Wir suchen für unser
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
Einarbeitungszeit und ein
angenehmes/familiäres Arbeitsklima
sind bei uns selbstverständlich!
Deutlich überdurchschnittliche
Bezahlung, fle...
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
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Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
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in Voll, oder Teilzeit bei freier
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Bis jetzt habe ich nirgends eine Antwort bekommen (auch nicht von meinem Steuerberater) und nun wollte ich mal nach euren Erfahrungen fragen: Ich habe keine Kassenzulassung in der Praxis, muss ich für die HP Physio-Rechnungen trotzdem einen eigenen Rechnungsnummernkreis verwenden?
VG Cathy
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Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Für alle umsatzsteuerfreien Leistungen müssen fortlaufende Rechnungsnummern verwendet werden.
Meintest Du das?
Gruß von Monique
Ich habe ja schon einen Rechnungsnummernkreis für Privatversicherte und Selbstzahler. Die Frage ist ob ich für die HP-Rechnungen nun auch einen extra Rechnungskreis brauche wie es in Praxen mit GKV-Zulassung nötig ist.
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CS34 schrieb:
Guten Morgen!
Ich habe ja schon einen Rechnungsnummernkreis für Privatversicherte und Selbstzahler. Die Frage ist ob ich für die HP-Rechnungen nun auch einen extra Rechnungskreis brauche wie es in Praxen mit GKV-Zulassung nötig ist.
Selbstzahlerleistungen ohne Rezept sind allerdings umsatzsteuerpflichtig.
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M0nique schrieb:
@CS34 Nein, weil HP-Physio auch umsatzsteuerbefreit ist.
Selbstzahlerleistungen ohne Rezept sind allerdings umsatzsteuerpflichtig.
Du kannst die HP Leistungen trennen oder auch nicht, je nachdem wie du das möchtest und dein Programm das hergibt.
Steuerlich bist du ja du, ob nun als HP oder als Physio. Daher ist steuerlich immer "CS34" der Rechnungssteller. Anders sieht das aber aus falls die Physiopraxis eine Gemeinschaftspraxis wäre.
Relevant ist der Umsatzsteueranwendungserlass.
Es auch egal, dass wir i.d.R steuerfreie Leistungen verkaufen, diese Rechtsquelle ist die einzige die relevant ist.
Und es ist auch egal, ob du umsatzsteuerfreie und -pflichtige Umsätze auf einer Rechnung mischt. Die musst dann natürluch ddn Grund der Steuerfreiheit für die jeweilige Position einzeln angeben.
Ich zitiere jetzt mal noch aus dem Erlass. Die relevanten Stellen habe ich dir fett markiert:
14.5 Pflichtangaben der Rechnung
Fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer)
(10) 1
Durch die fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer) soll sichergestellt werden, dass die vom
Unternehmer erstellte Rechnung einmalig ist. 2
Bei der Erstellung der Rechnungsnummer ist es zulässig, eine oder
mehrere Zahlen- oder Buchstabenreihen zu verwenden. 3
Auch eine Kombination von Ziffern mit Buchstaben ist
möglich. 4
Eine lückenlose Abfolge der ausgestellten Rechnungsnummern ist nicht zwingend. 5
Es ist auch zulässig,
im Rahmen eines weltweiten Abrechnungssystems verschiedener, in unterschiedlichen Ländern angesiedelter
Konzerngesellschaften nur einen fortlaufenden Nummernkreis zu verwenden.
(11) 1
Bei der Erstellung der Rechnungsnummer bleibt es dem Rechnungsaussteller überlassen, wie viele und
welche separaten Nummernkreise geschaffen werden, in denen eine Rechnungsnummer jeweils einmalig vergeben
wird. 2
Dabei sind Nummernkreise für zeitlich, geographisch oder organisatorisch abgegrenzte Bereiche zulässig,
z.B. für Zeiträume (Monate, Wochen, Tage), verschiedene Filialen, Betriebsstätten einschließlich
Organgesellschaften oder Bestandsobjekte. 3
Die einzelnen Nummernkreise müssen dabei nicht zwingend
lückenlos sein. 4
Es muss jedoch gewährleistet sein (z.B. durch Vergabe einer bestimmten Klassifizierung für einen
Nummernkreis), dass die jeweilige Rechnung leicht und eindeutig dem jeweiligen Nummernkreis zugeordnet
werden kann und die Rechnungsnummer einmalig ist.
(12) 1
Bei Verträgen über Dauerleistungen ist es ausreichend, wenn diese Verträge eine einmalige Nummer
enthalten (z.B. Wohnungs- oder Objektnummer, Mieternummer). 2
Es ist nicht erforderlich, dass Zahlungsbelege
eine gesonderte fortlaufende Nummer erhalten.
(13) 1
Im Fall der Gutschrift ist die fortlaufende Nummer durch den Gutschriftsaussteller zu vergeben. 2
Wird die
Rechnung nach § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG von einem Dritten ausgestellt, kann dieser die fortlaufende Nummer
vergeben.
(14) Kleinbetragsrechnungen nach § 33 UStDV und Fahrausweise nach § 34 UStDV müssen keine fortlaufende
Nummer enthalten.
Der letzte Satz ist noch sehr gut zu wissen. Der nimmt dir nämlich etwas den Druck. Insbesondere wenn du deine HP Leistungen immer schön einzeln abrechnest.
Kleinbetragsrechnungen nach § 33 UStDV sind alle Rechnungen bis 250 Euro. Da brauchst du dann nämlich gar keine Nummer.
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Jeverland schrieb:
Wenn dir diese Frage dein Steuerberater nicht beantworten kann, solltest du dir einen anderen suchen. Sorry, aber das ist erstes Lehrjahr.
Du kannst die HP Leistungen trennen oder auch nicht, je nachdem wie du das möchtest und dein Programm das hergibt.
Steuerlich bist du ja du, ob nun als HP oder als Physio. Daher ist steuerlich immer "CS34" der Rechnungssteller. Anders sieht das aber aus falls die Physiopraxis eine Gemeinschaftspraxis wäre.
Relevant ist der Umsatzsteueranwendungserlass.
Es auch egal, dass wir i.d.R steuerfreie Leistungen verkaufen, diese Rechtsquelle ist die einzige die relevant ist.
Und es ist auch egal, ob du umsatzsteuerfreie und -pflichtige Umsätze auf einer Rechnung mischt. Die musst dann natürluch ddn Grund der Steuerfreiheit für die jeweilige Position einzeln angeben.
Ich zitiere jetzt mal noch aus dem Erlass. Die relevanten Stellen habe ich dir fett markiert:
14.5 Pflichtangaben der Rechnung
Fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer)
(10) 1
Durch die fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer) soll sichergestellt werden, dass die vom
Unternehmer erstellte Rechnung einmalig ist. 2
Bei der Erstellung der Rechnungsnummer ist es zulässig, eine oder
mehrere Zahlen- oder Buchstabenreihen zu verwenden. 3
Auch eine Kombination von Ziffern mit Buchstaben ist
möglich. 4
Eine lückenlose Abfolge der ausgestellten Rechnungsnummern ist nicht zwingend. 5
Es ist auch zulässig,
im Rahmen eines weltweiten Abrechnungssystems verschiedener, in unterschiedlichen Ländern angesiedelter
Konzerngesellschaften nur einen fortlaufenden Nummernkreis zu verwenden.
(11) 1
Bei der Erstellung der Rechnungsnummer bleibt es dem Rechnungsaussteller überlassen, wie viele und
welche separaten Nummernkreise geschaffen werden, in denen eine Rechnungsnummer jeweils einmalig vergeben
wird. 2
Dabei sind Nummernkreise für zeitlich, geographisch oder organisatorisch abgegrenzte Bereiche zulässig,
z.B. für Zeiträume (Monate, Wochen, Tage), verschiedene Filialen, Betriebsstätten einschließlich
Organgesellschaften oder Bestandsobjekte. 3
Die einzelnen Nummernkreise müssen dabei nicht zwingend
lückenlos sein. 4
Es muss jedoch gewährleistet sein (z.B. durch Vergabe einer bestimmten Klassifizierung für einen
Nummernkreis), dass die jeweilige Rechnung leicht und eindeutig dem jeweiligen Nummernkreis zugeordnet
werden kann und die Rechnungsnummer einmalig ist.
(12) 1
Bei Verträgen über Dauerleistungen ist es ausreichend, wenn diese Verträge eine einmalige Nummer
enthalten (z.B. Wohnungs- oder Objektnummer, Mieternummer). 2
Es ist nicht erforderlich, dass Zahlungsbelege
eine gesonderte fortlaufende Nummer erhalten.
(13) 1
Im Fall der Gutschrift ist die fortlaufende Nummer durch den Gutschriftsaussteller zu vergeben. 2
Wird die
Rechnung nach § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG von einem Dritten ausgestellt, kann dieser die fortlaufende Nummer
vergeben.
(14) Kleinbetragsrechnungen nach § 33 UStDV und Fahrausweise nach § 34 UStDV müssen keine fortlaufende
Nummer enthalten.
Der letzte Satz ist noch sehr gut zu wissen. Der nimmt dir nämlich etwas den Druck. Insbesondere wenn du deine HP Leistungen immer schön einzeln abrechnest.
Kleinbetragsrechnungen nach § 33 UStDV sind alle Rechnungen bis 250 Euro. Da brauchst du dann nämlich gar keine Nummer.
Tja ich bin extra zu diesem StBer gewechselt weil es hieß er kenne sich gut in der Heilmittelbranche aus. Seine Antwort war: "Sie können so viele Nummernkreise nehmen wie Sie möchten." Die Antwort ist vielleicht korrekt aber ich wusste dann immernoch nicht ob ich einen seperaten Nummernkreis nehmen MUSS.
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CS34 schrieb:
Ich danke dir!
Tja ich bin extra zu diesem StBer gewechselt weil es hieß er kenne sich gut in der Heilmittelbranche aus. Seine Antwort war: "Sie können so viele Nummernkreise nehmen wie Sie möchten." Die Antwort ist vielleicht korrekt aber ich wusste dann immernoch nicht ob ich einen seperaten Nummernkreis nehmen MUSS.
Dann darfst du da bleiben sweat_smile
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Jeverland schrieb:
@CS34 dann hat er zumindest nichts falsches gesagt, sondern nur nicht ausreichend erklärt.
Dann darfst du da bleiben sweat_smile
Mein Steuerberater hat mir schon vor 20 Jahren eingetrichtert, dass Re-Nr. fortlaufend sein müssen. Und dass Leistungen mit Umsatzsteuer in einem anderen Konto geführt werden müssen und die Re-Nr. gesondert vergeben werden müssen. Ansonsten würde eine Abfärbung der USt auf die befreiten Leistungen drohen.
Hat sich da in den letzten 20 Jahren etwas geändert?
Gruß von Monique
PS: Wieso eigentlich "Nummernkreis"? Ein Kreis zeichnet sich dadurch aus, dass man immer wieder beim Anfang ankommt. Bei Nummer oder Zahlen, die nur 1 x vergeben werden, ist das nicht möglich.
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M0nique schrieb:
@Jeverland
Mein Steuerberater hat mir schon vor 20 Jahren eingetrichtert, dass Re-Nr. fortlaufend sein müssen. Und dass Leistungen mit Umsatzsteuer in einem anderen Konto geführt werden müssen und die Re-Nr. gesondert vergeben werden müssen. Ansonsten würde eine Abfärbung der USt auf die befreiten Leistungen drohen.
Hat sich da in den letzten 20 Jahren etwas geändert?
Gruß von Monique
PS: Wieso eigentlich "Nummernkreis"? Ein Kreis zeichnet sich dadurch aus, dass man immer wieder beim Anfang ankommt. Bei Nummer oder Zahlen, die nur 1 x vergeben werden, ist das nicht möglich.
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karin-maria schrieb:
Interessantes Thema und noch ne Frage an Jeverland: die Einzelquittungen die ich ausstelle wenn jemand zur präventiven Massage kommt, benötigen also keine Nummerierung da unter € 250,00?
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CS34 schrieb:
Servus!
Bis jetzt habe ich nirgends eine Antwort bekommen (auch nicht von meinem Steuerberater) und nun wollte ich mal nach euren Erfahrungen fragen: Ich habe keine Kassenzulassung in der Praxis, muss ich für die HP Physio-Rechnungen trotzdem einen eigenen Rechnungsnummernkreis verwenden?
VG Cathy
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