ID: 1500_000857
Vitos Herborn bildet gemeinsam mit
Vitos Weil-Lahn einen
Regionalverbund unter dem Dach des
Vitos Konzerns. Unsere Kernaufgabe
ist die Behandlung von Erwachsenen,
Kindern und Jugendlichen in
psychiatrischen, psychosomatischen
und somatischen Fachkliniken. Wir
bieten unseren Patienten ambulante,
stationäre, tagesklinische sowie
stationsäquivalente psychiatrische
Behandlung in ihrem gewohnten
Lebensumfeld als Alternative zur
vollstationären Behandlung an.
Zur Verstärkung un...
Vitos Herborn bildet gemeinsam mit
Vitos Weil-Lahn einen
Regionalverbund unter dem Dach des
Vitos Konzerns. Unsere Kernaufgabe
ist die Behandlung von Erwachsenen,
Kindern und Jugendlichen in
psychiatrischen, psychosomatischen
und somatischen Fachkliniken. Wir
bieten unseren Patienten ambulante,
stationäre, tagesklinische sowie
stationsäquivalente psychiatrische
Behandlung in ihrem gewohnten
Lebensumfeld als Alternative zur
vollstationären Behandlung an.
Zur Verstärkung un...
Potsdam gewonnen habe (Klage wurde abgewiesen, keine höhere Instanz mehr möglich), möchte ich Euch einen Hinweis des vorsitzenden Richters weitergeben: es nützt nichts, wenn freien Mitarbeitern ein Raum vermietet wird, um den Status als selbstständige Physio zu untermauern bzw sich als Praxis von der Verantwortung der abhängigen Beschäftigung abzugrenzen. Nur in Verbindung mit einer eigenen Kassenzulassung der Mitarbeiter- also Bildung einer Praxisgemeinschaft- ist dies safe. Sonst darf der Praxisinhaber alle Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.
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Was hast du gerade gewonnen, wenn du eine Kassenzulassung beantragen musst?
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massu schrieb:
Aber mit einer eigenen Kassenzulassung handelt es sich nicht mehr um eine Freie Mitarbeiterschaft. Das ist doch die Krux bei der Sache.
Was hast du gerade gewonnen, wenn du eine Kassenzulassung beantragen musst?
Das wäre zumindest hoffnungsvoll für FM,die eben nur im HB arbeiten.
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katharina44 schrieb:
Das frage ich mich auch. Oder hast du/der Richter gemeint, dass,wenn man als FM zusätzlich oder ausschließlich in den Räumen des PI arbeitet, dass man dann eine eigene IKNummer haben muss(auch das ist per se unlogisch) und wenn man nur HB's macht,man sie nicht für die FM braucht?
Das wäre zumindest hoffnungsvoll für FM,die eben nur im HB arbeiten.
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Beate 22 schrieb:
nachdem ich nun auch das Berufungsverfahren der DRV am Landessozialgericht in
Potsdam gewonnen habe (Klage wurde abgewiesen, keine höhere Instanz mehr möglich), möchte ich Euch einen Hinweis des vorsitzenden Richters weitergeben: es nützt nichts, wenn freien Mitarbeitern ein Raum vermietet wird, um den Status als selbstständige Physio zu untermauern bzw sich als Praxis von der Verantwortung der abhängigen Beschäftigung abzugrenzen. Nur in Verbindung mit einer eigenen Kassenzulassung der Mitarbeiter- also Bildung einer Praxisgemeinschaft- ist dies safe. Sonst darf der Praxisinhaber alle Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.
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