Mein Team und ich suchen zum
nächstmöglichen Termin DICH !
Die Arbeit bei uns ist extrem
abwechslungsreich, da wir eine
kleine Praxis mit familiärer
Atmosphäre und entsprechend
ruhigem Ablauf haben - aber auch
eine moderne große zweite Praxis
mit Selbstzahlerbereich und MTT-
Bereich vorweisen können. Dort
treffen sich auch wöchentlich alle
Therapeuten und Rezeptionskräfte
zur internen Besprechung und
Fortbildung.
Wir bieten
- ein wirklich tolles Team
- überdurchschnittliches Ge...
nächstmöglichen Termin DICH !
Die Arbeit bei uns ist extrem
abwechslungsreich, da wir eine
kleine Praxis mit familiärer
Atmosphäre und entsprechend
ruhigem Ablauf haben - aber auch
eine moderne große zweite Praxis
mit Selbstzahlerbereich und MTT-
Bereich vorweisen können. Dort
treffen sich auch wöchentlich alle
Therapeuten und Rezeptionskräfte
zur internen Besprechung und
Fortbildung.
Wir bieten
- ein wirklich tolles Team
- überdurchschnittliches Ge...
Die Frage komnt zustande da eine Zusatzversicherung immer eine Kopie des Rezeptes haben will damit der Patient die Rezept Gebühr erstattet haben will. Der Arzt glaubt uns nicht das wir schon ein Rezept mit einer Erst Verordnung von einem Arzt bekommen haben. Er weigert daher das Rezept in eine Folge Verordnung um zu schreiben. Haben den Pat jetzt zum Arzt geschickt.
Ich denke das wir das Rezept nicht kopieren duerfen !
Wer hat da Erfahrungen ? Bitte nur seriöse Antworten . Danke.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Darf ich ein Rezept was mir ein Patient mit einem damit gegebenen Behandlungsaugtrag gegeben hat kopieren und dann einer Versicherung oder einem anderem nicht behandelden anderen Arzt zur Verfügung stellen ?
Die Frage komnt zustande da eine Zusatzversicherung immer eine Kopie des Rezeptes haben will damit der Patient die Rezept Gebühr erstattet haben will. Der Arzt glaubt uns nicht das wir schon ein Rezept mit einer Erst Verordnung von einem Arzt bekommen haben. Er weigert daher das Rezept in eine Folge Verordnung um zu schreiben. Haben den Pat jetzt zum Arzt geschickt.
Ich denke das wir das Rezept nicht kopieren duerfen !
Wer hat da Erfahrungen ? Bitte nur seriöse Antworten . Danke.
Wenn der Arzt sich weigert zu ändern, dann einfach als FVO behandeln und Vermerk für die Kasse auf das Rezept. Fertig.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
idefix- schrieb:
Was soll es bringen wenn ich es auf FVO ändere, ist nicht zulässig und wird auch nicht erstattet, wenn der Arzt es nicht ändert, dann ist es eben so und es wird nicht weiterbehandelt
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Wonderwoman schrieb:
Der Patient muss kopieren. Du darfst wegen Datenschutz nichts weitergeben, wenn es nicht wegen Abrechnung ist.
Wenn der Arzt sich weigert zu ändern, dann einfach als FVO behandeln und Vermerk für die Kasse auf das Rezept. Fertig.
VG Udo
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Udo schrieb:
.. wenn du du als Service deinem Patienten eine Kopie der Verordnung machst, was Apotheken bei Privatpatienten immer anbieten, ist es die Entscheidung des Patienten ob er diese weitergibt. Da bist du aus dem Datenschutz raus.
VG Udo
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
morpheus-06 schrieb:
du kannst dem Patient eine Kopie machen und mitgeben wenn er das wünscht (Service oder Cash) und du kannst eine Kopie für deine Doku machen. Rausgeben an Dritte ist ein NoGo!
Mein Profilbild bearbeiten