Du liebst deinen Beruf und
möchtest in einem wertschätzenden
Team mit einer sehr guten
Auslastung arbeiten?
Dann bist du bei uns genau richtig!
Wer sind wir?
Wir sind eine etablierte
physiotherapeutische Praxis in
Brinkum, die seit über 10 Jahren
erfolgreich besteht.
Unser Geheimnis?
Ein herzliches und stressfreies
Miteinander – sowohl im Team als
auch mit unseren Patienten.
Wen suchen wir?
Ab dem 15.01. oder 01.02.2025
suchen wir eine motivierte
Verstärkung als Physiotherap...
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Auslastung arbeiten?
Dann bist du bei uns genau richtig!
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Brinkum, die seit über 10 Jahren
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- Umfang der Arbeitszeit durch Rahmenvereinbarung
- Vergütung meiner Leistung durch KK
- weisungsgebunden bin durch Arzt und KK Vereinbarung
- persönliche Abhängigkeit vorliegt gegenüber Arzt und KK
- kein wirtschaftlicher Wettbewerb möglich ist
Somit sind wir doch eigentlich alle Angestellte der Krankenkassen, hat hier schon mal jemand versucht auf diesen Weg mehr Druck bei den Kassen zu machen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Fest steht, das ich als Inhaber folgende grundlegende Dinge für die Selbstständigkeit nicht selbst bestimmen kann:
- Umfang der Arbeitszeit durch Rahmenvereinbarung
- Vergütung meiner Leistung durch KK
- weisungsgebunden bin durch Arzt und KK Vereinbarung
- persönliche Abhängigkeit vorliegt gegenüber Arzt und KK
- kein wirtschaftlicher Wettbewerb möglich ist
Somit sind wir doch eigentlich alle Angestellte der Krankenkassen, hat hier schon mal jemand versucht auf diesen Weg mehr Druck bei den Kassen zu machen?
Hier zu schreiben um somit Druck auszuüben wird eher keinerlei Wirkung entfachen. So wie bei jeder ernsthaften Klärungsambition geht an der juristischen Klärung nichts vorbei. Wegen Rundumdumpingpraxisdasein, welche weiterhin bundesweit evtl. den Regelfall darstellt dürfte jedoch keine Gefahr bestehen, Klärung anzugehen.
Den Druck könntest Du aus meiner Sicht nur per Fachanwalt im Petitionsmodus beim europ. Parlament angehen ( insbesondere versuchen durchzuhalten ). Jahre einplanen und tatsächlicher beinharter Klärungswille dürften die Mindestbedingungen sein. Auch hättest Du begründungsseitig die Berufsverbandsmitglieder mittels ihrer interessendurchsetzenden Verbände ab ersten Tag als Gegner. Andererseits machten weitere Gedanken eher keinen Sinn.
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Die therapeutische Weisungsgebundenheit ist im Sinne der Volksgesundheit (oder kannst du einen V.a. lumbalen BSV sicher von einem Prostata-Ca abgrenzen? Erst neulich ging ein Bekannter eben so in's Krankenhaus und wieder geraus...). Dir steht der Weg des Heilpraktikers offen; ansonsten mischt sich evt. noch der MDK medizinisch-therapeutisch ein.
Führe dir doch nochmal das DRV-Merkblatt V0028 zu Gemüte und handle entsprechend, du machst dir aber weder bei den GKVen noch bei der DRV Freunde.
Achtung: Der in diesem Forum oft angepeilte "Privatpreis" von €60/Stunde lässt sich mit reinen GKV-Leistungen toppen, das Maximum liegt bei ca. €100/Stunde. Und bitte verzichtet auf den Versuch den "Gesundheitsmarkt" schneller als TTIP es schafft gänzlich zu entfesseln bevor ihr nicht in einem Land ohne ähnliche Strukturen €900 cash auf den Tisch gelegt habt um "morgen" einen halben Tag Krankenhausdiagnostik wegen höllischer Schmerzen zu bekommen (dafür gab's aber wenigstens noch Schmerzmittel für die Nacht dazu; bis die Behandlung beginnen konnte hat sich die AuslandsKV auch zu einer Aussage bequemt und ich noch eine Nacht auf Schmerzmitteln verbracht...).
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Papa Alpaka schrieb:
Verzeih mir mein französisch...: Stümper.
Die therapeutische Weisungsgebundenheit ist im Sinne der Volksgesundheit (oder kannst du einen V.a. lumbalen BSV sicher von einem Prostata-Ca abgrenzen? Erst neulich ging ein Bekannter eben so in's Krankenhaus und wieder geraus...). Dir steht der Weg des Heilpraktikers offen; ansonsten mischt sich evt. noch der MDK medizinisch-therapeutisch ein.
Führe dir doch nochmal das DRV-Merkblatt V0028 zu Gemüte und handle entsprechend, du machst dir aber weder bei den GKVen noch bei der DRV Freunde.
Achtung: Der in diesem Forum oft angepeilte "Privatpreis" von €60/Stunde lässt sich mit reinen GKV-Leistungen toppen, das Maximum liegt bei ca. €100/Stunde. Und bitte verzichtet auf den Versuch den "Gesundheitsmarkt" schneller als TTIP es schafft gänzlich zu entfesseln bevor ihr nicht in einem Land ohne ähnliche Strukturen €900 cash auf den Tisch gelegt habt um "morgen" einen halben Tag Krankenhausdiagnostik wegen höllischer Schmerzen zu bekommen (dafür gab's aber wenigstens noch Schmerzmittel für die Nacht dazu; bis die Behandlung beginnen konnte hat sich die AuslandsKV auch zu einer Aussage bequemt und ich noch eine Nacht auf Schmerzmitteln verbracht...).
Das hat mit Arbeitszeit nichts zu tun, genausowenig wie geltende Gesetze, die jeden -je nach Sparte- treffen und berücksichtigt werden müssen.
Alles weitere hier: Kennzeichen einer hauptberuflichen Selbstständigkeit | Personal Office Premium | Personal | Haufe
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Warum gerichtlich klären, sind die Voraussetzunge einer hauptberuflichen Selbständigkeit doch genau definiert.
Das hat mit Arbeitszeit nichts zu tun, genausowenig wie geltende Gesetze, die jeden -je nach Sparte- treffen und berücksichtigt werden müssen.
Alles weitere hier: Kennzeichen einer hauptberuflichen Selbstständigkeit | Personal Office Premium | Personal | Haufe
stefan 302
Na das doch nun gerade nicht so richtig ? Besonders ja eben bezogen auf reine GKV- Leistungserbringung. Indizien, Festlegungen, welche damit nichts zutun haben usw. usw.- die Arbeitsgerichte wären insofern geradezu arbeitslos. Würde Scheinselbstständigkeit oder dgl. festgestellt ergäbe sich dann dortraus Lohnsteuer oder Einkommensteuerpflicht. Und ja nicht umgekehrt, dass sich aus der Handhabung bei der Einkommensteuer sodann Selbstständigkeit ergäbe.
Dein Link gibt sogar her, dass es nicht einmal grundsätzlich so sei, wenn AN angestellt seien. Eigentlich sind die vielen GKV- Darstellungen eher Folgen, nicht einmal immer Indizien gegen eine Selbstständigkeit.
Gerade ja innerhalb des GKV- Leistungserbringersegmentes bei PT ist doch regelrecht nichts wirklich darauf gemünzt, dass man von tatsächlicher Selbstständigkeit zumindest theoretisch sprechen könnte. Ob nun die Arbeitszeit/ Ort/ Urlaub/ Vergütung/ Weisungsberechtigung/ Rechnungsstellungsmodalitäten/ pauschale Bestrafungsfestlegungen jeglicher Hinsicht usw. usw. ist doch wirklich nichts im Raume, was anderswo die klare Unselbstständigkeit quittieren würde. Die Inhalte der Verträge noch garnicht weiter beleuchtet, und auch die halbe Schaumstoffrolle ist neben fliessendem Wasser ( es scheint stehendes zu geben ) geradezu krankhaft geregelt.
" Der innerdeutsche GKV- Arbeitnehmerbegriff " ist diesem folgend eigentlich bei PT geradezu gegenteilig zu beurteilen. Aus dt. Systemsicht zwar sicherlich folgerichtig, europäisch betrachtet kommen die sog. Niederlassungsfreiheiten usw. usw. aber auch noch daher.
Ob nun vor ein paar Jahren manch FM regelrecht in die Selbstständigkeit geschoben wurde und obendrein mit Hilfe der DR forciert wurde, steht es derzeit wohl auf der Kippe- seien eigentlich schon immer Scheinselbstständige gewesen und " ganz auf einmal " holte man die nichtvorhandene Weisungsberechtigung des PI aus der Truhe. Jeder PI/ PT weis es hingegen ganz ganz anders, denn in jeglicher Hinsicht ( Kontrolle, Qualität usw. usw. ) ist der verordnende Arzt allalleiniger Verantwortlicher/ Weisungsbefugter/ Therapievollhafter und das ja in jeder Hinsicht.
Gerade ja bei den PT geht grundsätzlich eine Gefahr für die Volksgesundheit aus. Wegen deren mangelhafter Ausbildung ist es den PT schliesslich nicht einmal fachlich möglich z.B. die Wirkungen von Maßnahmen einzuschätzen/ zu beurteilen oder dgl., denn genau dortfür sind sie ausnahmslos nicht einmal rudimentär ausgebildet. Insofern sind PT nicht einmal fachlich selbstständig agierend- zumal es ja ausdrücklich auch garnicht so ist.
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webpt schrieb:
...sind die Voraussetzunge einer hauptberuflichen Selbständigkeit doch genau definiert. ...
Na das doch nun gerade nicht so richtig ? Besonders ja eben bezogen auf reine GKV- Leistungserbringung. Indizien, Festlegungen, welche damit nichts zutun haben usw. usw.- die Arbeitsgerichte wären insofern geradezu arbeitslos. Würde Scheinselbstständigkeit oder dgl. festgestellt ergäbe sich dann dortraus Lohnsteuer oder Einkommensteuerpflicht. Und ja nicht umgekehrt, dass sich aus der Handhabung bei der Einkommensteuer sodann Selbstständigkeit ergäbe.
Dein Link gibt sogar her, dass es nicht einmal grundsätzlich so sei, wenn AN angestellt seien. Eigentlich sind die vielen GKV- Darstellungen eher Folgen, nicht einmal immer Indizien gegen eine Selbstständigkeit.
Gerade ja innerhalb des GKV- Leistungserbringersegmentes bei PT ist doch regelrecht nichts wirklich darauf gemünzt, dass man von tatsächlicher Selbstständigkeit zumindest theoretisch sprechen könnte. Ob nun die Arbeitszeit/ Ort/ Urlaub/ Vergütung/ Weisungsberechtigung/ Rechnungsstellungsmodalitäten/ pauschale Bestrafungsfestlegungen jeglicher Hinsicht usw. usw. ist doch wirklich nichts im Raume, was anderswo die klare Unselbstständigkeit quittieren würde. Die Inhalte der Verträge noch garnicht weiter beleuchtet, und auch die halbe Schaumstoffrolle ist neben fliessendem Wasser ( es scheint stehendes zu geben ) geradezu krankhaft geregelt.
" Der innerdeutsche GKV- Arbeitnehmerbegriff " ist diesem folgend eigentlich bei PT geradezu gegenteilig zu beurteilen. Aus dt. Systemsicht zwar sicherlich folgerichtig, europäisch betrachtet kommen die sog. Niederlassungsfreiheiten usw. usw. aber auch noch daher.
Ob nun vor ein paar Jahren manch FM regelrecht in die Selbstständigkeit geschoben wurde und obendrein mit Hilfe der DR forciert wurde, steht es derzeit wohl auf der Kippe- seien eigentlich schon immer Scheinselbstständige gewesen und " ganz auf einmal " holte man die nichtvorhandene Weisungsberechtigung des PI aus der Truhe. Jeder PI/ PT weis es hingegen ganz ganz anders, denn in jeglicher Hinsicht ( Kontrolle, Qualität usw. usw. ) ist der verordnende Arzt allalleiniger Verantwortlicher/ Weisungsbefugter/ Therapievollhafter und das ja in jeder Hinsicht.
Gerade ja bei den PT geht grundsätzlich eine Gefahr für die Volksgesundheit aus. Wegen deren mangelhafter Ausbildung ist es den PT schliesslich nicht einmal fachlich möglich z.B. die Wirkungen von Maßnahmen einzuschätzen/ zu beurteilen oder dgl., denn genau dortfür sind sie ausnahmslos nicht einmal rudimentär ausgebildet. Insofern sind PT nicht einmal fachlich selbstständig agierend- zumal es ja ausdrücklich auch garnicht so ist.
Verzeih ich gern, ist nunmal die Etage Deiner Augenhöhe.
...Dir steht der Weg des Heilpraktikers offen; ...
Die Betrachtung hier, andere Berufe auch noch mit hereinzubringen ist sicherlich des Berufsstandes liebstes Kind- hat doch aber mit dem Thema nichts zutun ? Welche Wege ausserhalb des GKV- Systemes möglich seien, ist sicherlich sehr schön, ich ging davon aus, dass hier die GKV- Leistungserbringung gemeint sei ( nicht HP Beruflerdasein, nicht Wohlfühlhonigschokoladentherapien und auch keine " therapeutischen Privat KGG Therapien ".
... Führe dir doch nochmal das DRV-Merkblatt V0028 zu Gemüte und handle entsprechend,...
Die Ausführungen der Gegenseite als Begründung ?
...du machst dir aber weder bei den GKVen noch bei der DRV Freunde. ...
Das sich der Berufsstand überall zum Lieblingskind erklären möchte und zu diesem Zweck überall teilweise sogar noch Geld mitbringt, ist eher die Herangehensweise der Verbandsmitglieder ( die lehnen vielerlei rundum ab ). Ist mir aber seit Jahren bekannt.
Bei ernster Klärungsbemühung es aber eher auch garnicht darum geht Freunde zu gewinnen oder dgl. ? Ist das eine/ die Entschuldigung ? ( DR- wär übrigens nicht einmal der Gegner - ganz gegenteilig sogar )
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webpt schrieb:
...Verzeih mir mein französisch...: Stümper. ...
Verzeih ich gern, ist nunmal die Etage Deiner Augenhöhe.
...Dir steht der Weg des Heilpraktikers offen; ...
Die Betrachtung hier, andere Berufe auch noch mit hereinzubringen ist sicherlich des Berufsstandes liebstes Kind- hat doch aber mit dem Thema nichts zutun ? Welche Wege ausserhalb des GKV- Systemes möglich seien, ist sicherlich sehr schön, ich ging davon aus, dass hier die GKV- Leistungserbringung gemeint sei ( nicht HP Beruflerdasein, nicht Wohlfühlhonigschokoladentherapien und auch keine " therapeutischen Privat KGG Therapien ".
... Führe dir doch nochmal das DRV-Merkblatt V0028 zu Gemüte und handle entsprechend,...
Die Ausführungen der Gegenseite als Begründung ?
...du machst dir aber weder bei den GKVen noch bei der DRV Freunde. ...
Das sich der Berufsstand überall zum Lieblingskind erklären möchte und zu diesem Zweck überall teilweise sogar noch Geld mitbringt, ist eher die Herangehensweise der Verbandsmitglieder ( die lehnen vielerlei rundum ab ). Ist mir aber seit Jahren bekannt.
Bei ernster Klärungsbemühung es aber eher auch garnicht darum geht Freunde zu gewinnen oder dgl. ? Ist das eine/ die Entschuldigung ? ( DR- wär übrigens nicht einmal der Gegner - ganz gegenteilig sogar )
jeder macht durch sein Praxisschild eigene Werbung
jeder von uns bestimmt seine Arbeitszeit selber
deine Auslastung bzw. Terminplanung bestimmst nur Du
deine PKV Preise legst Du auch fest
und für den eventuellen Schaden steht Mann/ Frau allein gerade
durch deine Eigenleistung vertritt Du nur Dich selbst,
was hat bitte schön das Alles mit der KK zu tun, lasst die Kirche im Dorf
etwas total anderes wäre die Betrachtung der HEIL - HILFSberufsdarstellung, die ist zum kotzen
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Norbert Meyer schrieb:
Betrachtungsweise ist doch sehr unrichtig falsch ungenau
jeder macht durch sein Praxisschild eigene Werbung
jeder von uns bestimmt seine Arbeitszeit selber
deine Auslastung bzw. Terminplanung bestimmst nur Du
deine PKV Preise legst Du auch fest
und für den eventuellen Schaden steht Mann/ Frau allein gerade
durch deine Eigenleistung vertritt Du nur Dich selbst,
was hat bitte schön das Alles mit der KK zu tun, lasst die Kirche im Dorf
etwas total anderes wäre die Betrachtung der HEIL - HILFSberufsdarstellung, die ist zum kotzen
Wenn es um den rechtlich richtigen Ausdruck geht, mit dem was uns dazu legitimiert, ist diese Interpretation so richtig.
Alles andere sind eigene Interpretationen, jedoch nicht vom Gesetz.
Jetzt bin ich nicht ein Jurist, aber der Mann einer MA von uns ist Richter und nach Rückfrage ist diese Erklärung richtig.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Ich denke, du vermischt hier etwas.
Wenn es um den rechtlich richtigen Ausdruck geht, mit dem was uns dazu legitimiert, ist diese Interpretation so richtig.
Alles andere sind eigene Interpretationen, jedoch nicht vom Gesetz.
Jetzt bin ich nicht ein Jurist, aber der Mann einer MA von uns ist Richter und nach Rückfrage ist diese Erklärung richtig.
stefan 302
...Verzeih mir mein französisch...: Stümper. ...
Verzeih ich gern, ist nunmal die Etage Deiner Augenhöhe.
...Dir steht der Weg des Heilpraktikers offen; ...
Die Betrachtung hier, andere Berufe auch noch mit hereinzubringen ist sicherlich des Berufsstandes liebstes Kind- hat doch aber mit dem Thema nichts zutun ? Welche Wege ausserhalb des GKV- Systemes möglich seien, ist sicherlich sehr schön, ich ging davon aus, dass hier die GKV- Leistungserbringung gemeint sei ( nicht HP Beruflerdasein, nicht Wohlfühlhonigschokoladentherapien und auch keine " therapeutischen Privat KGG Therapien ".
... Führe dir doch nochmal das DRV-Merkblatt V0028 zu Gemüte und handle entsprechend,...
Die Ausführungen der Gegenseite als Begründung ?
...du machst dir aber weder bei den GKVen noch bei der DRV Freunde. ...
Das sich der Berufsstand überall zum Lieblingskind erklären möchte und zu diesem Zweck überall teilweise sogar noch Geld mitbringt, ist eher die Herangehensweise der Verbandsmitglieder ( die lehnen vielerlei rundum ab ). Ist mir aber seit Jahren bekannt.
Bei ernster Klärungsbemühung es aber eher auch garnicht darum geht Freunde zu gewinnen oder dgl. ? Ist das eine/ die Entschuldigung ? ( DR- wär übrigens nicht einmal der Gegner - ganz gegenteilig sogar )
Ich habe dich auch lieb, webpt :)
Ich habe V0028 in Verbindung mit einem (!) RV durchexerziert bis zu dem Punkt an dem ich fragte ob das Ergebnis gleich wäre, sollte mein Vertragspartner statt Alpaka GmbH zum Beispiel AOK heißen. Das Ergebnis der juristischen Prüfung des Antwortschreibens lautete etwa "Machen Sie was sie wollen aber halten Sie mich daraus."
Dafür war die Frage "HP oder nicht" herzlich irrelevant. Ich bin nicht bereit weitere hunderte Euros im Alleingang zu verbraten.
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Papa Alpaka schrieb:
webpt schrieb am 17.2.15 13:45:
...Verzeih mir mein französisch...: Stümper. ...
Verzeih ich gern, ist nunmal die Etage Deiner Augenhöhe.
...Dir steht der Weg des Heilpraktikers offen; ...
Die Betrachtung hier, andere Berufe auch noch mit hereinzubringen ist sicherlich des Berufsstandes liebstes Kind- hat doch aber mit dem Thema nichts zutun ? Welche Wege ausserhalb des GKV- Systemes möglich seien, ist sicherlich sehr schön, ich ging davon aus, dass hier die GKV- Leistungserbringung gemeint sei ( nicht HP Beruflerdasein, nicht Wohlfühlhonigschokoladentherapien und auch keine " therapeutischen Privat KGG Therapien ".
... Führe dir doch nochmal das DRV-Merkblatt V0028 zu Gemüte und handle entsprechend,...
Die Ausführungen der Gegenseite als Begründung ?
...du machst dir aber weder bei den GKVen noch bei der DRV Freunde. ...
Das sich der Berufsstand überall zum Lieblingskind erklären möchte und zu diesem Zweck überall teilweise sogar noch Geld mitbringt, ist eher die Herangehensweise der Verbandsmitglieder ( die lehnen vielerlei rundum ab ). Ist mir aber seit Jahren bekannt.
Bei ernster Klärungsbemühung es aber eher auch garnicht darum geht Freunde zu gewinnen oder dgl. ? Ist das eine/ die Entschuldigung ? ( DR- wär übrigens nicht einmal der Gegner - ganz gegenteilig sogar )
Ich habe dich auch lieb, webpt :)
Ich habe V0028 in Verbindung mit einem (!) RV durchexerziert bis zu dem Punkt an dem ich fragte ob das Ergebnis gleich wäre, sollte mein Vertragspartner statt Alpaka GmbH zum Beispiel AOK heißen. Das Ergebnis der juristischen Prüfung des Antwortschreibens lautete etwa "Machen Sie was sie wollen aber halten Sie mich daraus."
Dafür war die Frage "HP oder nicht" herzlich irrelevant. Ich bin nicht bereit weitere hunderte Euros im Alleingang zu verbraten.
Ich hatte ausnahmslos genau unter dieser von Dir benannten Überschrift geschrieben. Also keinerlei PKV Sachverhalte, keinerlei Sachverhalte ausserhalb der GKV- Leistungserbringung.
Da gehe ich mal davon aus, dass da niemand wirklich von tatsächlicher Selbstständigkeit sprechen kann, denn solche ist doch da nicht einmal theoretisch in der Nähe ?
Zumindest deutete sich der obige mab- Beitrag für mich genau in Sachen: " reine GKV- Leistungserbringung ", Muß natürlich nicht so gemeint sein. Aber jegliche anderen Sachverhalte machten den Erstbeitrag von mab sonst ziemlich unsinnig ?
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webpt schrieb:
...etwas total anderes wäre die Betrachtung der HEIL - HILFSberufsdarstellung, die ist zum kotzen...
Ich hatte ausnahmslos genau unter dieser von Dir benannten Überschrift geschrieben. Also keinerlei PKV Sachverhalte, keinerlei Sachverhalte ausserhalb der GKV- Leistungserbringung.
Da gehe ich mal davon aus, dass da niemand wirklich von tatsächlicher Selbstständigkeit sprechen kann, denn solche ist doch da nicht einmal theoretisch in der Nähe ?
Zumindest deutete sich der obige mab- Beitrag für mich genau in Sachen: " reine GKV- Leistungserbringung ", Muß natürlich nicht so gemeint sein. Aber jegliche anderen Sachverhalte machten den Erstbeitrag von mab sonst ziemlich unsinnig ?
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Problem beschreiben
webpt schrieb:
... hat hier schon mal jemand versucht auf diesen Weg mehr Druck bei den Kassen zu machen? ...
Hier zu schreiben um somit Druck auszuüben wird eher keinerlei Wirkung entfachen. So wie bei jeder ernsthaften Klärungsambition geht an der juristischen Klärung nichts vorbei. Wegen Rundumdumpingpraxisdasein, welche weiterhin bundesweit evtl. den Regelfall darstellt dürfte jedoch keine Gefahr bestehen, Klärung anzugehen.
Den Druck könntest Du aus meiner Sicht nur per Fachanwalt im Petitionsmodus beim europ. Parlament angehen ( insbesondere versuchen durchzuhalten ). Jahre einplanen und tatsächlicher beinharter Klärungswille dürften die Mindestbedingungen sein. Auch hättest Du begründungsseitig die Berufsverbandsmitglieder mittels ihrer interessendurchsetzenden Verbände ab ersten Tag als Gegner. Andererseits machten weitere Gedanken eher keinen Sinn.
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Andreas Solf schrieb:
Das sehe ich z.Zt. auch so!
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McMiki schrieb:
Schön zu lesen, dass einige hier denken, man könne sich mit der KK anlegen bzw. irgendwelche Art von Druck auf die KK ausüben!! Die PT ist der kleinste Fisch im Ozean Gesundheitssystem und wird gar nichts erreichen...
im Prinzip hast du recht, meiner Meinung nach. Allerdings müsste sich einer von uns dann mal selbst anzeigen bei der DRV aber das traut sich keiner??!!
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redbi schrieb:
Hi mab,
im Prinzip hast du recht, meiner Meinung nach. Allerdings müsste sich einer von uns dann mal selbst anzeigen bei der DRV aber das traut sich keiner??!!
sondern, dass ich eine eigene Praxis habe. Und das hat nichts mit mangelndem Selbstbewusstsein zu tun.
Grüße...Gerry
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Tempelritter schrieb:
ich bezeichne mich schon als selbständig. Die GKV Seite kann ich wenig beeinflussen, das ist aber nur ein Rad im Ganzen, die anderen Räder kann ich drehen.
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Gerry schrieb:
Genau das sind die Gründe weshalb ich immer sage, dass ich nicht selbständig bin,
sondern, dass ich eine eigene Praxis habe. Und das hat nichts mit mangelndem Selbstbewusstsein zu tun.
Grüße...Gerry
Ich sag mal so, wenn mir das Finanzamt wegen mehrerer Praxen Gewerbesteuer aufruft, bin ich beim Anwalt und lass die Selbstständigkeit prüfen. Das wäre Motivation genug, um das alles mal durchzuchecken.
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Ich möchte rein bei dem Verhältnis GKV - Praxisinhaber bleiben.
Bei dem Praxisschild fängt bereits meine Einschränkung an, denn ich darf nicht werben wie ich möchte das ist geregelt und sieht in der freien Wirtschaft doch ganz anders aus.
Meine Arbeitszeit darf ich auch nur bedingt selbst bestimmen da ich eine mindest Öffnungszeit haben muß, im vergleich dazu kann ich als echter Selbstständiger auch nur 2h in der Woche arbeiten wenn mir das gefällt.
Die Auslastung kann ich nicht selbst bestimmen da hierfür ein Zettel vom Arzt notwendig ist und hier ist bekannt das es Regionen gibt in denen die nur sehr wenig ausgestellt werden.
Ich kann meine Arbeitsvergütung nicht frei bestimmen (das macht Wirtschaft übrigens aus).
Und das wichtigste ist das schien Abhängigkeit meine Leistung erbringen darf.
Ich arbeite bereits mit einer kleinen Gruppe von jungen Juristen an dieser Sache um einen Vergleich auf europäischer Ebene zu finden, bis jetzt gibt es aber kein Land was vergleichbare Grundlagen aufweist.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die vielen Meinungen.
Ich möchte rein bei dem Verhältnis GKV - Praxisinhaber bleiben.
Bei dem Praxisschild fängt bereits meine Einschränkung an, denn ich darf nicht werben wie ich möchte das ist geregelt und sieht in der freien Wirtschaft doch ganz anders aus.
Meine Arbeitszeit darf ich auch nur bedingt selbst bestimmen da ich eine mindest Öffnungszeit haben muß, im vergleich dazu kann ich als echter Selbstständiger auch nur 2h in der Woche arbeiten wenn mir das gefällt.
Die Auslastung kann ich nicht selbst bestimmen da hierfür ein Zettel vom Arzt notwendig ist und hier ist bekannt das es Regionen gibt in denen die nur sehr wenig ausgestellt werden.
Ich kann meine Arbeitsvergütung nicht frei bestimmen (das macht Wirtschaft übrigens aus).
Und das wichtigste ist das schien Abhängigkeit meine Leistung erbringen darf.
Ich arbeite bereits mit einer kleinen Gruppe von jungen Juristen an dieser Sache um einen Vergleich auf europäischer Ebene zu finden, bis jetzt gibt es aber kein Land was vergleichbare Grundlagen aufweist.
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Problem beschreiben
Xela schrieb:
Sie haben vollkommen Recht. Allerdings wird es vermutlich nie im Leben eine Feststellung mit dem Ergebnis - scheinselbstständig - geben. Irgendjemand muss dann nämlich Rechnungen bezahlen. Ich denke an Sozialabgaben z.B.. Und das wird weder eine Krankenkasse, noch der Staat mitmachen.
Ich sag mal so, wenn mir das Finanzamt wegen mehrerer Praxen Gewerbesteuer aufruft, bin ich beim Anwalt und lass die Selbstständigkeit prüfen. Das wäre Motivation genug, um das alles mal durchzuchecken.
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