Liebe Physiotherapeuten/
Masseur-med. Bademeister/in
wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt eure Unterstützung in
unserem Team in Barmbek.
Was Dich erwartet:
Wir sind ein nettes und
familiäresTeam aus
Physiotherapeuten,Osteopathin,
Chiropraktikerin,
Ernährungsberaterin, Homöopathin
und einer Heilpraktikerin.
Bringe dich gern in unser
ganzheitliches Behandlungskonzept
ein.
Du hast deinen eigenen Therapieraum
mit abwechslungsreichem
Patientenklientel.
Mitgestaltung deiner Ar...
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"§ 2Ausgleichszahlungen an Heilmittelerbringer
(1) ... zugelassene Leistungs-erbringer erhalten für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 auf Antrag eine Ausgleichszahlung für die Ausfälle der Einnahmen, die ihnen aufgrund eines Behandlungsrückgangs infolge der COVID-19-Epidemie entstehen, ...."
1. Sind alle Ausfälle vor der Verkündung der Verordnung bereits ausgeschlossen, wenigstens jedoch die, die vor dem 01.04.2020 entstanden sind? Es ist ein Zeitraum genannt, der auch die Vergangenheit betrifft. Gleichzeitig wird im Text davon gesprochen, dass es um Einnahmeausfälle gehen soll, die (erst) entstehen.
2. Ein Ausgleichanspruch kann überhaupt nur entstehen, oder entstanden sein, wenn es etwas auszugleichen gegeben hat, oder geben wird. Was ist, wenn die "Ausfälle der Einnahmen" geringer sind, als die pauschal angekündigte Summe? Muss ich ggf. das zurückzahlen, was nicht ausgeglichen werden muss? Wie wird das geprüft? Wer hat ein Regressrecht?
3. Die Daten der Patienten und Ärzte im Zusammenhang mit der Anweisung der Ausgleichzahlung werden ausdrücklich geschützt. Wie ist das mit den Daten der IK - Träger? Kennt dann eine Mitarbeiterin der ARGE alle meine Umsätze aus dem letzten Quartal 2019? Wann werden die gelöscht? Ist dazu meine Zustimmung nötig, oder werde ich vom Umfang der Datenübertragung vollständig informiert?
Da ich mir als juristischer Laie allein aus dem Verordnungstext solche Fragen stelle frage ich mich, warum kein Verordnungstext gefunden wurde, der das eindeutig macht.
Wer kann mir helfen?
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Problem beschreiben
Xela schrieb:
Seh ich irgendwas falsch? In der Rettungsschirmverordnung vom 30.04.2020 steht folgendes:
"§ 2Ausgleichszahlungen an Heilmittelerbringer
(1) ... zugelassene Leistungs-erbringer erhalten für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 auf Antrag eine Ausgleichszahlung für die Ausfälle der Einnahmen, die ihnen aufgrund eines Behandlungsrückgangs infolge der COVID-19-Epidemie entstehen, ...."
1. Sind alle Ausfälle vor der Verkündung der Verordnung bereits ausgeschlossen, wenigstens jedoch die, die vor dem 01.04.2020 entstanden sind? Es ist ein Zeitraum genannt, der auch die Vergangenheit betrifft. Gleichzeitig wird im Text davon gesprochen, dass es um Einnahmeausfälle gehen soll, die (erst) entstehen.
2. Ein Ausgleichanspruch kann überhaupt nur entstehen, oder entstanden sein, wenn es etwas auszugleichen gegeben hat, oder geben wird. Was ist, wenn die "Ausfälle der Einnahmen" geringer sind, als die pauschal angekündigte Summe? Muss ich ggf. das zurückzahlen, was nicht ausgeglichen werden muss? Wie wird das geprüft? Wer hat ein Regressrecht?
3. Die Daten der Patienten und Ärzte im Zusammenhang mit der Anweisung der Ausgleichzahlung werden ausdrücklich geschützt. Wie ist das mit den Daten der IK - Träger? Kennt dann eine Mitarbeiterin der ARGE alle meine Umsätze aus dem letzten Quartal 2019? Wann werden die gelöscht? Ist dazu meine Zustimmung nötig, oder werde ich vom Umfang der Datenübertragung vollständig informiert?
Da ich mir als juristischer Laie allein aus dem Verordnungstext solche Fragen stelle frage ich mich, warum kein Verordnungstext gefunden wurde, der das eindeutig macht.
Wer kann mir helfen?
Die Kracher sind vielmehr, dass sich der Gesetzgeber komplett aus der Finanzierung verabschiedet hat und diese lieber den GKV Beitragszahlern überlässt. Für Vergütungserhöhungen ab 1.10. sehe ich schwarz.
Und dass andersherum die Ausgleichszahlungen bei der Bewertung einer Notwendigkeit der Soforthilfe jetzt ausschlaggebend sein können, da der Zeitraum April, Mai und Juni genau benannt sind. Durch weiterlaufende Einnahmen, der Ausgleichszahlung und Kurzarbeit wird der Anspruch auf Soforthilfe bei den meisten Praxen nicht mehr gegeben sein. Diese ist zurück zu zahlen. Wirklich schlau von unserem Finanzminister.
Aber z.B. 30.000€ Ausgleichszahlung ist ja besser als 15.000€ Soforthilfe. Jetzt müssen nur alle hoffen, dass es sehr bald zu einem Nachholeffekt an Therapie kommt, die Verordnungen liegen ja noch ausgesetzt im Karteikasten...
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Wie soll das gehen?
Man kann nicht stattgefundene Therapien doch nicht nachholen?
Sie werden lediglich auf später verschoben oder fallen komplett aus!
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RoFo schrieb:
Nachholeffekt???
Wie soll das gehen?
Man kann nicht stattgefundene Therapien doch nicht nachholen?
Sie werden lediglich auf später verschoben oder fallen komplett aus!
Nachholeffekt???
Wie soll das gehen?
Man kann nicht stattgefundene Therapien doch nicht nachholen?
Sie werden lediglich auf später verschoben oder fallen komplett aus!
Nicht ganz, denn für ausgefallene Therapien zahlen die GKV Versicherten den Praxen ja eine Ausgleichszahlung. Zum Beispiel 40% Belegung + 40% Ausgleichszahlung + Kurzarbeit macht am Ende ein Gewinn, wie sonst auch. Das dann für die Monate April, Mai und Juni.
Wie gesagt danach hoffen wir mal auf ein Nachholen der ausgesetzten Therapien bzw. jede Menge Neuverordnungen. Leider wurden die Verhandlungen zum bundeseinheitlichen Rahmenvertrag und damit auch von Vergütungserhöhungen drei Monate nach hinten verschoben.
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tom1350 schrieb:
RoFo schrieb am 5.5.20 11:53:
Nachholeffekt???
Wie soll das gehen?
Man kann nicht stattgefundene Therapien doch nicht nachholen?
Sie werden lediglich auf später verschoben oder fallen komplett aus!
Nicht ganz, denn für ausgefallene Therapien zahlen die GKV Versicherten den Praxen ja eine Ausgleichszahlung. Zum Beispiel 40% Belegung + 40% Ausgleichszahlung + Kurzarbeit macht am Ende ein Gewinn, wie sonst auch. Das dann für die Monate April, Mai und Juni.
Wie gesagt danach hoffen wir mal auf ein Nachholen der ausgesetzten Therapien bzw. jede Menge Neuverordnungen. Leider wurden die Verhandlungen zum bundeseinheitlichen Rahmenvertrag und damit auch von Vergütungserhöhungen drei Monate nach hinten verschoben.
...
Wie gesagt danach hoffen wir mal auf ein Nachholen der ausgesetzten Therapien
....
Nochmal, das genau geht nicht!
Man kann Therapien nicht nachholen.
Man kann aussetzen und weitermachen, sprich, unterbrechen.
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RoFo schrieb:
tom1350 schrieb
...
Wie gesagt danach hoffen wir mal auf ein Nachholen der ausgesetzten Therapien
....
Nochmal, das genau geht nicht!
Man kann Therapien nicht nachholen.
Man kann aussetzen und weitermachen, sprich, unterbrechen.
...
Wie gesagt danach hoffen wir mal auf ein Nachholen der ausgesetzten Therapien
....
Nochmal, das genau geht nicht!
Man kann Therapien nicht nachholen.
Man kann aussetzen und weitermachen, sprich, unterbrechen.
Sag mal, kannst du das nicht verstehen oder willst du es nicht verstehen? Es wird in allen Branchen Nachholeffekte geben.
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tom1350 schrieb:
RoFo schrieb am 5.5.20 12:27:
tom1350 schrieb
...
Wie gesagt danach hoffen wir mal auf ein Nachholen der ausgesetzten Therapien
....
Nochmal, das genau geht nicht!
Man kann Therapien nicht nachholen.
Man kann aussetzen und weitermachen, sprich, unterbrechen.
Sag mal, kannst du das nicht verstehen oder willst du es nicht verstehen? Es wird in allen Branchen Nachholeffekte geben.
Face to Face Dienstleistungen kann man nicht nachholen.
Falls doch, erkläre es mir.
Stell dir vor, ich sei 7 Jahre.
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RoFo schrieb:
Ich kann es nicht verstehen.
Face to Face Dienstleistungen kann man nicht nachholen.
Falls doch, erkläre es mir.
Stell dir vor, ich sei 7 Jahre.
Ich kann es nicht verstehen.
Face to Face Dienstleistungen kann man nicht nachholen.
Falls doch, erkläre es mir.
Stell dir vor, ich sei 7 Jahre.
Du wirst es an deiner Jahresgewinnrechnung sehen, wenn es weiter gut läuft. Die Vorraussetzungen werden Überstunden und/oder Bereitschaft mehr zu arbeiten sein, wenn es sich durch Gehaltssteigerungen für die Angestellten auch lohnt.
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tom1350 schrieb:
RoFo schrieb am 5.5.20 12:45:
Ich kann es nicht verstehen.
Face to Face Dienstleistungen kann man nicht nachholen.
Falls doch, erkläre es mir.
Stell dir vor, ich sei 7 Jahre.
Du wirst es an deiner Jahresgewinnrechnung sehen, wenn es weiter gut läuft. Die Vorraussetzungen werden Überstunden und/oder Bereitschaft mehr zu arbeiten sein, wenn es sich durch Gehaltssteigerungen für die Angestellten auch lohnt.
Plan war vor Pandemie knackvoll.
Während Pandemie 25 %.
Langsame Steigerung auf 40 %.
Nach Pandemie hoffentlich wieder knackvoll.
Wo siehst du da eine Nachholmöglichkeit???
Zeige sie mir. Bitte ganz genau, bin 7 Jahre...
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RoFo schrieb:
Ziemlicher Blödsinn.
Plan war vor Pandemie knackvoll.
Während Pandemie 25 %.
Langsame Steigerung auf 40 %.
Nach Pandemie hoffentlich wieder knackvoll.
Wo siehst du da eine Nachholmöglichkeit???
Zeige sie mir. Bitte ganz genau, bin 7 Jahre...
Ziemlicher Blödsinn.
Plan war vor Pandemie knackvoll.
Während Pandemie 25 %.
Langsame Steigerung auf 40 %.
Nach Pandemie hoffentlich wieder knackvoll.
Wo siehst du da eine Nachholmöglichkeit???
Zeige sie mir. Bitte ganz genau, bin 7 Jahre...
OK. Mit 7 kann man noch nicht so gut lesen. Steht oben alles.
Die Friseure machen gerade alle Überstunden. Damit wird der Umsatz Mai 2020 zum Vorjahresmonat höher ausfallen. Das nennt sich Nachholeffekt.
Jetzt aber Händewaschen RoFo gleich gibt es Mittagessen...
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tom1350 schrieb:
RoFo schrieb am 5.5.20 12:59:
Ziemlicher Blödsinn.
Plan war vor Pandemie knackvoll.
Während Pandemie 25 %.
Langsame Steigerung auf 40 %.
Nach Pandemie hoffentlich wieder knackvoll.
Wo siehst du da eine Nachholmöglichkeit???
Zeige sie mir. Bitte ganz genau, bin 7 Jahre...
OK. Mit 7 kann man noch nicht so gut lesen. Steht oben alles.
Die Friseure machen gerade alle Überstunden. Damit wird der Umsatz Mai 2020 zum Vorjahresmonat höher ausfallen. Das nennt sich Nachholeffekt.
Jetzt aber Händewaschen RoFo gleich gibt es Mittagessen...
a) ist das nicht möglich und möchte ich meinen MA nicht zumuten denn trotz Kurzarbeit und leeren Plänen waren die letzten 2 Monate für alle anstregend genug und
b) würde das ja nun mal NULL Sinn machen. Ich racker mir doch jetzt keinen ab um nachher das Geld zurückzuzahlen..
und
C) was soll denn immer der Vergleich mir den Friseuren? Jemand mit langen Haaren geht da einmal hin und die sind wieder kurz. Da gibt es grad mal gar keinen Vergleich zu uns Physios. (oder um im Bild zu bleiben, der wäre an den Haaren herbeigezogen)
Fakt ist.. wenns gut läuft ist ein Plan wieder voll und es gibt ne Warteliste wie vorher. Evtl. wird die länger ausfallen, das mag sein, aber dadurch gibts nicht ein Termin mehr bei mir. (und soweit bin ich und bestimmt viele andere lange noch nicht)
Rofo.. was gibts zum Essen? Ich komm vorbei ;)
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Horatio72 schrieb:
Ich bin bei dir RoFo. Die Therapien die ich jetzt nachhole, blockieren neue. Andernfalls müsste ich bei vorher vollem Plan (den ich hatte) jetzt bis zum Sommer Jeden Tag überstunden schieben.
a) ist das nicht möglich und möchte ich meinen MA nicht zumuten denn trotz Kurzarbeit und leeren Plänen waren die letzten 2 Monate für alle anstregend genug und
b) würde das ja nun mal NULL Sinn machen. Ich racker mir doch jetzt keinen ab um nachher das Geld zurückzuzahlen..
und
C) was soll denn immer der Vergleich mir den Friseuren? Jemand mit langen Haaren geht da einmal hin und die sind wieder kurz. Da gibt es grad mal gar keinen Vergleich zu uns Physios. (oder um im Bild zu bleiben, der wäre an den Haaren herbeigezogen)
Fakt ist.. wenns gut läuft ist ein Plan wieder voll und es gibt ne Warteliste wie vorher. Evtl. wird die länger ausfallen, das mag sein, aber dadurch gibts nicht ein Termin mehr bei mir. (und soweit bin ich und bestimmt viele andere lange noch nicht)
Rofo.. was gibts zum Essen? Ich komm vorbei ;)
In meiner Praxis übrigens nicht machbar, selbst wenn man möchte. Bei 100% Auslastung kann ich nicht 130% leisten (räumliche Grenzen erreicht).
Nachholen können die Branchen, die im normalen Alltag Leerlauf haben. Bei uns ist das jha im Normalfall nicht so.
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Ingo Friedrich schrieb:
Vielleicht meint Tom, dass Mitarbeiter oder auch die/der PI euphorisch Familie und Verpflichtungen links liegen lassen um zusätzliche Arbeitsstunden zu leisten, die nicht abgebummelt sondern ausschließlich bezahlt werden. Das jemand seine Familie abstellt, sorry Tom, dass ist unbezahlbar.
In meiner Praxis übrigens nicht machbar, selbst wenn man möchte. Bei 100% Auslastung kann ich nicht 130% leisten (räumliche Grenzen erreicht).
Nachholen können die Branchen, die im normalen Alltag Leerlauf haben. Bei uns ist das jha im Normalfall nicht so.
mehr als vorher geht bei mir nicht, meinen Plan habe ich zeitlich gesehen hinausgezögert,
also 5 min Pause zwischen den Patienten. damit sich keine Patienten in der Praxis treffen (und es klappt)
auch zum Reinigen benötige ich mehr Zeit.
Dies wird noch Monate so gehen also mehr Zeit weiniger Patienteneinheiten wie soll ich da einen Nachholeffekt
haben?
Und ich bin kurz über 7 Jahre.
Gruß
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PhysioWolf schrieb:
Leider habt Ihr da genau recht
mehr als vorher geht bei mir nicht, meinen Plan habe ich zeitlich gesehen hinausgezögert,
also 5 min Pause zwischen den Patienten. damit sich keine Patienten in der Praxis treffen (und es klappt)
auch zum Reinigen benötige ich mehr Zeit.
Dies wird noch Monate so gehen also mehr Zeit weiniger Patienteneinheiten wie soll ich da einen Nachholeffekt
haben?
Und ich bin kurz über 7 Jahre.
Gruß
"Die Friseure machen gerade alle Überstunden. Damit wird der Umsatz Mai 2020 zum Vorjahresmonat höher ausfallen. Das nennt sich Nachholeffekt."
bei einem Totalausfall von 0 Haarschnitte im Monat April ist bereits 1 Haarschnitt 100% mehr.
das genau ist kein Nachholeffekt! da das Schneiden der Haare einmal ausgefallen ist.
oder meinst Du die Leute gehen jetzt zweimal hintereinander zu Haare schneiden??
oder färben jetzt zweimal die Woche.
Du kannst nach einem ausgefallenem Urlaub zweimal dannach in den Urlaub fahren, das kannst Du nachholen
haber Haare schneiden eben nicht, genauso wie viele andere Jobs Wirte zum Beispiel, dass ausgefallene Osteressen
holt kein Mensch nach oder?
Und Überstunden sind Überstunden, die holen zwar Geldmäßig was nach, aber die Schnitte fehlen.
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PhysioWolf schrieb:
Hi Tom
"Die Friseure machen gerade alle Überstunden. Damit wird der Umsatz Mai 2020 zum Vorjahresmonat höher ausfallen. Das nennt sich Nachholeffekt."
bei einem Totalausfall von 0 Haarschnitte im Monat April ist bereits 1 Haarschnitt 100% mehr.
das genau ist kein Nachholeffekt! da das Schneiden der Haare einmal ausgefallen ist.
oder meinst Du die Leute gehen jetzt zweimal hintereinander zu Haare schneiden??
oder färben jetzt zweimal die Woche.
Du kannst nach einem ausgefallenem Urlaub zweimal dannach in den Urlaub fahren, das kannst Du nachholen
haber Haare schneiden eben nicht, genauso wie viele andere Jobs Wirte zum Beispiel, dass ausgefallene Osteressen
holt kein Mensch nach oder?
Und Überstunden sind Überstunden, die holen zwar Geldmäßig was nach, aber die Schnitte fehlen.
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tom1350 schrieb:
Wir werden sehen, was passiert. Eine Vergütungserhöhung ab 1.7., die den Jahresgewinn rettet wird es nicht geben. Sehr lange Wartelisten haben auch etwas beruhigendes.
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Martin schrieb:
nu isses soweit. hab lange hingeschaut, aber den tom1530 oder so nun auf igno gestellt. bitte gern auch umgekehrt. der zerschießt jede diskussion - vermutlich gerne. der eine oder andere aspekt mag wohl garnicht so dumm sein, aber die substanz fehlt einfach. kommt nicht oft vor, dass ich diesen weg gehe, aber die aktuelle zeit ist ja kein kinderspiel (bin auch über 7 alt...). kleiner tipp: visier hoch und zeigen, wer du wo bist, feigling
darf ich fragen, warum du so destruktiv bei vielen Beiträgen bist?
Ich möchte dir nich zu nahe treten, aber ist es nicht angenehmer für alle, auch für dich, wenn man eher konstruktiv mit dem Ziel der Problemlösung im forum teilnimmt und weniger nur den Blick auf vermutliche oder wahrscheinliche Probleme lenkt.
Mensch, wir sind doch alle derzeit etwas angespannt, aber ich hab die erfahrung gemacht, dass es besser wird, wenn man sich gegenseitig hilft und nicht sich gegenseitig noch mehr Probleme macht.
Ich will niemanden belehren, aber manchmal hilft es, wenn man einen kleinen Stupps in die richtige Richtung bekommt.
Versuch es doch einfach mal.
WÜnsche Dir alles Gute und versteh es bitte nicht als angriff sondern eher als ... naja, anregung.
Levi
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LeviathanPT schrieb:
Hallo Tom,
darf ich fragen, warum du so destruktiv bei vielen Beiträgen bist?
Ich möchte dir nich zu nahe treten, aber ist es nicht angenehmer für alle, auch für dich, wenn man eher konstruktiv mit dem Ziel der Problemlösung im forum teilnimmt und weniger nur den Blick auf vermutliche oder wahrscheinliche Probleme lenkt.
Mensch, wir sind doch alle derzeit etwas angespannt, aber ich hab die erfahrung gemacht, dass es besser wird, wenn man sich gegenseitig hilft und nicht sich gegenseitig noch mehr Probleme macht.
Ich will niemanden belehren, aber manchmal hilft es, wenn man einen kleinen Stupps in die richtige Richtung bekommt.
Versuch es doch einfach mal.
WÜnsche Dir alles Gute und versteh es bitte nicht als angriff sondern eher als ... naja, anregung.
Levi
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tom1350 schrieb:
Es gibt eine Ausgleichszahlung, die nicht erstattet werden muss und sich nicht durch andere Hilfen verringert.
Die Kracher sind vielmehr, dass sich der Gesetzgeber komplett aus der Finanzierung verabschiedet hat und diese lieber den GKV Beitragszahlern überlässt. Für Vergütungserhöhungen ab 1.10. sehe ich schwarz.
Und dass andersherum die Ausgleichszahlungen bei der Bewertung einer Notwendigkeit der Soforthilfe jetzt ausschlaggebend sein können, da der Zeitraum April, Mai und Juni genau benannt sind. Durch weiterlaufende Einnahmen, der Ausgleichszahlung und Kurzarbeit wird der Anspruch auf Soforthilfe bei den meisten Praxen nicht mehr gegeben sein. Diese ist zurück zu zahlen. Wirklich schlau von unserem Finanzminister.
Aber z.B. 30.000€ Ausgleichszahlung ist ja besser als 15.000€ Soforthilfe. Jetzt müssen nur alle hoffen, dass es sehr bald zu einem Nachholeffekt an Therapie kommt, die Verordnungen liegen ja noch ausgesetzt im Karteikasten...
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