Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
Ich hätte eine Frage.
Bin seit kurzem Selbstständig. Einzel-Kleinunternehmen.
Ich habe die Möglichkeit „Teilzeit“ dazu in einer Klinik zu arbeiten. Was ich auch sehr gerne machen würde.
Das hätte den Vorteil das ich Patienten von der Klinik aus in meine Praxis übernehmen kann.
Hat das schon jemand in dieser Art gemacht? Selbstständig mit einer Praxis und in Teilzeit angestellt oder Rechnungen für die Behandlung an einer Klinik ausgestellt.
Wie würde das steuerlich aussehen? Bzw.. wäre es besser Angestellt zu sein mit einer entsprechenden Steuerklasse oder lieber die Behandlungen in Rechnung stellen, wenn das geht?
Bin für jeden Tipp dankbar!
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Hands22 schrieb:
Hallo!
Ich hätte eine Frage.
Bin seit kurzem Selbstständig. Einzel-Kleinunternehmen.
Ich habe die Möglichkeit „Teilzeit“ dazu in einer Klinik zu arbeiten. Was ich auch sehr gerne machen würde.
Das hätte den Vorteil das ich Patienten von der Klinik aus in meine Praxis übernehmen kann.
Hat das schon jemand in dieser Art gemacht? Selbstständig mit einer Praxis und in Teilzeit angestellt oder Rechnungen für die Behandlung an einer Klinik ausgestellt.
Wie würde das steuerlich aussehen? Bzw.. wäre es besser Angestellt zu sein mit einer entsprechenden Steuerklasse oder lieber die Behandlungen in Rechnung stellen, wenn das geht?
Bin für jeden Tipp dankbar!
(1) die Frage nach dem Kleinunternehmer ist für dich weitgehend irrelevant - physiotherapeutische Leistungen als Leistungen der Humanmedizin sind nach dem UmsatzSteuerGesetz §4 Absatz 14a explizit von der Umsatzsteuer befreit; nach dem EinkommensSteuerGesetz §18 bist du den freien Berufen angehörig, also nicht gewerblich tätig [...außer deine selbstständige Tätigkeit lässt sich selbst mit der größten Akrobatik nicht als Leistung der Physiotherapie bezeichnen...]
(2) gerade zu Beginn der Selbstständigkeit ist es interessant, über das Konstrukt der "überwiegend nichtselbstständigen Arbeit" [20,5h als Angestellter] das Beste aus beiden Welten zu bekommen: den regelmäßigen Geldeingang des Angestellten, die Flexibilität der Selbstständigkeit ... und: die GKV interessiert sich erstmal nicht für deinen Umsatz, bist ja als Angestellter krankenversichert und "krank sein" kannst du dir erstmal eh nicht leisten [Fallstrick: dein Umsatz findet dann natürlich auch bei der Berechnung des Krankengeldes keine Berücksichtigung]. Denk dran, den halben Regelbeitrag für die Rentenversicherung in den ersten drei Jahren mitzunehmen :grinning:
(3) falls du für die Klinik tätig wirst, sei kein unsolidarischer Arsch und lass dich anstellen; jeder externe Dienstleister schwächt die Verhandlungsposition der Abteilung Physiotherapie. "Ihr macht das nicht mit? Kein Problem, ich hab da jemanden den ich anrufen kann..."; außerdem sind externe Dienstleister diejenigen die im Falle einer geringen Auslastung zuerst gekickt werden - du bekommst gerade genug Aufträge um nicht zu vergessen für wen du arbeitest, aber nicht genug um wirtschaftlich tätig zu sein. Außerdem sind Einrichtungen der stationären Leistungserbringung ohnehin verpflichtet, ausreichend Stammpersonal vorzuhalten um ihre Aufgaben jederzeit erfüllen zu können; die Caritas weiß schon: eine Caritas Physiotherapie gGmbH als 100%ige Tochter der Caritasklinik in den Räumen der Caritasklinik zu errichten um die gegenüber der stationären Versorgung höheren Vergütungssätze der ambulanten Dienstleistung abzurechnen ist illegal. Bonus on top: da die stationäre Versorgung der betroffenen Patienten nicht gewährleistet war wurde der Caritasklinik in dem Zug in dem der Vergütungsanspruch für ambulante Leistungen aberkannt wurde auch der Vergütungsanspruch für stationäre Leistungen aberkannt. Mein Mitleid hält sich in Grenzen... :stuck_out_tongue_winking_eye:
Als Teilzeitangestellter kannst du selbstverständlich selbstständig tätig sein soviel du willst, sofern du (1) die Tätigkeit dem Arbeitgeber angezeigt hast und (2) deine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen gegenüber der Klinik nicht unter deiner selbstständigen Tätigkeit leiden.
(4) Patienten aus der Klinik in deine selbstständige Tätigkeit zu "überweisen" hätte, meinem Bauchgefühl nach, ein Geschmäckle. Klar, am Anfang nimmt man was man kriegen kann, aber die möglichen Komplikationen sind unüberschaubar. Worst Case: ein wegen Krankheit gelangweilter Arschlochjurist stellt fest das möglicherweise die stationäre Behandlung suboptimal gelaufen ist und zufällig das Schadensbild dem Profil deiner ambulanten Versorgung entspricht - huch, die Dokumentation des Falles in der stationären Versorgung weist Lücken auf? Der Jurist hat wegen mehrmonatiger Arbeitsunfähigkeit zuviel Zeit an der Hand und sucht einen Schuldigen für seine andauernden Beschwerden? Autsch... :wink:
...oder ein ambulant versorgender Kollege kriegt Wind von deiner Konstruktion und hat gerade zu wenig Auslastung - zumindestwenn das Entlassmanagement betroffen ist liegt der Verdacht nahe das du in unzulässiger Weise in das Recht auf freie Therapeutenwahl eingegriffen hast: "machen Sie sich da mal keine Sorgen, es ist zwar Freitag abend aber wir sehen uns am Montag um 16 Uhr und ich geh gerade rüber zum Arzt vom Dienst und mach das mit Ihrer KG-Verordnung klar..."
...natürlich liegt es dir fern, Handlungsmöglichkeiten zu missbrauchen. Von außen sieht es aber nicht immer so aus; drum würde ich dir dringend raten, Nichtselbstständige und Selbstständige Tätigkeiten möglichst klar zu trennen. Es ist am Anfang etwas zäher, du sparst dir aber langfristigen Ärger...
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Hands22 schrieb:
Vielen herzlichen Dank für diese Antwort!
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Papa Alpaka schrieb:
"Kann man alles machen...", ist halt bloß eine Frage der Gestaltung :wink:
(1) die Frage nach dem Kleinunternehmer ist für dich weitgehend irrelevant - physiotherapeutische Leistungen als Leistungen der Humanmedizin sind nach dem UmsatzSteuerGesetz §4 Absatz 14a explizit von der Umsatzsteuer befreit; nach dem EinkommensSteuerGesetz §18 bist du den freien Berufen angehörig, also nicht gewerblich tätig [...außer deine selbstständige Tätigkeit lässt sich selbst mit der größten Akrobatik nicht als Leistung der Physiotherapie bezeichnen...]
(2) gerade zu Beginn der Selbstständigkeit ist es interessant, über das Konstrukt der "überwiegend nichtselbstständigen Arbeit" [20,5h als Angestellter] das Beste aus beiden Welten zu bekommen: den regelmäßigen Geldeingang des Angestellten, die Flexibilität der Selbstständigkeit ... und: die GKV interessiert sich erstmal nicht für deinen Umsatz, bist ja als Angestellter krankenversichert und "krank sein" kannst du dir erstmal eh nicht leisten [Fallstrick: dein Umsatz findet dann natürlich auch bei der Berechnung des Krankengeldes keine Berücksichtigung]. Denk dran, den halben Regelbeitrag für die Rentenversicherung in den ersten drei Jahren mitzunehmen :grinning:
(3) falls du für die Klinik tätig wirst, sei kein unsolidarischer Arsch und lass dich anstellen; jeder externe Dienstleister schwächt die Verhandlungsposition der Abteilung Physiotherapie. "Ihr macht das nicht mit? Kein Problem, ich hab da jemanden den ich anrufen kann..."; außerdem sind externe Dienstleister diejenigen die im Falle einer geringen Auslastung zuerst gekickt werden - du bekommst gerade genug Aufträge um nicht zu vergessen für wen du arbeitest, aber nicht genug um wirtschaftlich tätig zu sein. Außerdem sind Einrichtungen der stationären Leistungserbringung ohnehin verpflichtet, ausreichend Stammpersonal vorzuhalten um ihre Aufgaben jederzeit erfüllen zu können; die Caritas weiß schon: eine Caritas Physiotherapie gGmbH als 100%ige Tochter der Caritasklinik in den Räumen der Caritasklinik zu errichten um die gegenüber der stationären Versorgung höheren Vergütungssätze der ambulanten Dienstleistung abzurechnen ist illegal. Bonus on top: da die stationäre Versorgung der betroffenen Patienten nicht gewährleistet war wurde der Caritasklinik in dem Zug in dem der Vergütungsanspruch für ambulante Leistungen aberkannt wurde auch der Vergütungsanspruch für stationäre Leistungen aberkannt. Mein Mitleid hält sich in Grenzen... :stuck_out_tongue_winking_eye:
Als Teilzeitangestellter kannst du selbstverständlich selbstständig tätig sein soviel du willst, sofern du (1) die Tätigkeit dem Arbeitgeber angezeigt hast und (2) deine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen gegenüber der Klinik nicht unter deiner selbstständigen Tätigkeit leiden.
(4) Patienten aus der Klinik in deine selbstständige Tätigkeit zu "überweisen" hätte, meinem Bauchgefühl nach, ein Geschmäckle. Klar, am Anfang nimmt man was man kriegen kann, aber die möglichen Komplikationen sind unüberschaubar. Worst Case: ein wegen Krankheit gelangweilter Arschlochjurist stellt fest das möglicherweise die stationäre Behandlung suboptimal gelaufen ist und zufällig das Schadensbild dem Profil deiner ambulanten Versorgung entspricht - huch, die Dokumentation des Falles in der stationären Versorgung weist Lücken auf? Der Jurist hat wegen mehrmonatiger Arbeitsunfähigkeit zuviel Zeit an der Hand und sucht einen Schuldigen für seine andauernden Beschwerden? Autsch... :wink:
...oder ein ambulant versorgender Kollege kriegt Wind von deiner Konstruktion und hat gerade zu wenig Auslastung - zumindestwenn das Entlassmanagement betroffen ist liegt der Verdacht nahe das du in unzulässiger Weise in das Recht auf freie Therapeutenwahl eingegriffen hast: "machen Sie sich da mal keine Sorgen, es ist zwar Freitag abend aber wir sehen uns am Montag um 16 Uhr und ich geh gerade rüber zum Arzt vom Dienst und mach das mit Ihrer KG-Verordnung klar..."
...natürlich liegt es dir fern, Handlungsmöglichkeiten zu missbrauchen. Von außen sieht es aber nicht immer so aus; drum würde ich dir dringend raten, Nichtselbstständige und Selbstständige Tätigkeiten möglichst klar zu trennen. Es ist am Anfang etwas zäher, du sparst dir aber langfristigen Ärger...
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