Wir sind eine moderne Physiotherapie- und Osteopathiepraxis in Villingen-Schwenningen mit computergestützter Trainingstherapie und suchen Verstärkung ab sofort in Teil- oder Vollzeit.
Überwachung ddes Betriebes von Medizinprodukten gemäß Paragraph 26 MPG
Nach Anmeldung unserer Schwangeren bei der Bezirksregierung, hatten wir diese Prüfung. Wir sahen dem sehr locker entgegen, es kamen zwei Matronen (sorry für den Ausdruck) die in einer fast schon unverschämt arroganten Art einige Punkte bemängelten. Die Begehung von den Damen fand am 24.11.2015 statt.
Post haben wir vorgestern erhalten, dass wir unverzüglich und gegen Androhung einer Geldbuße die Gebrauchsanweisungen der Liegen, bei den Liegen liegt, Nachweis ist zu erbringen. Das die elektrische Sicherheitsprüfung nach BGV A 3 i. V. m. DIN EN 62353 bis zum 07.04 2016 durchzuführen. Weiterhin bis spätestens 20.06.2016 Vorkommnisse gem. der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung zu etablieren.
Die Kosten des Verfahrens sind von Ihnen zu tragen.
Gebrauchsanleitungen haben wir ausgedruckt und liegen den Liegen bei. Fotographiert und ausgedruckt.
Die Sicherheitsprüfung nach BGV A 3 i. V. m. DIN EN 62353, ja ises verzwickt, es gibt keine Elektriker die das machen. Ich bin seid Dienstag dran und fast am verzweifeln. Heute haben wir einen Tip bekommen über die Innung der Elektriker nachzufragen. Wir haben jemanden gefunden der diese elktrische Untersuchung machen wird. Wird teuer :angry:. Verrückt das ganze, wir lassen im zwei Jahres Rhytmus alle Elektrogeräte nach der Sicherheitsprüfung nach V.D.E. Vorschrift 0701Teil für die BG untersuchen. Laut Elektrofirma ist diese Untersuchung mit der obigen gleich zusetzten, sie heißt nur anders. Keine Chance, die V.D.E wird definitiv nicht anerkannt.
Vorkommnisse gem. der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung, haben wir keine. Keiner ist hier verunfallt. Was sollen wir denn da melden?
Hilfe von der Bezirksregierung erhalten wir keine, wir müssen uns komplett selbst kümmern, nicht einmal einen Tip geben die
Wer hat das schon mal gehabt?
Danke fürs auskotzen :angry:
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Überwachung ddes Betriebes von Medizinprodukten gemäß Paragraph 26 MPG
Nach Anmeldung unserer Schwangeren bei der Bezirksregierung, hatten wir diese Prüfung. Wir sahen dem sehr locker entgegen, es kamen zwei Matronen (sorry für den Ausdruck) die in einer fast schon unverschämt arroganten Art einige Punkte bemängelten. Die Begehung von den Damen fand am 24.11.2015 statt.
Post haben wir vorgestern erhalten, dass wir unverzüglich und gegen Androhung einer Geldbuße die Gebrauchsanweisungen der Liegen, bei den Liegen liegt, Nachweis ist zu erbringen. Das die elektrische Sicherheitsprüfung nach BGV A 3 i. V. m. DIN EN 62353 bis zum 07.04 2016 durchzuführen. Weiterhin bis spätestens 20.06.2016 Vorkommnisse gem. der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung zu etablieren.
Die Kosten des Verfahrens sind von Ihnen zu tragen.
Gebrauchsanleitungen haben wir ausgedruckt und liegen den Liegen bei. Fotographiert und ausgedruckt.
Die Sicherheitsprüfung nach BGV A 3 i. V. m. DIN EN 62353, ja ises verzwickt, es gibt keine Elektriker die das machen. Ich bin seid Dienstag dran und fast am verzweifeln. Heute haben wir einen Tip bekommen über die Innung der Elektriker nachzufragen. Wir haben jemanden gefunden der diese elktrische Untersuchung machen wird. Wird teuer :angry:. Verrückt das ganze, wir lassen im zwei Jahres Rhytmus alle Elektrogeräte nach der Sicherheitsprüfung nach V.D.E. Vorschrift 0701Teil für die BG untersuchen. Laut Elektrofirma ist diese Untersuchung mit der obigen gleich zusetzten, sie heißt nur anders. Keine Chance, die V.D.E wird definitiv nicht anerkannt.
Vorkommnisse gem. der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung, haben wir keine. Keiner ist hier verunfallt. Was sollen wir denn da melden?
Hilfe von der Bezirksregierung erhalten wir keine, wir müssen uns komplett selbst kümmern, nicht einmal einen Tip geben die
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Birgit88 schrieb:
Überwachung ddes Betriebes von Medizinprodukten gemäß Paragraph 26 MPG
Nach Anmeldung unserer Schwangeren bei der Bezirksregierung, hatten wir diese Prüfung. Wir sahen dem sehr locker entgegen, es kamen zwei Matronen (sorry für den Ausdruck) die in einer fast schon unverschämt arroganten Art einige Punkte bemängelten. Die Begehung von den Damen fand am 24.11.2015 statt.
Post haben wir vorgestern erhalten, dass wir unverzüglich und gegen Androhung einer Geldbuße die Gebrauchsanweisungen der Liegen, bei den Liegen liegt, Nachweis ist zu erbringen. Das die elektrische Sicherheitsprüfung nach BGV A 3 i. V. m. DIN EN 62353 bis zum 07.04 2016 durchzuführen. Weiterhin bis spätestens 20.06.2016 Vorkommnisse gem. der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung zu etablieren.
Die Kosten des Verfahrens sind von Ihnen zu tragen.
Gebrauchsanleitungen haben wir ausgedruckt und liegen den Liegen bei. Fotographiert und ausgedruckt.
Die Sicherheitsprüfung nach BGV A 3 i. V. m. DIN EN 62353, ja ises verzwickt, es gibt keine Elektriker die das machen. Ich bin seid Dienstag dran und fast am verzweifeln. Heute haben wir einen Tip bekommen über die Innung der Elektriker nachzufragen. Wir haben jemanden gefunden der diese elktrische Untersuchung machen wird. Wird teuer :angry:. Verrückt das ganze, wir lassen im zwei Jahres Rhytmus alle Elektrogeräte nach der Sicherheitsprüfung nach V.D.E. Vorschrift 0701Teil für die BG untersuchen. Laut Elektrofirma ist diese Untersuchung mit der obigen gleich zusetzten, sie heißt nur anders. Keine Chance, die V.D.E wird definitiv nicht anerkannt.
Vorkommnisse gem. der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung, haben wir keine. Keiner ist hier verunfallt. Was sollen wir denn da melden?
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über die Art und Weise von amtlichen Prüfpersonen zu reden ist müßig, wir sollten das lassen. Was den Bericht der BzReg angeht ist recht einfach, wenn Du die Wut weglässt:
1. Bringe eine Kopie Bedienungsanweisungen an den Liegen, an den anderen Geräten vorsorglich auch, fest an. Evtl. festbinden, so dass die Bedienungsanweisung nicht zu einfach verloren kann. Zur genannten Frist schickst Du die ausgedruckten Fotos, auch die der anderen Geräte, ein.
2. Die Sicherheitsprüfung nach BGV A 3 i. V. m. DIN EN 62353 ist nach Maßgabe des Herstellers, siehe MPBetreibV, durchzuführen. Du solltest also die Bedienungsanweisungen der Liegen und der anderen Geräte checken, die Fristen heraussuchen und einen Medizintechniker beauftragen, Elektriker dürfen diese Prüfung nicht durchführen. Zur genannten Frist schickst Du eine Kopie der Prüfberichte ein.
3. Wenn es keine Vorfälle gab, bei denen Patienten verletzt wurden, erwähnst Du das in einem Schreiben an Deine BzReg.
Zukünftig sammelst Du Kopien von Reparaturrechnungen, den Prüfprotokollen in Deinem Medizinproduktebestandsverzeichnis, und bittest den Medizintechnikers die Prüffristen Deiner Medizinprodukte zu überwachen. Der kommt dann automatisch zur Prüfung, und Du hast die Geschichte aus dem Kopf.
Viele Grüße, Uli
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Hallo Birgit,
über die Art und Weise von amtlichen Prüfpersonen zu reden ist müßig, wir sollten das lassen. Was den Bericht der BzReg angeht ist recht einfach, wenn Du die Wut weglässt:
1. Bringe eine Kopie Bedienungsanweisungen an den Liegen, an den anderen Geräten vorsorglich auch, fest an. Evtl. festbinden, so dass die Bedienungsanweisung nicht zu einfach verloren kann. Zur genannten Frist schickst Du die ausgedruckten Fotos, auch die der anderen Geräte, ein.
2. Die Sicherheitsprüfung nach BGV A 3 i. V. m. DIN EN 62353 ist nach Maßgabe des Herstellers, siehe MPBetreibV, durchzuführen. Du solltest also die Bedienungsanweisungen der Liegen und der anderen Geräte checken, die Fristen heraussuchen und einen Medizintechniker beauftragen, Elektriker dürfen diese Prüfung nicht durchführen. Zur genannten Frist schickst Du eine Kopie der Prüfberichte ein.
3. Wenn es keine Vorfälle gab, bei denen Patienten verletzt wurden, erwähnst Du das in einem Schreiben an Deine BzReg.
Zukünftig sammelst Du Kopien von Reparaturrechnungen, den Prüfprotokollen in Deinem Medizinproduktebestandsverzeichnis, und bittest den Medizintechnikers die Prüffristen Deiner Medizinprodukte zu überwachen. Der kommt dann automatisch zur Prüfung, und Du hast die Geschichte aus dem Kopf.
Viele Grüße, Uli
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Zustimmung zu Punkt 1 und 2. Zu 3: Das wird dem Amt nicht reichen. Denen geht es um etwas anderes. Die wollen, dass der PI Kenntnis von der MPVS hat und das Meldeformular parat hat ([kaputter Link]).
Nach § 3 Abs. 2 MPSV sind Angehörige der Heilberufe (zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte und Physios), die Medizinprodukte beruflich oder gewerblich betreiben oder anwenden, verpflichtet, bekannt gewordene Vorkommnisse umgehend zu melden. Maßgebend ist der § 3 der MPSV und darunter die Absätze 2 bis 4, sowie §§ 5, 7, 14 und 16.
Hinweis:
Das Meldesystem der MPSV dient dem Schutz des Patienten und des Anwenders vor Risiken von im Verkehr oder in Betrieb befindlichen Medizinprodukten. Es zielt nicht auf die Ahndung von Verstößen ab. Der Anwender und Betreiber ist dazu aufgefordert, nicht nur an der Erfassung und Meldung von Risiken bei Medizinprodukten mitzuwirken, sondern auch bei deren Risikobewertung und den Maßnahmen zur Risikoabwehr.
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Zustimmung zu Punkt 1 und 2. Zu 3: Das wird dem Amt nicht reichen. Denen geht es um etwas anderes. Die wollen, dass der PI Kenntnis von der MPVS hat und das Meldeformular parat hat (http://www.bfarm.de/SharedDocs/Formulare/DE/Medizinprodukte/Meldeformular_Vorkommnisse.pdf?__blob=publicationFile&v=9).
Nach § 3 Abs. 2 MPSV sind Angehörige der Heilberufe (zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte und Physios), die Medizinprodukte beruflich oder gewerblich betreiben oder anwenden, verpflichtet, bekannt gewordene Vorkommnisse umgehend zu melden. Maßgebend ist der § 3 der MPSV und darunter die Absätze 2 bis 4, sowie §§ 5, 7, 14 und 16.
Hinweis:
Das Meldesystem der MPSV dient dem Schutz des Patienten und des Anwenders vor Risiken von im Verkehr oder in Betrieb befindlichen Medizinprodukten. Es zielt nicht auf die Ahndung von Verstößen ab. Der Anwender und Betreiber ist dazu aufgefordert, nicht nur an der Erfassung und Meldung von Risiken bei Medizinprodukten mitzuwirken, sondern auch bei deren Risikobewertung und den Maßnahmen zur Risikoabwehr.
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REHA am Kreuz schrieb:
Zustimmung zu Punkt 1 und 2. Zu 3: Das wird dem Amt nicht reichen. Denen geht es um etwas anderes. Die wollen, dass der PI Kenntnis von der MPVS hat und das Meldeformular parat hat ([kaputter Link]).
Nach § 3 Abs. 2 MPSV sind Angehörige der Heilberufe (zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte und Physios), die Medizinprodukte beruflich oder gewerblich betreiben oder anwenden, verpflichtet, bekannt gewordene Vorkommnisse umgehend zu melden. Maßgebend ist der § 3 der MPSV und darunter die Absätze 2 bis 4, sowie §§ 5, 7, 14 und 16.
Hinweis:
Das Meldesystem der MPSV dient dem Schutz des Patienten und des Anwenders vor Risiken von im Verkehr oder in Betrieb befindlichen Medizinprodukten. Es zielt nicht auf die Ahndung von Verstößen ab. Der Anwender und Betreiber ist dazu aufgefordert, nicht nur an der Erfassung und Meldung von Risiken bei Medizinprodukten mitzuwirken, sondern auch bei deren Risikobewertung und den Maßnahmen zur Risikoabwehr.
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Highwaystar schrieb:
Hallo Birgit,
über die Art und Weise von amtlichen Prüfpersonen zu reden ist müßig, wir sollten das lassen. Was den Bericht der BzReg angeht ist recht einfach, wenn Du die Wut weglässt:
1. Bringe eine Kopie Bedienungsanweisungen an den Liegen, an den anderen Geräten vorsorglich auch, fest an. Evtl. festbinden, so dass die Bedienungsanweisung nicht zu einfach verloren kann. Zur genannten Frist schickst Du die ausgedruckten Fotos, auch die der anderen Geräte, ein.
2. Die Sicherheitsprüfung nach BGV A 3 i. V. m. DIN EN 62353 ist nach Maßgabe des Herstellers, siehe MPBetreibV, durchzuführen. Du solltest also die Bedienungsanweisungen der Liegen und der anderen Geräte checken, die Fristen heraussuchen und einen Medizintechniker beauftragen, Elektriker dürfen diese Prüfung nicht durchführen. Zur genannten Frist schickst Du eine Kopie der Prüfberichte ein.
3. Wenn es keine Vorfälle gab, bei denen Patienten verletzt wurden, erwähnst Du das in einem Schreiben an Deine BzReg.
Zukünftig sammelst Du Kopien von Reparaturrechnungen, den Prüfprotokollen in Deinem Medizinproduktebestandsverzeichnis, und bittest den Medizintechnikers die Prüffristen Deiner Medizinprodukte zu überwachen. Der kommt dann automatisch zur Prüfung, und Du hast die Geschichte aus dem Kopf.
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Nach Anmeldung unserer Schwangeren bei der Bezirksregierung, hatten wir diese Prüfung. Wir sahen dem sehr locker entgegen, es kamen zwei Matronen (sorry für den Ausdruck) die in einer fast schon unverschämt arroganten Art einige Punkte bemängelten. Die Begehung von den Damen fand am 24.11.2015 statt.
Post haben wir vorgestern erhalten, dass wir unverzüglich und gegen Androhung einer Geldbuße die Gebrauchsanweisungen der Liegen, bei den Liegen liegt, Nachweis ist zu erbringen. Das die elektrische Sicherheitsprüfung nach BGV A 3 i. V. m. DIN EN 62353 bis zum 07.04 2016 durchzuführen. Weiterhin bis spätestens 20.06.2016 Vorkommnisse gem. der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung zu etablieren.
Die Kosten des Verfahrens sind von Ihnen zu tragen.
Gebrauchsanleitungen haben wir ausgedruckt und liegen den Liegen bei. Fotographiert und ausgedruckt.
Die Sicherheitsprüfung nach BGV A 3 i. V. m. DIN EN 62353, ja ises verzwickt, es gibt keine Elektriker die das machen. Ich bin seid Dienstag dran und fast am verzweifeln. Heute haben wir einen Tip bekommen über die Innung der Elektriker nachzufragen. Wir haben jemanden gefunden der diese elktrische Untersuchung machen wird. Wird teuer :angry:. Verrückt das ganze, wir lassen im zwei Jahres Rhytmus alle Elektrogeräte nach der Sicherheitsprüfung nach V.D.E. Vorschrift 0701Teil für die BG untersuchen. Laut Elektrofirma ist diese Untersuchung mit der obigen gleich zusetzten, sie heißt nur anders. Keine Chance, die V.D.E wird definitiv nicht anerkannt.
Vorkommnisse gem. der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung, haben wir keine. Keiner ist hier verunfallt. Was sollen wir denn da melden?
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Birgit88 schrieb:
Überwachung ddes Betriebes von Medizinprodukten gemäß Paragraph 26 MPG
Nach Anmeldung unserer Schwangeren bei der Bezirksregierung, hatten wir diese Prüfung. Wir sahen dem sehr locker entgegen, es kamen zwei Matronen (sorry für den Ausdruck) die in einer fast schon unverschämt arroganten Art einige Punkte bemängelten. Die Begehung von den Damen fand am 24.11.2015 statt.
Post haben wir vorgestern erhalten, dass wir unverzüglich und gegen Androhung einer Geldbuße die Gebrauchsanweisungen der Liegen, bei den Liegen liegt, Nachweis ist zu erbringen. Das die elektrische Sicherheitsprüfung nach BGV A 3 i. V. m. DIN EN 62353 bis zum 07.04 2016 durchzuführen. Weiterhin bis spätestens 20.06.2016 Vorkommnisse gem. der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung zu etablieren.
Die Kosten des Verfahrens sind von Ihnen zu tragen.
Gebrauchsanleitungen haben wir ausgedruckt und liegen den Liegen bei. Fotographiert und ausgedruckt.
Die Sicherheitsprüfung nach BGV A 3 i. V. m. DIN EN 62353, ja ises verzwickt, es gibt keine Elektriker die das machen. Ich bin seid Dienstag dran und fast am verzweifeln. Heute haben wir einen Tip bekommen über die Innung der Elektriker nachzufragen. Wir haben jemanden gefunden der diese elktrische Untersuchung machen wird. Wird teuer :angry:. Verrückt das ganze, wir lassen im zwei Jahres Rhytmus alle Elektrogeräte nach der Sicherheitsprüfung nach V.D.E. Vorschrift 0701Teil für die BG untersuchen. Laut Elektrofirma ist diese Untersuchung mit der obigen gleich zusetzten, sie heißt nur anders. Keine Chance, die V.D.E wird definitiv nicht anerkannt.
Vorkommnisse gem. der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung, haben wir keine. Keiner ist hier verunfallt. Was sollen wir denn da melden?
Hilfe von der Bezirksregierung erhalten wir keine, wir müssen uns komplett selbst kümmern, nicht einmal einen Tip geben die
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1. Bringe eine Kopie Bedienungsanweisungen an den Liegen, an den anderen Geräten vorsorglich auch, fest an. Evtl. festbinden, so dass die Bedienungsanweisung nicht zu einfach verloren kann. Zur genannten Frist schickst Du die ausgedruckten Fotos, auch die der anderen Geräte, ein.
2. Die Sicherheitsprüfung nach BGV A 3 i. V. m. DIN EN 62353 ist nach Maßgabe des Herstellers, siehe MPBetreibV, durchzuführen. Du solltest also die Bedienungsanweisungen der Liegen und der anderen Geräte checken, die Fristen heraussuchen und einen Medizintechniker beauftragen, Elektriker dürfen diese Prüfung nicht durchführen. Zur genannten Frist schickst Du eine Kopie der Prüfberichte ein.
3. Wenn es keine Vorfälle gab, bei denen Patienten verletzt wurden, erwähnst Du das in einem Schreiben an Deine BzReg.
Zukünftig sammelst Du Kopien von Reparaturrechnungen, den Prüfprotokollen in Deinem Medizinproduktebestandsverzeichnis, und bittest den Medizintechnikers die Prüffristen Deiner Medizinprodukte zu überwachen. Der kommt dann automatisch zur Prüfung, und Du hast die Geschichte aus dem Kopf.
Viele Grüße, Uli
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Nach § 3 Abs. 2 MPSV sind Angehörige der Heilberufe (zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte und Physios), die Medizinprodukte beruflich oder gewerblich betreiben oder anwenden, verpflichtet, bekannt gewordene Vorkommnisse umgehend zu melden. Maßgebend ist der § 3 der MPSV und darunter die Absätze 2 bis 4, sowie §§ 5, 7, 14 und 16.
Hinweis:
Das Meldesystem der MPSV dient dem Schutz des Patienten und des Anwenders vor Risiken von im Verkehr oder in Betrieb befindlichen Medizinprodukten. Es zielt nicht auf die Ahndung von Verstößen ab. Der Anwender und Betreiber ist dazu aufgefordert, nicht nur an der Erfassung und Meldung von Risiken bei Medizinprodukten mitzuwirken, sondern auch bei deren Risikobewertung und den Maßnahmen zur Risikoabwehr.
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Zustimmung zu Punkt 1 und 2. Zu 3: Das wird dem Amt nicht reichen. Denen geht es um etwas anderes. Die wollen, dass der PI Kenntnis von der MPVS hat und das Meldeformular parat hat ([kaputter Link]).
Nach § 3 Abs. 2 MPSV sind Angehörige der Heilberufe (zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte und Physios), die Medizinprodukte beruflich oder gewerblich betreiben oder anwenden, verpflichtet, bekannt gewordene Vorkommnisse umgehend zu melden. Maßgebend ist der § 3 der MPSV und darunter die Absätze 2 bis 4, sowie §§ 5, 7, 14 und 16.
Hinweis:
Das Meldesystem der MPSV dient dem Schutz des Patienten und des Anwenders vor Risiken von im Verkehr oder in Betrieb befindlichen Medizinprodukten. Es zielt nicht auf die Ahndung von Verstößen ab. Der Anwender und Betreiber ist dazu aufgefordert, nicht nur an der Erfassung und Meldung von Risiken bei Medizinprodukten mitzuwirken, sondern auch bei deren Risikobewertung und den Maßnahmen zur Risikoabwehr.
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Hallo Birgit,
über die Art und Weise von amtlichen Prüfpersonen zu reden ist müßig, wir sollten das lassen. Was den Bericht der BzReg angeht ist recht einfach, wenn Du die Wut weglässt:
1. Bringe eine Kopie Bedienungsanweisungen an den Liegen, an den anderen Geräten vorsorglich auch, fest an. Evtl. festbinden, so dass die Bedienungsanweisung nicht zu einfach verloren kann. Zur genannten Frist schickst Du die ausgedruckten Fotos, auch die der anderen Geräte, ein.
2. Die Sicherheitsprüfung nach BGV A 3 i. V. m. DIN EN 62353 ist nach Maßgabe des Herstellers, siehe MPBetreibV, durchzuführen. Du solltest also die Bedienungsanweisungen der Liegen und der anderen Geräte checken, die Fristen heraussuchen und einen Medizintechniker beauftragen, Elektriker dürfen diese Prüfung nicht durchführen. Zur genannten Frist schickst Du eine Kopie der Prüfberichte ein.
3. Wenn es keine Vorfälle gab, bei denen Patienten verletzt wurden, erwähnst Du das in einem Schreiben an Deine BzReg.
Zukünftig sammelst Du Kopien von Reparaturrechnungen, den Prüfprotokollen in Deinem Medizinproduktebestandsverzeichnis, und bittest den Medizintechnikers die Prüffristen Deiner Medizinprodukte zu überwachen. Der kommt dann automatisch zur Prüfung, und Du hast die Geschichte aus dem Kopf.
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