- Voll/-Teilzeit
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
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- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
Ich habe letztes Jahr ein Praxis übernommen und mache jetzt die erste Steuererklärung fertig.
Als freiberuflicher Physiotherapeut mit Angestellten ist man ja von den Sozialbersicherungen befreit.
Muss ich dafür einen extra Antrag auf Befreiung stellen oder passiert das automatisch.
Kennt sich da jemand aus?
Danke schon im vorraus!
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callingsunshine schrieb:
Hallo!
Ich habe letztes Jahr ein Praxis übernommen und mache jetzt die erste Steuererklärung fertig.
Als freiberuflicher Physiotherapeut mit Angestellten ist man ja von den Sozialbersicherungen befreit.
Muss ich dafür einen extra Antrag auf Befreiung stellen oder passiert das automatisch.
Kennt sich da jemand aus?
Danke schon im vorraus!
Du musst dich von der BfA befreien lassen. Sie wird Dir eine Bestätigung schicken.
Viele Grüße
monika
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Eberhard schrieb:
Was mosaik geschrieben hat ist vollkommen richtig, aber dein Steuerberater weiß das bestimmt auch.
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mosaik schrieb:
Hi,
Du musst dich von der BfA befreien lassen. Sie wird Dir eine Bestätigung schicken.
Viele Grüße
monika
von der Rentenversicherung, das ist sicherlich das was Du meinst, kannst Du Dich nur per Antrag befreien lassen. Die Befreiung gilt aber erst ab dem Datum des Bescheides durch die Deutsche Rentenverischerung! Du bist also seit Deiner Selbständigkeit immer noch Beitragspflichtig. Gib acht, dass Dich die nunmehr aufgelaufenen Beiträge nicht erschlagen!
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Ligamentum schrieb:
Hallo callingsunshine,
von der Rentenversicherung, das ist sicherlich das was Du meinst, kannst Du Dich nur per Antrag befreien lassen. Die Befreiung gilt aber erst ab dem Datum des Bescheides durch die Deutsche Rentenverischerung! Du bist also seit Deiner Selbständigkeit immer noch Beitragspflichtig. Gib acht, dass Dich die nunmehr aufgelaufenen Beiträge nicht erschlagen!
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