Physiotherapeut/in ab Januar für Urlaubsvertretung für die Monate Februar und März gesucht. Gerne auch dauerhafte Festanstellung. Wir freuen uns auf ein erstes Gespräch/ E-Mail.
"Der Arbeitgeber hat die zuständige Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen"
Welche Aufsichtsbehörde ist denn für uns Zuständig? :unamused:
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"Der Arbeitgeber hat die zuständige Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen"
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RePro schrieb:
"Der Arbeitgeber hat die zuständige Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen"
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Die Bezirksregierung
•nimmt von Beschäftigten mit Sitz im Regierungsbezirk Mitteilungen nach dem Mutterschutzgesetz zur Beschäftigung einer Schwangeren entgegen,
•überwacht die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes in Betrieben und Verwaltungen im Regierungsbezirk,
•steht für alle Fragen rings um die Beschäftigung von werdenden und stillenden Müttern zur Verfügung, und
•geht Beschwerden von Beschäftigten über Verstöße im Regierungsbezirk nach.
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Die Bezirksregierung
•nimmt von Beschäftigten mit Sitz im Regierungsbezirk Mitteilungen nach dem Mutterschutzgesetz zur Beschäftigung einer Schwangeren entgegen,
•überwacht die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes in Betrieben und Verwaltungen im Regierungsbezirk,
•steht für alle Fragen rings um die Beschäftigung von werdenden und stillenden Müttern zur Verfügung, und
•geht Beschwerden von Beschäftigten über Verstöße im Regierungsbezirk nach.
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Tarzan schrieb:
Die Bezirksregierung
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•überwacht die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes in Betrieben und Verwaltungen im Regierungsbezirk,
•steht für alle Fragen rings um die Beschäftigung von werdenden und stillenden Müttern zur Verfügung, und
•geht Beschwerden von Beschäftigten über Verstöße im Regierungsbezirk nach.
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RePro schrieb:
"Der Arbeitgeber hat die zuständige Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen"
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•nimmt von Beschäftigten mit Sitz im Regierungsbezirk Mitteilungen nach dem Mutterschutzgesetz zur Beschäftigung einer Schwangeren entgegen,
•überwacht die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes in Betrieben und Verwaltungen im Regierungsbezirk,
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•geht Beschwerden von Beschäftigten über Verstöße im Regierungsbezirk nach.
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Tarzan schrieb:
Die Bezirksregierung
•nimmt von Beschäftigten mit Sitz im Regierungsbezirk Mitteilungen nach dem Mutterschutzgesetz zur Beschäftigung einer Schwangeren entgegen,
•überwacht die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes in Betrieben und Verwaltungen im Regierungsbezirk,
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versuch mal Amt für Arbeitsschutz mit deiner nächsten Kreisstadt zu googlen
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Andrea Bartels schrieb:
:blush: Moin,
versuch mal Amt für Arbeitsschutz mit deiner nächsten Kreisstadt zu googlen
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