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Vor einigen Jahren habe ich auch mal den einen oder anderen Falschparker abschleppen lassen, wenn ihr Auto mehrere Tage auf einem unserer Parkplätze abgestellt war. Leider ist das immer mit einem gewissen Risiko verbunden, beispielsweise wenn der Fahrzeughalter ein Zuhälter aus Armenien ist! :confused:
Habt Ihr ähnliche Probleme mit Euren Pakrplätzen? Wie geht Ihr damit um? :unamused:
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MikeL schrieb:
Vor unserem Ärztehaus gibt es sechs ausgewiesene Patienten-Parkplätze mit Hinweisschild, dass diese nur von Patienten während ihres Besuches einer der Praxen mit entsprechender Parkdauer genutzt werden dürfen. Einer der Parkplätze ist für Menschen mit Gehbehinderung bzw. Rollstuhlfahrer vorgesehen. Leider werden alle sechs Parkplätze permanent von Anwohnern der umliegenden Wohnhäuser zugeparkt. Selbst freundliche Hinweisschreiben, die ich diesen Leuten regelmäßig unter die Scheibenwischer klemme, zeigen keine Wirkung. Auch auf persönliche Ansprache bekomme ich von allen Falschparkern immer nur blöde Kommentare. Bei besonders hartnäckigen "Parkplatzräubern" habe ich auch schon mal beim Ordnungsamt angerufen und mir die Fahrzeughalter nennen lassen, so dass ich sie persönlich anschreiben konnte. Am nächsten Tag standen sie dann wieder bzw. noch immer auf einem unserer Parkplätze. Es ist wirklich zum K...! :rage:
Vor einigen Jahren habe ich auch mal den einen oder anderen Falschparker abschleppen lassen, wenn ihr Auto mehrere Tage auf einem unserer Parkplätze abgestellt war. Leider ist das immer mit einem gewissen Risiko verbunden, beispielsweise wenn der Fahrzeughalter ein Zuhälter aus Armenien ist! :confused:
Habt Ihr ähnliche Probleme mit Euren Pakrplätzen? Wie geht Ihr damit um? :unamused:
Einzige Möglichkeit m.M.n. sind diese per Bügel abschließbaren PP, allerdings eben auch umständlich.
ich habe mal ein Ärztehaus erlebt mit Tiefgarage, da gab' s Coins, die man am Ende der Parkdauer bezahlen mußte. In der Arztpraxis bekam ich beim verlassen einen andren Coin im Austausch gegen meinen, und konnte so kostenfrei rausfahren. Praxis wird wohl am Tagesende die Coins bezahlt haben. Oder einen gewissen Satz der kostenlosen im Vorfeld "einkaufen".
Das wäre eine super Option, aber eben nur da wo es geht.
Ich habe ein paar öffentliche vor der Praxis, wer zuerst kommt mahlt zuerst. Und wer einen Spaziergang in die Innenstadt machen will oder da wohnt oder arbeitet oder Dienstleistungen verrichtet, parkt dort auch. Wir sind am umstellen auf Hausbesuche zu Fuß und werden perspektivisch öffentlich oder per Rad kommen.
Einen Anspruch auf einen freien PP gibts ja zum Glück noch nicht im RV (zum Stichwart "es dürfen dem aptienten außer Zuzahlung keine Kosten entstehen")
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MikeL schrieb:
In unserem Fall sind es keine öffentlichen Parkplätze, sondern private Parkplätze, für die ich Miete zahle, um sie meinen Patienten zur Verfügung zu stellen. Per Bügel abschließen kommt nicht in Betracht, denn dann könnten dort die Patienten nicht mehr parken. Na gut, dass können sie ja schon jetzt nicht! :grin:
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Neuling schrieb:
Das ist halt das Problem der Großstädte und der steigenden Autos. ich finde manchmal früh bei Dienstbeginn schon kaum noch einen Platz.
Einzige Möglichkeit m.M.n. sind diese per Bügel abschließbaren PP, allerdings eben auch umständlich.
ich habe mal ein Ärztehaus erlebt mit Tiefgarage, da gab' s Coins, die man am Ende der Parkdauer bezahlen mußte. In der Arztpraxis bekam ich beim verlassen einen andren Coin im Austausch gegen meinen, und konnte so kostenfrei rausfahren. Praxis wird wohl am Tagesende die Coins bezahlt haben. Oder einen gewissen Satz der kostenlosen im Vorfeld "einkaufen".
Das wäre eine super Option, aber eben nur da wo es geht.
Ich habe ein paar öffentliche vor der Praxis, wer zuerst kommt mahlt zuerst. Und wer einen Spaziergang in die Innenstadt machen will oder da wohnt oder arbeitet oder Dienstleistungen verrichtet, parkt dort auch. Wir sind am umstellen auf Hausbesuche zu Fuß und werden perspektivisch öffentlich oder per Rad kommen.
Einen Anspruch auf einen freien PP gibts ja zum Glück noch nicht im RV (zum Stichwart "es dürfen dem aptienten außer Zuzahlung keine Kosten entstehen")
Ansonsten hab ich mangels Problem keine Lösung zur Hand außer, ggf, die Parkplatznutzung für Nichtpatienten deiner Praxis kostenpflichtig zu gestalten (€60/angefangene Stunde oder so, soll halt spürbar sein) und die Parkplatznutzungsgebühr konsequent betreiben (Beweissicherung: Fotodokumentation). Unbestrittene Forderungen können eingeklagt werden, der Widerspruch "ich habe aber kürzer geparkt" ist Anerkenntnis der entstandenen Schuld ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Ich hab's drüben schon erwähnt, Neuling: Nachdem wir die vom Bauamt geforderten Stellplätze vorhalten beginnt unsere Verantwortung an der Praxistür und endet auch dort. Außer du *willst* Parkkostenübernahme als Service bieten.
Ansonsten hab ich mangels Problem keine Lösung zur Hand außer, ggf, die Parkplatznutzung für Nichtpatienten deiner Praxis kostenpflichtig zu gestalten (€60/angefangene Stunde oder so, soll halt spürbar sein) und die Parkplatznutzungsgebühr konsequent betreiben (Beweissicherung: Fotodokumentation). Unbestrittene Forderungen können eingeklagt werden, der Widerspruch "ich habe aber kürzer geparkt" ist Anerkenntnis der entstandenen Schuld ;)
Lösung 1:
wenn wir einen Falschparker nicht antreffen, Photo machen und als Privatanzeige zum Ordnungsamt schicken.
Er/sie bekommt dann ein Knöllchen wegen falsch Parkens und merkt sich das hoffentlich für die Zukunft.
Lösung 2:
wenn wir den Falschparker antreffen bitten wir ihn den Platz zu verlassen mit dem deutlichen Hinweis, daß wir abmahnen lassen, wenn er das nicht sofort tut. Sollte er/ sie dann blöd werden oder trotzdem das Auto stehen lassen, Pech gehabt.
Es gibt ein Urteil von Bundesgerichtshof, daß jeder, der unbefugt auf einem privaten Parkplatz steht eine nicht rechtmäßige Besitznahme begeht. Diese kann man anwaltlich abmahnen lassen. Die Abmahnung kostet den Abgemahnten dann zwischen 150-300 Euro, je nach Satz des Anwalts. Im gleichen Urteil steht, daß der Abgemahnte die Anwaltskosten tragen muß. Also null Risiko für den Parkplatzbesitzer (im Gegensatz zum Abschleppen). Mit der Abmahnung, muß auch eine Unterlassung unterschrieben werden.
Das ist eine tolle Lösung für alle Falschparker, die sich sicher fühlen, daß der Parkplatzbesitzer nicht abschleppen läßt, weil er die Kosten tragen muß. Nur wenige haben bisher von der Möglichkeit abzumahnen gehört:):)
Eigentlich finde ich es traurig, daß man nach solchen Maßnahmen suchen muß und sie gelegentlich auch anwenden muß.
Nunja, wenigstens der Anwalt freut sich über einen super Verdienst für einen Brief....
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Dann mußt Du überlegen, wie man die Berechtigung kenntlich macht.
Wir haben für unsere Kunden Parkscheine, die sie ins Auto legen müssen. Dann sehen alle Kollegen gleich, wer auf dem Platz stehen darf und wer nicht. Die Falschparker sehen dann auch, daß alle anderen einen Berechtigungsschein haben, so kommt es zu weniger Diskussionen......
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janine928 schrieb:
Ergänzung: für die 2. Lösung, mußt du auf einem Schild darauf hinweisen, daß abgemahnt wird und daß es ein Privatparkplatz für Berechtigte ist. Die genaue Formulierung kann dir der Anwalt sagen, der dann abmanht.
Dann mußt Du überlegen, wie man die Berechtigung kenntlich macht.
Wir haben für unsere Kunden Parkscheine, die sie ins Auto legen müssen. Dann sehen alle Kollegen gleich, wer auf dem Platz stehen darf und wer nicht. Die Falschparker sehen dann auch, daß alle anderen einen Berechtigungsschein haben, so kommt es zu weniger Diskussionen......
Das Problem haben wir auch.
Lösung 1:
wenn wir einen Falschparker nicht antreffen, Photo machen und als Privatanzeige zum Ordnungsamt schicken.
Er/sie bekommt dann ein Knöllchen wegen falsch Parkens und merkt sich das hoffentlich für die Zukunft.
Lösung 2:
wenn wir den Falschparker antreffen bitten wir ihn den Platz zu verlassen mit dem deutlichen Hinweis, daß wir abmahnen lassen, wenn er das nicht sofort tut. Sollte er/ sie dann blöd werden oder trotzdem das Auto stehen lassen, Pech gehabt.
Es gibt ein Urteil von Bundesgerichtshof, daß jeder, der unbefugt auf einem privaten Parkplatz steht eine nicht rechtmäßige Besitznahme begeht. Diese kann man anwaltlich abmahnen lassen. Die Abmahnung kostet den Abgemahnten dann zwischen 150-300 Euro, je nach Satz des Anwalts. Im gleichen Urteil steht, daß der Abgemahnte die Anwaltskosten tragen muß. Also null Risiko für den Parkplatzbesitzer (im Gegensatz zum Abschleppen). Mit der Abmahnung, muß auch eine Unterlassung unterschrieben werden.
Das ist eine tolle Lösung für alle Falschparker, die sich sicher fühlen, daß der Parkplatzbesitzer nicht abschleppen läßt, weil er die Kosten tragen muß. Nur wenige haben bisher von der Möglichkeit abzumahnen gehört:):)
Eigentlich finde ich es traurig, daß man nach solchen Maßnahmen suchen muß und sie gelegentlich auch anwenden muß.
Nunja, wenigstens der Anwalt freut sich über einen super Verdienst für einen Brief....
Kriegt man als Praxis dann anteilig was von der abmahn Gebühr?
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a schubart schrieb:
Bambi1979 schrieb am 30.4.18 19:34:
Das Problem haben wir auch.
Lösung 1:
wenn wir einen Falschparker nicht antreffen, Photo machen und als Privatanzeige zum Ordnungsamt schicken.
Er/sie bekommt dann ein Knöllchen wegen falsch Parkens und merkt sich das hoffentlich für die Zukunft.
Lösung 2:
wenn wir den Falschparker antreffen bitten wir ihn den Platz zu verlassen mit dem deutlichen Hinweis, daß wir abmahnen lassen, wenn er das nicht sofort tut. Sollte er/ sie dann blöd werden oder trotzdem das Auto stehen lassen, Pech gehabt.
Es gibt ein Urteil von Bundesgerichtshof, daß jeder, der unbefugt auf einem privaten Parkplatz steht eine nicht rechtmäßige Besitznahme begeht. Diese kann man anwaltlich abmahnen lassen. Die Abmahnung kostet den Abgemahnten dann zwischen 150-300 Euro, je nach Satz des Anwalts. Im gleichen Urteil steht, daß der Abgemahnte die Anwaltskosten tragen muß. Also null Risiko für den Parkplatzbesitzer (im Gegensatz zum Abschleppen). Mit der Abmahnung, muß auch eine Unterlassung unterschrieben werden.
Das ist eine tolle Lösung für alle Falschparker, die sich sicher fühlen, daß der Parkplatzbesitzer nicht abschleppen läßt, weil er die Kosten tragen muß. Nur wenige haben bisher von der Möglichkeit abzumahnen gehört:):)
Eigentlich finde ich es traurig, daß man nach solchen Maßnahmen suchen muß und sie gelegentlich auch anwenden muß.
Nunja, wenigstens der Anwalt freut sich über einen super Verdienst für einen Brief....
Kriegt man als Praxis dann anteilig was von der abmahn Gebühr?
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MikeL schrieb:
Das klingt nach einer guten Lösung. Ich werde mal mit meinem Vermieter sprechen, ob er die Schilder entsprechend ändern kann. Andererseits kostet das Abschleppen weniger. Da einer meiner Patienten ein Abschleppunternehmen hat, müßte ich nicht einmal in Vorleistung treten :smile: Dumm wird es allerdings, wenn der abgeschleppte Patient tatsächlich aus dem "Milieu" stammt, intellektuell unterbelichtet ist und meint, seine vermeintlich verletzte "Ehre" durch einen persönlichen Racheakt wiederherstellen zu müssen... :grin:
Aber die "Abmahn-Lösung" funktioniert:
In unserer Gewerbeeinheit hat sich ein Mieter von drei privaten Stellplätzen damit zwar sicher keine Freunde gemacht (ob er deswegen mittlerweile weggezogen ist?), aber das Abmahnen hatte spürbar Erfolg.
Vorab: auf den Schildern für seine Stellplätze war kein Hinweis auf mögliche Abmahnungen.
Vorgehen: die Autos von Falschparkern wurden von einer Mitarbeiterin fotografiert, dazu der Zeitpunkt notiert. Das Ganze ging dann zu seinem Anwalt, der mittels einer Abfrage bei der KFZ-Zulassungsstelle (auch für Privatleute "mit berechtigtem Interesse" für ein paar Euro möglich) den Halter feststellen lies. Diese erhielten dann jeweils eine gleichlautende Abmahnung mit zu unterschreibender Unterlassungserklärung. Im Gegenzug wurde auf eine Anzeige verzichtet, so dass "lediglich" die Anwaltskosten (Streitwert war sehr hoch angesetzt - 2.000,- Euro?) in Höhe von etwa 230,- Euro (!) zu begleichen waren.
Das Ganze wurde - laut Auskunft des Stellplatzmieters - über 160 mal (Zeitraum ca. 2 Jahre) durchgezogen und mir sind einige meiner Patienten bekannt, die auch betroffen waren (wir hatten für längere Zeit ein Warnschild: "Achtung Abmahner" an der Theke). Da viele der Betroffenen sich anwaltlich beraten ließen und dennoch gezahlt haben, scheint dies wasserdicht zu sein. Ich selbst hatte ´mal im Web diesbezüglich nachgelesen und sah als Gegenmaßnahme lediglich zwei Ansatzpunkte: die Höhe des möglichen Schadens (Streitwert) mit der daraus resultierende Höhe der Gebühren und ein Urteil, dass man als Geschädigter (Stellplatzeigentümer oder -mieter) zwar anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen darf - aber lediglich aus eigener Unwissenheit. Hier könnte man ansetzen, dass nach so vielen gleichen Schreiben der Geschädigte eine eigene Unterlassungserklärung formulieren könnte und keine anwaltliche Hilfe mehr bräuchte. Geld bekommt man als Geschädigter nur für entstandene Auslagen (Kennzeichen, Brief).
Aber gerade bei dir, MikeL, wäre dies für mich das Mittel der Wahl: wenn Zettelchen und eine persönliche Ansprache nicht nur nichts nutzen, sondern sogar blöde Kommentare kommen, würde ich dies sehr gerne einem Anwalt mit dem Auftrag einer Abmahnung übergeben!
Wir selbst haben bislang nach einem "mehrstufigen Warnsystem" mittels Zetteln (Kennzeichen notiert, dann: "Sicher haben Sie übersehen" -> "Wir hatten Sie bereits gebeten" - > "Wenn ... - dann...") glücklicherweise immer Erfolg.
Dir auch gutes Gelingen!
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
zu Bambi1979s Lösung 1: das Ordnungsamt ist für Privatparkplätze nicht zuständig und darf dort keine Knöllchen verteilen.
Aber die "Abmahn-Lösung" funktioniert:
In unserer Gewerbeeinheit hat sich ein Mieter von drei privaten Stellplätzen damit zwar sicher keine Freunde gemacht (ob er deswegen mittlerweile weggezogen ist?), aber das Abmahnen hatte spürbar Erfolg.
Vorab: auf den Schildern für seine Stellplätze war kein Hinweis auf mögliche Abmahnungen.
Vorgehen: die Autos von Falschparkern wurden von einer Mitarbeiterin fotografiert, dazu der Zeitpunkt notiert. Das Ganze ging dann zu seinem Anwalt, der mittels einer Abfrage bei der KFZ-Zulassungsstelle (auch für Privatleute "mit berechtigtem Interesse" für ein paar Euro möglich) den Halter feststellen lies. Diese erhielten dann jeweils eine gleichlautende Abmahnung mit zu unterschreibender Unterlassungserklärung. Im Gegenzug wurde auf eine Anzeige verzichtet, so dass "lediglich" die Anwaltskosten (Streitwert war sehr hoch angesetzt - 2.000,- Euro?) in Höhe von etwa 230,- Euro (!) zu begleichen waren.
Das Ganze wurde - laut Auskunft des Stellplatzmieters - über 160 mal (Zeitraum ca. 2 Jahre) durchgezogen und mir sind einige meiner Patienten bekannt, die auch betroffen waren (wir hatten für längere Zeit ein Warnschild: "Achtung Abmahner" an der Theke). Da viele der Betroffenen sich anwaltlich beraten ließen und dennoch gezahlt haben, scheint dies wasserdicht zu sein. Ich selbst hatte ´mal im Web diesbezüglich nachgelesen und sah als Gegenmaßnahme lediglich zwei Ansatzpunkte: die Höhe des möglichen Schadens (Streitwert) mit der daraus resultierende Höhe der Gebühren und ein Urteil, dass man als Geschädigter (Stellplatzeigentümer oder -mieter) zwar anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen darf - aber lediglich aus eigener Unwissenheit. Hier könnte man ansetzen, dass nach so vielen gleichen Schreiben der Geschädigte eine eigene Unterlassungserklärung formulieren könnte und keine anwaltliche Hilfe mehr bräuchte. Geld bekommt man als Geschädigter nur für entstandene Auslagen (Kennzeichen, Brief).
Aber gerade bei dir, MikeL, wäre dies für mich das Mittel der Wahl: wenn Zettelchen und eine persönliche Ansprache nicht nur nichts nutzen, sondern sogar blöde Kommentare kommen, würde ich dies sehr gerne einem Anwalt mit dem Auftrag einer Abmahnung übergeben!
Wir selbst haben bislang nach einem "mehrstufigen Warnsystem" mittels Zetteln (Kennzeichen notiert, dann: "Sicher haben Sie übersehen" -> "Wir hatten Sie bereits gebeten" - > "Wenn ... - dann...") glücklicherweise immer Erfolg.
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Nora
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janine928 schrieb:
Das Problem haben wir auch.
Lösung 1:
wenn wir einen Falschparker nicht antreffen, Photo machen und als Privatanzeige zum Ordnungsamt schicken.
Er/sie bekommt dann ein Knöllchen wegen falsch Parkens und merkt sich das hoffentlich für die Zukunft.
Lösung 2:
wenn wir den Falschparker antreffen bitten wir ihn den Platz zu verlassen mit dem deutlichen Hinweis, daß wir abmahnen lassen, wenn er das nicht sofort tut. Sollte er/ sie dann blöd werden oder trotzdem das Auto stehen lassen, Pech gehabt.
Es gibt ein Urteil von Bundesgerichtshof, daß jeder, der unbefugt auf einem privaten Parkplatz steht eine nicht rechtmäßige Besitznahme begeht. Diese kann man anwaltlich abmahnen lassen. Die Abmahnung kostet den Abgemahnten dann zwischen 150-300 Euro, je nach Satz des Anwalts. Im gleichen Urteil steht, daß der Abgemahnte die Anwaltskosten tragen muß. Also null Risiko für den Parkplatzbesitzer (im Gegensatz zum Abschleppen). Mit der Abmahnung, muß auch eine Unterlassung unterschrieben werden.
Das ist eine tolle Lösung für alle Falschparker, die sich sicher fühlen, daß der Parkplatzbesitzer nicht abschleppen läßt, weil er die Kosten tragen muß. Nur wenige haben bisher von der Möglichkeit abzumahnen gehört:):)
Eigentlich finde ich es traurig, daß man nach solchen Maßnahmen suchen muß und sie gelegentlich auch anwenden muß.
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Hallo Nora, das Ordnungsamt muß einer Privatanzeige nach kommen. Sie dürfen nicht selbst auf das Grundstück und ein Knöllchen verteilen. Sie dürfen aber sehr wohl auf eine Privatanzeige mit Bild reagieren. Klappt bei uns auf alle Fälle prima und ist wasserdicht. (ist mir auch lieber als die Abmahnung, aber die ist ja nur für die Falschparker, die unverschämt werden, oder das Auto stehen lassen und trotz mündlicher Vorwarnung, daß es gleich teuer wird weg laufen, um einkaufen zu gehen....)
Hier darf man dann auch jedes Mal anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, da man sich zuvor mit den Leuten unterhalten hat und mit der Bitte, den Parkplatz zu verlassen gegen eine Wand gelaufen ist.....(man dürfte auch in jedem dieser Fälle die Polizei rufen, da man sich nicht "wehren" konnte)
Ich finde es traurig, daß man täglich auf "Legastheniker" trifft, die keinen Respekt mehr vor privatem Eigentum und ihren Mitmenschen haben.
Wir sehen das mittlerweile sehr radikal, Falschparker schaffen für uns und unsere Patienten (mehr als 60% gehbehindert) Tatsachen, indem sie trotz mehrerer großer Hinweisschilder auf den für unsere Patienten ausgewiesenen Plätzen parken. Dann schaffen wir Tatsachen, indem wir die Autonummer an die zuständige Stelle weiter geben. Nach Jahren interessieren uns auch die Ausreden "wir wollten nur eben mal schnell..." sowie Beleidigungen nicht mehr.....traurig, aber wahr.......
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Kriegt man als Praxis dann anteilig was von der abmahn Gebühr?
nee, da gibt's ein Bereicherungsverbot. Was man aber machen kann ist, das ggf. eine kleine Fortbildung zum Thema Recht&Rechtsdurchsetzung mit ausgewählten (allen?) Mitarbeitern der Praxis in einem Restaurant stattfindet, Kooperation des Anwalts vorausgesetzt ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Danke für eure Erfahrungen, Bambi, Nora und sgzd :)
a schubart schrieb am 30.4.18 19:56:
Kriegt man als Praxis dann anteilig was von der abmahn Gebühr?
nee, da gibt's ein Bereicherungsverbot. Was man aber machen kann ist, das ggf. eine kleine Fortbildung zum Thema Recht&Rechtsdurchsetzung mit ausgewählten (allen?) Mitarbeitern der Praxis in einem Restaurant stattfindet, Kooperation des Anwalts vorausgesetzt ;)
--> Dann kennt das Ordnungsamt in diesem Fall wohl anscheinend die Zuständigkeiten nicht!
Bei Privatparkplätzen ist weder die Polizei noch das Ordnungsamt zuständig. Es darf hier gar nicht tätig werden. Es geht hier vielmehr um Besitzstörung und verboteten Eigenmacht (§ 858 BGB).
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Bernie schrieb:
"Hallo Nora, das Ordnungsamt muß einer Privatanzeige nach kommen. Sie dürfen nicht selbst auf das Grundstück und ein Knöllchen verteilen. Sie dürfen aber sehr wohl auf eine Privatanzeige mit Bild reagieren. Klappt bei uns auf alle Fälle prima und ist wasserdicht. "
--> Dann kennt das Ordnungsamt in diesem Fall wohl anscheinend die Zuständigkeiten nicht!
Bei Privatparkplätzen ist weder die Polizei noch das Ordnungsamt zuständig. Es darf hier gar nicht tätig werden. Es geht hier vielmehr um Besitzstörung und verboteten Eigenmacht (§ 858 BGB).
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janine928 schrieb:
Hallo Schubart, leider nein, das wäre toll, dann würde ich mich hauptberuflich darauf verlegen :kissing_closed_eyes: :yum:
Hallo Nora, das Ordnungsamt muß einer Privatanzeige nach kommen. Sie dürfen nicht selbst auf das Grundstück und ein Knöllchen verteilen. Sie dürfen aber sehr wohl auf eine Privatanzeige mit Bild reagieren. Klappt bei uns auf alle Fälle prima und ist wasserdicht. (ist mir auch lieber als die Abmahnung, aber die ist ja nur für die Falschparker, die unverschämt werden, oder das Auto stehen lassen und trotz mündlicher Vorwarnung, daß es gleich teuer wird weg laufen, um einkaufen zu gehen....)
Hier darf man dann auch jedes Mal anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, da man sich zuvor mit den Leuten unterhalten hat und mit der Bitte, den Parkplatz zu verlassen gegen eine Wand gelaufen ist.....(man dürfte auch in jedem dieser Fälle die Polizei rufen, da man sich nicht "wehren" konnte)
Ich finde es traurig, daß man täglich auf "Legastheniker" trifft, die keinen Respekt mehr vor privatem Eigentum und ihren Mitmenschen haben.
Wir sehen das mittlerweile sehr radikal, Falschparker schaffen für uns und unsere Patienten (mehr als 60% gehbehindert) Tatsachen, indem sie trotz mehrerer großer Hinweisschilder auf den für unsere Patienten ausgewiesenen Plätzen parken. Dann schaffen wir Tatsachen, indem wir die Autonummer an die zuständige Stelle weiter geben. Nach Jahren interessieren uns auch die Ausreden "wir wollten nur eben mal schnell..." sowie Beleidigungen nicht mehr.....traurig, aber wahr.......
Hinweis ist auf den Parkplatzschildern angebracht.
Wenn dann auf einmal 3 Abschlepper vor dem Haus stehen, und räumen, ist das für Monate heilsam, weil es sich rumspricht...
Machen das, weil auf freundlich formulierte Hinweise viel zu oft Gemecker kommt.
Rücksicht auf Patienten, Gehbehinderung oder nur Verständnis fehlt zu oft.
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da lobe ich mir das Baden Württembergische Landesgesetz. Hier darf/ muss das Ordnungsamt reagieren ????????
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janine928 schrieb:
Hallo Berni,
da lobe ich mir das Baden Württembergische Landesgesetz. Hier darf/ muss das Ordnungsamt reagieren ????????
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janine928 schrieb:
Die Fragezeichen sollten :clap: :clap: werden....
Hallo Berni,
da lobe ich mir das Baden Württembergische Landesgesetz. Hier darf/ muss das Ordnungsamt reagieren ????????
Das glaube ich nicht, wenn es sich um Privatgrund handelt. Und das sind idR Praxisparkplätze.
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Wonderwoman schrieb:
Bambi1979 schrieb am 1.5.18 17:21:
Hallo Berni,
da lobe ich mir das Baden Württembergische Landesgesetz. Hier darf/ muss das Ordnungsamt reagieren ????????
Das glaube ich nicht, wenn es sich um Privatgrund handelt. Und das sind idR Praxisparkplätze.
Hallo Berni,
da lobe ich mir das Baden Württembergische Landesgesetz. Hier darf/ muss das Ordnungsamt reagieren ????????
Das glaube ich nicht, wenn es sich um Privatgrund handelt. Und das sind idR Praxisparkplätze.
Das stimmt für BaWü auch nicht. Meine Schwester hat das gleiche Problem, das Ordnungsamt ist nicht zuständig. Darf bei Privatgrund nicht tätig werden.
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morpheus-06 schrieb:
Wonderwoman schrieb am 1.5.18 18:36:
Bambi1979 schrieb am 1.5.18 17:21:
Hallo Berni,
da lobe ich mir das Baden Württembergische Landesgesetz. Hier darf/ muss das Ordnungsamt reagieren ????????
Das glaube ich nicht, wenn es sich um Privatgrund handelt. Und das sind idR Praxisparkplätze.
Das stimmt für BaWü auch nicht. Meine Schwester hat das gleiche Problem, das Ordnungsamt ist nicht zuständig. Darf bei Privatgrund nicht tätig werden.
Das stimmt für BaWü auch nicht. Meine Schwester hat das gleiche Problem, das Ordnungsamt ist nicht zuständig. Darf bei Privatgrund nicht tätig werden.
Jetzt bin ich ja auf die Auflösung gespannt :unamused:
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ali schrieb:
morpheus-06 schrieb am 1.5.18
Das stimmt für BaWü auch nicht. Meine Schwester hat das gleiche Problem, das Ordnungsamt ist nicht zuständig. Darf bei Privatgrund nicht tätig werden.
Jetzt bin ich ja auf die Auflösung gespannt :unamused:
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sgzd schrieb:
Haben leider ähnliche Probleme und rufen den Abschlepper, der seinerseits, laut gemeinsamer Vereinbarung die Kosten übernimmt, und wiederum mit einem großen Anwaltsbüro zusammenarbeitet, um das Geld vom Abgeschleppten zu bekommen.
Hinweis ist auf den Parkplatzschildern angebracht.
Wenn dann auf einmal 3 Abschlepper vor dem Haus stehen, und räumen, ist das für Monate heilsam, weil es sich rumspricht...
Machen das, weil auf freundlich formulierte Hinweise viel zu oft Gemecker kommt.
Rücksicht auf Patienten, Gehbehinderung oder nur Verständnis fehlt zu oft.
Wir hatten auch einen solchen Vertrag mit einem Abschlepper und das war uns zu risikoreich.
Lösung:
Wenn eine entsprechende Beschilderung vorhanden ist, wer wann parken darf und das alle anderen Ärger bekommen, dann einfach Fotos machen, Halter feststellen und abmahnen.
Wer die Unterlassung dann nicht unterschreibt oder die Strafe dort streicht, der landet vor dem Amtsgericht.
Schon x-mal durch und kein einziges Mal verloren.
Es bleibt den Falschparkern nur im Gedächtnis, wenn es richtig Kohle kostet. :smile:
Und weil wir richtig Geld für unsere Praxisparkplätze zahlen, sehe ich auch nicht ein, dass irgendwelche Hanseln dort parken. Da werde ich dann richtig böse. :angry:
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Es gibt ein BGH-Urteil, dass Abgeschleppte von den Auftraggebern (also uns) die Abschleppgebühr zurückfordern können, egal ob es einen Vertrag zur Kostenübernahme mit einem Abschleppunternehmen gibt. Voraussetzung ist, dass der Abschlepper zu hohe Kosten nimmt. Im Zweifelsfalle wirst Du hier also verklagt und das Gericht prüft, ob die Kosten OK waren.
Wir hatten auch einen solchen Vertrag mit einem Abschlepper und das war uns zu risikoreich.
Lösung:
Wenn eine entsprechende Beschilderung vorhanden ist, wer wann parken darf und das alle anderen Ärger bekommen, dann einfach Fotos machen, Halter feststellen und abmahnen.
Wer die Unterlassung dann nicht unterschreibt oder die Strafe dort streicht, der landet vor dem Amtsgericht.
Schon x-mal durch und kein einziges Mal verloren.
Es bleibt den Falschparkern nur im Gedächtnis, wenn es richtig Kohle kostet. :smile:
Und weil wir richtig Geld für unsere Praxisparkplätze zahlen, sehe ich auch nicht ein, dass irgendwelche Hanseln dort parken. Da werde ich dann richtig böse. :angry:
–> kann alles sein. Ist aber in 10 Jahren nicht passiert.
Ich möchte mich nicht um Parkplätze kümmern.
Also Outsourcing an den Abschlepper.
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sgzd schrieb:
Wonderwoman schrieb am 1.5.18 12:00:
Es gibt ein BGH-Urteil, dass Abgeschleppte von den Auftraggebern (also uns) die Abschleppgebühr zurückfordern können, egal ob es einen Vertrag zur Kostenübernahme mit einem Abschleppunternehmen gibt. Voraussetzung ist, dass der Abschlepper zu hohe Kosten nimmt. Im Zweifelsfalle wirst Du hier also verklagt und das Gericht prüft, ob die Kosten OK waren.
Wir hatten auch einen solchen Vertrag mit einem Abschlepper und das war uns zu risikoreich.
Lösung:
Wenn eine entsprechende Beschilderung vorhanden ist, wer wann parken darf und das alle anderen Ärger bekommen, dann einfach Fotos machen, Halter feststellen und abmahnen.
Wer die Unterlassung dann nicht unterschreibt oder die Strafe dort streicht, der landet vor dem Amtsgericht.
Schon x-mal durch und kein einziges Mal verloren.
Es bleibt den Falschparkern nur im Gedächtnis, wenn es richtig Kohle kostet. :smile:
Und weil wir richtig Geld für unsere Praxisparkplätze zahlen, sehe ich auch nicht ein, dass irgendwelche Hanseln dort parken. Da werde ich dann richtig böse. :angry:
–> kann alles sein. Ist aber in 10 Jahren nicht passiert.
Ich möchte mich nicht um Parkplätze kümmern.
Also Outsourcing an den Abschlepper.
Es gibt ein BGH-Urteil, dass Abgeschleppte von den Auftraggebern (also uns) die Abschleppgebühr zurückfordern können, egal ob es einen Vertrag zur Kostenübernahme mit einem Abschleppunternehmen gibt. Voraussetzung ist, dass der Abschlepper zu hohe Kosten nimmt. Im Zweifelsfalle wirst Du hier also verklagt und das Gericht prüft, ob die Kosten OK waren.
Wir hatten auch einen solchen Vertrag mit einem Abschlepper und das war uns zu risikoreich.
Lösung:
Wenn eine entsprechende Beschilderung vorhanden ist, wer wann parken darf und das alle anderen Ärger bekommen, dann einfach Fotos machen, Halter feststellen und abmahnen.
Wer die Unterlassung dann nicht unterschreibt oder die Strafe dort streicht, der landet vor dem Amtsgericht.
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Es bleibt den Falschparkern nur im Gedächtnis, wenn es richtig Kohle kostet. :smile:
Und weil wir richtig Geld für unsere Praxisparkplätze zahlen, sehe ich auch nicht ein, dass irgendwelche Hanseln dort parken. Da werde ich dann richtig böse. :angry:
–> kann alles sein. Ist aber in 10 Jahren nicht passiert.
Ich möchte mich nicht um Parkplätze kümmern.
Also Outsourcing an den Abschlepper.
Das ist auch gerade (= ca. 2 Jahre) vom BGH geändert worden. Viel Glück, dass Du nicht an einen aufgeklärten RA gerätst.
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Wonderwoman schrieb:
sgzd schrieb am 3.5.18 23:58:
Wonderwoman schrieb am 1.5.18 12:00:
Es gibt ein BGH-Urteil, dass Abgeschleppte von den Auftraggebern (also uns) die Abschleppgebühr zurückfordern können, egal ob es einen Vertrag zur Kostenübernahme mit einem Abschleppunternehmen gibt. Voraussetzung ist, dass der Abschlepper zu hohe Kosten nimmt. Im Zweifelsfalle wirst Du hier also verklagt und das Gericht prüft, ob die Kosten OK waren.
Wir hatten auch einen solchen Vertrag mit einem Abschlepper und das war uns zu risikoreich.
Lösung:
Wenn eine entsprechende Beschilderung vorhanden ist, wer wann parken darf und das alle anderen Ärger bekommen, dann einfach Fotos machen, Halter feststellen und abmahnen.
Wer die Unterlassung dann nicht unterschreibt oder die Strafe dort streicht, der landet vor dem Amtsgericht.
Schon x-mal durch und kein einziges Mal verloren.
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Und weil wir richtig Geld für unsere Praxisparkplätze zahlen, sehe ich auch nicht ein, dass irgendwelche Hanseln dort parken. Da werde ich dann richtig böse. :angry:
–> kann alles sein. Ist aber in 10 Jahren nicht passiert.
Ich möchte mich nicht um Parkplätze kümmern.
Also Outsourcing an den Abschlepper.
Das ist auch gerade (= ca. 2 Jahre) vom BGH geändert worden. Viel Glück, dass Du nicht an einen aufgeklärten RA gerätst.
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Wonderwoman schrieb:
Es gibt ein BGH-Urteil, dass Abgeschleppte von den Auftraggebern (also uns) die Abschleppgebühr zurückfordern können, egal ob es einen Vertrag zur Kostenübernahme mit einem Abschleppunternehmen gibt. Voraussetzung ist, dass der Abschlepper zu hohe Kosten nimmt. Im Zweifelsfalle wirst Du hier also verklagt und das Gericht prüft, ob die Kosten OK waren.
Wir hatten auch einen solchen Vertrag mit einem Abschlepper und das war uns zu risikoreich.
Lösung:
Wenn eine entsprechende Beschilderung vorhanden ist, wer wann parken darf und das alle anderen Ärger bekommen, dann einfach Fotos machen, Halter feststellen und abmahnen.
Wer die Unterlassung dann nicht unterschreibt oder die Strafe dort streicht, der landet vor dem Amtsgericht.
Schon x-mal durch und kein einziges Mal verloren.
Es bleibt den Falschparkern nur im Gedächtnis, wenn es richtig Kohle kostet. :smile:
Und weil wir richtig Geld für unsere Praxisparkplätze zahlen, sehe ich auch nicht ein, dass irgendwelche Hanseln dort parken. Da werde ich dann richtig böse. :angry:
(Landesordnungswidrigkeitengesetz - LOWiG)
Vom 8. Februar 1978
§ 12
Parken auf Privatgrundstücken
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ein Kraftfahrzeug vorsätzlich oder fahrlässig außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen
1.
auf einem Stellplatz unbefugt parkt, obwohl deutlich sichtbar und allgemein verständlich darauf hingewiesen wird, daß die Benutzung durch Unbefugte untersagt ist,
2.
vor oder in Grundstücksein- und -ausfahrten unbefugt parkt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
Das war ein Tipp von einem Polizist......
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janine928 schrieb:
War verkehrt, es heißt Landesordnungswidrigkeitsgesetz......Sorry.
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janine928 schrieb:
Landesgesetz über Ordnungswidrigkeiten
(Landesordnungswidrigkeitengesetz - LOWiG)
Vom 8. Februar 1978
§ 12
Parken auf Privatgrundstücken
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ein Kraftfahrzeug vorsätzlich oder fahrlässig außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen
1.
auf einem Stellplatz unbefugt parkt, obwohl deutlich sichtbar und allgemein verständlich darauf hingewiesen wird, daß die Benutzung durch Unbefugte untersagt ist,
2.
vor oder in Grundstücksein- und -ausfahrten unbefugt parkt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
Das war ein Tipp von einem Polizist......
Das Problem dabei ist, dass es sich um Landesrecht handelt. Eine Halterhaftung nach dem StVG aber eine Bundesrechtliche Regelung ist. Sprich: Wenn der Typ vom Ordnungsamt den Halter direkt antrifft, hat er gute Chancen, dass das "Knöllchen" eventuell bezahlt wird. Wenn er es hinter den Scheibenwischer klemmt - bezahlt das in der Regel keiner. § 12 LOWiG ist also eher ein zahnloser Tiger, welchem manchmal eine Fliege ins offene Maul fliegt.
So zumindest meine Kenntnis.
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Bernie schrieb:
Das Wort "Zuständigkeit" in meinem ersten Thread ist mithin unglücklich gewählt :hushed:
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Bernie schrieb:
Nach einer gerade durchgeführten Google Recherche bemerke ich, dass das Thema wohl ziemlich kontrovers diskutiert wird und es unterschiedliche Rechtsprechung gibt :unamused:
Die gehen in Vorkasse und erledigen fast alles, ihr braucht nur ein Bild und einen Zeugen für das widerrechtliche Parken den Rest wickelt die Kanzlei ab.
........als erstes ca. 200€ für die Abmahnung und bei Wiederholung wird noch eine Null angehängt. :kissing_closed_eyes:
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Fuzziguzzi schrieb:
Es gibt inzwischen auch Anwaltskanzleien die sich auf spezielle Abmahnungen spezialisiert haben.
Die gehen in Vorkasse und erledigen fast alles, ihr braucht nur ein Bild und einen Zeugen für das widerrechtliche Parken den Rest wickelt die Kanzlei ab.
........als erstes ca. 200€ für die Abmahnung und bei Wiederholung wird noch eine Null angehängt. :kissing_closed_eyes:
Es gibt inzwischen auch Anwaltskanzleien die sich auf spezielle Abmahnungen spezialisiert haben.
Die gehen in Vorkasse und erledigen fast alles, ihr braucht nur ein Bild und einen Zeugen für das widerrechtliche Parken den Rest wickelt die Kanzlei ab.
........als erstes ca. 200€ für die Abmahnung und bei Wiederholung wird noch eine Null angehängt. :kissing_closed_eyes:
VORSICHT!!! Wenn das öfters gemacht wird, dann kann das Gericht verlangen, dass ihr das ohne Anwalt macht, da bereits hinreichend oft abgemahnt wurde. Die Kosten für den Anwalt werden dann nicht erstattet.
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Wonderwoman schrieb:
Fuzziguzzi schrieb am 2.5.18 16:21:
Es gibt inzwischen auch Anwaltskanzleien die sich auf spezielle Abmahnungen spezialisiert haben.
Die gehen in Vorkasse und erledigen fast alles, ihr braucht nur ein Bild und einen Zeugen für das widerrechtliche Parken den Rest wickelt die Kanzlei ab.
........als erstes ca. 200€ für die Abmahnung und bei Wiederholung wird noch eine Null angehängt. :kissing_closed_eyes:
VORSICHT!!! Wenn das öfters gemacht wird, dann kann das Gericht verlangen, dass ihr das ohne Anwalt macht, da bereits hinreichend oft abgemahnt wurde. Die Kosten für den Anwalt werden dann nicht erstattet.
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Bernie schrieb:
LOWiG ist bekannt, bin auch aus BW.
Das Problem dabei ist, dass es sich um Landesrecht handelt. Eine Halterhaftung nach dem StVG aber eine Bundesrechtliche Regelung ist. Sprich: Wenn der Typ vom Ordnungsamt den Halter direkt antrifft, hat er gute Chancen, dass das "Knöllchen" eventuell bezahlt wird. Wenn er es hinter den Scheibenwischer klemmt - bezahlt das in der Regel keiner. § 12 LOWiG ist also eher ein zahnloser Tiger, welchem manchmal eine Fliege ins offene Maul fliegt.
So zumindest meine Kenntnis.
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