Liebe Physiotherapeuten/
Masseur-med. Bademeister/in
wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt eure Unterstützung in
unserem Team in Barmbek.
Was Dich erwartet:
Wir sind ein nettes und
familiäresTeam aus
Physiotherapeuten,Osteopathin,
Chiropraktikerin,
Ernährungsberaterin, Homöopathin
und einer Heilpraktikerin.
Bringe dich gern in unser
ganzheitliches Behandlungskonzept
ein.
Du hast deinen eigenen Therapieraum
mit abwechslungsreichem
Patientenklientel.
Mitgestaltung deiner Ar...
Masseur-med. Bademeister/in
wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt eure Unterstützung in
unserem Team in Barmbek.
Was Dich erwartet:
Wir sind ein nettes und
familiäresTeam aus
Physiotherapeuten,Osteopathin,
Chiropraktikerin,
Ernährungsberaterin, Homöopathin
und einer Heilpraktikerin.
Bringe dich gern in unser
ganzheitliches Behandlungskonzept
ein.
Du hast deinen eigenen Therapieraum
mit abwechslungsreichem
Patientenklientel.
Mitgestaltung deiner Ar...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wenn man mit dem Arzt einen späteren Termin vereinbart hat,wie schreibe ich das ? Fülle ich spätester Behandlungsbeginn aus und mache ein Vermerk auf der Rückseite oder lasse das Feld spätester Behandlungsbeginn frei und nur auf der Rückseite ein Vermerk?
Gefällt mir
die Eintragung erfolgt auf der Rückseite des RZ, auf der Vorderseite sind durch uns keine Ergänzungen oder Änderungen möglich.
Das kommt auf den RV an:
RV AOK Plus § 4 Abs. 11 -> Der Heilmittelerbringer ist nicht berechtigt, vertragsärztliche Verordnungen zu ändern oder zu ergänzen. Absätze 2, 4, 8 und 18 bleiben davon unberührt. In Fällen der Absätze 2, 4 und 18 sind die Änderungen / Ergänzungen durch den
- Therapeuten
1.) auf der Vorderseite der Verordnung vorzunehmen (Frequenzänderung bzw. Einzel/Gruppe) und
2.) unten links auf der Rückseite des Teils der Verordnung, der für die Abrechnung mit der Krankenkasse bestimmt ist (unter Hinzufügung des Handzeichens und Datums) zu vermerken.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
REHA am Kreuz schrieb:
Tempelritter schrieb am 30.5.16 11:43:
die Eintragung erfolgt auf der Rückseite des RZ, auf der Vorderseite sind durch uns keine Ergänzungen oder Änderungen möglich.
Das kommt auf den RV an:
RV AOK Plus § 4 Abs. 11 -> Der Heilmittelerbringer ist nicht berechtigt, vertragsärztliche Verordnungen zu ändern oder zu ergänzen. Absätze 2, 4, 8 und 18 bleiben davon unberührt. In Fällen der Absätze 2, 4 und 18 sind die Änderungen / Ergänzungen durch den
- Therapeuten
1.) auf der Vorderseite der Verordnung vorzunehmen (Frequenzänderung bzw. Einzel/Gruppe) und
2.) unten links auf der Rückseite des Teils der Verordnung, der für die Abrechnung mit der Krankenkasse bestimmt ist (unter Hinzufügung des Handzeichens und Datums) zu vermerken.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
also schreibe ich nur hinten,nach RS mit dem Arzt ein späterer Behandlungsbeginn? Wenn sie das rezept sich nicht ansehen,streichen sie mir dann automatisch das Rezept,da zu spät angefangen...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
REHA am Kreuz schrieb:
Die Änderung des spätesten Behandlungsbeginns bedarf nach HeilM-RL einer erneuten Arztunterschrift. Korrektur also auf der Vorderseite durch den Arzt. Falls das Rezept schon abgearbeitet ist + die Kasse Faxänderungen akzeptiert (unterschiedlich je nach Rahmenvertrag), geht das einfach per Fax. Bei noch nicht gestarteter Behandlung muss das der Patient erledigen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
habt ihr damit Absetzungen,weil sie nicht auf das Rezept schauen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
REHA am Kreuz schrieb:
Noch nie.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
danke
uups jetzt erst gelesen.....templer hats mit Quelle angegeben....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
nach VdeK und diversen anderen RV auch OHNE Arztunterschrift...allesdings mit Datum und Begründung auf der Rückseite (nach Rücksprache natürlich)
uups jetzt erst gelesen.....templer hats mit Quelle angegeben....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
danke
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
was ist mit der Anzahl pro Woche,wenn da 2x steht der Pat. aber nur 1x schafft wegen Arbeit. muss man das extra ändern lassen oder ist das nur ein Vorschlag?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
Frequenzunterschreitung kein Problem, auch wenn einige RvO Kassen da mal uungerechtfertit absetzen...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Inche schrieb:
Habs gerade vor Behandlungsbeginn per Fax ändern lassen da es ein DAK Rezept ist
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
dann kann man auch 40€ in Rechnung bringen ?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
Was hast Du ändern lassen ??????
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Inche schrieb:
Behandlungsbeginn einfach mal auf Nr sicher
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
ja das geht auch...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
die Eintragung erfolgt auf der Rückseite des RZ, auf der Vorderseite sind durch uns keine Ergänzungen oder Änderungen möglich.
Gefällt mir
Nach Rücksprachen mit dem Arzt am Datum (Rahmenvertrag §6 Abs 4a) Änderung des spätesten Behandlungsbeginn auf den 30.10.2017, Datum und Unterschrift.
Quelle:
a.Für den Beginn der Behandlung ist die Verordnung des Vertragsarztes maßgebend. Fehlt eine solche Angabe in der Verordnung, beginnt die Erstbehandlung spätestens zehn Tage nach Ausstellung der vertragsärztlichen Verordnung. Kann die Heilmittelbehandlung in dem genannten Zeitraum nicht aufgenommen werden, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Dies ist nicht der Fall, wenn im begründeten Ausnahmefall zwischen Vertragsarzt und Heilmittelerbringer eine abweichende Regelung getroffen wurde, die das Erreichen des angestrebten Therapieziels weiterhin sichert. Die einvernehmliche Änderung ist vom Heilmittelerbringer auf dem Verordnungsblatt zu begründen, mit Datum und Handzeichen zu versehen und zu dokumentieren (Die Begründung erfolgt unten links auf der Rückseite des 1. Blattes der Verordnung - Muster 13).
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
Beispiel VdEK:
Nach Rücksprachen mit dem Arzt am Datum (Rahmenvertrag §6 Abs 4a) Änderung des spätesten Behandlungsbeginn auf den 30.10.2017, Datum und Unterschrift.
Quelle:
a.Für den Beginn der Behandlung ist die Verordnung des Vertragsarztes maßgebend. Fehlt eine solche Angabe in der Verordnung, beginnt die Erstbehandlung spätestens zehn Tage nach Ausstellung der vertragsärztlichen Verordnung. Kann die Heilmittelbehandlung in dem genannten Zeitraum nicht aufgenommen werden, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Dies ist nicht der Fall, wenn im begründeten Ausnahmefall zwischen Vertragsarzt und Heilmittelerbringer eine abweichende Regelung getroffen wurde, die das Erreichen des angestrebten Therapieziels weiterhin sichert. Die einvernehmliche Änderung ist vom Heilmittelerbringer auf dem Verordnungsblatt zu begründen, mit Datum und Handzeichen zu versehen und zu dokumentieren (Die Begründung erfolgt unten links auf der Rückseite des 1. Blattes der Verordnung - Muster 13).
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
was schreibst du dann hinten auf das rezept? Vielleicht ist der Wortlaut wichtig :wink:
Mein Profilbild bearbeiten