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ich arbeite als Festangestellter 40 Stunden/Woche in einer Physiopraxis. Ich habe nun vor, nebenher als freiberufliche Tätigkeit in einer Firma Büromassagen anzubieten. Nur für DIESE Firma. Werde ich dann als Scheinselbstständiger eingestuft, da ich nur für eine Firma meine Dienste anbiete?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Leute,
ich arbeite als Festangestellter 40 Stunden/Woche in einer Physiopraxis. Ich habe nun vor, nebenher als freiberufliche Tätigkeit in einer Firma Büromassagen anzubieten. Nur für DIESE Firma. Werde ich dann als Scheinselbstständiger eingestuft, da ich nur für eine Firma meine Dienste anbiete?
Das, was Du anstrebst, ist eine beim AG anzeigepflichtige Nebentätigeit, die haftpflichtversichert, bei der BG angezeigt und beim FA in der Steuererklärung deklariert sein muss.
mfg hgb :wink:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe beim FA angerufen. Der Mitarbeiter sagte mir, dass es als scheinselbstständig zu beurteilen wäre, da es sich um nur einen Auftraggeber handelt und dieser als Einziger auf der Einnahmeüberschussrechnung auftaucht. Somit käme der Verdacht auf, dass der Auftraggeber SV einsparen würde, denn er könnte mich ja auch fest einstellen.
Die Auskunft der Krankenkasse / Deutschen Rente ist das Maßgebliche, nicht das FA!!
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
...dann hast Du dem FA nicht mitgeteilt, dass Du in Vollzeit schon angestellt bist. Eine weitere, 20 % regulärer Arbeitszeit überschreitende Tätigkeit vertsößt dann nämlich schon gegen das Arbeitszeitgesetz.
Die Auskunft der Krankenkasse / Deutschen Rente ist das Maßgebliche, nicht das FA!!
mfg hgb :wink:
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morpheus-06 schrieb:
Das FA meldet solche Auffälligkeiten der DRV, da sind die ganz flink.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Habe grad bei der DRV angerufen. Ich bekomme einen Bogen, durch den vorab geklärt wird, wie mein beruflicher Status anzusehen ist. Ist wohl das Sicherste
Wo sollen bei der Vollzeitangestelltentätigkeit mit DR oder KK Probleme entstehen??
mfg hgb :hushed:
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hgb schrieb:
.. was bitte ist an einer NT auffällig??
Wo sollen bei der Vollzeitangestelltentätigkeit mit DR oder KK Probleme entstehen??
mfg hgb :hushed:
mfg hgb
Für Dich ist wichtig, Deine Vollzeitangestelltentätigkeit nachzuweisen, dann kann mit der NT nicht viel außer Steuer und Haftpflicht passieren.
mfg hgb
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hgb schrieb:
.. in der Rubrik FM findest Du hier zum Stichwort Status allerhand Hinweise!
mfg hgb
Für Dich ist wichtig, Deine Vollzeitangestelltentätigkeit nachzuweisen, dann kann mit der NT nicht viel außer Steuer und Haftpflicht passieren.
mfg hgb
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich glaub der Mitarbeiter vom FA wollte mir nur Angst einjagen. Normalerweise ist alles legitim. Er meinte es vielleicht auch so, als dass der Auftraggeber mich auch anstellen könnte. So erweckt es den Schein, Sozialabgaben zu sparen. So drückte er sich aus
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Eine weitere Anstellung bei gleichzeitiger Vollzeitanstellung geht nur ganz begrenzt und bringt nichts bei den Sozialabgaben.
mfg hgb :wink:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also bist du auch der Meinung, dass ich ruhig vier bis fünf Stunden in der Woche Massagen in der Firma anbieten kann, freiberuflich und hauptsächlich im Angestelltenverhältnis tätig sein?
Du mußt nur zusehen, dass Du nicht über 10h/Tag kommst, ausnahmsweise ja, aber nicht öfters und schon garnicht regelmäßig. Dann kann Dir der AG dazwischenfunken und man kann Dich bei der Gwerbeaufsicht anschmieren, die das Arbeitszeitgesetz prüfen.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
natürlich, 40 Std./Wo ist Deine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung. Wenn dabei z. B. als Zahlvater im Kindesunterhalt nicht genug rumkäme, müßtest Du noch einen Zusatzjob aufnehmen.
Du mußt nur zusehen, dass Du nicht über 10h/Tag kommst, ausnahmsweise ja, aber nicht öfters und schon garnicht regelmäßig. Dann kann Dir der AG dazwischenfunken und man kann Dich bei der Gwerbeaufsicht anschmieren, die das Arbeitszeitgesetz prüfen.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Nein, Du bist ja in Vollzeit angestellt und damit sozialversichert. Diese Sozialversicherung bringt doch die Scheinselbständigkeit vor, um mehr Beiträge einzukassieren.
Das, was Du anstrebst, ist eine beim AG anzeigepflichtige Nebentätigeit, die haftpflichtversichert, bei der BG angezeigt und beim FA in der Steuererklärung deklariert sein muss.
mfg hgb :wink:
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