Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
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Muss ich als Mieter nun für die Ablösezahlung aufkommen oder betrifft es meinen Vermieter ?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wer ist für die Stellplatzablöse verantwortlich? Ich als Mieter einer Ergopraxis oder mein Vermieter? Meine Praxis ist in Innenstadtlage (Würzburg) ohne direkt angeschlossene Parkmöglichkeit. Öffentliche Parkplätze und Garagen sind ca. 500m entfernt. Muss ich zwingend Parkplätze nachweisen. In meinem Mietvertrag steht der Vermieter für die Einholung erforderlicher Nutzungsänderungen zuständig ist. Ich als Mieter muss gesetzliche, behördliche und technische Vorschriften auf eigene Kosten einholen bzw auch Genehmigungen und Konzessionen.
Muss ich als Mieter nun für die Ablösezahlung aufkommen oder betrifft es meinen Vermieter ?
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ich habe die Nutzungsänderung inkl. teurer Stellplatzablöse gerade letztes Jahr hinter mich gebracht... Puuuh...
Ich musste die Praxisräume kaufen - hatte die Kündigung bekommen - und musste mit Entsetzen feststellen, dass mein Vermieter mir 18 Jahre lang eine Wohnung ohne gewerbliche Nutzungsänderung zu gewerblicher Miete vermietet hatte. Sehr übel, viel Rennerei, viel Schreiberei und im Endeffekt sehr teuer für mich (Stellplatzablöse mehr als 15.000 Euro).
Der Vermieter vermietet Dir - wenn alles korrekt ist - eine Wohnung mit gewerblicher Nutzung und vom Bauordnungsamt genehmigter gewerblicher Nutzung. Dazu gehören auch Stellplätze, bzw. sofern diese nicht verfügbar sind, die Stellplatzablöse. U.a. dafür bezahlst Du ja auch eine höhere gewerbliche Miete!
In meiner Stadt kann NUR der Vermieter eine Nutzungsänderung beantragen. Zuständig ist das Bauordnungsamt.
Soweit im Vertrag nicht anderes geregelt ist also der Vermieter für die Stellplatzablöse zuständig.
Im Zwefel unbedingt einen Rechtsanwalt einschlalten!
Bist Du denn schon in den Räumlichkeiten drin? Hast Du einen gewerblichen Mietvertrag?
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Hallo AN,
ich habe die Nutzungsänderung inkl. teurer Stellplatzablöse gerade letztes Jahr hinter mich gebracht... Puuuh...
Ich musste die Praxisräume kaufen - hatte die Kündigung bekommen - und musste mit Entsetzen feststellen, dass mein Vermieter mir 18 Jahre lang eine Wohnung ohne gewerbliche Nutzungsänderung zu gewerblicher Miete vermietet hatte. Sehr übel, viel Rennerei, viel Schreiberei und im Endeffekt sehr teuer für mich (Stellplatzablöse mehr als 15.000 Euro).
Der Vermieter vermietet Dir - wenn alles korrekt ist - eine Wohnung mit gewerblicher Nutzung und vom Bauordnungsamt genehmigter gewerblicher Nutzung. Dazu gehören auch Stellplätze, bzw. sofern diese nicht verfügbar sind, die Stellplatzablöse. U.a. dafür bezahlst Du ja auch eine höhere gewerbliche Miete!
In meiner Stadt kann NUR der Vermieter eine Nutzungsänderung beantragen. Zuständig ist das Bauordnungsamt.
Soweit im Vertrag nicht anderes geregelt ist also der Vermieter für die Stellplatzablöse zuständig.
Im Zwefel unbedingt einen Rechtsanwalt einschlalten!
Bist Du denn schon in den Räumlichkeiten drin? Hast Du einen gewerblichen Mietvertrag?
Gruß von Monique
Ich hoffe, dass du gegen deinen ehemaligen Vermieter gerichtlich geklagt hast. Ich würde mir das nicht gefallen lassen. Sprich mindestens mit einem Rechtsanwalt darüber. Es würde mich sehr interessieren, was dabei herauskommt.
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Eberhard schrieb:
Monique,
Ich hoffe, dass du gegen deinen ehemaligen Vermieter gerichtlich geklagt hast. Ich würde mir das nicht gefallen lassen. Sprich mindestens mit einem Rechtsanwalt darüber. Es würde mich sehr interessieren, was dabei herauskommt.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Habe mit zwei Fachanwälten für Mietrecht gesprochen, Klage hätte null Aussicht auf Erfolg gehabt!
Gruß von Monique
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Eberhard schrieb:
Der Vermieter muß für die Vermietbarkeit der Räume sorgen, also auch für die geforderte Gebühr für die Stellplätze. Das wird dir sicherlich auch das Bauordnungsamt, das für dieses Verfahren zuständig ist, so sagen, außer im Mietvertrag ist dies anders geregelt. So dumm wird aber kaum ein Mieter sein eine solche Klausel zu unterschreiben, denn eine solche Gebühr wird er bei Auszug nicht mehr zurück erhalten.
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