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Sperre beim Arbeitsamt
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Anonymer Teilnehmer
27.04.2016 20:06
Eine MA will in eine andere Stadt ziehen, ist sie dann , wenn sie bei mir kündigt, beim Arbeitsamt gesperrt ? Oder können wir einen Auflösungsvertrag abschließen
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Eine MA will in eine andere Stadt ziehen, ist sie dann , wenn sie bei mir kündigt, beim Arbeitsamt gesperrt ? Oder können wir einen Auflösungsvertrag abschließen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Eine MA will in eine andere Stadt ziehen, ist sie dann , wenn sie bei mir kündigt, beim Arbeitsamt gesperrt ? Oder können wir einen Auflösungsvertrag abschließen

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hgb
27.04.2016 20:16
Den Grund wird die Arbeitsagentur schon einsehen, ein Auflösungsvertrag ist besser.
M. E. gibts es bei einem begründeten Umzug - z. B. Stellenwechsel des Hauptverdieners oder Betreuung alter Eltern - keine Sperre.

mfg hgb :blush:
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Den Grund wird die Arbeitsagentur schon einsehen, ein Auflösungsvertrag ist besser. M. E. gibts es bei einem begründeten Umzug - z. B. Stellenwechsel des Hauptverdieners oder Betreuung alter Eltern - keine Sperre. mfg hgb :blush:
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Tempelritter
27.04.2016 20:59
hgb schrieb am 27.4.16 20:16:
Den Grund wird die Arbeitsagentur schon einsehen, ein Auflösungsvertrag ist besser.
M. E. gibts es bei einem begründeten Umzug - z. B. Stellenwechsel des Hauptverdieners oder Betreuung alter Eltern - keine Sperre.

mfg hgb :blush:


deshalb könnte sie auch fristgerecht kündigen.
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[zitat]hgb schrieb am 27.4.16 20:16: Den Grund wird die Arbeitsagentur schon einsehen, ein Auflösungsvertrag ist besser. M. E. gibts es bei einem begründeten Umzug - z. B. Stellenwechsel des Hauptverdieners oder Betreuung alter Eltern - keine Sperre. mfg hgb :blush:[/zitat] deshalb könnte sie auch fristgerecht kündigen.
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Tempelritter schrieb:

hgb schrieb am 27.4.16 20:16:
Den Grund wird die Arbeitsagentur schon einsehen, ein Auflösungsvertrag ist besser.
M. E. gibts es bei einem begründeten Umzug - z. B. Stellenwechsel des Hauptverdieners oder Betreuung alter Eltern - keine Sperre.

mfg hgb :blush:


deshalb könnte sie auch fristgerecht kündigen.

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hgb
27.04.2016 21:21
könnte sie, aber dann fangen die Amtsmühlen und - schimmel an!!

mfg hgb :wink:
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könnte sie, aber dann fangen die Amtsmühlen und - schimmel an!! mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:

könnte sie, aber dann fangen die Amtsmühlen und - schimmel an!!

mfg hgb :wink:

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Neuling
28.04.2016 10:54
Mal ne Frage: die MA verläßt deine Praxis, ist das AA dann noch dein Problem?
Das klingt herzlos, aber wenn die MA gehen will, kann sie sich doch vorher erkundigen, welche Mögl. es gibt, die Sperre zu umgehen - nicht du.
2

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• C. DBO
• Tempelritter
Mal ne Frage: die MA verläßt deine Praxis, ist das AA dann noch dein Problem? Das klingt herzlos, aber wenn die MA gehen will, kann sie sich doch vorher erkundigen, welche Mögl. es gibt, die Sperre zu umgehen - nicht du.
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Neuling schrieb:

Mal ne Frage: die MA verläßt deine Praxis, ist das AA dann noch dein Problem?
Das klingt herzlos, aber wenn die MA gehen will, kann sie sich doch vorher erkundigen, welche Mögl. es gibt, die Sperre zu umgehen - nicht du.

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hgb
28.04.2016 11:46
.. auch richtig, zudem beim derzeitigen arbeitsmarkt ohnehin kaum ein Problem. :sunglasses:

mfg hgb :innocent:
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.. auch richtig, zudem beim derzeitigen arbeitsmarkt ohnehin kaum ein Problem. :sunglasses: mfg hgb :innocent:
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hgb schrieb:

.. auch richtig, zudem beim derzeitigen arbeitsmarkt ohnehin kaum ein Problem. :sunglasses:

mfg hgb :innocent:

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C. DBO
28.04.2016 15:57
Ob Kündigung oder Auflösungsvertrag - wer umziehen möchte (und nicht aus familiären Gründen muss) bekommt eine Sperre.
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Ob Kündigung oder Auflösungsvertrag - wer umziehen möchte (und nicht aus familiären Gründen muss) bekommt eine Sperre.
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C. DBO schrieb:

Ob Kündigung oder Auflösungsvertrag - wer umziehen möchte (und nicht aus familiären Gründen muss) bekommt eine Sperre.

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Anonymer Teilnehmer
28.04.2016 16:08
Und wenn man heiraten möchte bzw mit dem Partner zusammen leben möchte der 300 km weit weg wohnt?
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Und wenn man heiraten möchte bzw mit dem Partner zusammen leben möchte der 300 km weit weg wohnt?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Und wenn man heiraten möchte bzw mit dem Partner zusammen leben möchte der 300 km weit weg wohnt?

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RoFo
28.04.2016 16:12
Dann heiratet man, zieht um und nimmt eine neue Arbeitsstelle an.
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Dann heiratet man, zieht um und nimmt eine neue Arbeitsstelle an.
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RoFo schrieb:

Dann heiratet man, zieht um und nimmt eine neue Arbeitsstelle an.

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Tempelritter
28.04.2016 16:28
kündigen, umziehen, neue Arbeit suchen. Warum soll der AG immer in die Bresche springen?
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• C. DBO
kündigen, umziehen, neue Arbeit suchen. Warum soll der AG immer in die Bresche springen?
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Tempelritter schrieb:

kündigen, umziehen, neue Arbeit suchen. Warum soll der AG immer in die Bresche springen?

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Thaddeus
28.04.2016 17:14
Tempelritter schrieb am 28.4.16 16:28:
kündigen, umziehen, neue Arbeit suchen. Warum soll der AG immer in die Bresche springen?



Wie oft mussten Sie denn schon "immer in die Bresche springen"?
Es ist doch eine zuvorkommende Geste, dem scheidenden AN einen Auflösungsvertrag anzubieten, wenn dadurch niemandem Nachteile entstehen...
Vielleicht hat die AN immer gute Arbeit geleistet und der AG möchte ihr nun keine (unnötigen) Steine in den Weg legen...
Vielleicht sucht die AN ja auch schon am neuen Wohnort und braucht nur einen Puffer zur Sicherheit...
Wer weiß das schon?!
Offensichtlich hat AT keine Probleme damit, einen Auflösungsvertrag anzubieten, also warum muss man das dann jetzt versuchen demjenigen auszureden?
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• weiß56
[zitat]Tempelritter schrieb am 28.4.16 16:28: kündigen, umziehen, neue Arbeit suchen. Warum soll der AG immer in die Bresche springen?[/zitat] Wie oft mussten Sie denn schon "immer in die Bresche springen"? Es ist doch eine zuvorkommende Geste, dem scheidenden AN einen Auflösungsvertrag anzubieten, wenn dadurch niemandem Nachteile entstehen... Vielleicht hat die AN immer gute Arbeit geleistet und der AG möchte ihr nun keine (unnötigen) Steine in den Weg legen... Vielleicht sucht die AN ja auch schon am neuen Wohnort und braucht nur einen Puffer zur Sicherheit... Wer weiß das schon?! Offensichtlich hat AT keine Probleme damit, einen Auflösungsvertrag anzubieten, also warum muss man das dann jetzt versuchen demjenigen auszureden?
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Thaddeus schrieb:

Tempelritter schrieb am 28.4.16 16:28:
kündigen, umziehen, neue Arbeit suchen. Warum soll der AG immer in die Bresche springen?



Wie oft mussten Sie denn schon "immer in die Bresche springen"?
Es ist doch eine zuvorkommende Geste, dem scheidenden AN einen Auflösungsvertrag anzubieten, wenn dadurch niemandem Nachteile entstehen...
Vielleicht hat die AN immer gute Arbeit geleistet und der AG möchte ihr nun keine (unnötigen) Steine in den Weg legen...
Vielleicht sucht die AN ja auch schon am neuen Wohnort und braucht nur einen Puffer zur Sicherheit...
Wer weiß das schon?!
Offensichtlich hat AT keine Probleme damit, einen Auflösungsvertrag anzubieten, also warum muss man das dann jetzt versuchen demjenigen auszureden?

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Tempelritter
28.04.2016 17:30
siehe Beitrag von C. DBO, lieber als AG korrekt verhalten bevor die Arbeitsagentur nachfragt. AT kann es halten wie er es verantworten möchte.
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siehe Beitrag von C. DBO, lieber als AG korrekt verhalten bevor die Arbeitsagentur nachfragt. AT kann es halten wie er es verantworten möchte.
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Tempelritter schrieb:

siehe Beitrag von C. DBO, lieber als AG korrekt verhalten bevor die Arbeitsagentur nachfragt. AT kann es halten wie er es verantworten möchte.

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Thaddeus
28.04.2016 17:47
Gilt das Zusammenziehen mit dem Lebenspartner nicht als wichtiger Grund zur Eigenkündigung bzw. zur einvernehmlichen Kündigung, bei der Umgehung der Sperre?
P.s. @Tempelritter: dann verstehe ich Ihre voran gegangene Antwort erst recht nicht...
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Gilt das Zusammenziehen mit dem Lebenspartner nicht als wichtiger Grund zur Eigenkündigung bzw. zur einvernehmlichen Kündigung, bei der Umgehung der Sperre? P.s. @Tempelritter: dann verstehe ich Ihre voran gegangene Antwort erst recht nicht...
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Thaddeus schrieb:

Gilt das Zusammenziehen mit dem Lebenspartner nicht als wichtiger Grund zur Eigenkündigung bzw. zur einvernehmlichen Kündigung, bei der Umgehung der Sperre?
P.s. @Tempelritter: dann verstehe ich Ihre voran gegangene Antwort erst recht nicht...

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C. DBO
28.04.2016 17:56
Beim Zusammenziehen mit dem Lebenspartner ist kein Grund gegeben, die Sperrung zu umgehen. Es muss sich um den Ehepartner handeln. Und was die "Bresche" angeht, nicht jede gutgemeinte Nettigkeit des AG wird beim AA auch als solche gesehen. Manchmal legt man sich selbst damit ein Ei. Eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses - egal ob Kündigung oder Auflösungsvertrag, ist völlig in Ordnung, hat aber u.U. zur Folge, dass es zu einer Sperrung kommt. Das ist aber AN - Sache und nicht maßgeblich für den AG. Jeder ist seines Glückes Schmied und für sein Tun mit allen Konsequenzen selbst verantwortlich.
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• Leni C.
• Thaddeus
• Tempelritter
Beim Zusammenziehen mit dem Lebenspartner ist kein Grund gegeben, die Sperrung zu umgehen. Es muss sich um den Ehepartner handeln. Und was die "Bresche" angeht, nicht jede gutgemeinte Nettigkeit des AG wird beim AA auch als solche gesehen. Manchmal legt man sich selbst damit ein Ei. Eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses - egal ob Kündigung oder Auflösungsvertrag, ist völlig in Ordnung, hat aber u.U. zur Folge, dass es zu einer Sperrung kommt. Das ist aber AN - Sache und nicht maßgeblich für den AG. Jeder ist seines Glückes Schmied und für sein Tun mit allen Konsequenzen selbst verantwortlich.
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C. DBO schrieb:

Beim Zusammenziehen mit dem Lebenspartner ist kein Grund gegeben, die Sperrung zu umgehen. Es muss sich um den Ehepartner handeln. Und was die "Bresche" angeht, nicht jede gutgemeinte Nettigkeit des AG wird beim AA auch als solche gesehen. Manchmal legt man sich selbst damit ein Ei. Eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses - egal ob Kündigung oder Auflösungsvertrag, ist völlig in Ordnung, hat aber u.U. zur Folge, dass es zu einer Sperrung kommt. Das ist aber AN - Sache und nicht maßgeblich für den AG. Jeder ist seines Glückes Schmied und für sein Tun mit allen Konsequenzen selbst verantwortlich.

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Thaddeus
28.04.2016 18:12
Danke, C.DBO, für die Ausführung!
War mir nicht klar, dass man verheiratet sein muss...
Was die "Bresche" betrifft, finde ich Ihre Ausführung deutlich sachlicher und neutraler, als von Tempelritter.

Wenn ich mal zurückdenke, wie oft ich für meinen damaligen AG "in die Bresche" gesprungen bin, könnte ich bis 21:00 durchschreiben...das nur am Rande!
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Danke, C.DBO, für die Ausführung! War mir nicht klar, dass man verheiratet sein muss... Was die "Bresche" betrifft, finde ich Ihre Ausführung deutlich sachlicher und neutraler, als von Tempelritter. Wenn ich mal zurückdenke, wie oft ich für meinen damaligen AG "in die Bresche" gesprungen bin, könnte ich bis 21:00 durchschreiben...das nur am Rande!
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Thaddeus schrieb:

Danke, C.DBO, für die Ausführung!
War mir nicht klar, dass man verheiratet sein muss...
Was die "Bresche" betrifft, finde ich Ihre Ausführung deutlich sachlicher und neutraler, als von Tempelritter.

Wenn ich mal zurückdenke, wie oft ich für meinen damaligen AG "in die Bresche" gesprungen bin, könnte ich bis 21:00 durchschreiben...das nur am Rande!

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Papa Alpaka
29.04.2016 00:28
Thaddeus schrieb am 28.4.16 18:12:
Danke, C.DBO, für die Ausführung!
War mir nicht klar, dass man verheiratet sein muss...
Was die "Bresche" betrifft, finde ich Ihre Ausführung deutlich sachlicher und neutraler, als von Tempelritter.

Wenn ich mal zurückdenke, wie oft ich für meinen damaligen AG "in die Bresche" gesprungen bin, könnte ich bis 21:00 durchschreiben...das nur am Rande!


...eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist ausreichend; "verheiratet sein" ein nettes Extra. Bitte bedenke: In der BRD ist nur real was aktenkundig ist; eine wilde Ehe mit Bestandsdauer von 40 Jahren und mehr ist nicht aktenkundig und daher verwaltungsrechtlich irrelevant.
Es spricht nichts gegen serielle Monogamie und auch nichts dagegen alle zwei Wochen eine neue eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen, Hauptsache es existiert ein amtliches Dokument. Eine Abweichung von der seriellen Monogamie sieht die Verwaltung der BRD bislang nicht vor :)
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[zitat]Thaddeus schrieb am 28.4.16 18:12: Danke, C.DBO, für die Ausführung! War mir nicht klar, dass man verheiratet sein muss... Was die "Bresche" betrifft, finde ich Ihre Ausführung deutlich sachlicher und neutraler, als von Tempelritter. Wenn ich mal zurückdenke, wie oft ich für meinen damaligen AG "in die Bresche" gesprungen bin, könnte ich bis 21:00 durchschreiben...das nur am Rande![/zitat] ...eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist ausreichend; "verheiratet sein" ein nettes Extra. Bitte bedenke: In der BRD ist nur real was aktenkundig ist; eine wilde Ehe mit Bestandsdauer von 40 Jahren und mehr ist nicht aktenkundig und daher verwaltungsrechtlich irrelevant. Es spricht nichts gegen serielle Monogamie und auch nichts dagegen alle zwei Wochen eine neue eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen, Hauptsache es existiert ein amtliches Dokument. Eine Abweichung von der seriellen Monogamie sieht die Verwaltung der BRD bislang nicht vor :)
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Papa Alpaka schrieb:

Thaddeus schrieb am 28.4.16 18:12:
Danke, C.DBO, für die Ausführung!
War mir nicht klar, dass man verheiratet sein muss...
Was die "Bresche" betrifft, finde ich Ihre Ausführung deutlich sachlicher und neutraler, als von Tempelritter.

Wenn ich mal zurückdenke, wie oft ich für meinen damaligen AG "in die Bresche" gesprungen bin, könnte ich bis 21:00 durchschreiben...das nur am Rande!


...eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist ausreichend; "verheiratet sein" ein nettes Extra. Bitte bedenke: In der BRD ist nur real was aktenkundig ist; eine wilde Ehe mit Bestandsdauer von 40 Jahren und mehr ist nicht aktenkundig und daher verwaltungsrechtlich irrelevant.
Es spricht nichts gegen serielle Monogamie und auch nichts dagegen alle zwei Wochen eine neue eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen, Hauptsache es existiert ein amtliches Dokument. Eine Abweichung von der seriellen Monogamie sieht die Verwaltung der BRD bislang nicht vor :)

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hgb schrieb:

Den Grund wird die Arbeitsagentur schon einsehen, ein Auflösungsvertrag ist besser.
M. E. gibts es bei einem begründeten Umzug - z. B. Stellenwechsel des Hauptverdieners oder Betreuung alter Eltern - keine Sperre.

mfg hgb :blush:



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