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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Sekt. HP in eigenem Wohnhaus

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Neues Thema
Sekt. HP in eigenem Wohnhaus
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Anonymer Teilnehmer
13.11.2022 16:37
Hallo, weiß jemand ob es als PT mit Sekt. HP möglich ist im eigenen Wohnhaus nebenberuflich zu arbeiten ( nach Antrag Nutzungsänderung, BG, Haftpflichtversicherung….)?
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Hallo, weiß jemand ob es als PT mit Sekt. HP möglich ist im eigenen Wohnhaus nebenberuflich zu arbeiten ( nach Antrag Nutzungsänderung, BG, Haftpflichtversicherung….)?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo, weiß jemand ob es als PT mit Sekt. HP möglich ist im eigenen Wohnhaus nebenberuflich zu arbeiten ( nach Antrag Nutzungsänderung, BG, Haftpflichtversicherung….)?

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Bernie
14.11.2022 14:10
Wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind: Klar, warum nicht?
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Wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind: Klar, warum nicht?
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Bernie schrieb:

Wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind: Klar, warum nicht?

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Inche
14.11.2022 14:38
Anmelden beim zuständigen Gesundheitsamt,Der BGW deine Hp Urkunde zukommen lassen dann bist du da raus.Vorgaben der ördlichen behörden Parkplätze,Brandschutz zb Brandschutztür zum Treppenhaus beachten.Nutzungsänderrung beantragen.Betriebsund Berfushaftpflicht schau da beim Verband Samelangebote.Datenschutz schulung zb Googel Founds auf der Webseite beachten. Melde das anfänglich als Selbstsändigkeit im Nebenerwerb an 520€bereich an u die Kleinunternehmerregelung gleich mit anmelden.
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Anmelden beim zuständigen Gesundheitsamt,Der BGW deine Hp Urkunde zukommen lassen dann bist du da raus.Vorgaben der ördlichen behörden Parkplätze,Brandschutz zb Brandschutztür zum Treppenhaus beachten.Nutzungsänderrung beantragen.Betriebsund Berfushaftpflicht schau da beim Verband Samelangebote.Datenschutz schulung zb Googel Founds auf der Webseite beachten. Melde das anfänglich als Selbstsändigkeit im Nebenerwerb an 520€bereich an u die Kleinunternehmerregelung gleich mit anmelden.
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Bernie
16.11.2022 07:33
Und ein Rechtschreibkurs ist auch von Vorteil .........face_with_rolling_eyeswink
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Bernie schrieb:

Und ein Rechtschreibkurs ist auch von Vorteil .........face_with_rolling_eyeswink

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Inche schrieb:

Anmelden beim zuständigen Gesundheitsamt,Der BGW deine Hp Urkunde zukommen lassen dann bist du da raus.Vorgaben der ördlichen behörden Parkplätze,Brandschutz zb Brandschutztür zum Treppenhaus beachten.Nutzungsänderrung beantragen.Betriebsund Berfushaftpflicht schau da beim Verband Samelangebote.Datenschutz schulung zb Googel Founds auf der Webseite beachten. Melde das anfänglich als Selbstsändigkeit im Nebenerwerb an 520€bereich an u die Kleinunternehmerregelung gleich mit anmelden.

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Anonymer Teilnehmer
14.11.2022 18:12
Es wäre direkt mit im Haus, nicht getrennt durch separaten Eingang von meinen privaten Räumen. Ist das so einfach möglich bzw. wo finde ich darüber genaue Auskunft? Betriebs- und Berufshaftpflicht habe ich schon im Nebenerwerb angemeldet, da ich mobile Fußpflege anbiete.
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Es wäre direkt mit im Haus, nicht getrennt durch separaten Eingang von meinen privaten Räumen. Ist das so einfach möglich bzw. wo finde ich darüber genaue Auskunft? Betriebs- und Berufshaftpflicht habe ich schon im Nebenerwerb angemeldet, da ich mobile Fußpflege anbiete.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Es wäre direkt mit im Haus, nicht getrennt durch separaten Eingang von meinen privaten Räumen. Ist das so einfach möglich bzw. wo finde ich darüber genaue Auskunft? Betriebs- und Berufshaftpflicht habe ich schon im Nebenerwerb angemeldet, da ich mobile Fußpflege anbiete.

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PT-Surferin
14.11.2022 19:10
Zuerst benötigst Du vom Bauamt eine verlässliche Auskunft, ob Dein Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist.
Das lässt sich durch eine (formlose) Bauvoranfrage mit Skizzen des zur gewerblichen Nutzung vorgesehenen Bereichs erwirken. Dafür ist kein Architekt nötig - für den Nutzungsänderungsantrag hingegen schon.
Falls das Bauamt einen negativen Bescheid für die Bauvoranfrage erlässt, kannst Du Dir den weiteren Marsch durch alle Instanzen von Gesundheitsamt bis BGW sparen.
Tipp: Ämter mögen es, wenn man sich vorher über behindertengerechte Zugänge, Fluchtwege, Brandschutz und Hygienevorschriften konkrete Gedanken gemacht hat.
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Zuerst benötigst Du vom Bauamt eine verlässliche Auskunft, ob Dein Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Das lässt sich durch eine (formlose) Bauvoranfrage mit Skizzen des zur gewerblichen Nutzung vorgesehenen Bereichs erwirken. Dafür ist kein Architekt nötig - für den Nutzungsänderungsantrag hingegen schon. Falls das Bauamt einen negativen Bescheid für die Bauvoranfrage erlässt, kannst Du Dir den weiteren Marsch durch alle Instanzen von Gesundheitsamt bis BGW sparen. Tipp: Ämter mögen es, wenn man sich vorher über behindertengerechte Zugänge, Fluchtwege, Brandschutz und Hygienevorschriften konkrete Gedanken gemacht hat.
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M0nique
14.11.2022 19:47
Bei mir war kein Architekt für den Nutzungsänderungsantrag notwendig.
Gruß von Monique
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Bei mir war kein Architekt für den Nutzungsänderungsantrag notwendig. Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

Bei mir war kein Architekt für den Nutzungsänderungsantrag notwendig.
Gruß von Monique

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pt ani
14.11.2022 20:36
@M0nique Das wundert mich. Hier in Niedersachsen zumindest muss zwingend ein Architekt oder ein Diplomingenieur den Antrag begleiten.
Vielleicht ist das länderabhängig.
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[mention]M0nique[/mention] Das wundert mich. Hier in Niedersachsen zumindest muss zwingend ein Architekt oder ein Diplomingenieur den Antrag begleiten. Vielleicht ist das länderabhängig.
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pt ani schrieb:

@M0nique Das wundert mich. Hier in Niedersachsen zumindest muss zwingend ein Architekt oder ein Diplomingenieur den Antrag begleiten.
Vielleicht ist das länderabhängig.

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PT-Surferin schrieb:

Zuerst benötigst Du vom Bauamt eine verlässliche Auskunft, ob Dein Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist.
Das lässt sich durch eine (formlose) Bauvoranfrage mit Skizzen des zur gewerblichen Nutzung vorgesehenen Bereichs erwirken. Dafür ist kein Architekt nötig - für den Nutzungsänderungsantrag hingegen schon.
Falls das Bauamt einen negativen Bescheid für die Bauvoranfrage erlässt, kannst Du Dir den weiteren Marsch durch alle Instanzen von Gesundheitsamt bis BGW sparen.
Tipp: Ämter mögen es, wenn man sich vorher über behindertengerechte Zugänge, Fluchtwege, Brandschutz und Hygienevorschriften konkrete Gedanken gemacht hat.

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Anonymer Teilnehmer
14.11.2022 20:51
Ich bin auch in Niedersachsen. Kann mir einer grobe räumliche Voraussetzungen nennen?
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Ich bin auch in Niedersachsen. Kann mir einer grobe räumliche Voraussetzungen nennen?
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pt ani
14.11.2022 23:41
Das wiederum ist nur bei GKV Zulassung relevant und bundesweit gültig.
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Das wiederum ist nur bei GKV Zulassung relevant und bundesweit gültig.
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pt ani schrieb:

Das wiederum ist nur bei GKV Zulassung relevant und bundesweit gültig.

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Supermann
16.11.2022 08:04
Es entsteht dabei aber kein Gewerbe oder ? deshalb Nutzungsänderung ?
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Es entsteht dabei aber kein Gewerbe oder ? deshalb Nutzungsänderung ?
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Supermann schrieb:

Es entsteht dabei aber kein Gewerbe oder ? deshalb Nutzungsänderung ?

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M0nique
16.11.2022 10:41
@Supermann In NRW müssen für alle Wohnungen und Häuser, bei denen sich die Nutzungsart ändert, Nutzungsänderungen beantragt werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um Änderungen von Wohnraum in ein Gewerbe oder für eine freiberufliche Nutzung handelt. Oder umgekehrt.
In NRW war dafür im Jahr 2016 kein Architekt notwendig.
Gruß von Monique
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• die neue
[mention]Supermann[/mention] In NRW müssen für alle Wohnungen und Häuser, bei denen sich die Nutzungsart ändert, Nutzungsänderungen beantragt werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um Änderungen von Wohnraum in ein Gewerbe oder für eine freiberufliche Nutzung handelt. Oder umgekehrt. In NRW war dafür im Jahr 2016 kein Architekt notwendig. Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

@Supermann In NRW müssen für alle Wohnungen und Häuser, bei denen sich die Nutzungsart ändert, Nutzungsänderungen beantragt werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um Änderungen von Wohnraum in ein Gewerbe oder für eine freiberufliche Nutzung handelt. Oder umgekehrt.
In NRW war dafür im Jahr 2016 kein Architekt notwendig.
Gruß von Monique

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Supermann
16.11.2022 15:17
Grundsätzlich ist die Ausübung der Heilkunde kein Gewerbe,
Auf diesen Punkt würde ich schon achten, das könnte einiges erleichtern.
sonst Regional sehr unterschiedlich gehandhabt...
Heilpraktiker Verband:
Rechtsfrage des Monats: Praxis in der eigenen Wohnung - Verband Unabhängiger Heilpraktiker e.V.
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Grundsätzlich ist die Ausübung der Heilkunde kein Gewerbe, Auf diesen Punkt würde ich schon achten, das könnte einiges erleichtern. sonst Regional sehr unterschiedlich gehandhabt... Heilpraktiker Verband: https://www.heilpraktikerverband.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/415-rechtsfrage-des-monats-praxis-in-der-eigenen-wohnung.html
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Supermann schrieb:

Grundsätzlich ist die Ausübung der Heilkunde kein Gewerbe,
Auf diesen Punkt würde ich schon achten, das könnte einiges erleichtern.
sonst Regional sehr unterschiedlich gehandhabt...
Heilpraktiker Verband:
Rechtsfrage des Monats: Praxis in der eigenen Wohnung - Verband Unabhängiger Heilpraktiker e.V.

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M0nique
16.11.2022 15:59
@Supermann In NRW ist auch eine Nutzungsänderung von Wohnraum auf Nutzung als freiberufliche Tätigkeit zwingend notwendig. Dabei geht es in allererste Linie um den Schutz von Wohnraum, von dem es hier viel zu wenig gibt. Denn ob Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit, der Wohnraum wird dem Wohnungsmarkt entzogen.

Ich hatte 16 Jahre meine Praxisräume mit entsprechendem Mietvertrag gemietet. Dann wollte der Vermieter verkaufen. Bevor ich ernsthaft über den Kauf nachdachte, habe ich mich erkundigt: Liegt für die Praxis tatsächlich - so wie im Mietvertrag angegeben - eine Erlaubnis für diese Nutzung vor?
Überraschung: Nein.
Es war ein riesen Akt mit der Nutzungsänderung und hat mehrere Monate gedauert. Meine Chancen standen sehr schlecht. Nur mit Hilfe eines Anwalts und schriftlicher Bestätigung einiger Ärzte, dass die Praxis wichtig für die Versorgung der Patienten im Viertel ist, wurde eine Nutzungsänderung erlaubt.
Ob reine Privatpraxis oder GKV-Praxis war völlig irrelevant.
Zudem musste ich für 3 nicht vorhandene Parkplätze Ablöse zahlen. Das waren ca. 15.000 Euro!!!

Zudem ging es bei der Ausgangsfrage um den sekt. HP, also Physio, und nicht um HP.
Gruß von Monique
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[mention]Supermann[/mention] In NRW ist auch eine Nutzungsänderung von Wohnraum auf Nutzung als freiberufliche Tätigkeit zwingend notwendig. Dabei geht es in allererste Linie um den Schutz von Wohnraum, von dem es hier viel zu wenig gibt. Denn ob Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit, der Wohnraum wird dem Wohnungsmarkt entzogen. Ich hatte 16 Jahre meine Praxisräume mit entsprechendem Mietvertrag gemietet. Dann wollte der Vermieter verkaufen. Bevor ich ernsthaft über den Kauf nachdachte, habe ich mich erkundigt: Liegt für die Praxis tatsächlich - so wie im Mietvertrag angegeben - eine Erlaubnis für diese Nutzung vor? Überraschung: Nein. Es war ein riesen Akt mit der Nutzungsänderung und hat mehrere Monate gedauert. Meine Chancen standen sehr schlecht. Nur mit Hilfe eines Anwalts und schriftlicher Bestätigung einiger Ärzte, dass die Praxis wichtig für die Versorgung der Patienten im Viertel ist, wurde eine Nutzungsänderung erlaubt. Ob reine Privatpraxis oder GKV-Praxis war völlig irrelevant. Zudem musste ich für 3 nicht vorhandene Parkplätze Ablöse zahlen. Das waren ca. 15.000 Euro!!! Zudem ging es bei der Ausgangsfrage um den sekt. HP, also Physio, und nicht um HP. Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

@Supermann In NRW ist auch eine Nutzungsänderung von Wohnraum auf Nutzung als freiberufliche Tätigkeit zwingend notwendig. Dabei geht es in allererste Linie um den Schutz von Wohnraum, von dem es hier viel zu wenig gibt. Denn ob Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit, der Wohnraum wird dem Wohnungsmarkt entzogen.

Ich hatte 16 Jahre meine Praxisräume mit entsprechendem Mietvertrag gemietet. Dann wollte der Vermieter verkaufen. Bevor ich ernsthaft über den Kauf nachdachte, habe ich mich erkundigt: Liegt für die Praxis tatsächlich - so wie im Mietvertrag angegeben - eine Erlaubnis für diese Nutzung vor?
Überraschung: Nein.
Es war ein riesen Akt mit der Nutzungsänderung und hat mehrere Monate gedauert. Meine Chancen standen sehr schlecht. Nur mit Hilfe eines Anwalts und schriftlicher Bestätigung einiger Ärzte, dass die Praxis wichtig für die Versorgung der Patienten im Viertel ist, wurde eine Nutzungsänderung erlaubt.
Ob reine Privatpraxis oder GKV-Praxis war völlig irrelevant.
Zudem musste ich für 3 nicht vorhandene Parkplätze Ablöse zahlen. Das waren ca. 15.000 Euro!!!

Zudem ging es bei der Ausgangsfrage um den sekt. HP, also Physio, und nicht um HP.
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Bernie
17.11.2022 11:04
@Supermann
Es ist deshalb unterschiedlich, da sich die Landesbauordnungen in den Bundesländern unterscheiden. Die Frage, ob Gewerbe oder freier Beruf ist bei der Nutzungsänderung nicht so wichtig. Jedoch bei der generellen betrachtung, ob die wirtschaftliche Tätigkeit überhaupt in dem Gebiet betriebne werden darf, und da hast Du Recht, freie Berufe kannst du in allen Gebieten durchführen. Nutzungsänderungen zu Wohnraum sind meistens unproblematisch, andersrum nicht. (s. auch MOnique!)
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• Supermann
[mention]Supermann[/mention] Es ist deshalb unterschiedlich, da sich die Landesbauordnungen in den Bundesländern unterscheiden. Die Frage, ob Gewerbe oder freier Beruf ist bei der Nutzungsänderung nicht so wichtig. Jedoch bei der generellen betrachtung, ob die wirtschaftliche Tätigkeit überhaupt in dem Gebiet betriebne werden darf, und da hast Du Recht, freie Berufe kannst du in allen Gebieten durchführen. Nutzungsänderungen zu Wohnraum sind meistens unproblematisch, andersrum nicht. (s. auch MOnique!)
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Bernie schrieb:

@Supermann
Es ist deshalb unterschiedlich, da sich die Landesbauordnungen in den Bundesländern unterscheiden. Die Frage, ob Gewerbe oder freier Beruf ist bei der Nutzungsänderung nicht so wichtig. Jedoch bei der generellen betrachtung, ob die wirtschaftliche Tätigkeit überhaupt in dem Gebiet betriebne werden darf, und da hast Du Recht, freie Berufe kannst du in allen Gebieten durchführen. Nutzungsänderungen zu Wohnraum sind meistens unproblematisch, andersrum nicht. (s. auch MOnique!)

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Bernie
17.11.2022 11:05
@M0nique
"um den sekt. HP, also Physio, und nicht um HP." Nix Physio. Sekt HP ist rechtlich ein HP und kein Physio! Edit: Habs noch mal gelesen. So wie ich es verstehe sind es ja 2 Anteile: PT und sekt HP. Sind aber ja beides freie Berufe, deshalb egal. Argument der Patientversorgung wird eh nicht grefen, da keine KK-Zulassung möglich (nehme ich mal an).
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[mention]M0nique[/mention] "um den sekt. HP, also Physio, und nicht um HP." Nix Physio. Sekt HP ist rechtlich ein HP und kein Physio! Edit: Habs noch mal gelesen. So wie ich es verstehe sind es ja 2 Anteile: PT und sekt HP. Sind aber ja beides freie Berufe, deshalb egal. Argument der Patientversorgung wird eh nicht grefen, da keine KK-Zulassung möglich (nehme ich mal an).
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Bernie schrieb:

@M0nique
"um den sekt. HP, also Physio, und nicht um HP." Nix Physio. Sekt HP ist rechtlich ein HP und kein Physio! Edit: Habs noch mal gelesen. So wie ich es verstehe sind es ja 2 Anteile: PT und sekt HP. Sind aber ja beides freie Berufe, deshalb egal. Argument der Patientversorgung wird eh nicht grefen, da keine KK-Zulassung möglich (nehme ich mal an).

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M0nique
17.11.2022 16:55
@Bernie
Hmmm...
Es geht um den sekt. HP, der ohne Physio zu sein, überhaupt nicht gemacht werden kann. Richtig?
Und der sekt. HP soll rechtlich dem Voll-HP gleichgestellt sein? Ich mag und kann es nicht glauben.
Wie behandelt man als sekt. HP ohne Physio zu sein und/oder ohne physiotherapeutisch zu arbeiten? Kläre mich bitte auf.

Doch, ich habe ohne KK-Zulassung mit dem Argument der Patientenversorgung eine Nutzungsänderung bekommen. Immerhin versorgte meine Praxis damals ca. 100 PPs aus der Umgebung, u.a. in zwei Altenheimen. Es gab damals nur zwei weitere Physio-Praxen im Umkreis von 3 km, die schon damals hoffnungslos überlastet waren.
Gruß von Monique
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[mention]Bernie[/mention] Hmmm... Es geht um den sekt. HP, der ohne Physio zu sein, überhaupt nicht gemacht werden kann. Richtig? Und der sekt. HP soll rechtlich dem Voll-HP gleichgestellt sein? Ich mag und kann es nicht glauben. Wie behandelt man als sekt. HP ohne Physio zu sein und/oder ohne physiotherapeutisch zu arbeiten? Kläre mich bitte auf. Doch, ich habe ohne KK-Zulassung mit dem Argument der Patientenversorgung eine Nutzungsänderung bekommen. Immerhin versorgte meine Praxis damals ca. 100 PPs aus der Umgebung, u.a. in zwei Altenheimen. Es gab damals nur zwei weitere Physio-Praxen im Umkreis von 3 km, die schon damals hoffnungslos überlastet waren. Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

@Bernie
Hmmm...
Es geht um den sekt. HP, der ohne Physio zu sein, überhaupt nicht gemacht werden kann. Richtig?
Und der sekt. HP soll rechtlich dem Voll-HP gleichgestellt sein? Ich mag und kann es nicht glauben.
Wie behandelt man als sekt. HP ohne Physio zu sein und/oder ohne physiotherapeutisch zu arbeiten? Kläre mich bitte auf.

Doch, ich habe ohne KK-Zulassung mit dem Argument der Patientenversorgung eine Nutzungsänderung bekommen. Immerhin versorgte meine Praxis damals ca. 100 PPs aus der Umgebung, u.a. in zwei Altenheimen. Es gab damals nur zwei weitere Physio-Praxen im Umkreis von 3 km, die schon damals hoffnungslos überlastet waren.
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eim
17.11.2022 20:27
@M0nique
Der HP -Physio ist insoweit dem Voll - Hp gleichgestellt dass er Selbstständig Diagnosen erstellen darf und auch Physiorezepte ausstellen darfund je nachdem selbst abarbeiten kann oder der Pat .kann auch zu einer anderen Physiopraxis gehen. Er darf jedoch nur Behandlungen durchführen die ein Physio auch machen darf ,aber keine Behandlungen die nur einem Voll - HP erlaubt sind wie z.B .Osteopathie oder Akupunktur etc.
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[mention]M0nique[/mention] Der HP -Physio ist insoweit dem Voll - Hp gleichgestellt d[b]ass er Selbstständig Diagnosen erstellen darf [/b]und auch Physiorezepte ausstellen darfund je nachdem selbst abarbeiten kann oder der Pat .kann auch zu einer anderen Physiopraxis gehen. Er darf jedoch nur Behandlungen durchführen die ein Physio auch machen darf ,aber keine Behandlungen die nur einem Voll - HP erlaubt sind wie z.B .Osteopathie oder Akupunktur etc.
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eim schrieb:

@M0nique
Der HP -Physio ist insoweit dem Voll - Hp gleichgestellt dass er Selbstständig Diagnosen erstellen darf und auch Physiorezepte ausstellen darfund je nachdem selbst abarbeiten kann oder der Pat .kann auch zu einer anderen Physiopraxis gehen. Er darf jedoch nur Behandlungen durchführen die ein Physio auch machen darf ,aber keine Behandlungen die nur einem Voll - HP erlaubt sind wie z.B .Osteopathie oder Akupunktur etc.

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M0nique
18.11.2022 07:52
@eim Danke, genau das ist auch mein Kenntnisstand.
Gruß von Monique
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[mention]eim[/mention] Danke, genau das ist auch mein Kenntnisstand. Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

@eim Danke, genau das ist auch mein Kenntnisstand.
Gruß von Monique

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Bernie
18.11.2022 10:27
Ich bringe es mal auf den Punkt, da die Thematik immer wieder zu Problemen führt:
Ein sektoraler HP ist ein HP. Punkt. Er wird als HP tätig, nicht als PT. Die Heilpraktikererlaubnis ist grundsätzlich teilbar ist. Die Ausbildung als PT ist "nur" in soweit relevant, da damit die Kenntisprüfung in vollem Umfang für die geteilte HP-Erlaubnis nicht gemacht werden muss. "Und der sekt. HP soll rechtlich dem Voll-HP gleichgestellt sein?" Das habe ich so nicht geschrieben. Ich haben geschrieben, dass der sekt. HP als HP tätig wird und nicht als Physio. Der sekt HP - Psych wird auch als HP tätig, selbst wenn er eigentlich Psychologe (oder was anderes ist) ist. Es kommt rechtlich in diesem Fall immer auf das Außenverhältnis an. Deshalb muss beim sekt. HP immer der Zusatz (xxxxxx) dazu (vgl. BVerwG U.v. 21.1.1993, juris Rn. 31)
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Ich bringe es mal auf den Punkt, da die Thematik immer wieder zu Problemen führt: Ein sektoraler HP ist ein HP. Punkt. Er wird als HP tätig, nicht als PT. Die Heilpraktikererlaubnis ist grundsätzlich teilbar ist. Die Ausbildung als PT ist "nur" in soweit relevant, da damit die Kenntisprüfung in vollem Umfang für die geteilte HP-Erlaubnis nicht gemacht werden muss. "Und der sekt. HP soll rechtlich dem Voll-HP gleichgestellt sein?" Das habe ich so nicht geschrieben. Ich haben geschrieben, dass der sekt. HP als HP tätig wird und nicht als Physio. Der sekt HP - Psych wird auch als HP tätig, selbst wenn er eigentlich Psychologe (oder was anderes ist) ist. Es kommt rechtlich in diesem Fall immer auf das Außenverhältnis an. Deshalb muss beim sekt. HP immer der Zusatz (xxxxxx) dazu (vgl. BVerwG U.v. 21.1.1993, juris Rn. 31)
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Bernie schrieb:

Ich bringe es mal auf den Punkt, da die Thematik immer wieder zu Problemen führt:
Ein sektoraler HP ist ein HP. Punkt. Er wird als HP tätig, nicht als PT. Die Heilpraktikererlaubnis ist grundsätzlich teilbar ist. Die Ausbildung als PT ist "nur" in soweit relevant, da damit die Kenntisprüfung in vollem Umfang für die geteilte HP-Erlaubnis nicht gemacht werden muss. "Und der sekt. HP soll rechtlich dem Voll-HP gleichgestellt sein?" Das habe ich so nicht geschrieben. Ich haben geschrieben, dass der sekt. HP als HP tätig wird und nicht als Physio. Der sekt HP - Psych wird auch als HP tätig, selbst wenn er eigentlich Psychologe (oder was anderes ist) ist. Es kommt rechtlich in diesem Fall immer auf das Außenverhältnis an. Deshalb muss beim sekt. HP immer der Zusatz (xxxxxx) dazu (vgl. BVerwG U.v. 21.1.1993, juris Rn. 31)

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M0nique
18.11.2022 12:11
@Bernie Nö, ein sekt. HP kann nur in seiner ursprünglichen Ausbildung tätig sein.
Ein Voll-HP darf alles.
Das ist der entscheidende Unterschied!
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• eim
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[mention]Bernie[/mention] Nö, ein sekt. HP kann nur in seiner ursprünglichen Ausbildung tätig sein. Ein Voll-HP darf alles. Das ist der entscheidende Unterschied!
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M0nique schrieb:

@Bernie Nö, ein sekt. HP kann nur in seiner ursprünglichen Ausbildung tätig sein.
Ein Voll-HP darf alles.
Das ist der entscheidende Unterschied!

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Bernie
18.11.2022 16:15
@M0nique
Was blockiert Dich? Ich verstehe Dich nicht. Um was geht es Dir jetzt? Was der sekt. HP darf? Oder was er ist? Du hattest doch geschrieben, und darauf hatte ich mich bezogen: "Zudem ging es bei der Ausgangsfrage um den sekt. HP, also Physio, und nicht um HP." Im Rahmen von Niederlassung, Praxisräume, Baurecht etc ist doch völlig irrelevant, was er darf. (Es ging im Ausgangspost ja gerade nicht darum, dass AT gefragt hat was er alles machen darf) Es ist alleine relevant, was er ist und als was er (oder sie) rechtlich nach außen hin auftritt. Ein sekt. Heilpraktiker hat nunmal eine Heilpraktikerpraxis. (Ob dir das persönlich nun gefällt, oder nicht) Das ist ja nichts neues. Sektorale HP gibt es ja schon sehr lange. Physios und Ergos, Chiropraktiker usw. kamen ja erst in den letzten Jahren dazu. Vielleicht hilfst Du mir, dass ich Dich verstehen kann ........... (Vielleicht schreiben wir halt auch einfach aneinader vorbei)
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[mention]M0nique[/mention] Was blockiert Dich? Ich verstehe Dich nicht. Um was geht es Dir jetzt? Was der sekt. HP [b]darf[/b]? Oder was er [b]ist[/b]? Du hattest doch geschrieben, und darauf hatte ich mich bezogen: "Zudem ging es bei der Ausgangsfrage um den sekt. HP, also Physio, und nicht um HP." Im Rahmen von Niederlassung, Praxisräume, Baurecht etc ist doch völlig irrelevant, was er darf. (Es ging im Ausgangspost ja gerade nicht darum, dass AT gefragt hat was er alles machen darf) Es ist alleine relevant, was er[b] ist[/b] und als was er (oder sie) rechtlich nach außen hin auftritt. Ein sekt. Heilpraktiker hat nunmal eine Heilpraktikerpraxis. (Ob dir das persönlich nun gefällt, oder nicht) Das ist ja nichts neues. Sektorale HP gibt es ja schon sehr lange. Physios und Ergos, Chiropraktiker usw. kamen ja erst in den letzten Jahren dazu. Vielleicht hilfst Du mir, dass ich Dich verstehen kann ........... (Vielleicht schreiben wir halt auch einfach aneinader vorbei)
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Bernie schrieb:

@M0nique
Was blockiert Dich? Ich verstehe Dich nicht. Um was geht es Dir jetzt? Was der sekt. HP darf? Oder was er ist? Du hattest doch geschrieben, und darauf hatte ich mich bezogen: "Zudem ging es bei der Ausgangsfrage um den sekt. HP, also Physio, und nicht um HP." Im Rahmen von Niederlassung, Praxisräume, Baurecht etc ist doch völlig irrelevant, was er darf. (Es ging im Ausgangspost ja gerade nicht darum, dass AT gefragt hat was er alles machen darf) Es ist alleine relevant, was er ist und als was er (oder sie) rechtlich nach außen hin auftritt. Ein sekt. Heilpraktiker hat nunmal eine Heilpraktikerpraxis. (Ob dir das persönlich nun gefällt, oder nicht) Das ist ja nichts neues. Sektorale HP gibt es ja schon sehr lange. Physios und Ergos, Chiropraktiker usw. kamen ja erst in den letzten Jahren dazu. Vielleicht hilfst Du mir, dass ich Dich verstehen kann ........... (Vielleicht schreiben wir halt auch einfach aneinader vorbei)

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M0nique
19.11.2022 13:53
@Bernie
Hallo Bernie, irgendwas läuft hier bei physio.de falsch. Ich kann etliche Antworten - u.a. Deine zum HP gerade nicht mehr lesen...

Es ging in der Ausagensgasfrage darum, ob es als PT mit Sekt. HP möglich ist im eigenen Wohnhaus nebenberuflich zu arbeiten.
Dafür gibt es Vorgaben vom Bauamt. Du hattes dann einen Link geschickt, indem stand, dass HPs eine Praxis völlig frei betreiben dürften.
Und genau das ist eben nicht der Fall!
Ob Gewerbe oder freier Beruf (HP), man muss sich an die Vorgaben des Bauamtes halten. Dem Bauamt ist es so was von wurscht, ob Physio, sekt. HP oder HP eine Erlaubnis als Heilpraktiker hat. Es geht um bauamtliche Vorschriftren, um Parkplätze, um die Anzahl an Besuchen/Patienten.
Ich habe das ganze durch. Es war ein riesen Akt, gar nicht lustig.
Und Dein Link, dass HPs alles dürfen und vom Bauamt alles genehmigt bekommen können, ist schlicht und ergreifend nicht wahr!
Allein deshalb mein Eingreifen hier.
Gruß von Monique
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[mention]Bernie[/mention] Hallo Bernie, irgendwas läuft hier bei physio.de falsch. Ich kann etliche Antworten - u.a. Deine zum HP gerade nicht mehr lesen... Es ging in der Ausagensgasfrage darum, ob es als PT mit Sekt. HP möglich ist im eigenen Wohnhaus nebenberuflich zu arbeiten. Dafür gibt es Vorgaben vom Bauamt. Du hattes dann einen Link geschickt, indem stand, dass HPs eine Praxis völlig frei betreiben dürften. Und genau das ist eben nicht der Fall! Ob Gewerbe oder freier Beruf (HP), man muss sich an die Vorgaben des Bauamtes halten. Dem Bauamt ist es so was von wurscht, ob Physio, sekt. HP oder HP eine Erlaubnis als Heilpraktiker hat. Es geht um bauamtliche Vorschriftren, um Parkplätze, um die Anzahl an Besuchen/Patienten. Ich habe das ganze durch. Es war ein riesen Akt, gar nicht lustig. Und Dein Link, dass HPs alles dürfen und vom Bauamt alles genehmigt bekommen können, ist schlicht und ergreifend nicht wahr! Allein deshalb mein Eingreifen hier. Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

@Bernie
Hallo Bernie, irgendwas läuft hier bei physio.de falsch. Ich kann etliche Antworten - u.a. Deine zum HP gerade nicht mehr lesen...

Es ging in der Ausagensgasfrage darum, ob es als PT mit Sekt. HP möglich ist im eigenen Wohnhaus nebenberuflich zu arbeiten.
Dafür gibt es Vorgaben vom Bauamt. Du hattes dann einen Link geschickt, indem stand, dass HPs eine Praxis völlig frei betreiben dürften.
Und genau das ist eben nicht der Fall!
Ob Gewerbe oder freier Beruf (HP), man muss sich an die Vorgaben des Bauamtes halten. Dem Bauamt ist es so was von wurscht, ob Physio, sekt. HP oder HP eine Erlaubnis als Heilpraktiker hat. Es geht um bauamtliche Vorschriftren, um Parkplätze, um die Anzahl an Besuchen/Patienten.
Ich habe das ganze durch. Es war ein riesen Akt, gar nicht lustig.
Und Dein Link, dass HPs alles dürfen und vom Bauamt alles genehmigt bekommen können, ist schlicht und ergreifend nicht wahr!
Allein deshalb mein Eingreifen hier.
Gruß von Monique

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Bernie
19.11.2022 14:57
@M0nique
"Du hattes dann einen Link geschickt, indem stand, dass HPs eine Praxis völlig frei betreiben dürften." Da verwechselst Du mich mit jemand anderem (vielleicht mit Supermann?) "Und Dein Link, dass HPs alles dürfen und vom Bauamt alles genehmigt bekommen können, ist schlicht und ergreifend nicht wahr!" So etwas würde ich nicht schreiben, weil es falsch ist.
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[mention]M0nique[/mention] "Du hattes dann einen Link geschickt, indem stand, dass HPs eine Praxis völlig frei betreiben dürften." Da verwechselst Du mich mit jemand anderem (vielleicht mit Supermann?) "Und Dein Link, dass HPs alles dürfen und vom Bauamt alles genehmigt bekommen können, ist schlicht und ergreifend nicht wahr!" So etwas würde ich nicht schreiben, weil es falsch ist.
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Bernie schrieb:

@M0nique
"Du hattes dann einen Link geschickt, indem stand, dass HPs eine Praxis völlig frei betreiben dürften." Da verwechselst Du mich mit jemand anderem (vielleicht mit Supermann?) "Und Dein Link, dass HPs alles dürfen und vom Bauamt alles genehmigt bekommen können, ist schlicht und ergreifend nicht wahr!" So etwas würde ich nicht schreiben, weil es falsch ist.

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M0nique
20.11.2022 07:35
@Bernie Zurückgenommen! Dann habe ich Dich verwechselt. Sorry 😏
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• Bernie
• holger302
[mention]Bernie[/mention] Zurückgenommen! Dann habe ich Dich verwechselt. Sorry 😏
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M0nique schrieb:

@Bernie Zurückgenommen! Dann habe ich Dich verwechselt. Sorry 😏

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holger302
22.11.2022 10:17
@M0nique Klasse Ihr beidejoy_catjoy
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[mention]M0nique[/mention] Klasse Ihr beide[emoji]joy_cat[/emoji][emoji]joy[/emoji]
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holger302 schrieb:

@M0nique Klasse Ihr beidejoy_catjoy

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ich bin auch in Niedersachsen. Kann mir einer grobe räumliche Voraussetzungen nennen?

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mechanicus
28.11.2022 19:26
Back to topic.
Du solltest unbedingt Deinen Steuerberater vorher konsultieren. Die Räume landen per Gesetz im Anlagevermögen (wesentliche Betriebsgrundlage). Bei einer Betriebsaufgabe oder einem Hausverkauf werden die dann zum Verkehrswert entnommen. Dieser Entnahmegewinn ist dann zu versteuern, das ist nicht unerheblich.

Eine der Gestaltungsmöglichkeiten ist die Überschreibung der Immobilie auf Andere (Ehefrau, Kinder, ...), welche die Räume dann an Dich vermieten.
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• JBB
Back to topic. Du solltest unbedingt Deinen Steuerberater vorher konsultieren. Die Räume landen per Gesetz im Anlagevermögen (wesentliche Betriebsgrundlage). Bei einer Betriebsaufgabe oder einem Hausverkauf werden die dann zum Verkehrswert entnommen. Dieser Entnahmegewinn ist dann zu versteuern, das ist nicht unerheblich. Eine der Gestaltungsmöglichkeiten ist die Überschreibung der Immobilie auf Andere (Ehefrau, Kinder, ...), welche die Räume dann an Dich vermieten.
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Anonymer Teilnehmer
29.11.2022 12:14
Ich hatte so etwas in der Art schon befürchtet. Danke für deine Info
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Ich hatte so etwas in der Art schon befürchtet. Danke für deine Info
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ich hatte so etwas in der Art schon befürchtet. Danke für deine Info

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mechanicus schrieb:

Back to topic.
Du solltest unbedingt Deinen Steuerberater vorher konsultieren. Die Räume landen per Gesetz im Anlagevermögen (wesentliche Betriebsgrundlage). Bei einer Betriebsaufgabe oder einem Hausverkauf werden die dann zum Verkehrswert entnommen. Dieser Entnahmegewinn ist dann zu versteuern, das ist nicht unerheblich.

Eine der Gestaltungsmöglichkeiten ist die Überschreibung der Immobilie auf Andere (Ehefrau, Kinder, ...), welche die Räume dann an Dich vermieten.



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