Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
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kennte sich hier jemand aus, mit dem sogenannten Bill-Urteil des OVG Koblenz vom 21.11.06, in dem festgestellt wurde, daß der Physiotherapeut nach seinem Staatsexamen, mit seinen Kenntnissen, eigentlich über dem Heilpraktiker stehen würde und dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 26.08.09 (BVerwG Az. 3 C 19/08). Ist dieses Urteil eine Folge des Urteils vom OVG oder sind dies zwei unterschiedliche Vorgänge??? Es ist etwas kompliziert, sich durch das Juristen-Deutsch zu lesen.
Für mich als juristischer Laie ist es schwer zu begreifen, daß das Urteil eines Bundesverwaltungsgerichtes zum sektorealen Heilpraktiker von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird.
In den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt ist es möglich, den sektorealen Heilpraktiker in der Physiotherapie ohne mündliche/schriftliche Überprüfung und nur nach Aktenlage zu erhalten. In den anderen Bundesländern hingegen wird geprüft, trotz Zertifikate über den Abschluß einer Fortbildungsmaßnahme zur Differentialdiagnostik. Wie kann sich ein Bundesland sich soetwas anmaßen und einfach so entscheiden, wie es will, obwohl es Gesetzesurteile von ganz oben gibt???
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2 :unamused:
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Achilles2 schrieb:
Hallo liebe Forumsteilnehmer,
kennte sich hier jemand aus, mit dem sogenannten Bill-Urteil des OVG Koblenz vom 21.11.06, in dem festgestellt wurde, daß der Physiotherapeut nach seinem Staatsexamen, mit seinen Kenntnissen, eigentlich über dem Heilpraktiker stehen würde und dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 26.08.09 (BVerwG Az. 3 C 19/08). Ist dieses Urteil eine Folge des Urteils vom OVG oder sind dies zwei unterschiedliche Vorgänge??? Es ist etwas kompliziert, sich durch das Juristen-Deutsch zu lesen.
Für mich als juristischer Laie ist es schwer zu begreifen, daß das Urteil eines Bundesverwaltungsgerichtes zum sektorealen Heilpraktiker von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird.
In den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt ist es möglich, den sektorealen Heilpraktiker in der Physiotherapie ohne mündliche/schriftliche Überprüfung und nur nach Aktenlage zu erhalten. In den anderen Bundesländern hingegen wird geprüft, trotz Zertifikate über den Abschluß einer Fortbildungsmaßnahme zur Differentialdiagnostik. Wie kann sich ein Bundesland sich soetwas anmaßen und einfach so entscheiden, wie es will, obwohl es Gesetzesurteile von ganz oben gibt???
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2 :unamused:
D.h. 16 Bundesländer könnten sich 16 Durchführungsmöglichkeiten überlegen, zumindest theoretisch.
Auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes bezieht sich ja auf das HPG, also Umsetzung ist wieder Ländersache.
Mag "schwachsinnig" sein, ist aber leider so.
Es gibt sicher eine Reihe von Bundesgesetzen, wo die Umsetzung Ländersache ist, so ist es im Föderalismus.
J.J.
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J.J. schrieb:
Das Heilpraktiker-Gesetz ist ein Bundesgesetz, aber Durchführung ist Ländersache.
D.h. 16 Bundesländer könnten sich 16 Durchführungsmöglichkeiten überlegen, zumindest theoretisch.
Auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes bezieht sich ja auf das HPG, also Umsetzung ist wieder Ländersache.
Mag "schwachsinnig" sein, ist aber leider so.
Es gibt sicher eine Reihe von Bundesgesetzen, wo die Umsetzung Ländersache ist, so ist es im Föderalismus.
J.J.
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