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• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
Aufträge
• Mit viel Abwechslung und
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• Mit der Möglichkeit mobil zu
arbeiten
• Mit hoher therapeutischer
Verantwortung
• Mit hoher Anerkennung und
Kommunikation auf Augenhöhe
Beschreibung Ihrer zukünftigen
Stelle:
• Unterstützung der
Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
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leider kann mir mein Steuerberater hier nicht weiterhelfen.... Eine Mitarbeiterin ist schwanger und wir möchten berechnen, wie viel Urlaub ihr noch zusteht. Der errechnete Termin ist Ende Juni, anschl. möchte sie in Elternzeit gehen.
Welche Monate gelten als Berechnungsgrundlage?
Danke.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Abend,
leider kann mir mein Steuerberater hier nicht weiterhelfen.... Eine Mitarbeiterin ist schwanger und wir möchten berechnen, wie viel Urlaub ihr noch zusteht. Der errechnete Termin ist Ende Juni, anschl. möchte sie in Elternzeit gehen.
Welche Monate gelten als Berechnungsgrundlage?
Danke.
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LG ergonosis
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ergonosis schrieb:
Bis zum Beginn der Elternzeit hat die MA Urlaubsanspruch. Während der Elternzeit besteht kein Urlaubsanspruch.
LG ergonosis
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Ann1 schrieb:
Das ist nicht ganz Richtig. Ihr steht während des Erziehungsurlaubs Urlaub zu! Diesem muss aktiv widersprochen werden, das geht noch innerhalb des Erzeihungsurlaubes. Urlaub während des Mutterschutz steht der Schwangeren auf jeden Fall zu.
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Andreas Bock schrieb:
Jeder Monat in dem Du Ihr eine Abrechnung zu kommen lässt. Dass bedeutet die 6 Wochen vorher und 8 Wochen hinterher auch. Danach nicht mehr.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Herzlichen Dank. So hatte ich es auch verstanden.
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