Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
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Bezahlung für eine feste
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Physiotherapeut:in
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Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
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Dürfen wir den Anmelde- und Eingangsbereich Video überwachen? Konnte keine schlüssigen Informationen finden. Unsere Anmeldung ist nicht ständig besetzt, und wir mussten feststellen, dass sich Fremde durch die Praxis bewegen. Wie geht ihr mit diesem Thema um?
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m.86 schrieb:
Guten Morgen,
Dürfen wir den Anmelde- und Eingangsbereich Video überwachen? Konnte keine schlüssigen Informationen finden. Unsere Anmeldung ist nicht ständig besetzt, und wir mussten feststellen, dass sich Fremde durch die Praxis bewegen. Wie geht ihr mit diesem Thema um?
Neue Kennzeichnungspflichten bei Videoüberwachung ab Mai 2018 | Compliance | Haufe
Videoüberwachung & DSGVO: Die richtige Speicherdauer
nur eine Möglichkeit der Suche, wenn man sich denn zur Suche begibt. ;)
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Jens Morgenstern schrieb:
Wir haben unseren Eingangsbereich, seit dem letzten Griff in die Kasse, schon über ein Jahr mit Kameras bestückt. Unsere Patienten haben dafür Verständnis und es gab noch keine negativen Reaktionen darauf. Wir verweisen am Praxiseingang auf die Videoüberwachung. Die Aufnahmen werden ca. alle 10 Tage überspielt.
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viento schrieb:
Ja,
Neue Kennzeichnungspflichten bei Videoüberwachung ab Mai 2018 | Compliance | Haufe
Videoüberwachung & DSGVO: Die richtige Speicherdauer
nur eine Möglichkeit der Suche, wenn man sich denn zur Suche begibt. ;)
Gruß redvine
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stefan 302 schrieb:
Was nicht zulässig wäre
Was nicht zulässig wäre
Selbstverständlich kann der "Anmelde" - oder Empfangsbereich überwacht werden. Es ist immer die Frage zu welchem ZWECK die Überwachung stattfindet. Eine Überwachung der Mitarbeiter ist auch m.E. nicht zulässig, sehr wohl aber die Überwachung des Raumes und der Kunden.
MikeS
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MikeS schrieb:
stefan 302 schrieb am 27.6.18 19:13:
Was nicht zulässig wäre
Selbstverständlich kann der "Anmelde" - oder Empfangsbereich überwacht werden. Es ist immer die Frage zu welchem ZWECK die Überwachung stattfindet. Eine Überwachung der Mitarbeiter ist auch m.E. nicht zulässig, sehr wohl aber die Überwachung des Raumes und der Kunden.
MikeS
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Andrea Platzer schrieb:
Ich finde es sehr hilfreich, auf einem mobilen Monitor den Flur einzusehen (wird im Eingangsbereich für die Patienten per Schild kommuniziert). Keine Speicherung, keine Überwachung von Mitarbeitern - sonst bräuchten wir ja keine Kamera.
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redvine schrieb:
Im Anmeldebereich werden so auch die Mitarbeiter überwacht !?
Gruß redvine
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