Steuernummer .... ". Gruß Britt


.......die sie da von sich gibt. Das ist ein kleiner Unterschied. TheStonie war da wesentlich bedachter, als er lediglich seine persönliche Meinung wider gab. Die natürlich richtig, oder falsch sein kann:

TheStonie schrieb am 17.3.18 09:38:
nach meinem Kenntnisstand .... Die genaue Rechtslage für jeden Einzelfall ist durch einen Steuerberater zu Erfragen. ... (Diese Informationen sind eine Meinungsäußerung und stellen keine steuerliche Beratung dar)



Und da der / die user Britt hier schon mehr als einmal zweifelhaftes von sich gab, würde ich das gerne mal geklärt haben. Ist ganz einfach und tut gar nicht weh :smile:
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@ ali [zitat]Britt schrieb am 15.3.18 22:48: Auf deine Rechnung für PP gehört die Steuernummer .... ". Gruß Britt [/zitat] Das ist so nicht richtig. AT hat eine falsche Antwort von Britt bekommen. Was soll das? Zudem glaube ich nicht, dass sie solche Rechnungen von Ärzten bekommen hat. Was ist so schwer mich davon zu überzeugen, dass es Ärzte gibt, die Steuernummern auf ihre Rechnungen schreiben, obwohl Sie es nicht bräuchten? Ein riesen Abrechner macht es nicht, die Bundesärztekammer macht es nicht. Aber AT soll es machen, weil es Britt (angeblich) so und angeblich aus kundigem Munde gesagt bekam? Da stimmt doch was nicht. Und es ist nicht die persönliche Meinung von Britt. Es ist eine Tatsachenbehauptung: .... [zitat] Auf deine Rechnung für PP gehört die Steuernummer .... ". Gruß Britt [/zitat] .......die sie da von sich gibt. Das ist ein kleiner Unterschied. TheStonie war da wesentlich bedachter, als er lediglich seine persönliche Meinung wider gab. Die natürlich richtig, oder falsch sein kann: [zitat]TheStonie schrieb am 17.3.18 09:38: nach meinem Kenntnisstand .... Die genaue Rechtslage für jeden Einzelfall ist durch einen Steuerberater zu Erfragen. ... (Diese Informationen sind eine Meinungsäußerung und stellen keine steuerliche Beratung dar) [/zitat] Und da der / die user Britt hier schon mehr als einmal zweifelhaftes von sich gab, würde ich das gerne mal geklärt haben. Ist ganz einfach und tut gar nicht weh :smile:
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Xela schrieb:

@ ali

Britt schrieb am 15.3.18 22:48:
Auf deine Rechnung für PP gehört die Steuernummer .... ".

Gruß Britt


Das ist so nicht richtig. AT hat eine falsche Antwort von Britt bekommen. Was soll das? Zudem glaube ich nicht, dass sie solche Rechnungen von Ärzten bekommen hat. Was ist so schwer mich davon zu überzeugen, dass es Ärzte gibt, die Steuernummern auf ihre Rechnungen schreiben, obwohl Sie es nicht bräuchten?

Ein riesen Abrechner macht es nicht, die Bundesärztekammer macht es nicht. Aber AT soll es machen, weil es Britt (angeblich) so und angeblich aus kundigem Munde gesagt bekam? Da stimmt doch was nicht. Und es ist nicht die persönliche Meinung von Britt. Es ist eine Tatsachenbehauptung: ....

Auf deine Rechnung für PP gehört die Steuernummer .... ". Gruß Britt


.......die sie da von sich gibt. Das ist ein kleiner Unterschied. TheStonie war da wesentlich bedachter, als er lediglich seine persönliche Meinung wider gab. Die natürlich richtig, oder falsch sein kann:

TheStonie schrieb am 17.3.18 09:38:
nach meinem Kenntnisstand .... Die genaue Rechtslage für jeden Einzelfall ist durch einen Steuerberater zu Erfragen. ... (Diese Informationen sind eine Meinungsäußerung und stellen keine steuerliche Beratung dar)



Und da der / die user Britt hier schon mehr als einmal zweifelhaftes von sich gab, würde ich das gerne mal geklärt haben. Ist ganz einfach und tut gar nicht weh :smile:

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Britt
20.03.2018 13:29
Oooch Xela so giftig. Das gibt neben grauen Haaren auch noch Falten. :yum: Ich finde es schon reichlich unverschämt von dir, mich hier der Lüge zu bezichtigen und zu behaupten, dass der Finanzbeamte das gar nicht gesagt hätte und auch das mit den Arztrechnungen nicht stimmen würde. Du tust ja, als hätte ich dich persönlich angegriffen oder will AT bewusst schaden. Woher kommt soviel Giftigkeit mir gegenüber? Nur weil ich meine Meinung hier so geschrieben habe diese Überreaktion von dir, das ist schon sehr seltsam.
Hast du ein persönliches Problem? Darauf musst du natürlich nicht antworten. :confused:
Auf die Aufforderung hier ins Forum meine Arztrechnungen rein zu stellen, da kann ich dich nur fragen, ob du zu heiß gebadet hast.
Ganz ehrlich, ob du mir glaubst oder nicht, ist mir reichlich gleichgültig.
Ich verlasse mich weiter darauf, was mir besagte Fachleute so gesagt haben und nur das habe ich weiter gegeben.
Falls es nicht stimmt (was ich nicht glaube), kann es doch jeder, wie ich schon schrieb, völlig anders handhaben.
Und für dich habe ich noch einen guten Tipp, mach mal einen Entspannungskurs, sonst gibts doch noch Falten und graue Haare.
So und nun genieße ich noch etwas die herrliche Sonne, bevor ich wieder los muss.

Gruß Britt
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Oooch Xela so giftig. Das gibt neben grauen Haaren auch noch Falten. :yum: Ich finde es schon reichlich unverschämt von dir, mich hier der Lüge zu bezichtigen und zu behaupten, dass der Finanzbeamte das gar nicht gesagt hätte und auch das mit den Arztrechnungen nicht stimmen würde. Du tust ja, als hätte ich dich persönlich angegriffen oder will AT bewusst schaden. Woher kommt soviel Giftigkeit mir gegenüber? Nur weil ich meine Meinung hier so geschrieben habe diese Überreaktion von dir, das ist schon sehr seltsam. Hast du ein persönliches Problem? Darauf musst du natürlich nicht antworten. :confused: Auf die Aufforderung hier ins Forum meine Arztrechnungen rein zu stellen, da kann ich dich nur fragen, ob du zu heiß gebadet hast. Ganz ehrlich, ob du mir glaubst oder nicht, ist mir reichlich gleichgültig. Ich verlasse mich weiter darauf, was mir besagte Fachleute so gesagt haben und nur das habe ich weiter gegeben. Falls es nicht stimmt (was ich nicht glaube), kann es doch jeder, wie ich schon schrieb, völlig anders handhaben. Und für dich habe ich noch einen guten Tipp, mach mal einen Entspannungskurs, sonst gibts doch noch Falten und graue Haare. So und nun genieße ich noch etwas die herrliche Sonne, bevor ich wieder los muss. Gruß Britt
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Britt schrieb:

Oooch Xela so giftig. Das gibt neben grauen Haaren auch noch Falten. :yum: Ich finde es schon reichlich unverschämt von dir, mich hier der Lüge zu bezichtigen und zu behaupten, dass der Finanzbeamte das gar nicht gesagt hätte und auch das mit den Arztrechnungen nicht stimmen würde. Du tust ja, als hätte ich dich persönlich angegriffen oder will AT bewusst schaden. Woher kommt soviel Giftigkeit mir gegenüber? Nur weil ich meine Meinung hier so geschrieben habe diese Überreaktion von dir, das ist schon sehr seltsam.
Hast du ein persönliches Problem? Darauf musst du natürlich nicht antworten. :confused:
Auf die Aufforderung hier ins Forum meine Arztrechnungen rein zu stellen, da kann ich dich nur fragen, ob du zu heiß gebadet hast.
Ganz ehrlich, ob du mir glaubst oder nicht, ist mir reichlich gleichgültig.
Ich verlasse mich weiter darauf, was mir besagte Fachleute so gesagt haben und nur das habe ich weiter gegeben.
Falls es nicht stimmt (was ich nicht glaube), kann es doch jeder, wie ich schon schrieb, völlig anders handhaben.
Und für dich habe ich noch einen guten Tipp, mach mal einen Entspannungskurs, sonst gibts doch noch Falten und graue Haare.
So und nun genieße ich noch etwas die herrliche Sonne, bevor ich wieder los muss.

Gruß Britt

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ali
20.03.2018 13:51
Chips und Cola (!) bitte..

@xela: jetzt mal unabhängig von (un)recht: tut zwar nicht weh, aber vielleicht unverhältnismäßig...warum glaubst Du eigentlich prinzipiell, dass große Firmen / Organisationen (Kassen) eher alles richtig machen...
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Chips und Cola (!) bitte.. @xela: jetzt mal unabhängig von (un)recht: tut zwar nicht weh, aber vielleicht unverhältnismäßig...warum glaubst Du eigentlich prinzipiell, dass große Firmen / Organisationen (Kassen) eher alles richtig machen...
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ali schrieb:

Chips und Cola (!) bitte..

@xela: jetzt mal unabhängig von (un)recht: tut zwar nicht weh, aber vielleicht unverhältnismäßig...warum glaubst Du eigentlich prinzipiell, dass große Firmen / Organisationen (Kassen) eher alles richtig machen...

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Break
20.03.2018 16:42
Naja, wie schrieb ein anderer user in einem anderen threat über eine weitere zweifelhafte Äusserung Britts : Klugscheißerin
Und auch bei einer meiner Fragen wurde die "Dame"? übergriffig.
Es gab mal eine Talkshow gleichen Names, beide dürften sich vom Niveau her auf einer Stufe befinden. Also passt der Name doch
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Naja, wie schrieb ein anderer user in einem anderen threat über eine weitere zweifelhafte Äusserung Britts : Klugscheißerin Und auch bei einer meiner Fragen wurde die "Dame"? übergriffig. Es gab mal eine Talkshow gleichen Names, beide dürften sich vom Niveau her auf einer Stufe befinden. Also passt der Name doch
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Break schrieb:

Naja, wie schrieb ein anderer user in einem anderen threat über eine weitere zweifelhafte Äusserung Britts : Klugscheißerin
Und auch bei einer meiner Fragen wurde die "Dame"? übergriffig.
Es gab mal eine Talkshow gleichen Names, beide dürften sich vom Niveau her auf einer Stufe befinden. Also passt der Name doch

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Britt
20.03.2018 22:16
Oh, es gab eine Talkshow mit meinem Namen :smile: Wow. Ich schaue nicht so häufig fern und kenne die leider nicht.
Sehr schade, bin am Boden zerstört. :yum:

Gruß Britt
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Oh, es gab eine Talkshow mit meinem Namen :smile: Wow. Ich schaue nicht so häufig fern und kenne die leider nicht. Sehr schade, bin am Boden zerstört. :yum: Gruß Britt
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Britt schrieb:

Oh, es gab eine Talkshow mit meinem Namen :smile: Wow. Ich schaue nicht so häufig fern und kenne die leider nicht.
Sehr schade, bin am Boden zerstört. :yum:

Gruß Britt

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Xela
21.03.2018 08:46
Britt schrieb am 20.3.18 13:29:
Ich ... mich ... ich ... mir ... ich ... mir ... mir ....Ich ...mich ... mir ....ich ..
(was ...), ...ich... ich ... ich ... ich ...
Gruß Britt


Ich hadere wirklich mit mir, Ihnen weiter zu folgen. Nicht nur, dass Sie nicht verstehen, dass es schwierig ist, jemanden mit dem Alias "Xela" mit Anspielungen auf graue Haare und Falten im Internet anonym zu diffamieren. Schließlich könnte "Xela" eine 90 jährige Alte mit Falten tief wie der Grand Canyon und Chemoglatze sein. Dann würden solcherlei versuchte Beleidigungen keinerlei Wirkung haben. Allerdings werfen Ihre Anspielungen ein beredtes Licht auf den Autor und seine Fähigkeiten selbst.

Sie sind auch nicht bereit auf einfache Nachfragen, einfache Nachweise beizubringen. Seriöse Quellen haben Sie nach wie vor nicht eingebracht. Damit macht es für mich an dieser Stelle keinen Sinn, sich weiter mit Ihren Meinungen auseinanderzusetzen.

Herzlichen Dank
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[zitat]Britt schrieb am 20.3.18 13:29: Ich ... mich ... ich ... mir ... ich ... mir ... mir ....Ich ...mich ... mir ....ich .. (was ...), ...ich... ich ... ich ... ich ... Gruß Britt [/zitat] Ich hadere wirklich mit mir, Ihnen weiter zu folgen. Nicht nur, dass Sie nicht verstehen, dass es schwierig ist, jemanden mit dem Alias "Xela" mit Anspielungen auf graue Haare und Falten im Internet anonym zu diffamieren. Schließlich könnte "Xela" eine 90 jährige Alte mit Falten tief wie der Grand Canyon und Chemoglatze sein. Dann würden solcherlei versuchte Beleidigungen keinerlei Wirkung haben. Allerdings werfen Ihre Anspielungen ein beredtes Licht auf den Autor und seine Fähigkeiten selbst. Sie sind auch nicht bereit auf einfache Nachfragen, einfache Nachweise beizubringen. Seriöse Quellen haben Sie nach wie vor nicht eingebracht. Damit macht es für mich an dieser Stelle keinen Sinn, sich weiter mit Ihren Meinungen auseinanderzusetzen. Herzlichen Dank
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Xela schrieb:

Britt schrieb am 20.3.18 13:29:
Ich ... mich ... ich ... mir ... ich ... mir ... mir ....Ich ...mich ... mir ....ich ..
(was ...), ...ich... ich ... ich ... ich ...
Gruß Britt


Ich hadere wirklich mit mir, Ihnen weiter zu folgen. Nicht nur, dass Sie nicht verstehen, dass es schwierig ist, jemanden mit dem Alias "Xela" mit Anspielungen auf graue Haare und Falten im Internet anonym zu diffamieren. Schließlich könnte "Xela" eine 90 jährige Alte mit Falten tief wie der Grand Canyon und Chemoglatze sein. Dann würden solcherlei versuchte Beleidigungen keinerlei Wirkung haben. Allerdings werfen Ihre Anspielungen ein beredtes Licht auf den Autor und seine Fähigkeiten selbst.

Sie sind auch nicht bereit auf einfache Nachfragen, einfache Nachweise beizubringen. Seriöse Quellen haben Sie nach wie vor nicht eingebracht. Damit macht es für mich an dieser Stelle keinen Sinn, sich weiter mit Ihren Meinungen auseinanderzusetzen.

Herzlichen Dank

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Xela
21.03.2018 08:49
ali schrieb am 20.3.18 13:51:

@xela: ...warum glaubst Du eigentlich prinzipiell, dass große Firmen / Organisationen (Kassen) eher alles richtig machen...


Wenn der Eindruck entstanden sein sollte, ist er falsch.
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[zitat]ali schrieb am 20.3.18 13:51: @xela: ...warum glaubst Du eigentlich prinzipiell, dass große Firmen / Organisationen (Kassen) eher alles richtig machen... [/zitat] Wenn der Eindruck entstanden sein sollte, ist er falsch.
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Xela schrieb:

ali schrieb am 20.3.18 13:51:

@xela: ...warum glaubst Du eigentlich prinzipiell, dass große Firmen / Organisationen (Kassen) eher alles richtig machen...


Wenn der Eindruck entstanden sein sollte, ist er falsch.

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Papa Alpaka
21.03.2018 13:27
...die Sache ist doch ziemlich simpel: Auf eine Rechnung deren (Netto?)Betrag €250 übersteigt gehört die Steuernummer bzw sofern vorhanden die Umsatzsteueridentifikationsnummer.
Unter €250,01 gelten vereinfachte Anforderungen an die Form. In der Humanmedizin entfällt die Rechnungspflicht, es gelten also auch keine gesetzlichen Anforderungen an die Form der Zahlungsaufforderung. Für alle Beteiligten ist es leichter wenn auf allen Rechnungen der richtige Grund für eine ggf. vorliegende Umsatzsteuerbefreiung vermerkt ist.

Lebenspraktisch einfacher ist es, einen Rechnungsvordruck für alle zu verwenden und darauf die Steuernummer draufstehen zu haben; "zu viel Angabe" ist weniger schädlich als sie zu vergessen wenn die Form es doch mal erfordert... ;)
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...die Sache ist doch ziemlich simpel: Auf eine Rechnung deren (Netto?)Betrag €250 übersteigt gehört die Steuernummer bzw sofern vorhanden die Umsatzsteueridentifikationsnummer. Unter €250,01 gelten vereinfachte Anforderungen an die Form. In der Humanmedizin entfällt die Rechnungspflicht, es gelten also auch keine gesetzlichen Anforderungen an die Form der Zahlungsaufforderung. Für alle Beteiligten ist es leichter wenn auf allen Rechnungen der richtige Grund für eine ggf. vorliegende Umsatzsteuerbefreiung vermerkt ist. Lebenspraktisch einfacher ist es, einen Rechnungsvordruck für alle zu verwenden und darauf die Steuernummer draufstehen zu haben; "zu viel Angabe" ist weniger schädlich als sie zu vergessen wenn die Form es doch mal erfordert... ;)
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Papa Alpaka schrieb:

...die Sache ist doch ziemlich simpel: Auf eine Rechnung deren (Netto?)Betrag €250 übersteigt gehört die Steuernummer bzw sofern vorhanden die Umsatzsteueridentifikationsnummer.
Unter €250,01 gelten vereinfachte Anforderungen an die Form. In der Humanmedizin entfällt die Rechnungspflicht, es gelten also auch keine gesetzlichen Anforderungen an die Form der Zahlungsaufforderung. Für alle Beteiligten ist es leichter wenn auf allen Rechnungen der richtige Grund für eine ggf. vorliegende Umsatzsteuerbefreiung vermerkt ist.

Lebenspraktisch einfacher ist es, einen Rechnungsvordruck für alle zu verwenden und darauf die Steuernummer draufstehen zu haben; "zu viel Angabe" ist weniger schädlich als sie zu vergessen wenn die Form es doch mal erfordert... ;)

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Britt
21.03.2018 14:58
Aber bitte werte Xela. Es ist doch ganz einfach und das habe ich auch geschrieben, dass jeder nach seiner Meinung handeln kann. Dann befass dich doch ganz einfach nicht mehr mit meiner Meinung. :yum:
Du regst dich auf, dass ich "ich und mir" schreibe, aber wenn ich !!! meine Meinung schreibe, sollte ich doch wohl ich schreiben oder?
Frag dich mal, was dich so triggert, obwohl ich (außer auf die Grenze von 250,- € hinzuweisen) AT von Beginn an den richtigen Hinweis bzgl. Steuernummer gegeben habe, wie hier andere Kollegen bestätigen.
Und wenn du schon besagte graue Haare und Falten hast, dann entschuldige ich mich natürlich, das konnte ich nicht wissen. Das sollte nicht abwertend dir gegenüber sein.
Für mich ist das jetzt beendet, denn ich habe noch was Besseres vor. Oh, jetzt habe ich doch schon wieder "ich" geschrieben, Asche auf mein Haupt. :tired_face:

Gruß Britt
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Aber bitte werte Xela. Es ist doch ganz einfach und das habe ich auch geschrieben, dass jeder nach seiner Meinung handeln kann. Dann befass dich doch ganz einfach nicht mehr mit meiner Meinung. :yum: Du regst dich auf, dass ich "ich und mir" schreibe, aber wenn ich !!! meine Meinung schreibe, sollte ich doch wohl ich schreiben oder? Frag dich mal, was dich so triggert, obwohl ich (außer auf die Grenze von 250,- € hinzuweisen) AT von Beginn an den richtigen Hinweis bzgl. Steuernummer gegeben habe, wie hier andere Kollegen bestätigen. Und wenn du schon besagte graue Haare und Falten hast, dann entschuldige ich mich natürlich, das konnte ich nicht wissen. Das sollte nicht abwertend dir gegenüber sein. Für mich ist das jetzt beendet, denn ich habe noch was Besseres vor. Oh, jetzt habe ich doch schon wieder "ich" geschrieben, Asche auf mein Haupt. :tired_face: Gruß Britt
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Britt schrieb:

Aber bitte werte Xela. Es ist doch ganz einfach und das habe ich auch geschrieben, dass jeder nach seiner Meinung handeln kann. Dann befass dich doch ganz einfach nicht mehr mit meiner Meinung. :yum:
Du regst dich auf, dass ich "ich und mir" schreibe, aber wenn ich !!! meine Meinung schreibe, sollte ich doch wohl ich schreiben oder?
Frag dich mal, was dich so triggert, obwohl ich (außer auf die Grenze von 250,- € hinzuweisen) AT von Beginn an den richtigen Hinweis bzgl. Steuernummer gegeben habe, wie hier andere Kollegen bestätigen.
Und wenn du schon besagte graue Haare und Falten hast, dann entschuldige ich mich natürlich, das konnte ich nicht wissen. Das sollte nicht abwertend dir gegenüber sein.
Für mich ist das jetzt beendet, denn ich habe noch was Besseres vor. Oh, jetzt habe ich doch schon wieder "ich" geschrieben, Asche auf mein Haupt. :tired_face:

Gruß Britt

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Daniela
17.04.2018 16:59
Xela hat recht - laut meines Steuerberaters muss weder die Steuernummer, noch ein Hinweis auf die Rechnung. Mache ich seit 23 Jahren so und das Finanzamt war immer zufrieden.
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Xela hat recht - laut meines Steuerberaters muss weder die Steuernummer, noch ein Hinweis auf die Rechnung. Mache ich seit 23 Jahren so und das Finanzamt war immer zufrieden.
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Daniela schrieb:

Xela hat recht - laut meines Steuerberaters muss weder die Steuernummer, noch ein Hinweis auf die Rechnung. Mache ich seit 23 Jahren so und das Finanzamt war immer zufrieden.

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Britt schrieb:

Auf deine Rechnung für PP gehört die Steuernummer und der Vermerk "umsatzsteuerfrei nach §4 Nr.14 UstG".

Gruß Britt

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Papa Alpaka
16.03.2018 01:17
Haben dir die Antworten vorhin nicht gefallen? Ich weiß nicht was mich mehr nervt ... Leute die binnen weniger Minuten zweimal die gleiche Frage posten oder Leute die nochmal fragen wenn die Antworten nicht zu ihrem Gefallen ausgefallen sind...

-> https://www.physio.de/forum5/recht-steuern/steuenummer-auf-rechnungen/25/150811/150811#msg-150811
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Haben dir die Antworten vorhin nicht gefallen? Ich weiß nicht was mich mehr nervt ... Leute die binnen weniger Minuten zweimal die gleiche Frage posten oder Leute die nochmal fragen wenn die Antworten nicht zu ihrem Gefallen ausgefallen sind... -> https://www.physio.de/forum5/recht-steuern/steuenummer-auf-rechnungen/25/150811/150811#msg-150811
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Papa Alpaka schrieb:

Haben dir die Antworten vorhin nicht gefallen? Ich weiß nicht was mich mehr nervt ... Leute die binnen weniger Minuten zweimal die gleiche Frage posten oder Leute die nochmal fragen wenn die Antworten nicht zu ihrem Gefallen ausgefallen sind...

-> https://www.physio.de/forum5/recht-steuern/steuenummer-auf-rechnungen/25/150811/150811#msg-150811

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helmingas
21.03.2018 15:09
Mein Berater meint die Steuernummer ist nicht mehr notwendiger Bestandteil einer Privatrechnung.
LG
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Mein Berater meint die Steuernummer ist nicht mehr notwendiger Bestandteil einer Privatrechnung. LG
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JürgenK
21.03.2018 18:04
...schön...
...und kann jetzt diese Seite geschlossen werden.. :unamused: :clap:
mfg
jürgenk :kissing_closed_eyes:
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• Susulo
...schön... ...und kann jetzt diese Seite geschlossen werden.. :unamused: :clap: mfg jürgenk :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:

...schön...
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helmingas schrieb:

Mein Berater meint die Steuernummer ist nicht mehr notwendiger Bestandteil einer Privatrechnung.
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