Du möchtest Dich persönlich und
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Wir sind ein 7-köpfiges Team,
dessen oberste Priorität es ist,
unseren Patienten professionell und
mit Freude in interdisziplinärer
Zusammenarbeit zu vers...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, weiß jemand ob es als PT mit Sekt. HP möglich ist im eigenen Wohnhaus nebenberuflich zu arbeiten ( nach Antrag Nutzungsänderung, BG, Haftpflichtversicherung….)?
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Bernie schrieb:
Wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind: Klar, warum nicht?
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Bernie schrieb:
Und ein Rechtschreibkurs ist auch von Vorteil .........face_with_rolling_eyeswink
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Inche schrieb:
Anmelden beim zuständigen Gesundheitsamt,Der BGW deine Hp Urkunde zukommen lassen dann bist du da raus.Vorgaben der ördlichen behörden Parkplätze,Brandschutz zb Brandschutztür zum Treppenhaus beachten.Nutzungsänderrung beantragen.Betriebsund Berfushaftpflicht schau da beim Verband Samelangebote.Datenschutz schulung zb Googel Founds auf der Webseite beachten. Melde das anfänglich als Selbstsändigkeit im Nebenerwerb an 520€bereich an u die Kleinunternehmerregelung gleich mit anmelden.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Es wäre direkt mit im Haus, nicht getrennt durch separaten Eingang von meinen privaten Räumen. Ist das so einfach möglich bzw. wo finde ich darüber genaue Auskunft? Betriebs- und Berufshaftpflicht habe ich schon im Nebenerwerb angemeldet, da ich mobile Fußpflege anbiete.
Das lässt sich durch eine (formlose) Bauvoranfrage mit Skizzen des zur gewerblichen Nutzung vorgesehenen Bereichs erwirken. Dafür ist kein Architekt nötig - für den Nutzungsänderungsantrag hingegen schon.
Falls das Bauamt einen negativen Bescheid für die Bauvoranfrage erlässt, kannst Du Dir den weiteren Marsch durch alle Instanzen von Gesundheitsamt bis BGW sparen.
Tipp: Ämter mögen es, wenn man sich vorher über behindertengerechte Zugänge, Fluchtwege, Brandschutz und Hygienevorschriften konkrete Gedanken gemacht hat.
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Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Bei mir war kein Architekt für den Nutzungsänderungsantrag notwendig.
Gruß von Monique
Vielleicht ist das länderabhängig.
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pt ani schrieb:
@M0nique Das wundert mich. Hier in Niedersachsen zumindest muss zwingend ein Architekt oder ein Diplomingenieur den Antrag begleiten.
Vielleicht ist das länderabhängig.
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PT-Surferin schrieb:
Zuerst benötigst Du vom Bauamt eine verlässliche Auskunft, ob Dein Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist.
Das lässt sich durch eine (formlose) Bauvoranfrage mit Skizzen des zur gewerblichen Nutzung vorgesehenen Bereichs erwirken. Dafür ist kein Architekt nötig - für den Nutzungsänderungsantrag hingegen schon.
Falls das Bauamt einen negativen Bescheid für die Bauvoranfrage erlässt, kannst Du Dir den weiteren Marsch durch alle Instanzen von Gesundheitsamt bis BGW sparen.
Tipp: Ämter mögen es, wenn man sich vorher über behindertengerechte Zugänge, Fluchtwege, Brandschutz und Hygienevorschriften konkrete Gedanken gemacht hat.
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pt ani schrieb:
Das wiederum ist nur bei GKV Zulassung relevant und bundesweit gültig.
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Supermann schrieb:
Es entsteht dabei aber kein Gewerbe oder ? deshalb Nutzungsänderung ?
In NRW war dafür im Jahr 2016 kein Architekt notwendig.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Supermann In NRW müssen für alle Wohnungen und Häuser, bei denen sich die Nutzungsart ändert, Nutzungsänderungen beantragt werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um Änderungen von Wohnraum in ein Gewerbe oder für eine freiberufliche Nutzung handelt. Oder umgekehrt.
In NRW war dafür im Jahr 2016 kein Architekt notwendig.
Gruß von Monique
Auf diesen Punkt würde ich schon achten, das könnte einiges erleichtern.
sonst Regional sehr unterschiedlich gehandhabt...
Heilpraktiker Verband:
Rechtsfrage des Monats: Praxis in der eigenen Wohnung - Verband Unabhängiger Heilpraktiker e.V.
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Supermann schrieb:
Grundsätzlich ist die Ausübung der Heilkunde kein Gewerbe,
Auf diesen Punkt würde ich schon achten, das könnte einiges erleichtern.
sonst Regional sehr unterschiedlich gehandhabt...
Heilpraktiker Verband:
Rechtsfrage des Monats: Praxis in der eigenen Wohnung - Verband Unabhängiger Heilpraktiker e.V.
Ich hatte 16 Jahre meine Praxisräume mit entsprechendem Mietvertrag gemietet. Dann wollte der Vermieter verkaufen. Bevor ich ernsthaft über den Kauf nachdachte, habe ich mich erkundigt: Liegt für die Praxis tatsächlich - so wie im Mietvertrag angegeben - eine Erlaubnis für diese Nutzung vor?
Überraschung: Nein.
Es war ein riesen Akt mit der Nutzungsänderung und hat mehrere Monate gedauert. Meine Chancen standen sehr schlecht. Nur mit Hilfe eines Anwalts und schriftlicher Bestätigung einiger Ärzte, dass die Praxis wichtig für die Versorgung der Patienten im Viertel ist, wurde eine Nutzungsänderung erlaubt.
Ob reine Privatpraxis oder GKV-Praxis war völlig irrelevant.
Zudem musste ich für 3 nicht vorhandene Parkplätze Ablöse zahlen. Das waren ca. 15.000 Euro!!!
Zudem ging es bei der Ausgangsfrage um den sekt. HP, also Physio, und nicht um HP.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Supermann In NRW ist auch eine Nutzungsänderung von Wohnraum auf Nutzung als freiberufliche Tätigkeit zwingend notwendig. Dabei geht es in allererste Linie um den Schutz von Wohnraum, von dem es hier viel zu wenig gibt. Denn ob Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit, der Wohnraum wird dem Wohnungsmarkt entzogen.
Ich hatte 16 Jahre meine Praxisräume mit entsprechendem Mietvertrag gemietet. Dann wollte der Vermieter verkaufen. Bevor ich ernsthaft über den Kauf nachdachte, habe ich mich erkundigt: Liegt für die Praxis tatsächlich - so wie im Mietvertrag angegeben - eine Erlaubnis für diese Nutzung vor?
Überraschung: Nein.
Es war ein riesen Akt mit der Nutzungsänderung und hat mehrere Monate gedauert. Meine Chancen standen sehr schlecht. Nur mit Hilfe eines Anwalts und schriftlicher Bestätigung einiger Ärzte, dass die Praxis wichtig für die Versorgung der Patienten im Viertel ist, wurde eine Nutzungsänderung erlaubt.
Ob reine Privatpraxis oder GKV-Praxis war völlig irrelevant.
Zudem musste ich für 3 nicht vorhandene Parkplätze Ablöse zahlen. Das waren ca. 15.000 Euro!!!
Zudem ging es bei der Ausgangsfrage um den sekt. HP, also Physio, und nicht um HP.
Gruß von Monique
Es ist deshalb unterschiedlich, da sich die Landesbauordnungen in den Bundesländern unterscheiden. Die Frage, ob Gewerbe oder freier Beruf ist bei der Nutzungsänderung nicht so wichtig. Jedoch bei der generellen betrachtung, ob die wirtschaftliche Tätigkeit überhaupt in dem Gebiet betriebne werden darf, und da hast Du Recht, freie Berufe kannst du in allen Gebieten durchführen. Nutzungsänderungen zu Wohnraum sind meistens unproblematisch, andersrum nicht. (s. auch MOnique!)
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Bernie schrieb:
@Supermann
Es ist deshalb unterschiedlich, da sich die Landesbauordnungen in den Bundesländern unterscheiden. Die Frage, ob Gewerbe oder freier Beruf ist bei der Nutzungsänderung nicht so wichtig. Jedoch bei der generellen betrachtung, ob die wirtschaftliche Tätigkeit überhaupt in dem Gebiet betriebne werden darf, und da hast Du Recht, freie Berufe kannst du in allen Gebieten durchführen. Nutzungsänderungen zu Wohnraum sind meistens unproblematisch, andersrum nicht. (s. auch MOnique!)
"um den sekt. HP, also Physio, und nicht um HP." Nix Physio. Sekt HP ist rechtlich ein HP und kein Physio! Edit: Habs noch mal gelesen. So wie ich es verstehe sind es ja 2 Anteile: PT und sekt HP. Sind aber ja beides freie Berufe, deshalb egal. Argument der Patientversorgung wird eh nicht grefen, da keine KK-Zulassung möglich (nehme ich mal an).
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Bernie schrieb:
@M0nique
"um den sekt. HP, also Physio, und nicht um HP." Nix Physio. Sekt HP ist rechtlich ein HP und kein Physio! Edit: Habs noch mal gelesen. So wie ich es verstehe sind es ja 2 Anteile: PT und sekt HP. Sind aber ja beides freie Berufe, deshalb egal. Argument der Patientversorgung wird eh nicht grefen, da keine KK-Zulassung möglich (nehme ich mal an).
Hmmm...
Es geht um den sekt. HP, der ohne Physio zu sein, überhaupt nicht gemacht werden kann. Richtig?
Und der sekt. HP soll rechtlich dem Voll-HP gleichgestellt sein? Ich mag und kann es nicht glauben.
Wie behandelt man als sekt. HP ohne Physio zu sein und/oder ohne physiotherapeutisch zu arbeiten? Kläre mich bitte auf.
Doch, ich habe ohne KK-Zulassung mit dem Argument der Patientenversorgung eine Nutzungsänderung bekommen. Immerhin versorgte meine Praxis damals ca. 100 PPs aus der Umgebung, u.a. in zwei Altenheimen. Es gab damals nur zwei weitere Physio-Praxen im Umkreis von 3 km, die schon damals hoffnungslos überlastet waren.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Bernie
Hmmm...
Es geht um den sekt. HP, der ohne Physio zu sein, überhaupt nicht gemacht werden kann. Richtig?
Und der sekt. HP soll rechtlich dem Voll-HP gleichgestellt sein? Ich mag und kann es nicht glauben.
Wie behandelt man als sekt. HP ohne Physio zu sein und/oder ohne physiotherapeutisch zu arbeiten? Kläre mich bitte auf.
Doch, ich habe ohne KK-Zulassung mit dem Argument der Patientenversorgung eine Nutzungsänderung bekommen. Immerhin versorgte meine Praxis damals ca. 100 PPs aus der Umgebung, u.a. in zwei Altenheimen. Es gab damals nur zwei weitere Physio-Praxen im Umkreis von 3 km, die schon damals hoffnungslos überlastet waren.
Gruß von Monique
Der HP -Physio ist insoweit dem Voll - Hp gleichgestellt dass er Selbstständig Diagnosen erstellen darf und auch Physiorezepte ausstellen darfund je nachdem selbst abarbeiten kann oder der Pat .kann auch zu einer anderen Physiopraxis gehen. Er darf jedoch nur Behandlungen durchführen die ein Physio auch machen darf ,aber keine Behandlungen die nur einem Voll - HP erlaubt sind wie z.B .Osteopathie oder Akupunktur etc.
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eim schrieb:
@M0nique
Der HP -Physio ist insoweit dem Voll - Hp gleichgestellt dass er Selbstständig Diagnosen erstellen darf und auch Physiorezepte ausstellen darfund je nachdem selbst abarbeiten kann oder der Pat .kann auch zu einer anderen Physiopraxis gehen. Er darf jedoch nur Behandlungen durchführen die ein Physio auch machen darf ,aber keine Behandlungen die nur einem Voll - HP erlaubt sind wie z.B .Osteopathie oder Akupunktur etc.
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M0nique schrieb:
@eim Danke, genau das ist auch mein Kenntnisstand.
Gruß von Monique
Ein sektoraler HP ist ein HP. Punkt. Er wird als HP tätig, nicht als PT. Die Heilpraktikererlaubnis ist grundsätzlich teilbar ist. Die Ausbildung als PT ist "nur" in soweit relevant, da damit die Kenntisprüfung in vollem Umfang für die geteilte HP-Erlaubnis nicht gemacht werden muss. "Und der sekt. HP soll rechtlich dem Voll-HP gleichgestellt sein?" Das habe ich so nicht geschrieben. Ich haben geschrieben, dass der sekt. HP als HP tätig wird und nicht als Physio. Der sekt HP - Psych wird auch als HP tätig, selbst wenn er eigentlich Psychologe (oder was anderes ist) ist. Es kommt rechtlich in diesem Fall immer auf das Außenverhältnis an. Deshalb muss beim sekt. HP immer der Zusatz (xxxxxx) dazu (vgl. BVerwG U.v. 21.1.1993, juris Rn. 31)
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Bernie schrieb:
Ich bringe es mal auf den Punkt, da die Thematik immer wieder zu Problemen führt:
Ein sektoraler HP ist ein HP. Punkt. Er wird als HP tätig, nicht als PT. Die Heilpraktikererlaubnis ist grundsätzlich teilbar ist. Die Ausbildung als PT ist "nur" in soweit relevant, da damit die Kenntisprüfung in vollem Umfang für die geteilte HP-Erlaubnis nicht gemacht werden muss. "Und der sekt. HP soll rechtlich dem Voll-HP gleichgestellt sein?" Das habe ich so nicht geschrieben. Ich haben geschrieben, dass der sekt. HP als HP tätig wird und nicht als Physio. Der sekt HP - Psych wird auch als HP tätig, selbst wenn er eigentlich Psychologe (oder was anderes ist) ist. Es kommt rechtlich in diesem Fall immer auf das Außenverhältnis an. Deshalb muss beim sekt. HP immer der Zusatz (xxxxxx) dazu (vgl. BVerwG U.v. 21.1.1993, juris Rn. 31)
Ein Voll-HP darf alles.
Das ist der entscheidende Unterschied!
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M0nique schrieb:
@Bernie Nö, ein sekt. HP kann nur in seiner ursprünglichen Ausbildung tätig sein.
Ein Voll-HP darf alles.
Das ist der entscheidende Unterschied!
Was blockiert Dich? Ich verstehe Dich nicht. Um was geht es Dir jetzt? Was der sekt. HP darf? Oder was er ist? Du hattest doch geschrieben, und darauf hatte ich mich bezogen: "Zudem ging es bei der Ausgangsfrage um den sekt. HP, also Physio, und nicht um HP." Im Rahmen von Niederlassung, Praxisräume, Baurecht etc ist doch völlig irrelevant, was er darf. (Es ging im Ausgangspost ja gerade nicht darum, dass AT gefragt hat was er alles machen darf) Es ist alleine relevant, was er ist und als was er (oder sie) rechtlich nach außen hin auftritt. Ein sekt. Heilpraktiker hat nunmal eine Heilpraktikerpraxis. (Ob dir das persönlich nun gefällt, oder nicht) Das ist ja nichts neues. Sektorale HP gibt es ja schon sehr lange. Physios und Ergos, Chiropraktiker usw. kamen ja erst in den letzten Jahren dazu. Vielleicht hilfst Du mir, dass ich Dich verstehen kann ........... (Vielleicht schreiben wir halt auch einfach aneinader vorbei)
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Bernie schrieb:
@M0nique
Was blockiert Dich? Ich verstehe Dich nicht. Um was geht es Dir jetzt? Was der sekt. HP darf? Oder was er ist? Du hattest doch geschrieben, und darauf hatte ich mich bezogen: "Zudem ging es bei der Ausgangsfrage um den sekt. HP, also Physio, und nicht um HP." Im Rahmen von Niederlassung, Praxisräume, Baurecht etc ist doch völlig irrelevant, was er darf. (Es ging im Ausgangspost ja gerade nicht darum, dass AT gefragt hat was er alles machen darf) Es ist alleine relevant, was er ist und als was er (oder sie) rechtlich nach außen hin auftritt. Ein sekt. Heilpraktiker hat nunmal eine Heilpraktikerpraxis. (Ob dir das persönlich nun gefällt, oder nicht) Das ist ja nichts neues. Sektorale HP gibt es ja schon sehr lange. Physios und Ergos, Chiropraktiker usw. kamen ja erst in den letzten Jahren dazu. Vielleicht hilfst Du mir, dass ich Dich verstehen kann ........... (Vielleicht schreiben wir halt auch einfach aneinader vorbei)
Hallo Bernie, irgendwas läuft hier bei physio.de falsch. Ich kann etliche Antworten - u.a. Deine zum HP gerade nicht mehr lesen...
Es ging in der Ausagensgasfrage darum, ob es als PT mit Sekt. HP möglich ist im eigenen Wohnhaus nebenberuflich zu arbeiten.
Dafür gibt es Vorgaben vom Bauamt. Du hattes dann einen Link geschickt, indem stand, dass HPs eine Praxis völlig frei betreiben dürften.
Und genau das ist eben nicht der Fall!
Ob Gewerbe oder freier Beruf (HP), man muss sich an die Vorgaben des Bauamtes halten. Dem Bauamt ist es so was von wurscht, ob Physio, sekt. HP oder HP eine Erlaubnis als Heilpraktiker hat. Es geht um bauamtliche Vorschriftren, um Parkplätze, um die Anzahl an Besuchen/Patienten.
Ich habe das ganze durch. Es war ein riesen Akt, gar nicht lustig.
Und Dein Link, dass HPs alles dürfen und vom Bauamt alles genehmigt bekommen können, ist schlicht und ergreifend nicht wahr!
Allein deshalb mein Eingreifen hier.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Bernie
Hallo Bernie, irgendwas läuft hier bei physio.de falsch. Ich kann etliche Antworten - u.a. Deine zum HP gerade nicht mehr lesen...
Es ging in der Ausagensgasfrage darum, ob es als PT mit Sekt. HP möglich ist im eigenen Wohnhaus nebenberuflich zu arbeiten.
Dafür gibt es Vorgaben vom Bauamt. Du hattes dann einen Link geschickt, indem stand, dass HPs eine Praxis völlig frei betreiben dürften.
Und genau das ist eben nicht der Fall!
Ob Gewerbe oder freier Beruf (HP), man muss sich an die Vorgaben des Bauamtes halten. Dem Bauamt ist es so was von wurscht, ob Physio, sekt. HP oder HP eine Erlaubnis als Heilpraktiker hat. Es geht um bauamtliche Vorschriftren, um Parkplätze, um die Anzahl an Besuchen/Patienten.
Ich habe das ganze durch. Es war ein riesen Akt, gar nicht lustig.
Und Dein Link, dass HPs alles dürfen und vom Bauamt alles genehmigt bekommen können, ist schlicht und ergreifend nicht wahr!
Allein deshalb mein Eingreifen hier.
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"Du hattes dann einen Link geschickt, indem stand, dass HPs eine Praxis völlig frei betreiben dürften." Da verwechselst Du mich mit jemand anderem (vielleicht mit Supermann?) "Und Dein Link, dass HPs alles dürfen und vom Bauamt alles genehmigt bekommen können, ist schlicht und ergreifend nicht wahr!" So etwas würde ich nicht schreiben, weil es falsch ist.
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Bernie schrieb:
@M0nique
"Du hattes dann einen Link geschickt, indem stand, dass HPs eine Praxis völlig frei betreiben dürften." Da verwechselst Du mich mit jemand anderem (vielleicht mit Supermann?) "Und Dein Link, dass HPs alles dürfen und vom Bauamt alles genehmigt bekommen können, ist schlicht und ergreifend nicht wahr!" So etwas würde ich nicht schreiben, weil es falsch ist.
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M0nique schrieb:
@Bernie Zurückgenommen! Dann habe ich Dich verwechselt. Sorry 😏
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holger302 schrieb:
@M0nique Klasse Ihr beidejoy_catjoy
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich bin auch in Niedersachsen. Kann mir einer grobe räumliche Voraussetzungen nennen?
Du solltest unbedingt Deinen Steuerberater vorher konsultieren. Die Räume landen per Gesetz im Anlagevermögen (wesentliche Betriebsgrundlage). Bei einer Betriebsaufgabe oder einem Hausverkauf werden die dann zum Verkehrswert entnommen. Dieser Entnahmegewinn ist dann zu versteuern, das ist nicht unerheblich.
Eine der Gestaltungsmöglichkeiten ist die Überschreibung der Immobilie auf Andere (Ehefrau, Kinder, ...), welche die Räume dann an Dich vermieten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich hatte so etwas in der Art schon befürchtet. Danke für deine Info
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mechanicus schrieb:
Back to topic.
Du solltest unbedingt Deinen Steuerberater vorher konsultieren. Die Räume landen per Gesetz im Anlagevermögen (wesentliche Betriebsgrundlage). Bei einer Betriebsaufgabe oder einem Hausverkauf werden die dann zum Verkehrswert entnommen. Dieser Entnahmegewinn ist dann zu versteuern, das ist nicht unerheblich.
Eine der Gestaltungsmöglichkeiten ist die Überschreibung der Immobilie auf Andere (Ehefrau, Kinder, ...), welche die Räume dann an Dich vermieten.
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