Die Bedürfnisse und individuelle
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
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Ich habe eine Podologin eingestellt und bei denne zum Lehrgang wurde das jetzt so gesagt. Ich bin mir nur nicht sicher, ob meine AN das richtig verstanden hat?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wisst ihr was uns der HP für Podologie nützt? Was darf die Podologin da mehr als ohne HP? Ist es richtig, dass Privatrezept zukünftig nur noch von Podologen mit sek. HP behandeln dürfen?
Ich habe eine Podologin eingestellt und bei denne zum Lehrgang wurde das jetzt so gesagt. Ich bin mir nur nicht sicher, ob meine AN das richtig verstanden hat?
Auf ein Privat-RZ darf jeder Podologe behandlen, ist nichts anderes wie in der PT.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja ich weiss, aber Podologen dürfen doch ohne Rezept behandeln. Das macht doch auch jedes Kosmetikstudio, dass die Fußpflege für Privatzahler machen. ich verstehe das deshalb nicht was an dem sHP anders ist.
Ja ich weiss, aber Podologen dürfen doch ohne Rezept behandeln. Das macht doch auch jedes Kosmetikstudio, dass die Fußpflege für Privatzahler machen. ich verstehe das deshalb nicht was an dem sHP anders ist.
Kosmetikstudio = kosmetische Fußpflege, keine medizinische. Das alles sollte dir deine Podologin erklären können.
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 9.7.19 12:48:
Ja ich weiss, aber Podologen dürfen doch ohne Rezept behandeln. Das macht doch auch jedes Kosmetikstudio, dass die Fußpflege für Privatzahler machen. ich verstehe das deshalb nicht was an dem sHP anders ist.
Kosmetikstudio = kosmetische Fußpflege, keine medizinische. Das alles sollte dir deine Podologin erklären können.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ok vielen Dank. Darf meine Podologin mit dem sHP dann Privatrezepte ausschreiben und diese auch selbst behandeln?
Ok vielen Dank. Darf meine Podologin mit dem sHP dann Privatrezepte ausschreiben und diese auch selbst behandeln?
Ja aber ein RZ braucht es dazu nicht, sie ist ja sHP Podo.
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 15.7.19 14:02:
Ok vielen Dank. Darf meine Podologin mit dem sHP dann Privatrezepte ausschreiben und diese auch selbst behandeln?
Ja aber ein RZ braucht es dazu nicht, sie ist ja sHP Podo.
LG boffeline
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Boffeline schrieb:
Genau, Tempelritter hat vollkommen recht!
LG boffeline
Wer das auch immer liest.
Ich suche auf diesem Weg einen gebrauchten Krabbler.
Ich weiß es gibt auch schon modernere.
Ich hätte aber gerne den kleinen herkömmlichen mit Schwarzem Sitz.
Dieser wird nicht mehr hergestellt.
Gibt es hier jemanden der noch einen für mich hätte oder der weiß wo ich mich hinwenden kann?
Liebe Grüße
Melli
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Melanie Albrecht - Stöckmann schrieb:
Hallo ihr Lieben,
Wer das auch immer liest.
Ich suche auf diesem Weg einen gebrauchten Krabbler.
Ich weiß es gibt auch schon modernere.
Ich hätte aber gerne den kleinen herkömmlichen mit Schwarzem Sitz.
Dieser wird nicht mehr hergestellt.
Gibt es hier jemanden der noch einen für mich hätte oder der weiß wo ich mich hinwenden kann?
Liebe Grüße
Melli
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Tempelritter schrieb:
Der sHP Podo darf ohne ärztliches RZ behandeln und das ohne Umsatz- und Gewerbesteuer abführen zu müssen.
Auf ein Privat-RZ darf jeder Podologe behandlen, ist nichts anderes wie in der PT.
LG boffeline
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Damit sind sie Diagnostisch bereits tätig, bevor der Arzt ein Rezept ausstellt. Im Gegensatz zu den Physios, dort ist es so klar leider nicht definiert. Damit ist die Behandlung eines "erkrankten" Fußes bereits durch den Podologen über dieses Gesetz abgedeckt. Allerdings sollte er nicht nur für die Haftung, sondern auch für die USt+GewSt den Patienten zum Arzt schicken, um zumindest ein Privatrezept zu erhalten. Oder halt den sHP machen.
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TheStonie schrieb:
Im Podologen gesetz steht drin, dass Podologen befähigt sind, Veränderungen am Fuß zu erkennen, die ein ärztliche Abklärung bedürfen.
Damit sind sie Diagnostisch bereits tätig, bevor der Arzt ein Rezept ausstellt. Im Gegensatz zu den Physios, dort ist es so klar leider nicht definiert. Damit ist die Behandlung eines "erkrankten" Fußes bereits durch den Podologen über dieses Gesetz abgedeckt. Allerdings sollte er nicht nur für die Haftung, sondern auch für die USt+GewSt den Patienten zum Arzt schicken, um zumindest ein Privatrezept zu erhalten. Oder halt den sHP machen.
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Boffeline schrieb:
Eigentlich darf auch ein Podologe nicht ohne die Diagnostik und Delegation vom Arzt heilkundlich tätig werden. In der Realität werden sehr viele Patienten ohne Privatrezept podologisch behandelt, trotz medizinischem Befund dann allerdings formal als gewerblich-kosmetische Leistung. Das ist nicht nur ärgerlich, auch bei einem Behandlungsfehler könnte die Haftung sich anders verhalten und steuerlich ist die Mehrwertsteuer mit 19% bei gewerblicher Leistung abzuführen. Deshalb ist der sektorale HP in der Podologie eine Klasse Angelegenheit, zudem ist unser Klientel sehr viel häufiger zur Privatleistung bereit als in der Physiotherapie. Der Anteil an Selbstzahlern ist im bundesdeutschen Durchschnitt bei rund 40% über alle Praxen hinweg betrachtet.
LG boffeline
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