ASKLEPIOS Als einer der größten
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
Asklepios Klinik Triberg
Wir sind eine Fachklinik für
Innere Medizin und Onkologie in der
Rehabilitations- sowie
Anschlussheilbehandlungen nach
unseren Therapiekonzep...
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
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für die Interessierten, Pacta sunt servanda...?
Krankenkassen im Rheinland verweigern Erhöhung
Mit kollegialen Grüßen
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Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
für die Interessierten, Pacta sunt servanda...?
Krankenkassen im Rheinland verweigern Erhöhung
Mit kollegialen Grüßen
Und tun es.
Und dass man mit diesem Gebaren junge Leute verschreckt, unseren Beruf zu ergreifen, ist denen auch
egal. Auch wenn später noch eingelenkt werden sollte: Das ist ein ähnliches Zeichen, wie die Absetzungen schon
geprüfter und bezahlter Verordnungen nach 3 oder 4 Jahren. Wäre ich Schulabgänger....mich würde es abschrecken,
Therapeut zu werden.
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tom1350 schrieb:
Ab 1.7. kommen die Bundeshöchstpreise. Mittlerweile glaube ich aber, dass diese das BMG bekanntgeben wird. Genauso wird der Bundesrahmenvertrag wohl erst mit Verspätung durch die Schiedsstelle kommen.
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hermi schrieb:
Sie können alles mit uns machen.
Und tun es.
Und dass man mit diesem Gebaren junge Leute verschreckt, unseren Beruf zu ergreifen, ist denen auch
egal. Auch wenn später noch eingelenkt werden sollte: Das ist ein ähnliches Zeichen, wie die Absetzungen schon
geprüfter und bezahlter Verordnungen nach 3 oder 4 Jahren. Wäre ich Schulabgänger....mich würde es abschrecken,
Therapeut zu werden.
10 Kassen in Deutschland das reicht aus!
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MikeS
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MikeS schrieb:
Wenn es eine vertragliche Regelung ist ... wie kann man sich dann nicht daran halten, ohne sich voll schadenersatzpflichtig zu machen ? Ist diese "vertragliche Regelung" vielleicht so formuliert worden, dass sich ein Schlupfloch bietet ?
MikeS
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saarländer schrieb:
RIESENKOTZSMILEY
10 Kassen in Deutschland das reicht aus!
Wo bzw. wer organisiert öffentlichen Protest???
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302er schrieb:
Kranke Kassen - da haben wir es wieder!
Wo bzw. wer organisiert öffentlichen Protest???
(Zitat aus dem Text) "Die Berufsverbände bestehen daher weiter auf Umsetzung der vertraglichen Regelungen aus dem Vorjahr und haben die Kassen aufgefordert, sich an diese zu halten. Die Kassen können bis Ende Mai ihre Entscheidung zurücknehmen." konkret?
Kann das Ganze nicht eingeklagt werden? Seit wann können Verträge nach einem Jahr plötzlich ohne Grund für nichtig erklärt werden? Was ist mit dem TSVG? Warum heißt das dann "Gesetz" und nicht "Empfehlung "?
Ich vermute, es soll a) auf Zeit gespielt werden und b) die Machtverhältnisse deutlich gemacht werden. Und c) ausprobiert werden, wie weit man gehen kann.
"Auffordern" finde ich persönlich etwas mager und Ende Mai ist ja auch schon da. Welche Maßnahmen der Verband nach diesem "Ultimatum" ergreifen will, wird nicht verraten... :unamused:
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Erst dann wachen auch die Patienten auf und denken an Wechsel zu anderen Krankenkassen nach. Die meisten bekommen ja davon nichts mit.
Und am besten auch nach einer verspäteten Einigung gleich noch 6 Monate weiter boykottieren...
Andere Patienten freuen sich auf schnelle Termine ohne ewige Wartezeit.
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dän schrieb:
Dann müssen mal komplett alle Therapeuten diese Kassen nicht mehr annehmen und Plakate in die Praxis hängen, was für ein Spiel hier gespielt wird.
Erst dann wachen auch die Patienten auf und denken an Wechsel zu anderen Krankenkassen nach. Die meisten bekommen ja davon nichts mit.
Und am besten auch nach einer verspäteten Einigung gleich noch 6 Monate weiter boykottieren...
Andere Patienten freuen sich auf schnelle Termine ohne ewige Wartezeit.
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Tempelritter schrieb:
Das TSVG zieht und das BMG ist informiert, es bleibt spannend. Das BMG kann als finale Aktion den Höchstpreis inkl. den 10,5% aus dem Rheinland bestimmen.
Das TSVG zieht und das BMG ist informiert, es bleibt spannend. Das BMG kann als finale Aktion den Höchstpreis inkl. den 10,5% aus dem Rheinland bestimmen.
So wird es wahrscheinlich kommen. Selbst in dieser sehr einfach zu verhandelnden Angelegenheit muss Vater Staat eingreifen. Das wird nichts mit dem Bundesrahmenvertrag zum 1.7.20.
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tom1350 schrieb:
Tempelritter schrieb am 28.5.19 07:36:
Das TSVG zieht und das BMG ist informiert, es bleibt spannend. Das BMG kann als finale Aktion den Höchstpreis inkl. den 10,5% aus dem Rheinland bestimmen.
So wird es wahrscheinlich kommen. Selbst in dieser sehr einfach zu verhandelnden Angelegenheit muss Vater Staat eingreifen. Das wird nichts mit dem Bundesrahmenvertrag zum 1.7.20.
Diese Abhängigkeit macht den Beruf zunehmend unattraktiver.
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jochen1 schrieb:
Wenn die Kassen jetzt schon so anfangen, wird man sich in Zukunft sicherlich auf weniger Rezepte einstellen können.
Diese Abhängigkeit macht den Beruf zunehmend unattraktiver.
Wenn die Kassen jetzt schon so anfangen, wird man sich in Zukunft sicherlich auf weniger Rezepte einstellen können.
Diese Abhängigkeit macht den Beruf zunehmend unattraktiver.
Du wirst dich auf mehr Gruppentherapie einstellen können. Aber der Deal wurde mit den Verbänden gemacht.
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tom1350 schrieb:
jochen1 schrieb am 28.5.19 08:29:
Wenn die Kassen jetzt schon so anfangen, wird man sich in Zukunft sicherlich auf weniger Rezepte einstellen können.
Diese Abhängigkeit macht den Beruf zunehmend unattraktiver.
Du wirst dich auf mehr Gruppentherapie einstellen können. Aber der Deal wurde mit den Verbänden gemacht.
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Susulo schrieb:
Bin ja (noch?) nicht betroffen, aber was heißt denn
(Zitat aus dem Text) "Die Berufsverbände bestehen daher weiter auf Umsetzung der vertraglichen Regelungen aus dem Vorjahr und haben die Kassen aufgefordert, sich an diese zu halten. Die Kassen können bis Ende Mai ihre Entscheidung zurücknehmen." konkret?
Kann das Ganze nicht eingeklagt werden? Seit wann können Verträge nach einem Jahr plötzlich ohne Grund für nichtig erklärt werden? Was ist mit dem TSVG? Warum heißt das dann "Gesetz" und nicht "Empfehlung "?
Ich vermute, es soll a) auf Zeit gespielt werden und b) die Machtverhältnisse deutlich gemacht werden. Und c) ausprobiert werden, wie weit man gehen kann.
"Auffordern" finde ich persönlich etwas mager und Ende Mai ist ja auch schon da. Welche Maßnahmen der Verband nach diesem "Ultimatum" ergreifen will, wird nicht verraten... :unamused:
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* Die Verunsicherung vor Regressen für die Ärzte ist in den Text geschrieben.
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tom1350 schrieb:
Die neue Heilmittelrichtlinie wird zu einer Reduzierung der Verordnungen führen*. Ich rechne mit mindestens Minus 20%. Dazu mittelfristig die Übungsbehandlung als Gruppentherapie. Hoffentlich steigt der Fachkräftemangel weiter, sonst gibt's Lücken im Plan...
* Die Verunsicherung vor Regressen für die Ärzte ist in den Text geschrieben.
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tom1350 schrieb:
... im besten Fall gleichen die zukünftig zu vergütenden Therapienebentätigkeiten den Verordnungsrückgang aus ( 20% weniger Therapieangebot gegen 20% weniger Verordnungen ). Wir werden sehen.
Tempelritter triffts, sh. 125b Abs. 2 SGB V:
4Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat die nach diesem Absatz festgesetzten Preise bis zum 30. Juni 2019 zu veröffentlichen. 5Erfolgt keine Veröffentlichung der Preise bis zum Ablauf der in Satz 4 genannten Frist, kann das Bundesministerium für Gesundheit die Preise festsetzen; es kann dazu die Übermittlung aller bis zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Preise oder der bereits abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen verlangen. 6Die Preise gelten mindestens bis zum 30. Juni 2020. 7Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.
Mit kollegialen Grüßen
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Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
Tempelritter triffts, sh. 125b Abs. 2 SGB V:
4Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat die nach diesem Absatz festgesetzten Preise bis zum 30. Juni 2019 zu veröffentlichen. 5Erfolgt keine Veröffentlichung der Preise bis zum Ablauf der in Satz 4 genannten Frist, kann das Bundesministerium für Gesundheit die Preise festsetzen; es kann dazu die Übermittlung aller bis zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Preise oder der bereits abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen verlangen. 6Die Preise gelten mindestens bis zum 30. Juni 2020. 7Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.
Mit kollegialen Grüßen
..... kann das Bundesministerium für Gesundheit die Preise festsetzen; ...... kann ....
Wir werden bald wissen, warum das Wort "kann" und nicht "wird" ins Gesetz geschrieben wurde. :angry:
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Xela schrieb:
Udo Eickenberg schrieb am 28.5.19 10:56:
..... kann das Bundesministerium für Gesundheit die Preise festsetzen; ...... kann ....
Wir werden bald wissen, warum das Wort "kann" und nicht "wird" ins Gesetz geschrieben wurde. :angry:
Kaum etwas wird in der Politik so sehr vermieden, wie Verbindlichkeit.
Naja, vielleicht doch: Die "Wahrheit" kommt auch nur ganz ungern bzw. unfreiwillig auf den Tisch...... :yum:
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VAUPE schrieb:
Kann…...ich Dir sagen!
Kaum etwas wird in der Politik so sehr vermieden, wie Verbindlichkeit.
Naja, vielleicht doch: Die "Wahrheit" kommt auch nur ganz ungern bzw. unfreiwillig auf den Tisch...... :yum:
Kann…...ich Dir sagen!
Kaum etwas wird in der Politik so sehr vermieden, .....
Ehrlich Leute übersetzen auch mit "...kann mich mal..." :rage:
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Xela schrieb:
VAUPE schrieb am 28.5.19 12:58:
Kann…...ich Dir sagen!
Kaum etwas wird in der Politik so sehr vermieden, .....
Ehrlich Leute übersetzen auch mit "...kann mich mal..." :rage:
Die neue Heilmittelrichtlinie wird zu einer Reduzierung der Verordnungen führen*.
Wann gibt´s die neue Heilmittelrichtlinie denn, bzw. wann tritt sie in Kraft ?
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hermi schrieb:
tom1350 schrieb am 28.5.19 10:17:
Die neue Heilmittelrichtlinie wird zu einer Reduzierung der Verordnungen führen*.
Wann gibt´s die neue Heilmittelrichtlinie denn, bzw. wann tritt sie in Kraft ?
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kvet schrieb:
Was ist daran so schlimm, wenn in einem Bundesland die Verhandlungen hängen, und in den anderen 15 Bundesländern die 10,5 % Gebührenerhoehung durch ist?
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regiologo schrieb:
Pacta sunt servanda
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Xela schrieb:
Warum die betreffenden Kassen den Konflikt suchen bleibt fraglich. Vielleicht nur mal so, einfach mal schauen - wer den längsten hat. Den längsten Atem. Dabei wäre es viel einfacher, die Richtgröße einzufrieren und den schwarzen Peter den KVen in die Schuhe zu schieben. Oder traut man sich wieder mal nicht an die Ärzte ran, weil Therapeuten einfacher platt zu machen sind? Eigenartig das ist :unamused:
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Es sind 2 Bundesländer, Hamburg und teile von NRW
Na...also nee..um Hamburg geht s net, da wär die Erhöhung erst später....für die Höchst preise also irrelevant....
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ali schrieb:
jochen1 schrieb am 28.5.19 19:18:
Es sind 2 Bundesländer, Hamburg und teile von NRW
Na...also nee..um Hamburg geht s net, da wär die Erhöhung erst später....für die Höchst preise also irrelevant....
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kvet schrieb:
Also kann durch die Verzögerungstaktik eines Krankenkassen Bundeslandes die bundesweite Gebührenerhoehung zum 01.07.2019 gestoppt werden?
Also kann durch die Verzögerungstaktik eines Krankenkassen Bundeslandes die bundesweite Gebührenerhoehung zum 01.07.2019 gestoppt werden?
Nö, aber eventuell noch n kleiner Nachschlag...
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ali schrieb:
kvet schrieb am 28.5.19 19:48:
Also kann durch die Verzögerungstaktik eines Krankenkassen Bundeslandes die bundesweite Gebührenerhoehung zum 01.07.2019 gestoppt werden?
Nö, aber eventuell noch n kleiner Nachschlag...
Also kann durch die Verzögerungstaktik eines Krankenkassen Bundeslandes die bundesweite Gebührenerhoehung zum 01.07.2019 gestoppt werden?
nein.. aber dieses Bundesland hätte damit höher kommen können als Ba Wü mit den 21.11 Euro für KG und hätte dann damit als Höchstpreis für alle hergehalten. Und wieder viele Konjunktive... Wobei ich ja gar nicht mal so unberechtigt hoffe das hier das Gericht entscheidet und die Sache noch höher setzt. Dann hätten die 2 tollen Kassen die ich so mag , alle anderen in Deutschland richtig eingerissen. Macht sich bestimmt gut. :)
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Horatio72 schrieb:
kvet schrieb am 28.5.19 19:48:
Also kann durch die Verzögerungstaktik eines Krankenkassen Bundeslandes die bundesweite Gebührenerhoehung zum 01.07.2019 gestoppt werden?
nein.. aber dieses Bundesland hätte damit höher kommen können als Ba Wü mit den 21.11 Euro für KG und hätte dann damit als Höchstpreis für alle hergehalten. Und wieder viele Konjunktive... Wobei ich ja gar nicht mal so unberechtigt hoffe das hier das Gericht entscheidet und die Sache noch höher setzt. Dann hätten die 2 tollen Kassen die ich so mag , alle anderen in Deutschland richtig eingerissen. Macht sich bestimmt gut. :)
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kvet schrieb:
Was mich am meisten stört, ist die Naivität der Verbände. Wenn eine Erhöhung der Gebühren nicht in trockenen Tüchern ist, dann posaune ich das nicht in der Öffentlichkeit.
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jochen1 schrieb:
Es sind 2 Bundesländer, Hamburg und teile von NRW
bei allem Verbändebashing hier haben sie doch alles richtig gemacht. Ich gehe davon aus, dass sie im vergangenen Jahr (in vorausgehender Annahme dessen was in diesem Jahr vom BMG zu erwarten war) einen Abschluss vereinbart haben, der der diesjährigen gebührenmäßigen Zeitenwende das i-Tüpfelchen aufsetzt.
Dass ein Kostenträger-(Verbund) gegen alle Regeln zuwider läuft, kann kein Mensch erahnen.
Bin jetzt schon gespannt, ob es bei einem einnordenden Telefonat irgendeines Staatssekretärs mit diesem Kostenträgerclan bleibt oder ob der es auf einen offiziellen Ministerialerlass, ein bestehendes Gesetz umzusetzen ankommen lässt, ist dann ja wohl der Supergau...
Mit kollegialen Grüßen
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therapeutin schrieb:
wie ist das eigentlich mit den aktuellen Preisen,wenn wir unterschiedliche Vorgehensweisen bei den kassen haben ersatzkassen beginn ab Austellungsdatum und die primär beginn erste behandlung im Juli...wird da noch eine gemeinsame Vorgehensweise verhandelt?
Bin auf die Entscheidungen zum Bundesrahmenvertrag im nächsten Jahr durch die Schiedsstelle gespannt. Eine Einigung vorher wird es sicherlich nicht geben.
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tom1350 schrieb:
Wenn der Gesetzgeber dies nicht schon geahnt hätte, wäre der besagte Passus wohl auch nicht im TSVG gelandet.
Bin auf die Entscheidungen zum Bundesrahmenvertrag im nächsten Jahr durch die Schiedsstelle gespannt. Eine Einigung vorher wird es sicherlich nicht geben.
ein bischen JAmmern und wehklagen, ein wenig aufregen ... schwamm drüber!
Als ob hier jemand ernsthaft Patienten dieser Kassen nicht mehr behandelt!
Das ist aufgeblähtes Gelaber, mehr nicht ... früher nannte man solche "Wichtigtuer" ....
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vdv schrieb:
Wir werden auch das schlucken müssen!
ein bischen JAmmern und wehklagen, ein wenig aufregen ... schwamm drüber!
Als ob hier jemand ernsthaft Patienten dieser Kassen nicht mehr behandelt!
Das ist aufgeblähtes Gelaber, mehr nicht ... früher nannte man solche "Wichtigtuer" ....
Bin auf die Entscheidungen zum Bundesrahmenvertrag im nächsten Jahr durch die Schiedsstelle gespannt. Eine Einigung vorher wird es sicherlich nicht geben.
Warum unkst Du eigentlich “immer“ den worst case.....ich wette dagegen: RV ohne Schiedsstelle....
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ali schrieb:
tom1350 schrieb am 29.5.19 11:29:
Bin auf die Entscheidungen zum Bundesrahmenvertrag im nächsten Jahr durch die Schiedsstelle gespannt. Eine Einigung vorher wird es sicherlich nicht geben.
Warum unkst Du eigentlich “immer“ den worst case.....ich wette dagegen: RV ohne Schiedsstelle....
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Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
bei allem Verbändebashing hier haben sie doch alles richtig gemacht. Ich gehe davon aus, dass sie im vergangenen Jahr (in vorausgehender Annahme dessen was in diesem Jahr vom BMG zu erwarten war) einen Abschluss vereinbart haben, der der diesjährigen gebührenmäßigen Zeitenwende das i-Tüpfelchen aufsetzt.
Dass ein Kostenträger-(Verbund) gegen alle Regeln zuwider läuft, kann kein Mensch erahnen.
Bin jetzt schon gespannt, ob es bei einem einnordenden Telefonat irgendeines Staatssekretärs mit diesem Kostenträgerclan bleibt oder ob der es auf einen offiziellen Ministerialerlass, ein bestehendes Gesetz umzusetzen ankommen lässt, ist dann ja wohl der Supergau...
Mit kollegialen Grüßen
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Z.B. 4x alter Preis bis 01.07. danach neue Preise?
Danke für genaue Antwort.
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HeinzJ schrieb:
Werden die Preise ab 01.07. gesplittet oder nicht?
Z.B. 4x alter Preis bis 01.07. danach neue Preise?
Danke für genaue Antwort.
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vdv schrieb:
und, gibt es was neues?
Sprich mit der nächstmächtigsten Institution über ihnen?
Welche Rechtfertigung gibt es dann eigentlich noch für die Existenz von Verbänden. Die ja vom Machtgefälle her dann doch unter den Kassen stehen.
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karl rehfuss schrieb:
Die Kassen sind also in Teilen willens, sich mit dem Gesetzgeber anzulegen?
Sprich mit der nächstmächtigsten Institution über ihnen?
Welche Rechtfertigung gibt es dann eigentlich noch für die Existenz von Verbänden. Die ja vom Machtgefälle her dann doch unter den Kassen stehen.
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