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Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ab wie vielen Mitarbeitern bin ich verpflichtet eine sichertechnische Begehung durchführen zu lassen und eine betriebsärztliche Untersuchung durchführen zu lassen? Muss beides auch bei Betrieben ohne Angestellte sein?
Danke für eure Antworten
Ab wie vielen Mitarbeitern bin ich verpflichtet eine sichertechnische Begehung durchführen zu lassen und eine betriebsärztliche Untersuchung durchführen zu lassen? Muss beides auch bei Betrieben ohne Angestellte sein?
Danke für eure Antworten
Ab dem 1. Mitarbeiter.
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wie oft soll denn so eine "Begehung / Untersuchung" sein.
Ich glaube mich fern erinnern zu können, mal vor 25 Jahren oder so mitr einer Firma einen Vertrag gemacht zu haben. Damals war ein Mitarbeiter mal da, seit dem nie wieder. Also keine Begehung oder med. Untersuchung. Wie muß ich das nachweisen oder sollte ich über eine Erneuerung nachdenken? Und an wen wendet man sich dann am Besten.
Den das ganze geht mir immer ganz gewaltig am A..... vorbei mit diesen "Vorschriften"
@ Alle
Und bitte jetzt nicht über mich herfallen hinsichtlich "Du musst es aber machen, auch wenn es dir nicht passt"
Ich habe es eben nicht so mit Vorschirften, die für "mich" keinen Sinn ergeben, vorallem wenn diese dann auch nie kontrolliert werden.
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idefix- schrieb:
@ tempelritter
wie oft soll denn so eine "Begehung / Untersuchung" sein.
Ich glaube mich fern erinnern zu können, mal vor 25 Jahren oder so mitr einer Firma einen Vertrag gemacht zu haben. Damals war ein Mitarbeiter mal da, seit dem nie wieder. Also keine Begehung oder med. Untersuchung. Wie muß ich das nachweisen oder sollte ich über eine Erneuerung nachdenken? Und an wen wendet man sich dann am Besten.
Den das ganze geht mir immer ganz gewaltig am A..... vorbei mit diesen "Vorschriften"
@ Alle
Und bitte jetzt nicht über mich herfallen hinsichtlich "Du musst es aber machen, auch wenn es dir nicht passt"
Ich habe es eben nicht so mit Vorschirften, die für "mich" keinen Sinn ergeben, vorallem wenn diese dann auch nie kontrolliert werden.
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morpheus-06 schrieb:
Ich antworte mal, ich hatte schon zwei Begehungen dazu gibt es dann ein Protokoll, das aufzubewahren ist. Wie oben schon geschrieben wurden, ist eine Begehung alle 5 Jahre erforderlich. Das ist in den BG UVV und im ASiG nachzulesen. In BaWü war das bei uns der TÜV LifeCare München. Es nennt sich die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Begehungen im Rahmen der Grundbetreuung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit alle 5 Jahre.
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Inche schrieb:
Ich habe die Firma MAA über einen Gruppentarif vom Verband die Firma macht die Begehung und die Geräteprüfungen und noch einiges mehr.Die kommen einmal im Jahr vorbei.
Ich habe die Firma MAA über einen Gruppentarif vom Verband die Firma macht die Begehung und die Geräteprüfungen und noch einiges mehr.Die kommen einmal im Jahr vorbei.
Was kostet das dann? Was machen die jährlich? Nur ET Geräte müssen jährlich geprüft werden.
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morpheus-06 schrieb:
Inche schrieb am 27.7.18 19:00:
Ich habe die Firma MAA über einen Gruppentarif vom Verband die Firma macht die Begehung und die Geräteprüfungen und noch einiges mehr.Die kommen einmal im Jahr vorbei.
Was kostet das dann? Was machen die jährlich? Nur ET Geräte müssen jährlich geprüft werden.
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Inche schrieb:
Preis müsste ich nachsehen variert was gerade gemacht werden musste mal nur das E Gerät mal Fango u Liegen je nach dem was gerade dran ist die Sicherheitechniche Begehung der Betriebsarzt ist dabei.Am besten direkt da anfragen je nach dem was du brauchst.
Ich antworte mal, ich hatte schon zwei Begehungen dazu gibt es dann ein Protokoll, das aufzubewahren ist. Wie oben schon geschrieben wurden, ist eine Begehung alle 5 Jahre erforderlich. Das ist in den BG UVV und im ASiG nachzulesen. In BaWü war das bei uns der TÜV LifeCare München. Es nennt sich die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Begehungen im Rahmen der Grundbetreuung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit alle 5 Jahre.
Ähnlich bei uns, wir hatten auch schon eine Begehung, VPT Rahmenvertrag mit Präventic. Kostet ca. 50€ im Jahr für die Grundbetreuung, alle 5 Jahre die vorgeschriebene Begehung für ca. 150€.
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Tempelritter schrieb:
morpheus-06 schrieb am 27.7.18 16:11:
Ich antworte mal, ich hatte schon zwei Begehungen dazu gibt es dann ein Protokoll, das aufzubewahren ist. Wie oben schon geschrieben wurden, ist eine Begehung alle 5 Jahre erforderlich. Das ist in den BG UVV und im ASiG nachzulesen. In BaWü war das bei uns der TÜV LifeCare München. Es nennt sich die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Begehungen im Rahmen der Grundbetreuung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit alle 5 Jahre.
Ähnlich bei uns, wir hatten auch schon eine Begehung, VPT Rahmenvertrag mit Präventic. Kostet ca. 50€ im Jahr für die Grundbetreuung, alle 5 Jahre die vorgeschriebene Begehung für ca. 150€.
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idefix- schrieb:
Danke an alle für die Beiträge, werde mich mal an TÜV München wenden.
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.7.18 08:32:
Ab wie vielen Mitarbeitern bin ich verpflichtet eine sichertechnische Begehung durchführen zu lassen und eine betriebsärztliche Untersuchung durchführen zu lassen? Muss beides auch bei Betrieben ohne Angestellte sein?
Danke für eure Antworten
Ab dem 1. Mitarbeiter.
Dann ab dem ersten Mitarbeiter, auch Reinigungskräfte usw.
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springlukas schrieb:
Du redest von sicherheitstechnischer/betriebsärztlicher Betreuung??
Dann ab dem ersten Mitarbeiter, auch Reinigungskräfte usw.
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