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kontinuierliches Lernen und
fachliche wissenschaftliche
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Bei uns findest du mehr als nur
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ich bin ein wenig verwirrt über die unterschiedlichen Angaben bzgl der Selbstständigkeit und dem Status in folgendem Fall:
Wenn ich für Kunden in ihrem häuslichem Umfeld Präventionsgymnastik, Ernährungsberatung, Stresskompetenz und zudem Wellnessmassagen (alles ohne medizinischen Hintergrund und reine Selbstzahler) anbiete, dann reicht doch eine einfache Gewerbeanmeldung ggf als Kleinunternehmer mit allen seinen Bekannten?! Die Tätigkeit ist im Nebenerwerb auszuführen.
Nach einer Unterhaltung mit einer HP f. PT bin ich mir nun unsicher.
Sie sagt, ich darf gar nichts am Kunden machen. Zb was zum Erhalt der Gesundheit beiträgt. Denn dann bin ich quasi Personal Trainer und somit nicht mehr im Gewerbe tätig, sondern ein Katalogberufler mit all seinen Pflichten. Anmeldung BG, Finanzamt etc.mit diversen viel höheren Fixkosten.
Ich denke ein Termin beim Steuerberater ist hier sicher auch hilfreich...ich frag trotzdem mal in die Runde was ich denn in dem Fall nun Steuerrechtlich bin?!
Vielen Dank!
Mcmeisch
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McMeisch schrieb:
Hallo zusammen,
ich bin ein wenig verwirrt über die unterschiedlichen Angaben bzgl der Selbstständigkeit und dem Status in folgendem Fall:
Wenn ich für Kunden in ihrem häuslichem Umfeld Präventionsgymnastik, Ernährungsberatung, Stresskompetenz und zudem Wellnessmassagen (alles ohne medizinischen Hintergrund und reine Selbstzahler) anbiete, dann reicht doch eine einfache Gewerbeanmeldung ggf als Kleinunternehmer mit allen seinen Bekannten?! Die Tätigkeit ist im Nebenerwerb auszuführen.
Nach einer Unterhaltung mit einer HP f. PT bin ich mir nun unsicher.
Sie sagt, ich darf gar nichts am Kunden machen. Zb was zum Erhalt der Gesundheit beiträgt. Denn dann bin ich quasi Personal Trainer und somit nicht mehr im Gewerbe tätig, sondern ein Katalogberufler mit all seinen Pflichten. Anmeldung BG, Finanzamt etc.mit diversen viel höheren Fixkosten.
Ich denke ein Termin beim Steuerberater ist hier sicher auch hilfreich...ich frag trotzdem mal in die Runde was ich denn in dem Fall nun Steuerrechtlich bin?!
Vielen Dank!
Mcmeisch
In dem oben genannten Fall muss der angehende Selbstständige (hier: Physiotherapeut) nicht zum Gewerbeamt sondern zum Finanzamt und sich eine eigene Steuernummer zuteilen lassen. Das FA prüft ob eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt.
P-Gymnastik, Massagen, Ernährungsberatung und Stresskompetenztraining (alles ohne med. Hintergrund) stellen eine beratende und lehrende Tätigkeit dar. Daher ist der Status freiberufliche Tätigkeit gegeben.
Es ist keine Umsatzsteuer zu entrichten. (Kleinunternehmerregelung nach § 19 notwendig?)
-Benötigt wird private Berufshaftpflichtversicherung.
-Anmeldung BG?!
-Rentenversicherungspflicht auch bei nebenberuflicher Tätigkeit wenn die Arbeitszeit nicht mehr als 1/3 der Haupttätigkeit des Angestelltenverhältnis beträgt?
Soweit korrekt?!
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McMeisch schrieb:
Ev kann ich mir die Antwort doch schon selbst geben:
In dem oben genannten Fall muss der angehende Selbstständige (hier: Physiotherapeut) nicht zum Gewerbeamt sondern zum Finanzamt und sich eine eigene Steuernummer zuteilen lassen. Das FA prüft ob eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt.
P-Gymnastik, Massagen, Ernährungsberatung und Stresskompetenztraining (alles ohne med. Hintergrund) stellen eine beratende und lehrende Tätigkeit dar. Daher ist der Status freiberufliche Tätigkeit gegeben.
Es ist keine Umsatzsteuer zu entrichten. (Kleinunternehmerregelung nach § 19 notwendig?)
-Benötigt wird private Berufshaftpflichtversicherung.
-Anmeldung BG?!
-Rentenversicherungspflicht auch bei nebenberuflicher Tätigkeit wenn die Arbeitszeit nicht mehr als 1/3 der Haupttätigkeit des Angestelltenverhältnis beträgt?
Soweit korrekt?!
kannst du auch selber im Internet recherchieren.
Ich weiß ja nicht als was du die Sachen anbieten willst ,aber natürlich
kannst du Wellnessmassagen und Präventiv (Vorsorgemäßig) arbeiten.
Auch wenn du es nur nebenbei machst mußt du es anmelden beim Finanzamt ,bei der BG und eine Berufshaftpflicht mußt du auch haben.da du es als Gewerbe anmelden mußt fallen dann noch Umsatzsteuer und evtl Gewerbesteuer an.
Der Dame die die HP - PT ist sollte sich u.Umständen auch nochmal kundig machen ich glaub sie bringt da auch einiges durcheinander.
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ok vielen Dank soweit!
Dh der Status ist Freiberufler mit Steuernummer vom FA da Katalogberuf.
Zusätzlich folgend dann den Gewerbeschein beantragen?! den man ja beim Gewerbeamt bekommt.
Von der Umsatzsteuer kann man sich ja befreien lassen, da zu erwartenes Einkommen unter der Bemessungsgrenze liegt.
Ich gebe der HP PT nochmal bescheid, wenn ich es selbst richtig verstanden habe ;)
Danke!
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McMeisch schrieb:
Hallo eim,
ok vielen Dank soweit!
Dh der Status ist Freiberufler mit Steuernummer vom FA da Katalogberuf.
Zusätzlich folgend dann den Gewerbeschein beantragen?! den man ja beim Gewerbeamt bekommt.
Von der Umsatzsteuer kann man sich ja befreien lassen, da zu erwartenes Einkommen unter der Bemessungsgrenze liegt.
Ich gebe der HP PT nochmal bescheid, wenn ich es selbst richtig verstanden habe ;)
Danke!
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eim schrieb:
Also wenn du PT oder Masseur bist, bist du ebenso Freiberufler wie ein HP ,Steuerberater ,Arzt ,Journalisten etc.
kannst du auch selber im Internet recherchieren.
Ich weiß ja nicht als was du die Sachen anbieten willst ,aber natürlich
kannst du Wellnessmassagen und Präventiv (Vorsorgemäßig) arbeiten.
Auch wenn du es nur nebenbei machst mußt du es anmelden beim Finanzamt ,bei der BG und eine Berufshaftpflicht mußt du auch haben.da du es als Gewerbe anmelden mußt fallen dann noch Umsatzsteuer und evtl Gewerbesteuer an.
Der Dame die die HP - PT ist sollte sich u.Umständen auch nochmal kundig machen ich glaub sie bringt da auch einiges durcheinander.
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McMeisch schrieb:
Dh. keine Meldung beim FA?! Gewerbeanmeldung beim GA reicht aus?
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morpheus-06 schrieb:
Meldung beim FA und die Kleinunternehmerregelung wählen, bis 17.500€ umsatzsteuerfrei und bis 24.000€ gewerbesteuerfrei.
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McMeisch schrieb:
TOP! Danke. ist ja doch ganz einfach.
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morpheus-06 schrieb:
Du bist Gewerbetreibender ggf. mit Kleinunternehmerregelung. Nur wenn Krankheiten feststellst und oder heilst brauchst du den sHP.
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