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Außerdem fällt meinen Kollegen (ich glaube, ich habe den "Durchblick"...) oft erst nach der letzten Behandlung auf (dann, wenn das Rezept abgerechnet werden soll), dass es vom Arzt falsch ausgestellt wurde (sehr peinlich!).
Mein Chef bekommt schon die Krise, da er zum X. Mal auf die Fehlervermeidung - auch schriftlich - hingewiesen und Alles erklärt hat.
Jetzt droht er, die Gehälter von Demjenigen zu kürzen, wenn diesem wieder irgendwelche Fehler passieren sollten (v.a. zu spätes Erkennen eines falsch ausgestellten Rezepts, das Vergessen, die Rezeptgebühr zu kassieren u.ä.).
1. Wie könnte man die Fehler im Terminplan in den Griff bekommen? Sollten viell. doch nur die Rezeptionskräfte Termine vergeben?
2. Darf der Chef einfach so Gehälter kürzen? Bzw. welche "Sanktionen" wären rechtens?
Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten und ein schönes Wochenende!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wir sind eine Praxis mit sieben Mitarbeitern. Wir haben zwei Rezeptionskräfte, die allerdings natürlich nicht die gesamte Praxisöffnungszeit da sind. D.h. also, dass alle am Terminplan (PC) "rummachen" und Termine vergeben, verschieben u.s.w.. Das hat zur Folge, dass es öfter "Probleme" mit den Pat. gibt (kommen zur falschen Uhrzeit - zu früh od. zu spät, kommen, haben aber gar keinen Termin u.s.w.). Ist natürlich ganz schlecht für den Ruf der Praxis!
Außerdem fällt meinen Kollegen (ich glaube, ich habe den "Durchblick"...) oft erst nach der letzten Behandlung auf (dann, wenn das Rezept abgerechnet werden soll), dass es vom Arzt falsch ausgestellt wurde (sehr peinlich!).
Mein Chef bekommt schon die Krise, da er zum X. Mal auf die Fehlervermeidung - auch schriftlich - hingewiesen und Alles erklärt hat.
Jetzt droht er, die Gehälter von Demjenigen zu kürzen, wenn diesem wieder irgendwelche Fehler passieren sollten (v.a. zu spätes Erkennen eines falsch ausgestellten Rezepts, das Vergessen, die Rezeptgebühr zu kassieren u.ä.).
1. Wie könnte man die Fehler im Terminplan in den Griff bekommen? Sollten viell. doch nur die Rezeptionskräfte Termine vergeben?
2. Darf der Chef einfach so Gehälter kürzen? Bzw. welche "Sanktionen" wären rechtens?
Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten und ein schönes Wochenende!
die Quelle der Problemlage ist doch wieder das Vertragsverhältnis eures PIs/FL mit dem GKV-System.
Bei internen Prozessproblemen ist Aufgabe des Chefs hier für Abhilfe zu sorgen. Wie er das macht liegt in seiner Verantwortung.
Die Ausgestaltung der erforderlichen Maßnahmen wie interne Ausbildung, Belehrung, Ermahnung, Verwarnung oder mehr, kann von den Mas mitgegangen werden oder nicht. Keiner muss gegen seinen Willen in einem Betrieb bleiben. Schon gar nicht wenn Fehlverhalten sanktioniert wird.
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Fehlerhafte Rezepte gibt es bei uns leider auch viel, aber da ich als PI alle Rezepte, bevor sie in die Karteikarte kommen, kontrolliere, habe ich sehr selten Absetzungen.
Meine Mitarbeiter sind bzzgl. Rezeptprüfung von mir geschult und haben schon bei der Anmeldung einen "kritschen" Blick auf die Rezepte.
Terminvergabe am PC klappt auch gut, weil sie ebenfals da gut geschult sind. Wir verwenden übrigends Theorg.
Sollte doch eine Absetzung erfolgen, dann ist es mein Risiko. Vom Lohn abziehen ist ein "no go".
Also ich würde mit Cheffe nochmal reden, wegen einer nochmaligen Schulung. Viel Glück.
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madam schrieb:
Wir sind eine Praxis mit 5 Mitarbeitern einschl. PI und haben keine Rezeptionskraft. Alle "machen am PC-Terminplan rum" und es kommt sehr selten zu Terminverfehlungen. Und wenn, dann nur, weil die Patis falsch geguckt haben, oder wenn eine Terminänderung von uns falsch per Hand auf einen Zettel geschrieben wurde.
Fehlerhafte Rezepte gibt es bei uns leider auch viel, aber da ich als PI alle Rezepte, bevor sie in die Karteikarte kommen, kontrolliere, habe ich sehr selten Absetzungen.
Meine Mitarbeiter sind bzzgl. Rezeptprüfung von mir geschult und haben schon bei der Anmeldung einen "kritschen" Blick auf die Rezepte.
Terminvergabe am PC klappt auch gut, weil sie ebenfals da gut geschult sind. Wir verwenden übrigends Theorg.
Sollte doch eine Absetzung erfolgen, dann ist es mein Risiko. Vom Lohn abziehen ist ein "no go".
Also ich würde mit Cheffe nochmal reden, wegen einer nochmaligen Schulung. Viel Glück.
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mocca schrieb:
hallo AT,
die Quelle der Problemlage ist doch wieder das Vertragsverhältnis eures PIs/FL mit dem GKV-System.
Bei internen Prozessproblemen ist Aufgabe des Chefs hier für Abhilfe zu sorgen. Wie er das macht liegt in seiner Verantwortung.
Die Ausgestaltung der erforderlichen Maßnahmen wie interne Ausbildung, Belehrung, Ermahnung, Verwarnung oder mehr, kann von den Mas mitgegangen werden oder nicht. Keiner muss gegen seinen Willen in einem Betrieb bleiben. Schon gar nicht wenn Fehlverhalten sanktioniert wird.
Das Überprüfen von Verordnungen, darf nie nur in einer Hand bleiben, wenn man Fehler minimieren möchte. Hier sollte zunächst derjenige prüfen der die VO als erstes erhält (Therapeut oder Rezi) und dieses dokumentieren. Eine Kontrolle sollte dann vor der Abrechnung nochmal durch den PI oder einem Beauftragen erfolgen. Hier ist auch zu prüfen, ob die Daten korrekt eingetragen sind, evtl. Unterbrechungen dokumentiert wurden usw.. Das alles muss der Praxisinhaber so organisieren, dass es läuft. Hier scheint es Defizite bei euch zu geben. Fehler gibt es immer wo Menschen arbeiten, deshalb muss ein "Controlling" immer durch eine andere Person erfolgen.
Das Kürzen des vertraglich vereinbarten Gehaltes ist in keinem Fall zulässig, wenn eine Arbeitsleistung vertragsgemäß erbracht wurde.
Entstehen durch Fehler des Mitarbeiters der Praxis finanzielle Schäden, muss dieser nur dann eine Entschädigung leisten, wenn diese mit mittlerer Fahrlässigkeit oder durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Dieses muss jedoch ggf. juristisch geklärt werden, darf also nicht einseitig via Gehaltskürzung durch den AG erzwungen werden. Die genannten Fehler sind sicherlich bestenfalls als minimal fahrlässig zu bewerten und fallen unter das unternehmerische Risiko. Baut ein Mitarbeiter permanent kleine Fehler, kann der Chef arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen (Abmahnung, Kündigung). Geld einbehalten ist jedoch nicht zulässig.
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Shakespeare schrieb:
Vermutlich haben die Therapeuten zu viel Zeit, wenn sie Termine machen, obwohl hier für 2 Rezeptionskräfte eingestellt wurden. Mit Behandlung, Doku, ggf. VO-Überprüfung, fachlich erforderlichen Telefonaten usw. sollten die Therapeuten so ausgelastet sein, dass sie die Terminsachen auf die Sprechzeiten der Rezi-Kräfte delegieren sollten.
Das Überprüfen von Verordnungen, darf nie nur in einer Hand bleiben, wenn man Fehler minimieren möchte. Hier sollte zunächst derjenige prüfen der die VO als erstes erhält (Therapeut oder Rezi) und dieses dokumentieren. Eine Kontrolle sollte dann vor der Abrechnung nochmal durch den PI oder einem Beauftragen erfolgen. Hier ist auch zu prüfen, ob die Daten korrekt eingetragen sind, evtl. Unterbrechungen dokumentiert wurden usw.. Das alles muss der Praxisinhaber so organisieren, dass es läuft. Hier scheint es Defizite bei euch zu geben. Fehler gibt es immer wo Menschen arbeiten, deshalb muss ein "Controlling" immer durch eine andere Person erfolgen.
Das Kürzen des vertraglich vereinbarten Gehaltes ist in keinem Fall zulässig, wenn eine Arbeitsleistung vertragsgemäß erbracht wurde.
Entstehen durch Fehler des Mitarbeiters der Praxis finanzielle Schäden, muss dieser nur dann eine Entschädigung leisten, wenn diese mit mittlerer Fahrlässigkeit oder durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Dieses muss jedoch ggf. juristisch geklärt werden, darf also nicht einseitig via Gehaltskürzung durch den AG erzwungen werden. Die genannten Fehler sind sicherlich bestenfalls als minimal fahrlässig zu bewerten und fallen unter das unternehmerische Risiko. Baut ein Mitarbeiter permanent kleine Fehler, kann der Chef arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen (Abmahnung, Kündigung). Geld einbehalten ist jedoch nicht zulässig.
Ich denke, wenn da zu viele Leute rumwurschteln, geht es schief. Ich kenne nur wenige AN's, die sich so genau mit der korrekten Ausstellung der VO auskennen. Zumindest sollten die VO nochmals von den Rezikräften kontrolliert werden.
Die letztendliche Kontrolle obliegt dem PI, bevor die VO rausgehen. Ist ihm oder ihr das zu aufwändig, muss er mit den Konsequenzen leben.
Kürzung des Gehaltes ist absolut nicht zulässig und das zu Recht. Das wäre wieder einmal mehr ein Abwälzen der Verantwortung auf die AN.
Auch andere Sanktionen irgendwelcher Art sind nicht zulässig. Das würde jedes Arbeitsgericht abschmettern.
Wenn ein MA absolut unwillig zur Mitarbeit ist, muss man sich halt von ihm trennen. Aber für die Überprüfung der korrekten Ausstellung der VO ist und bleibt der PI verantwortlich und nicht der AN.
Gruß Britt
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Eberhard schrieb:
Wir sind ebenfalls eine kleine Praxis (3-5 Mitarb.) Wir haben keine Rez.-Kräfte. Jeder Therapeut inkl. mir selbst macht für seine Patienten von Hand mit Bleistift geschriebene Termine aus. Ganz selten gibt es Terminprobleme. Jedes Rz wird von mir oder von meiner Frau auf Herz und Nieren geprüft. Es gibt ganz selten Absetzungen. Eine Komplettabsetzung hat es nur einmal gegeben.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Sehr richtig. Ich habe auch schon immer jede VO selbst geprüft, bevor sie rausging. Damit spart man sich Absetzungen. Das ist natürlich schwieriger, wenn es z. B. 20 AN oder mehr sind. Und trotzdem liegt die Verantwortung ganz klar beim PI. Hat man schon jahrelang Therapeuten, kennen die sich besser aus. Ein PI kann aber nicht von einem neuen, jungen Kollegen erwarten, dass er mit den komplizierten Abläufen der Abrechnung vertraut ist. Da muss der PI gefälligst seine Birne mal anstrengen, wie er das vernünftig regelt, noch dazu, wenn Rezikräfte da sind.
Gruß Britt
Ein PI kann aber nicht von einem neuen, jungen Kollegen erwarten, dass er mit den komplizierten Abläufen der Abrechnung vertraut ist.
Volle Zustimmung - wobei ich mich genauso darüber freuen würde, wenn die Ausbildungsstätten auch ´mal den Heilmittelkatalog auf die Tagesordnung setzen würden: bislang hat jeder frisch examinierte Therpeut noch bestätigt, beispielsweise nichts über die möglichen Verordnungsmengen gelernt zu haben. Da dies aber nicht nur für den Anmeldebereich notwendiges Wissen darstellt, sondern auch im alltäglichen Patientengespräch durchaus Sinn macht, könnten hier wenigstens schon erste Grundlagen der "Zwänge", in denen wir leben, gelehrt werden.
Ansonsten würde ich schon anregen, dass jeder in der Praxis die Befähigung erlernt, Termine vergeben zu können.
Und zum zweiten Thema der Ausgangsfrage: ich kann durchaus verstehen, dass sich der Praxisinhaber ärgert, wenn er "zum X. Mal auf die Fehlervermeidung - auch schriftlich - hingewiesen" hat. Vielleicht gibt es ja Wege, die möglichen Fehlerquellen durch weitere Hilfestellungen zu reduzieren. Beispielsweise könnte man einen strukturierten Prüfablauf festhalten, worauf alle relevanten Punkte zusammengefasst werden - evtl. mit einem Organigramm.
Bei einer Mitarbeiterin war ich auch immer wieder am Verzweifeln und habe auch ernsthaft überlegt, ob sie an der Anmeldung nicht einfach überfordert ist. Mit immer neuen Ausarbeitungen und Vereinfachungen hat es dann endlich geklappt, ihre diesbezügliche Schwäche halbwegs zu minimieren - ihre anderen Stärken waren es wert, sie zu halten!
Gruß,
Nora
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Nora Weber schrieb:
Britt schrieb am 5.9.14 17:00:
Ein PI kann aber nicht von einem neuen, jungen Kollegen erwarten, dass er mit den komplizierten Abläufen der Abrechnung vertraut ist.
Volle Zustimmung - wobei ich mich genauso darüber freuen würde, wenn die Ausbildungsstätten auch ´mal den Heilmittelkatalog auf die Tagesordnung setzen würden: bislang hat jeder frisch examinierte Therpeut noch bestätigt, beispielsweise nichts über die möglichen Verordnungsmengen gelernt zu haben. Da dies aber nicht nur für den Anmeldebereich notwendiges Wissen darstellt, sondern auch im alltäglichen Patientengespräch durchaus Sinn macht, könnten hier wenigstens schon erste Grundlagen der "Zwänge", in denen wir leben, gelehrt werden.
Ansonsten würde ich schon anregen, dass jeder in der Praxis die Befähigung erlernt, Termine vergeben zu können.
Und zum zweiten Thema der Ausgangsfrage: ich kann durchaus verstehen, dass sich der Praxisinhaber ärgert, wenn er "zum X. Mal auf die Fehlervermeidung - auch schriftlich - hingewiesen" hat. Vielleicht gibt es ja Wege, die möglichen Fehlerquellen durch weitere Hilfestellungen zu reduzieren. Beispielsweise könnte man einen strukturierten Prüfablauf festhalten, worauf alle relevanten Punkte zusammengefasst werden - evtl. mit einem Organigramm.
Bei einer Mitarbeiterin war ich auch immer wieder am Verzweifeln und habe auch ernsthaft überlegt, ob sie an der Anmeldung nicht einfach überfordert ist. Mit immer neuen Ausarbeitungen und Vereinfachungen hat es dann endlich geklappt, ihre diesbezügliche Schwäche halbwegs zu minimieren - ihre anderen Stärken waren es wert, sie zu halten!
Gruß,
Nora
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lang schrieb:
Bei uns werden die neuen Rezepte in den Computer eingegeben und das Programm meldet, wenn es einen Fehler auf dem Rezept gibt.
Ich würde als PI jedoch jede Verordnung noch mal selber überprüfen.
Ich kann ja deinen Chef verstehen und ganz ehrlich würde ich auch Gehälter kürzen sollte so etwas passieren oder Abmahnungen erteilen. Bei grob Fahrlässigen Fehlern geht das schon, sollte durch diesem Fehler dem Unternehmen einen Schaden entstanden sein. Und das wäre ja wirklich schon fahrlässig.
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Kukdiehe schrieb:
Oh je da geht es ja wirklich drunter und drüber. Mein Vorschlag wäre, dass nur eine Person für die Terminvergabe zuständig ist. Entweder das dann die Rezeptionskraft dafür zuständig ist oder die jeweiligen Therapeuten selber. Man sollte die AN dazu anhalten gleich nach dem Erhalt der Rezepte diese zu überprüfen. Ihr könnt ja auch die Rezeptgebühren gleich am Anfang abkassieren oder dem Pat gleich am ersten Tag informieren, dass er am nächsten Tag das Geld für die Rezeptgebühr mitbringen soll. Weil wenn es euch erst am letzten Behandlungstag einfällt, dass ihr noch Geld vom Pat bekommt ist schon gescheit blöd. Wenn bei mir die Pat noch zwei Termine offen haben bzw da ich Ergotherapeutin bin und er ist jetzt das 8 Mal da, dann informiere ich ihn, dass er noch die Rezeptgebühren zu zahlen hat und am 9. Behandlungstag kassiere ich das Geld ein. Das ist bei uns Ergotherapeuten der Vorletzte Termin auf dem Rezept.
Ich würde als PI jedoch jede Verordnung noch mal selber überprüfen.
Ich kann ja deinen Chef verstehen und ganz ehrlich würde ich auch Gehälter kürzen sollte so etwas passieren oder Abmahnungen erteilen. Bei grob Fahrlässigen Fehlern geht das schon, sollte durch diesem Fehler dem Unternehmen einen Schaden entstanden sein. Und das wäre ja wirklich schon fahrlässig.
Wie willst du denn darlegen, dass ein grob fahrlässiger Fehler vorliegt, nur weil der AN die Aufgabe des PI nicht ganz korrekt erledigt hat?
Zum nochmaligem Verständnis, die richtige Ausstellung der VO zu kontrollieren, bevor!!! die VO zur Abrechnung rausgehen, ist einzig und allein die Aufgabe des PI. Auch wenn er dieser Aufgabe überträgt, behält er trotzdem die letzte Verantwortung.
Wie er das macht, ob über eine bessere Schulung seines Personals oder die heutigen durchaus guten Computerprogramme, ist sein Bier.
Denkt doch mal für einen Pfifferling nach. Hier wird immer wieder zu Recht gesagt, es soll nur Mindestzeit von 15 oder 20 Minuten behandelt werden. Wann bitte soll der Therapeut die VO kontrollieren, feststellen was nicht stimmt und die Korrektur organisieren? Innerhalb der 15 Minuten?
Entweder stellt der PI gute Rezikräfte ein oder er bezahlt gefälligst dem Therapeuten die zusätzlich aufgewendete Zeit.
Ich bin selbst AG, würde aber nie meine Verantwortung auf die AN abwälzen. Aber dass in der ganzen Praxisführung was nicht stimmt, zeigt schon, wenn häufig falsche Termine vergeben werden. Bei 2 Rezikräften ist mir das unerklärlich.
Übrigens kenne ich jede Menge PI's, die sich selbst nicht auskennen, wie eine korrekte VO auszusehen hat.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Was du schreibst, ist totaler Unsinn. Weder eine Abmahnung noch eine Gehaltskürzung wären rechtlich zulässig und würden vor keinem Arbeitsgericht Bestand haben.
Wie willst du denn darlegen, dass ein grob fahrlässiger Fehler vorliegt, nur weil der AN die Aufgabe des PI nicht ganz korrekt erledigt hat?
Zum nochmaligem Verständnis, die richtige Ausstellung der VO zu kontrollieren, bevor!!! die VO zur Abrechnung rausgehen, ist einzig und allein die Aufgabe des PI. Auch wenn er dieser Aufgabe überträgt, behält er trotzdem die letzte Verantwortung.
Wie er das macht, ob über eine bessere Schulung seines Personals oder die heutigen durchaus guten Computerprogramme, ist sein Bier.
Denkt doch mal für einen Pfifferling nach. Hier wird immer wieder zu Recht gesagt, es soll nur Mindestzeit von 15 oder 20 Minuten behandelt werden. Wann bitte soll der Therapeut die VO kontrollieren, feststellen was nicht stimmt und die Korrektur organisieren? Innerhalb der 15 Minuten?
Entweder stellt der PI gute Rezikräfte ein oder er bezahlt gefälligst dem Therapeuten die zusätzlich aufgewendete Zeit.
Ich bin selbst AG, würde aber nie meine Verantwortung auf die AN abwälzen. Aber dass in der ganzen Praxisführung was nicht stimmt, zeigt schon, wenn häufig falsche Termine vergeben werden. Bei 2 Rezikräften ist mir das unerklärlich.
Übrigens kenne ich jede Menge PI's, die sich selbst nicht auskennen, wie eine korrekte VO auszusehen hat.
Gruß Britt
Bei Teambesprechungen werden aber auch die kollegen instruiert, worauf sie schon beim 1. Blick aufs Rezept achten können, um mgl. Fehler zu erkennen.
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Andreas216 schrieb:
Ich habe auch eine rezi Kraft..und wenn die nicht da ist, dann werden die rezepte von meinen MA an die Rezi gelegt und die Rezi Kraft kontrolliert am nächsten Arbeitstag. Und am Ende gehen alle aber auch alle Rezepte vor der Abrechnung noch einmal durch MEINE Hand! Absetzungen halten sich bis jetzt absolut in Grenzen. In den letzten Jahren genau 2 berechtigte, aber auch ca 10 unberechtigte Absetzungen.
Bei Teambesprechungen werden aber auch die kollegen instruiert, worauf sie schon beim 1. Blick aufs Rezept achten können, um mgl. Fehler zu erkennen.
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Britt schrieb:
Was ich gar nicht verstehe, wieso vergeben nicht eure Rezikräfte die Termine und kontrollieren die VO, wenn der Patient sie bringt? Wazu habt ihr den sonst Rezeptionskräfte? Und wenn ihr die Termine über den PC vergebt oder auch selbst über ein einfaches Terminbuch, wie kann es möglich sein, dass häufig die Termine nicht korrekt sind?
Ich denke, wenn da zu viele Leute rumwurschteln, geht es schief. Ich kenne nur wenige AN's, die sich so genau mit der korrekten Ausstellung der VO auskennen. Zumindest sollten die VO nochmals von den Rezikräften kontrolliert werden.
Die letztendliche Kontrolle obliegt dem PI, bevor die VO rausgehen. Ist ihm oder ihr das zu aufwändig, muss er mit den Konsequenzen leben.
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