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Darf ich diese bestaetigung einfach so herausgeben? Unabhaengig davon das der Patient dem zustimmen wuerde versteh ichs nit so ganz...die kassen haben doch die Rezepte mit allen daten wann er hier war!! Kann mir das einer kurz erklaeren?
Danke
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Horatio72 schrieb:
Moin.. nur mal ne rechtliche Frage. Pat.kommt zur jahrelangen lymphe und bekommt nun endlich seine bestrumpfung. Nun moechte das Sanitaetshaus eine Bestätigung das der Pat. Regelmäßig zur Behandlung kommt. Angeblich verlangt das die Kasse...nun die Frage:
Darf ich diese bestaetigung einfach so herausgeben? Unabhaengig davon das der Patient dem zustimmen wuerde versteh ichs nit so ganz...die kassen haben doch die Rezepte mit allen daten wann er hier war!! Kann mir das einer kurz erklaeren?
Danke
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Geben mir zur antwort sie duerfen erst ausmessen wenn se wissen das der Patient auch regelmäßig kommt....diese order haetten se von der KK...ich ruf die heut mal an.
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Horatio72 schrieb:
So seh ich das in etwa auch. :stuck_out_tongue_winking_eye:
Geben mir zur antwort sie duerfen erst ausmessen wenn se wissen das der Patient auch regelmäßig kommt....diese order haetten se von der KK...ich ruf die heut mal an.
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PhysioAC schrieb:
So siehts aus und nicht anders
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eim schrieb:
Dann muß die Kasse so etwas öffentlich mitteilen.Ansonsten soll Pat.anderes Sanitätshaus aufsuchen
gruß mordsee
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manfred schrieb:
geht nicht...Sanitätshaus muss die Bestätigung haben.
gruß mordsee
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rudibam schrieb:
Ob der Patient regelmäßig zur Behandlung kommtgeht das Sanitätshaus einen feuchten Kehrricht an. Zur Bestrumpfung bestelle ich die damit sie nach der ML messen können.
So Inhalt einer datenschutzrechtlichen Fortbildung am Wochenende in Baden-Baden.
Warum wird immer versucht, das zu delegieren?
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Gleiche Situation hatte ich vor einem Jahr auch. Ich habe mich geweigert dem San. Haus Daten zu geben
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Kuno Weil schrieb:
Hallo :wink:
Gleiche Situation hatte ich vor einem Jahr auch. Ich habe mich geweigert dem San. Haus Daten zu geben
LG,
m.
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michael933 schrieb:
Pragmatisch und ohne jemandem vor den Kopf zu stoßen - händige doch dem Pat. die Bestätigung aus, ob er sie weiterreicht bleibt ja ihm überlassen.
LG,
m.
Vielleicht wird mittels solcher Therapie/ Maßnahmenabwendungsmöglichkeiten kassenseitig die selbstverständliche therapeutische Dreingabenmentalität vorausgesetzt.
Glücklicherweise wird die hörige Therapeutengruppe allen Kassenfestlegungen vertragspartnerschaftlich bereitwillig folgen- irgendeiner gesetzlichen/ regelungsseitigen Grundlage bedarf es ohnehin nicht. Was der Berufsgruppe auferlegt wird, muß die Kasse somit offensichtlich nicht einmal mehr mitteilen, die Patienten richten es im Namen ihrer Kasse aus und gut is. Es setzt allerdings etwas, wenn ein PI satte 5 EUR verlangte- denn dann bescheinigte sich die Berufsgruppe sich selber gegenüber: Betrug, Betrug und Betrug, für die Patienten ist es ohnehin selbstverständlich, dass solches vom PI kostenlos erfolgt.
[bearbeitet am 29.05.14 23:47]
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webpt schrieb:
Mitunter wär der Arzt der richtigere Ansprechpartner. Für 10 bis 15 EUR stellt dieser evtl. auch sehr gern solche Bescheinigung ausserhalb des GKV- Systemes aus ( und gibt sie dem Pat. in die Hand ).
Vielleicht wird mittels solcher Therapie/ Maßnahmenabwendungsmöglichkeiten kassenseitig die selbstverständliche therapeutische Dreingabenmentalität vorausgesetzt.
Glücklicherweise wird die hörige Therapeutengruppe allen Kassenfestlegungen vertragspartnerschaftlich bereitwillig folgen- irgendeiner gesetzlichen/ regelungsseitigen Grundlage bedarf es ohnehin nicht. Was der Berufsgruppe auferlegt wird, muß die Kasse somit offensichtlich nicht einmal mehr mitteilen, die Patienten richten es im Namen ihrer Kasse aus und gut is. Es setzt allerdings etwas, wenn ein PI satte 5 EUR verlangte- denn dann bescheinigte sich die Berufsgruppe sich selber gegenüber: Betrug, Betrug und Betrug, für die Patienten ist es ohnehin selbstverständlich, dass solches vom PI kostenlos erfolgt.
[bearbeitet am 29.05.14 23:47]
Eine Bandagistin berichtete mir von einem Fragebogen der Kassen. Den Bogen bräuchte die Kasse zur Bearbeitung des Antrags auf Kompressionsbestrumpfung.
Den soll sie mit Pat. ausfüllen und zurück schicken. Darin soll Pat. Fragen zu durchgemachten Krankheiten, Krankheitsverlauf etc der Sanitätshausmitarbeiterin beantworten. Auf ihre Frage bzgl Datenschutz, meinte die Kasse, das muss der Pat. beantworten.
Man versuchts halt.
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pingu01 schrieb:
Anscheinend beschäftigen die Kassen gern alle Beteiligten.
Eine Bandagistin berichtete mir von einem Fragebogen der Kassen. Den Bogen bräuchte die Kasse zur Bearbeitung des Antrags auf Kompressionsbestrumpfung.
Den soll sie mit Pat. ausfüllen und zurück schicken. Darin soll Pat. Fragen zu durchgemachten Krankheiten, Krankheitsverlauf etc der Sanitätshausmitarbeiterin beantworten. Auf ihre Frage bzgl Datenschutz, meinte die Kasse, das muss der Pat. beantworten.
Man versuchts halt.
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pingu01 schrieb:
Nein, wir dürfen Patientendaten ohne Aufhebung der Schweigepflicht durch den Patienten nicht herausgeben. Wenn die Kasse/das Sanitätshaus die Daten wirklich will, dann soll die Kasse die Aufhebung der Schweigepflicht beim Patienten selber einholen.
So Inhalt einer datenschutzrechtlichen Fortbildung am Wochenende in Baden-Baden.
Warum wird immer versucht, das zu delegieren?
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Horatio72 schrieb:
es geht auch nit um die Lösung... das bekomm ich schon irgendwie hin.. ich versteh einfach nur die ganze Sache an sich nicht....Die Kasse sieht doch anhand der Rezepte wann er da war und dem SH Haus kanns doch egal sein...
MfG ergonosis
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ergonosis schrieb:
Hat der Patient nicht seinen Terminzettel den er weiterreichen kann? Da stehen doch alle Termine drauf. Wozu kostenlos eine erneute Bescheinigung erstellen?
MfG ergonosis
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limone schrieb:
Naja, Terminzettel heißt ja noch lange nicht, dass er die irgendwann vereinbarten Termine auch wahrgenommen hat :sunglasses:
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Kateyl schrieb:
...gegen eine Aufwandsentschädigung und eine Schweigepflichtsentbindung kann man ds ja machen :wink: :smile:
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Lottikarotti schrieb:
Na ja, was heißt "dürfen". Gib die Beschrinigung dem PatIenten, was der damit macht und wem er diese aushändigt ist ja woHl seine Sache.
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