Schwerpunktmäßig orthopädisch /
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
ich würde mich gerne selbständig machen, finde aber in meiner Umgebung leider nichts passendes wo ich mich persönlich und spezifisch darauf beraten lassen
Ich komme aus Mittelsachen.
Es geht darum das ich gelernte Physio bin und gerne nur Massagen und Wellnessangebote anbieten würde. Jetz ist meine Frage ist es besser als Physiotherapeut diese anzubieten oder als Wellnessmasseur? Wo kann ich mir dazu genaue Informationen holen? Könnte ich auch MLD anbieten ? Kann mir da jemand bitte Tipps geben ?
Danke.
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Als Behandler von Krankheitsbilder/Beschwerden brauchst du entweder eine ärztliche Verordnung oder den sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie (alternativ den großen Heilpraktiker). Ansonsten machst du dich strafbar (unerlaubtes Ausüben der Heilkunde).
Kosmetische Lymphdrainage fällt unter gewerblich. Lymphdrainage zur Behandlung von Ödeme fällt unter Behandlung.
Wellness-Massage fällt unter gewerblich. Massagetherapie fällt unter Behandlung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Als Gewerbetreibende kannst du an Wellness alles anbieten, was dir gerade so einfällt.
Als Behandler von Krankheitsbilder/Beschwerden brauchst du entweder eine ärztliche Verordnung oder den sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie (alternativ den großen Heilpraktiker). Ansonsten machst du dich strafbar (unerlaubtes Ausüben der Heilkunde).
Kosmetische Lymphdrainage fällt unter gewerblich. Lymphdrainage zur Behandlung von Ödeme fällt unter Behandlung.
Wellness-Massage fällt unter gewerblich. Massagetherapie fällt unter Behandlung.
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Eva schrieb:
Kürzlich las ich den Begeiff "Fakirmassage", denke aber, wenn es blutig wird, muss es zumindest ein Heilpraktiker machen, das fällt sicher nicht mehr unter Wellnessanwendung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Eva joy
Grüße aus dem Urlaub....t.
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tinki schrieb:
In einem Existenzgründer Seminar werden alle Fragen beantwortet. Auch wenn ich mich da wiederhole.
Grüße aus dem Urlaub....t.
LG
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PT-Azubine schrieb:
Hi :) ich bin auch frisch selbstständig und habe es bisher nicht bereut. Mir hat ein lokales Gründerseminar und ein Existenzgründerseminar meines Berufsverbandes sehr viel gebracht. Bist du in einem Berufsverband? VPT, ZVK oder so?
LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich würde mich gerne selbständig machen, finde aber in meiner Umgebung leider nichts passendes wo ich mich persönlich und spezifisch darauf beraten lassen
Ich komme aus Mittelsachen.
Es geht darum das ich gelernte Physio bin und gerne nur Massagen und Wellnessangebote anbieten würde. Jetz ist meine Frage ist es besser als Physiotherapeut diese anzubieten oder als Wellnessmasseur? Wo kann ich mir dazu genaue Informationen holen? Könnte ich auch MLD anbieten ? Kann mir da jemand bitte Tipps geben ?
Danke.
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