Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
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ich bin nun seit 4 Jahren in Elternzeit, welche nächstes Jahr endet. Da wir nun ein Haus gekauft haben, welches über einen sehr großen "Keller" Bereich im Erdgeschoss verfügt, kam mir die Idee, dort eine kleine Praxis mit evtl. zusätzlichen Hausbesuchen zu gründen. So könnte ich mir die Arbeitszeit natürlich gut selbst einrichten. So wie ich bis jetzt Gelsen habe, wäre ja eine Kassenzulassung nicht möglich (Dafür wären zu große Umbauarbeiten nötig). Meine Frage wäre nun, ob mir jemand aus eigener Erfahrung sagen kann, ob sich eine reine Privatpat. Behandlung in diesem Rahmen überhaupt "lohnen" würde?! Ich nehme an, auch die Hausbesuchspat. dürften dann nicht gesetzlich versichert sein?
danke im Voraus und einen schönen Abend,
Alina :)
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Bernie schrieb:
Da braucht man mehr Infos. Z.B. die Deckenhöhe im "Keller". Oder ist das Wohnraum? Ob es sich für Dich lohnt, das musst Du in deinem Businessplan selbst berechnen. Das kann Dir keiner sagen, da zu viele Faktoren.
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Alina Heyer schrieb:
Hallo zusammen,
ich bin nun seit 4 Jahren in Elternzeit, welche nächstes Jahr endet. Da wir nun ein Haus gekauft haben, welches über einen sehr großen "Keller" Bereich im Erdgeschoss verfügt, kam mir die Idee, dort eine kleine Praxis mit evtl. zusätzlichen Hausbesuchen zu gründen. So könnte ich mir die Arbeitszeit natürlich gut selbst einrichten. So wie ich bis jetzt Gelsen habe, wäre ja eine Kassenzulassung nicht möglich (Dafür wären zu große Umbauarbeiten nötig). Meine Frage wäre nun, ob mir jemand aus eigener Erfahrung sagen kann, ob sich eine reine Privatpat. Behandlung in diesem Rahmen überhaupt "lohnen" würde?! Ich nehme an, auch die Hausbesuchspat. dürften dann nicht gesetzlich versichert sein?
danke im Voraus und einen schönen Abend,
Alina :)
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Der Nachteil ist offensichtlich, dass mit der Aufgabe der Praxis der fiktive Verkehrswert der Räume gewinnerhöhend im Privatvermögen landet mit einer erheblichen Steuerlast.
Die Heiz- und Nebenkosten, die auf die Praxisräume entfallen, kannst Du auf alle Fälle (auch ohne Einlage in das Betriebsvermögen) als Kosten gewinnmindernd geltend machen.
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mechanicus schrieb:
Das stimmt so nicht. Nur wenn Du es explitit willst, können die Praxisräume (nicht das ganze Haus!) fiktiv in das Anlagevermögen gelegt und abgeschrieben werden.
Der Nachteil ist offensichtlich, dass mit der Aufgabe der Praxis der fiktive Verkehrswert der Räume gewinnerhöhend im Privatvermögen landet mit einer erheblichen Steuerlast.
Die Heiz- und Nebenkosten, die auf die Praxisräume entfallen, kannst Du auf alle Fälle (auch ohne Einlage in das Betriebsvermögen) als Kosten gewinnmindernd geltend machen.
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asima schrieb:
Hallo, hast du eine Quelle, wo das steht? Meines Wissens stimmt, was Def schreibt. Das böse Erwachen erfolgt dann, wenn die Praxis nicht vor Ort weitergeführt wird... (Rente, Krankheit)... Und wenn das Haus nicht verkauft wird, kann das schmerzhaft werden, weil der aktuelle Marktpreis anteilig verbucht wird bach Verrechnung evtl. Steuerabzüge...
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hgb schrieb:
.. das ist alles ganz normales Steuerrecht, das mechnicus hier zitiert hat! Was also sollen diese Beiträge, Alina hat sich nicht neu hier gemeldet und wurde auch per PN informiert! mfg hgbsmirk
Scheinbar wurdest Du von Deinem Steuerberater nicht zutreffend informiert, frag da nochmal unter Hinweis auf meine Einlassung nach.
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mechanicus schrieb:
@asima
Scheinbar wurdest Du von Deinem Steuerberater nicht zutreffend informiert, frag da nochmal unter Hinweis auf meine Einlassung nach.
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def110 schrieb:
Du musst sehr vorsichtig sein. Unter Umständen geht das gesamte Haus mit ins praxisvermögen. Du solltest unbedingt den Steuerberater vorher fragen!
Nutzungsänderungsantrag für das Haus stellen und auf geht´s. Du solltest unbedingt den Physio HP haben und genau,GV darfst du ohne Kassenzulassung nicht behandeln.
Lg Sandra
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Ligamentum schrieb:
Moin, selbstverständlich darfst Du einen gesetzlich Krankenversicherten behandeln. Du mußt ihm nur vorher ausdrücklich darauf hinweisen, dass er keinen Anspruch auf Kostenerstattung durch seine Krankenkasse hat.
Uh, nein!!!
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pt ani schrieb:
@Ligamentum
Uh, nein!!!
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hgb schrieb:
... vielleicht sollten wir Alina Heyer Ihre Vorstellungen und die räumlichen Bedingungen in Haus und Ort erst einmal klarer darstellen lassen! mfg hgbnerd_face
Und noch eine Frage: Wieso muss ich unbedingt den HP für Physiotherapie besitzen, wenn ich Privatpatienten nur auf VO behandeln möchte? Um einen größeren Spielraum und nicht nur auf VO angewiesen zu sein?
Danke für Antwort im Voraus!
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schlöps schrieb:
Eine Frage zum Nutzungsänderungsantrag beim Bauamt: Was genau ist/war bei dir Voraussetzung für die Zulassung? Musste ein Waschbecken im Behandlungszimmer sein? Separierung zum Wohnbereich? Patienten-WC? Oder verkompliziere ich die Sache gerade?
Und noch eine Frage: Wieso muss ich unbedingt den HP für Physiotherapie besitzen, wenn ich Privatpatienten nur auf VO behandeln möchte? Um einen größeren Spielraum und nicht nur auf VO angewiesen zu sein?
Danke für Antwort im Voraus!
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hgb schrieb:
... Bauamt fragen Wohlbehagen, die entscheiden nämlich eigenständig von Kreis zu Kreis bzw. Stadt zu Stadt und Bundesland! Grundsätzliche Fragen zur Selbstständigkeit würde ich nicht in einem unverbindlichen Forum klären, es gibt auch geförderte Gründungberatungen. mfg hgbblush
Was spricht dagegen?
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Bernie schrieb:
@pt ani
Was spricht dagegen?
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Bernie schrieb:
Natürlich darfst Du GKV Patienten behandeln, du kannst diese nur nicht abrechnen.
Natürlich nichts, aber ich denke das war auch nicht gefragt..
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pt ani schrieb:
@Bernie
Natürlich nichts, aber ich denke das war auch nicht gefragt..
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sanme schrieb:
Guten Morgen, ich kann das nur empfehlen. Ich mache das auch und es lohnt sich.
Nutzungsänderungsantrag für das Haus stellen und auf geht´s. Du solltest unbedingt den Physio HP haben und genau,GV darfst du ohne Kassenzulassung nicht behandeln.
Lg Sandra
Das stimmt, willst du nur PP auf VO behandeln,dann benötigst du keinen Physio HP. Hatte ich nicht vernünftig gelesen…
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sanme schrieb:
Kann das nur bestätigen. Es ist von Kreis zu Kreis verschieden. Bei mir ging die Zulassung ganz easy (es war nicht mal jmd bei mir zur Kontrolle) , bei einer Kollegin (anderer Landkreis) war es die absolute Katastrophe.
Das stimmt, willst du nur PP auf VO behandeln,dann benötigst du keinen Physio HP. Hatte ich nicht vernünftig gelesen…
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