Wir suchen Verstärkung für unser
Team!
Die seit Jahren im Kölner Süden
etablierte, inhabergeführte
„Praxis für Physiotherapie Ewa
Schreier“ sucht ab sofort
Teamverstärkung (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit im Kölner Süden,
Unter den Ulmen 5. Unsere
Räumlichkeiten liegen im Stadtteil
Marienburg und sind auch mit
öffentlichen Verkehrsmitteln
hervorragend zu erreichen. Unsere
kleinen und großen Patienten
schätzen unsere Empathie, unser
Fachwissen, unsere
Behandlungserfolge und unser...
Team!
Die seit Jahren im Kölner Süden
etablierte, inhabergeführte
„Praxis für Physiotherapie Ewa
Schreier“ sucht ab sofort
Teamverstärkung (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit im Kölner Süden,
Unter den Ulmen 5. Unsere
Räumlichkeiten liegen im Stadtteil
Marienburg und sind auch mit
öffentlichen Verkehrsmitteln
hervorragend zu erreichen. Unsere
kleinen und großen Patienten
schätzen unsere Empathie, unser
Fachwissen, unsere
Behandlungserfolge und unser...
Kann mir jemand Auskunft geben ,ob es möglich ist 20 Std. angestellt als Physio und gleichzeitig selbständig als HP mit Osteopathie in der selben Praxis zu arbeiten. Die Praxis ist für bds zugelassen,mit zwei Eingängen und auch von der Kasse abgesegnet. Mein Chef ist ebenfalls Physio und HP mit Osteo. Ich bezahle Raummiete für dir die Zeit in der ich nicht angestellt als Physio arbeite,habe mein eigenes Abrechnungssystem und Registrierkasse ,eigene Terminplanung und Tel..stelle HP Rechnungen usw.
Gemeldet beim Gesundheitsamt und Finanzamt hat auch sofort die Lohnsteuernr. gegen Einkommensteuer ausgetauscht :wink:
Jetzt hab ich aber erfahren ,daß die Sozialversicherungsträger das anders sehen und es nicht geht,daß ich gleichzeitig d.h. nicht räumlich getrennt als angestellter Physio und selbstständiger HP (Osteo) in der selben Praxis arbeite.
Hat jemand eine Lösung ?
LG Susanne
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Ihr Lieben ,
Kann mir jemand Auskunft geben ,ob es möglich ist 20 Std. angestellt als Physio und gleichzeitig selbständig als HP mit Osteopathie in der selben Praxis zu arbeiten. Die Praxis ist für bds zugelassen,mit zwei Eingängen und auch von der Kasse abgesegnet. Mein Chef ist ebenfalls Physio und HP mit Osteo. Ich bezahle Raummiete für dir die Zeit in der ich nicht angestellt als Physio arbeite,habe mein eigenes Abrechnungssystem und Registrierkasse ,eigene Terminplanung und Tel..stelle HP Rechnungen usw.
Gemeldet beim Gesundheitsamt und Finanzamt hat auch sofort die Lohnsteuernr. gegen Einkommensteuer ausgetauscht :wink:
Jetzt hab ich aber erfahren ,daß die Sozialversicherungsträger das anders sehen und es nicht geht,daß ich gleichzeitig d.h. nicht räumlich getrennt als angestellter Physio und selbstständiger HP (Osteo) in der selben Praxis arbeite.
Hat jemand eine Lösung ?
LG Susanne
Bei der Krankenkasse richtet sich Dein Versicherungsbeitrag nach der zeitlichen Verteilung zwischen HP und PT, sowie nach Deinen jeweiligen Einkünften dabei.
Gruß redvine
Gefällt mir
Ich weiß daß HP nicht rentenpflichtig ist -es geht mehr darum , daß die angestellte Teilzeitstelle als Physio und die selbstständige Osteo/HP Stelle nicht örtlich getrennt sind. Die Praxis ist zwar für bds zugelassen aber es gab wohl schon Urteile( bei Kassenprüfung) indem der Praxisinnhaber und auch derjenige der selbständig als HP UND gleichzeitig als Physio angestellt war die kompletten Sozialabgaben nachzahlen mussten .
Bezüglich der Verteilung Physio /HP überwiegt Physio . 2/3
Deshalb meine Frage was ich vorab klären muss.
Wie gesagt : ich zahle für die Osteozeit Miete und bin auch sonst eigenverantwortlich für Terminierung und Rechnung.
Leider in einer Praxis mit zwei Eingängen und auch mehreren Beh.räumen
Hat jemand ein ähnliches Arbeitsmodel ??
LG Susanne
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die Antwort -
Ich weiß daß HP nicht rentenpflichtig ist -es geht mehr darum , daß die angestellte Teilzeitstelle als Physio und die selbstständige Osteo/HP Stelle nicht örtlich getrennt sind. Die Praxis ist zwar für bds zugelassen aber es gab wohl schon Urteile( bei Kassenprüfung) indem der Praxisinnhaber und auch derjenige der selbständig als HP UND gleichzeitig als Physio angestellt war die kompletten Sozialabgaben nachzahlen mussten .
Bezüglich der Verteilung Physio /HP überwiegt Physio . 2/3
Deshalb meine Frage was ich vorab klären muss.
Wie gesagt : ich zahle für die Osteozeit Miete und bin auch sonst eigenverantwortlich für Terminierung und Rechnung.
Leider in einer Praxis mit zwei Eingängen und auch mehreren Beh.räumen
Hat jemand ein ähnliches Arbeitsmodel ??
LG Susanne
Wenn keine räumliche / zeitliche Trennung der HP und PT Tätigkeiten vorliegen, kann es Probleme mit der Kassenzulassung geben.
Was soll nachbezahlt werden, wenn Du gar nicht rentenversicherungspflichtig bist und Du mit Deiner Krankenkasse gesprochen hast?
Keine Probleme, viel Spaß,
redvine
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
redvine schrieb:
Wenn ein PT als Angestellter (PT) und als freier Mitarbeiter (ebenfalls PT) in der gleichen Praxis tätig ist, dann kann es Probleme wegen einer Scheinselbständigkeit geben. Ich glaube Du verwechselst das hier!
Wenn keine räumliche / zeitliche Trennung der HP und PT Tätigkeiten vorliegen, kann es Probleme mit der Kassenzulassung geben.
Was soll nachbezahlt werden, wenn Du gar nicht rentenversicherungspflichtig bist und Du mit Deiner Krankenkasse gesprochen hast?
Keine Probleme, viel Spaß,
redvine
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
redvine schrieb:
Die Tätigkeit als Heilpraktiker ist gar nicht rentenversicherungspflichtig.
Bei der Krankenkasse richtet sich Dein Versicherungsbeitrag nach der zeitlichen Verteilung zwischen HP und PT, sowie nach Deinen jeweiligen Einkünften dabei.
Gruß redvine
Wo Sie nun die Meinung der Sozialversicherungsträger kennen frag ich mich, was Sie jetzt vom Forum erwarten? Einen Tipp, wie man die Sozialversicherungsträger bescheisst? Indem man den fetten Teil seiner Einnahmen in die Tasche steckt und den mickriegen Rest auf Kosten der Allgemeinheit nutzt? Sehr witzig.....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Xela schrieb:
Manche anonyme Teilnehmer mit dem Namen Susanne sind schon eine Herausforderung.
Wo Sie nun die Meinung der Sozialversicherungsträger kennen frag ich mich, was Sie jetzt vom Forum erwarten? Einen Tipp, wie man die Sozialversicherungsträger bescheisst? Indem man den fetten Teil seiner Einnahmen in die Tasche steckt und den mickriegen Rest auf Kosten der Allgemeinheit nutzt? Sehr witzig.....
Sozialabgaben müssen nur nachgezahlt werden, wenn sie vorher nicht korrekt gezahlt wurden!
Mieter sind grundsätzlich selbständig. Da die Praxis ja über zwei getrennte Eingängeg verfügt - wo ist das Problem?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
M0nique schrieb:
Vielleicht habe ich Dein Problem ja nicht richtig verstanden...
Sozialabgaben müssen nur nachgezahlt werden, wenn sie vorher nicht korrekt gezahlt wurden!
Mieter sind grundsätzlich selbständig. Da die Praxis ja über zwei getrennte Eingängeg verfügt - wo ist das Problem?
Mein Profilbild bearbeiten