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was muss dann da draufstehen, damit die privatkassen dem patienten die leistung erstatten? Beispielsweise hat der pat ne lumboischialgie, also verordne ich Manuelle Therapie und das ist für die kassen dann ok??
Danke für eure infos!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Leute, eine wichtige Frage an Erfahrene: wenn ich einem privat-pat bzw einem beihilfeberechtigten pat eine rechnung schreibe, muss ich doch als nur-physio noch das vom arzt ausgestellte rezept hinzufügen. wie ist das jetzt als sektoraler hp, wenn ich kein rezept vom arzt habe, sondern die diagnose bzw behandlungsart selbst bestimme? muss ich dann ein rezept erstellen und der rechnung hinzufügen? oder geht das ohne?
was muss dann da draufstehen, damit die privatkassen dem patienten die leistung erstatten? Beispielsweise hat der pat ne lumboischialgie, also verordne ich Manuelle Therapie und das ist für die kassen dann ok??
Danke für eure infos!
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Tempelritter schrieb:
wenn du als sekt HP die Behandlung selbst durchführst bekommt der Patient eine Rechnung, wie vom Arzt auch. Ein Rezept ist hier nicht erforderlich. Wenn du die Behandlungen an einen AN oder eine andere Praxis delegieren willst musst du ein Rezept ausstellen.
Reicht das, wenn ich also in meinen rechnungs-briefkopf dazu schreibe, dass ich sektoraler hp bin?
und wie ist das mit selbstzahlern, die bei der gkv versichert sind? brauchen die eine rechnung nach gebührenverordnung HP, um evtl über ihre zusatzversicherung was zu bekommen? weil mit einer reinen physio-rechnung (MT, KG, MLD etc) können sie ja von der gesetzlichen krankenkasse nichts erstattet kriegen, das muss doch über eine HP-Zusatzversicherung laufen, oder?...
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Die Anwendung der Gebührenordnung HP ist keine Pflicht, das versaut die Preise wie in der PT. Wenn die Patienten HP-Leistungen versichert haben bekommen sie je nach Vertrag alles oder nur anteilig erstattet.
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Tempelritter schrieb:
Das sieht die Kasse an deinem Briefkopf als HP, du bist verpflichtet die Berufsbezeichnung zu führen wie sie auf der Erlaubnisurkunde steht.
Die Anwendung der Gebührenordnung HP ist keine Pflicht, das versaut die Preise wie in der PT. Wenn die Patienten HP-Leistungen versichert haben bekommen sie je nach Vertrag alles oder nur anteilig erstattet.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
super, danke!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
dankeschön erstmal für die info. aber woher weiß die kasse, dass ich sektoraler hp bin? irgendeinen nachweis muss ich doch mitschicken, um "klarzumachen", dass ich ohne arztverordnung die leistung erbracht habe und der pat die kosten (je nach seinem vertrag) bezahlt bekommen soll!
Reicht das, wenn ich also in meinen rechnungs-briefkopf dazu schreibe, dass ich sektoraler hp bin?
und wie ist das mit selbstzahlern, die bei der gkv versichert sind? brauchen die eine rechnung nach gebührenverordnung HP, um evtl über ihre zusatzversicherung was zu bekommen? weil mit einer reinen physio-rechnung (MT, KG, MLD etc) können sie ja von der gesetzlichen krankenkasse nichts erstattet kriegen, das muss doch über eine HP-Zusatzversicherung laufen, oder?...
Zunächst muss man mal zwei Dinge auseinanderhalten HP- Leistungen und KG/MT als Leistung.
Dann sollte man wissen, dass es aus HP-Sicht, Beihilfepatienten, Pat. der Post-B und PKV Patienten gibt, die von der Erstattung unterschiedlich zu betrachten sind.
Beihilfe und Post-B Pat. bekommen KG/MT ausschließlich dann erstattet, wenn eine ärztliche VO vorliegt. Für HP-Leistungen gibt es für beide Seiten ein Leistungsverzeichnis und def. Gebühren. In diesem Verzeichnis gibt es keine KG/MT lediglich Massagen, Osteopathie und Chiro um mal ähnliche Anwendungen zu benennen. Als sekt. HP kämen dann praktisch nur Massagen in Frage, die man evtl. über den HP anbieten könnte. Als Physio kann man natürlich Physio anbieten, allerdings nur auf ärztl. VO oder anders herum, HP-Rezepte werden nicht erstattet.
Bei reinen PKV Patienten hört man verschiedenes. Hier scheint es so zu sein, dass die meisten (aber wohl nicht alle) PKV, VO von HP wenn diese dann von Physios abgeleistet werden, erstatten. Hier hängt es vom Vertrag ab, ob das so ist und ob der Physio in einer GKV-zugelassenen Praxis sein muss. HP-Leistungen werden grundsätzlich je nach Tarif zu Höchstsatz der HP-Gebührenordnung oder zum Mindestsatz der Gebühren Ordnung erstattet. Wie schon zum Thema Beihilfe beschrieben, werden nur dort gelistete Leistungen erstattet.
Nicht gelistet sind u.a. KG und MT. Diese kann man also als HP-Leistung nicht zu Lasten der PKV berechnen.
Zusammenfassend kann man als empfehlen neben eigener Beratungskompetenz, auch den Patienten zu empfehlen, sich in ihrem eigenen Fall genau zu erkundigen, was von wem und in welcher Höhe erstattet wird, um nicht auf evtl. höheren Beträgen sitzen zu bleiben.
Die Gebührenordnung für HP ist übrigens fast genauso beschämend niedrig, wie die der Physios bei den GKV. Man sollte also schon vernünftige Preise kalkulieren und diese mit den Patienten individuell vereinbaren. Ich hoffe dass aus dem Halbwissen jetzt 3/4 Wissen geworden ist. Mehr kann ich leider dazu nicht beisteuern. Gruß S.
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Tempelritter schrieb:
Das sollte man im Seminar lernen, das stimmt. Erstattet werden im Moment die Positionen der Gebührenliste HP wenn Heilpraktikerleistungen versichert sind, so meine Erfahrung. Das hindert uns aber nicht eine eigene Vergütungsliste zu erstellen um eine hochwertige Therapie gut zu verkaufen. Über die Beratung und Honorarvereinbarung (Patientenrechtegesetz) weiß der Patient auf den Cent genau was auf ihn zu kommt. Warum soll er sein Geld zu anderen HPs, IGeLs und sonstigen Hokuspokus tragen die er auch zu 100% selbst bezahlen muss?
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eim schrieb:
Hallo Shakespeare,nur zur Info Die Gebüh HP ist ja auch nichts rechtsverbindliches wie die von den Ärztenund sie stammt noch aus dem Jahre 1985.Aber man kann die Preise so anpassen wie es einem selber paßt und wichtig ist nur dass die Beihilfe sowie die PKV`s die entsprechenden Gebühziffern bekommen.Habe sie ja einfach übernommen weils bequem war.Ansonsten stimme ich deinen Ausführungen zu und kann jedem egal ob Voll-HP oder Physio-HP empfehlen sich Gedanken über seine eigenen Preise zu machen und sich das auch vom bzw. mit dem Patienten vertraglich und schriftlich bestätigen lassen.
Ich muss mich hier auch nicht rechtfertigen und meine position verteidigen - nur so viel: Ich stelle hier eben deshalb meine fragen an "erfahrene", weil ich zu dieser thematik eben noch keine erfahrung habe. ich werde die prüfung zum sektoralen hp erst noch machen, und bis dahin möchte ich alle mir unklaren fragen beantwortet haben -sowohl aus seriösen quellen als auch angaben von mitstreitern, wie sie hier im forum vorkommen.
Und eigentlich ging es mir als fragesteller um die rezeptausstellung als Hp-physio, und diese frage wurde mir von tempelritter beantwortet.
Es gibt noch viel zu recherchieren, wenn man ein "ordentliches" und faires therapie-und kostenangebot für den patienten erstellen will, und das genau tu ich gerade. Also bitte bitte nicht solche ausdrücke verwenden, die einen als inkompetent und dumm dastehen lassen :point_up:
Ein schönes wochenende euch!
PS: Darf ich cranio anbieten und abrechnen? Das war ein WIIIIIIIIIITZ!!!!!! :sunglasses: bitte keine antworten dazu, das musste jetzt einfach sein :blush:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Schade, dass es bei jedem thema mindestens einen diskussionspartner gibt, der diese abgelutschte bezeichnung "halbwissen", besser ist sogar noch "gefährliches halbwissen", anwendet. Ich denke kritik ist immer erlaubt, wenn sie nicht in richtung beleidigung und unterstellung geht. shakespeare hat trotzdem einen guten und inhaltlich wertvollen beitrag geliefert und dafür bedanke ich mich.
Ich muss mich hier auch nicht rechtfertigen und meine position verteidigen - nur so viel: Ich stelle hier eben deshalb meine fragen an "erfahrene", weil ich zu dieser thematik eben noch keine erfahrung habe. ich werde die prüfung zum sektoralen hp erst noch machen, und bis dahin möchte ich alle mir unklaren fragen beantwortet haben -sowohl aus seriösen quellen als auch angaben von mitstreitern, wie sie hier im forum vorkommen.
Und eigentlich ging es mir als fragesteller um die rezeptausstellung als Hp-physio, und diese frage wurde mir von tempelritter beantwortet.
Es gibt noch viel zu recherchieren, wenn man ein "ordentliches" und faires therapie-und kostenangebot für den patienten erstellen will, und das genau tu ich gerade. Also bitte bitte nicht solche ausdrücke verwenden, die einen als inkompetent und dumm dastehen lassen :point_up:
Ein schönes wochenende euch!
PS: Darf ich cranio anbieten und abrechnen? Das war ein WIIIIIIIIIITZ!!!!!! :sunglasses: bitte keine antworten dazu, das musste jetzt einfach sein :blush:
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> Ich denke kritik ist immer erlaubt, wenn sie nicht in richtung beleidigung und unterstellung geht.
> Ich muss mich hier auch nicht rechtfertigen und meine position verteidigen
> Also bitte bitte nicht solche ausdrücke verwenden, die einen als inkompetent und dumm dastehen lassen :point_up:
Vielleicht sollte man mal in einem anderen Thread thematisieren ob therapeutisch tätige Menschen nicht signifikant häufiger als die Gesamtbevölkerung Probleme mit dem eigenen Selbstwertgefühl haben.
Die von mir verwendeten Begriffe (Un-)Wissen, Halbwissen, 3/4 Wissen (man muss es nicht mögen) sind keinesfalls "Unterstellungen" oder "Beleidigungen", die eine andere Person als "inkompetent" oder "dumm" darstellen lassen sollen.
Jeder Mensch selbst sektorale HP, verfügen je nach Bereich über mehr oder weniger Wissen. In manchen Fällen ist das bedauerlich, in anderen erfreulich. Aber ich nehme deinen Beitrag zum Anlass, bestimmte Begriffe die vielleicht wirklich ausgelutscht daherkommen nicht oder kritischer zu verwenden. Viel Erfolg bei der Erlangung der HP Erlaubnis, Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb:
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> Ich denke kritik ist immer erlaubt, wenn sie nicht in richtung beleidigung und unterstellung geht.
> Ich muss mich hier auch nicht rechtfertigen und meine position verteidigen
> Also bitte bitte nicht solche ausdrücke verwenden, die einen als inkompetent und dumm dastehen lassen :point_up:
Vielleicht sollte man mal in einem anderen Thread thematisieren ob therapeutisch tätige Menschen nicht signifikant häufiger als die Gesamtbevölkerung Probleme mit dem eigenen Selbstwertgefühl haben.
Die von mir verwendeten Begriffe (Un-)Wissen, Halbwissen, 3/4 Wissen (man muss es nicht mögen) sind keinesfalls "Unterstellungen" oder "Beleidigungen", die eine andere Person als "inkompetent" oder "dumm" darstellen lassen sollen.
Jeder Mensch selbst sektorale HP, verfügen je nach Bereich über mehr oder weniger Wissen. In manchen Fällen ist das bedauerlich, in anderen erfreulich. Aber ich nehme deinen Beitrag zum Anlass, bestimmte Begriffe die vielleicht wirklich ausgelutscht daherkommen nicht oder kritischer zu verwenden. Viel Erfolg bei der Erlangung der HP Erlaubnis, Gruß S.
http://www.physio.de/forum5/abrechnung/rechnung-stellen-sek.-heilpraktiker/8/25362/25742#msg-25742
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morpheus-06 schrieb:
ich frage mich auch was hier als "Halbwissen" bezeichnet wird. Der sekt. HP ist so jung, dass es bei der Erstattung durch irgendwelche Kassen kaum Erfahrungen gibt. Ich sehe die Gefahr das von Dritten wieder eine Vergütungsliste sekt. HP durchgesetzt wird zum Schaden aller! Das Abrechnen von Ziffern der Osteopathie ohne Osteopath zu sein, wie es scheinbar RA Bill vorschlägt, auch das war hier im Forum zu lesen, halte ich mehr wie fragwürdig. Kollege Tempelritter hatte mal dazu einen guten Beitrag geschrieben wie er seine Rechnungen stellt, m. M. eine gute Wahl. Ob und was der Kunde erstattet bekommt sollte nicht unsere Sorge sein.
http://www.physio.de/forum5/abrechnung/rechnung-stellen-sek.-heilpraktiker/8/25362/25742#msg-25742
so wie du? die, die sich dann in foren produzieren müssen?
gerne eröffnen wir zu dieser thematik einen neuen thread!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielleicht sollte man mal in einem anderen Thread thematisieren ob therapeutisch tätige Menschen nicht signifikant häufiger als die Gesamtbevölkerung Probleme mit dem eigenen Selbstwertgefühl haben.
so wie du? die, die sich dann in foren produzieren müssen?
gerne eröffnen wir zu dieser thematik einen neuen thread!
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> so wie du? die, die sich dann in foren produzieren müssen?
> gerne eröffnen wir zu dieser thematik einen neuen thread!
Danke für die "Vorlage". Besser kann man sich selbst kaum darstellen.
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Shakespeare schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb:
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> so wie du? die, die sich dann in foren produzieren müssen?
> gerne eröffnen wir zu dieser thematik einen neuen thread!
Danke für die "Vorlage". Besser kann man sich selbst kaum darstellen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Bitteschön, gerne wieder! Ich bin mir sicher, dass du bei zukünftigen Fragestellungen auch mit deinem kompetenten Wissen punkten kannst - egal ob Halb- oder nur Viertelwissen.
Ich bin selbst in vielen Bereichen alles andere als kompetent und finde das nicht schlimm.
Deswegen habe ich einfach nicht verstanden warum du so verschnupft reagierst hast, mich sogar persönlich "angegangen" bist ("Du"-Sätze) ich fand es unangemessen und grenzwertig. Man erlebt es in diesem Therapeutenforum tatsächlich häufiger als in anderen Foren, dass Teilnehmer sehr dünnhäutig reagieren. Ich wünsche dir nach wie vor viel Erfolg mit deinen Projekten und dass du vielleicht manche Dinge weniger persönlich nimmst. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Zum letzten mal, ich habe keinerlei Kritik an dich persönlich gerichtet, finde das gut, dass du dich im Vorwege schon mal informierst und habe mein Teilwissen gerne kund getan und profilieren oder produzieren muss ich mich mittlerweile auch nicht mehr, auch wenn es manchmal Spaß macht, außerdem finde es nicht schlimm wenn man Dinge nicht oder nur halb weiß. Wer schon HP ist, sollte allerdings die dafür nötige Kompetenz erworben haben, was vielfach nicht mal ansatzweise der Fall ist, das habe ich etwas bemängelt. Das betrifft dich (oder Tempelritter, der korrekt geantwortet hat) überhaupt nicht.
Ich bin selbst in vielen Bereichen alles andere als kompetent und finde das nicht schlimm.
Deswegen habe ich einfach nicht verstanden warum du so verschnupft reagierst hast, mich sogar persönlich "angegangen" bist ("Du"-Sätze) ich fand es unangemessen und grenzwertig. Man erlebt es in diesem Therapeutenforum tatsächlich häufiger als in anderen Foren, dass Teilnehmer sehr dünnhäutig reagieren. Ich wünsche dir nach wie vor viel Erfolg mit deinen Projekten und dass du vielleicht manche Dinge weniger persönlich nimmst. Gruß S.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
In Ordnung! Wenn wir uns das nächste Mal hier "begegnen" weiß ich mit deiner Art zu schreiben umzugehen und werde es nicht mehr als Angriff sehen :blush:
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Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Es ist schon bedauerlich dass viele HP bzw. sektoralen HP so wenig wissen und dann von Kollegen beraten werden, die auch nur über Halbwissen verfügen. Kompetenz in abrechnungsrechtlichen Dingen ist eigentlich grundlegende Voraussetzung, bevor man Patienten Angebote macht, wenn man möchte, dass diese vielleicht wiederkommen.
Zunächst muss man mal zwei Dinge auseinanderhalten HP- Leistungen und KG/MT als Leistung.
Dann sollte man wissen, dass es aus HP-Sicht, Beihilfepatienten, Pat. der Post-B und PKV Patienten gibt, die von der Erstattung unterschiedlich zu betrachten sind.
Beihilfe und Post-B Pat. bekommen KG/MT ausschließlich dann erstattet, wenn eine ärztliche VO vorliegt. Für HP-Leistungen gibt es für beide Seiten ein Leistungsverzeichnis und def. Gebühren. In diesem Verzeichnis gibt es keine KG/MT lediglich Massagen, Osteopathie und Chiro um mal ähnliche Anwendungen zu benennen. Als sekt. HP kämen dann praktisch nur Massagen in Frage, die man evtl. über den HP anbieten könnte. Als Physio kann man natürlich Physio anbieten, allerdings nur auf ärztl. VO oder anders herum, HP-Rezepte werden nicht erstattet.
Bei reinen PKV Patienten hört man verschiedenes. Hier scheint es so zu sein, dass die meisten (aber wohl nicht alle) PKV, VO von HP wenn diese dann von Physios abgeleistet werden, erstatten. Hier hängt es vom Vertrag ab, ob das so ist und ob der Physio in einer GKV-zugelassenen Praxis sein muss. HP-Leistungen werden grundsätzlich je nach Tarif zu Höchstsatz der HP-Gebührenordnung oder zum Mindestsatz der Gebühren Ordnung erstattet. Wie schon zum Thema Beihilfe beschrieben, werden nur dort gelistete Leistungen erstattet.
Nicht gelistet sind u.a. KG und MT. Diese kann man also als HP-Leistung nicht zu Lasten der PKV berechnen.
Zusammenfassend kann man als empfehlen neben eigener Beratungskompetenz, auch den Patienten zu empfehlen, sich in ihrem eigenen Fall genau zu erkundigen, was von wem und in welcher Höhe erstattet wird, um nicht auf evtl. höheren Beträgen sitzen zu bleiben.
Die Gebührenordnung für HP ist übrigens fast genauso beschämend niedrig, wie die der Physios bei den GKV. Man sollte also schon vernünftige Preise kalkulieren und diese mit den Patienten individuell vereinbaren. Ich hoffe dass aus dem Halbwissen jetzt 3/4 Wissen geworden ist. Mehr kann ich leider dazu nicht beisteuern. Gruß S.
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