Zur Unterstützung unseres Teams in
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Was Sie erwartet:
- Sehr gute Bezahlung ab 23€/h
und Bonuszahlungen
- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
Behandlungseinheiten
- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
- Benzingutschein
- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Was Sie erwartet:
- Sehr gute Bezahlung ab 23€/h
und Bonuszahlungen
- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
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erreichen
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wir haben ein Angebot bekommen stationäre Behandlungen in einer Klinik zu übernehmen hat damit einer Erfahrung ob man das so einfach darf? Weiß jemand ob es hierfür auch festgelegt Preise gibt die man dem Krankenhaus dann berechnet oder weiß jemand was man dafür berechnen kann?
Würden uns sehe über eine Antwort freuen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
wir haben ein Angebot bekommen stationäre Behandlungen in einer Klinik zu übernehmen hat damit einer Erfahrung ob man das so einfach darf? Weiß jemand ob es hierfür auch festgelegt Preise gibt die man dem Krankenhaus dann berechnet oder weiß jemand was man dafür berechnen kann?
Würden uns sehe über eine Antwort freuen.
Meine ganz persönliche Meinung: Es gibt nicht ohne Grund eine Trennung von ambulanten und stationären Leistungen. Krankenhäuser als stationäre Leistungserbringer haben, sofern die Physiotherapie zu ihren Aufgaben gehört, ausreichend therapeutische Kapazitäten vorzuhalten - denn: fällt der ambulante Dienstleister aus ist das Krankenhaus nicht mehr in der Lage seinem Versorgungsauftrag gerecht zu werden. Dazu kommen dann so Spitzfindigkeiten wie der Krankenhausbetreiber gGmbH aus dessen Mitteln eine Ambulante Dienstleistungen GmbH gegründet wird deren einziger Zweck es ist, die stationären Leistungen der gGmbH zum höheren, ambulanten Vergütungssatz abzurechnen..
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Ich als Angestellte würde das im Krankenhaus nur machen mit den Vorzügen des öffentlichen Dienstes als „Ausgleich und Absicherung „
Ich würde tippen das man sehr viel Personal brauche das sehr flexibel ist und das man sehr gut bezahlen muss
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a schubart schrieb:
Und man braucht ja auch Personal für Wochenende und Feiertage und und und .
Ich als Angestellte würde das im Krankenhaus nur machen mit den Vorzügen des öffentlichen Dienstes als „Ausgleich und Absicherung „
Ich würde tippen das man sehr viel Personal brauche das sehr flexibel ist und das man sehr gut bezahlen muss
Und man braucht ja auch Personal für Wochenende und Feiertage und und und .
Ich als Angestellte würde das im Krankenhaus nur machen mit den Vorzügen des öffentlichen Dienstes als „Ausgleich und Absicherung „
Ich würde tippen das man sehr viel Personal brauche das sehr flexibel ist und das man sehr gut bezahlen muss
Ich kenne keinen der am Sonntag oder an Feiertagen im KH therapiert wird. Therapie findet auch nur ausschließlich tagsüber statt.
Ah doch, ein Privatpatient, der bekam auch am Feiertag seine Behandlung
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Shia schrieb:
a schubart schrieb am 31.3.19 07:08:
Und man braucht ja auch Personal für Wochenende und Feiertage und und und .
Ich als Angestellte würde das im Krankenhaus nur machen mit den Vorzügen des öffentlichen Dienstes als „Ausgleich und Absicherung „
Ich würde tippen das man sehr viel Personal brauche das sehr flexibel ist und das man sehr gut bezahlen muss
Ich kenne keinen der am Sonntag oder an Feiertagen im KH therapiert wird. Therapie findet auch nur ausschließlich tagsüber statt.
Ah doch, ein Privatpatient, der bekam auch am Feiertag seine Behandlung
Und man braucht ja auch Personal für Wochenende und Feiertage und und und .
Ich als Angestellte würde das im Krankenhaus nur machen mit den Vorzügen des öffentlichen Dienstes als „Ausgleich und Absicherung „
Ich würde tippen das man sehr viel Personal brauche das sehr flexibel ist und das man sehr gut bezahlen muss
Ich kenne keinen der am Sonntag oder an Feiertagen im KH therapiert wird. Therapie findet auch nur ausschließlich tagsüber statt.
Ah doch, ein Privatpatient, der bekam auch am Feiertag seine Behandlung
Bis vor 4 Jahren haben wir im Rahmen der Stroke Unit 6 Jahre lang 365 Tage im Jahr als ambulanter Dienstleister auf Honorarbasis in einem KH die ergotherapeutische Versorgung übernommen. Vertraglich war eine tägliche Behandlung vereinbart worden. Innerhalb von 24 Stunden nach Aufnahme des Patienten im KH musste der Erstkontakt durch den Therapeuten stattfinden. Mittlerweile hat das KH eigene Therapeuten angestellt.
@Shia jetzt kennst du zumindest einen Ergotherapeuten.
LG ergonosis
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ergonosis schrieb:
Shia schrieb am 2.4.19 09:30:
a schubart schrieb am 31.3.19 07:08:
Und man braucht ja auch Personal für Wochenende und Feiertage und und und .
Ich als Angestellte würde das im Krankenhaus nur machen mit den Vorzügen des öffentlichen Dienstes als „Ausgleich und Absicherung „
Ich würde tippen das man sehr viel Personal brauche das sehr flexibel ist und das man sehr gut bezahlen muss
Ich kenne keinen der am Sonntag oder an Feiertagen im KH therapiert wird. Therapie findet auch nur ausschließlich tagsüber statt.
Ah doch, ein Privatpatient, der bekam auch am Feiertag seine Behandlung
Bis vor 4 Jahren haben wir im Rahmen der Stroke Unit 6 Jahre lang 365 Tage im Jahr als ambulanter Dienstleister auf Honorarbasis in einem KH die ergotherapeutische Versorgung übernommen. Vertraglich war eine tägliche Behandlung vereinbart worden. Innerhalb von 24 Stunden nach Aufnahme des Patienten im KH musste der Erstkontakt durch den Therapeuten stattfinden. Mittlerweile hat das KH eigene Therapeuten angestellt.
@Shia jetzt kennst du zumindest einen Ergotherapeuten.
LG ergonosis
@Shia jetzt kennst du zumindest einen Ergotherapeuten.
LG ergonosis
Das ist doch schön :sunglasses:
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Shia schrieb:
ergonosis schrieb am 2.4.19 09:51:
@Shia jetzt kennst du zumindest einen Ergotherapeuten.
LG ergonosis
Das ist doch schön :sunglasses:
Bis vor 4 Jahren haben wir im Rahmen der Stroke Unit 6 Jahre lang 365 Tage im Jahr als ambulanter Dienstleister auf Honorarbasis in einem KH die ergotherapeutische Versorgung übernommen. Vertraglich war eine tägliche Behandlung vereinbart worden. Innerhalb von 24 Stunden nach Aufnahme des Patienten im KH musste der Erstkontakt durch den Therapeuten stattfinden. Mittlerweile hat das KH eigene Therapeuten angestellt.
@Shia jetzt kennst du zumindest einen Ergotherapeuten.
LG ergonosis
Ich kenne das von der Logo auf sroke unit auch so.
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Susulo schrieb:
ergonosis schrieb am 2.4.19 09:51:
Bis vor 4 Jahren haben wir im Rahmen der Stroke Unit 6 Jahre lang 365 Tage im Jahr als ambulanter Dienstleister auf Honorarbasis in einem KH die ergotherapeutische Versorgung übernommen. Vertraglich war eine tägliche Behandlung vereinbart worden. Innerhalb von 24 Stunden nach Aufnahme des Patienten im KH musste der Erstkontakt durch den Therapeuten stattfinden. Mittlerweile hat das KH eigene Therapeuten angestellt.
@Shia jetzt kennst du zumindest einen Ergotherapeuten.
LG ergonosis
Ich kenne das von der Logo auf sroke unit auch so.
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Papa Alpaka schrieb:
...und genau diese "Behandlungsbeginn binnen 24 Stunden" sind mit Subunternehmern nicht gewährleistet, d.h. die Geschäftsführung nimmt fahrlässigerweise eine Versorgungslücke und vermeidbare Gesundheitsschäden am Schlaganfallpatienten in Kauf...
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Papa Alpaka schrieb:
Vielleicht hilft dir das BSG weiter, Urteil vom 19.09.2013 - B 3 KR 8/12 R: BSG, Urteil vom 19.09.2013 - B 3 KR 8/12 R - openJur weiter :)
Meine ganz persönliche Meinung: Es gibt nicht ohne Grund eine Trennung von ambulanten und stationären Leistungen. Krankenhäuser als stationäre Leistungserbringer haben, sofern die Physiotherapie zu ihren Aufgaben gehört, ausreichend therapeutische Kapazitäten vorzuhalten - denn: fällt der ambulante Dienstleister aus ist das Krankenhaus nicht mehr in der Lage seinem Versorgungsauftrag gerecht zu werden. Dazu kommen dann so Spitzfindigkeiten wie der Krankenhausbetreiber gGmbH aus dessen Mitteln eine Ambulante Dienstleistungen GmbH gegründet wird deren einziger Zweck es ist, die stationären Leistungen der gGmbH zum höheren, ambulanten Vergütungssatz abzurechnen..
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