Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
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Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
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Wie soll ich am besten Vorgehen ?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hatte jemand schon mal den Fall gehabt das der AN seine Fortbildungskosten nicht zurück bezahlt , trotz schriftlicher Vereinbarung ? Kündigung erfolgte durch AN und die Kosten der letzten 2 Jahre sind zurück zu bezahlen .
Wie soll ich am besten Vorgehen ?
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Schriftlich vereinbart .
Welchen Grund hätte er es nicht zu bezahlen ?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Es geht über die Osteopathie Ausbildung. Vereinbarung war, 2 Jahre rückwirkend .
Schriftlich vereinbart .
Welchen Grund hätte er es nicht zu bezahlen ?
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morpheus-06 schrieb:
Frag einen Anwalt, der dieser den Vertrag formuliert?
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MikeL schrieb:
Ich unterstelle mal, Du bist Physiotherapeut, denn sonst würdest Du dies ja sicher in einem Osteopathie-Forum posten. Wenn Du einem Physio eine Osteopathie-Ausbildung finanziell unterstützt, erfolgt diese Ausbildung höchstwahrscheinlich in der Absicht, irgendwann den Beruf des Osteopathen auszuüben. Also erfolgt diese Ausbildung offensichtlich nicht in Deinem, Interesse, sondern in dem Deines AN (es sei denn, Du gehörst zu den Abrechnungsbetrügern, die z.B. für Osteopathie mehrmals auf einem MT-Rezept unterschreiben lassen, was ich aber nicht vermute). Willigt dieser AN schriftlich in einen Vertrag mit einer Rückzahlungsklausel ein, solltest Du bei Kündigung eigentlich kein Problem haben, das Geld von Deinem AN wieder zurück zu fordern. Dein Anwalt wird Dir hier aber sicher helfen können.
Physiotherapie & Massage, Osteopathie Peter Mayer | Herzlich Willkommen!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Bei solchen Bekundungen muss man sich doch auch nicht wundern, oder?
Physiotherapie & Massage, Osteopathie Peter Mayer | Herzlich Willkommen!
Grüße...Gerry
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tom1350 schrieb:
Warum sollte ein AN eine vom Betrieb gewünschte Fortbildung, die anscheinend über zwei Jahre ging, zurück bezahlen? Ich kenne nur eine Bindung. Darüber haben wir aber schon häufiger hier diskutiert.
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Minza schrieb:
Ich verrechne immer offen stehenden Sachen wie. z.B. Rückzahlung Fobikosten, Überstunden mit letzten Gehalt.
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