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zum ändern für den Arzt. Dies tat ich, und sendete sie in der Dez. Abrechnung wieder zurück.
Nun kam die fertige Abrechnung mit Begleitschreiben zurück, und siehe da, sie wurden von der AOK komplett abgesetzt. Denn sie akzeptieren
keine Änderungen mehr sondern nur neu ausgestellte Rezepte. Toll oder?
Hat für mich jemand einen Pfad zum weiteren vorgehen
Für eine Hilfe wäre ich sehr dankbar
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ein Thema was mich vor den Kopf gestoßen hat. Im Nov.15 hat meine Abrechnungszentrale mir 3 gescannte Rezepte zurück geschickt
zum ändern für den Arzt. Dies tat ich, und sendete sie in der Dez. Abrechnung wieder zurück.
Nun kam die fertige Abrechnung mit Begleitschreiben zurück, und siehe da, sie wurden von der AOK komplett abgesetzt. Denn sie akzeptieren
keine Änderungen mehr sondern nur neu ausgestellte Rezepte. Toll oder?
Hat für mich jemand einen Pfad zum weiteren vorgehen
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was wurde geändert ? Auf original oder scan`? Wenn letzteres, warum hast Du nur scan zurückgekriegt ?
Gibts ne konkrete Vereinbarung der AOK mit Verband, was wie zu heilen ist ?
Grundsätzlich können Rezepte natürlich vor Abrechung geändert oder korregiert werden. Die grundsätzliche Aussage der AOK ist also falsch.
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morpheus-06 schrieb:
Grundsätzlich muss nach den HMR die Vo vor Brhandlungsbeginn vollständig unf korrekt ausgefüllt sein, das bis zur Abrechnung ist Kulanz der Kassen. Alles andere steht im AOK RV. Gründe der Absetzung? Warum hat der Dienstleister nur Scans zurück geschickt? In Zwiefel direkt mit dem Sachbearbeiter der AOK reden, es kann einiges geheilt werden. Welches CC war es?
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Wonderwoman schrieb:
Rezepte können tlw auch nach Abrechnung und Absetzung noch geändert werden. Nur nicht von den Kassen vereiern lassen.
Ich würde bei der AOK Einspruch einlegen und klagen
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idefix- schrieb:
Die eingehenden Rezepte werden bei der Kasse eingescannt und dann oft vernichtet. Wenn dann ein Fehler erkannt wird , bekommt man oft nur die Einscannungen wieder, aber nicht das Original. Selber schon oft passiert. Wir telefonieren dann immer mit der betroffenen Kasse und fragen explizit wie wir vorgehen sollen, den Namen des Sachbearbeiters notieren wir. Dann lassen wir die Änderungen durchführen und bekommen unser Geld.
Ich würde bei der AOK Einspruch einlegen und klagen
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ali schrieb:
?????
was wurde geändert ? Auf original oder scan`? Wenn letzteres, warum hast Du nur scan zurückgekriegt ?
Gibts ne konkrete Vereinbarung der AOK mit Verband, was wie zu heilen ist ?
Grundsätzlich können Rezepte natürlich vor Abrechung geändert oder korregiert werden. Die grundsätzliche Aussage der AOK ist also falsch.
Ich würde a) bei der AOK Widerspruch einlegen
b) grundsätzlich beim "Abrechnungszentrum" klären, warum du zum ändern nur scans brkommst.
Welches CC in Ba-Wü würde mich, wie morpheus, auch interessieren.
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Susulo schrieb:
Schließe mich dem Unverständnis von ali und morpheus an. Wieso bekommst du von der Abrechnungsstelle nur scans und keine Originale zurück? Was heißt Abrechnungszentrale? Sowas wie optica, azh, optodata usw.? Oder Abrechnungszentrum der KK ?
Ich würde a) bei der AOK Widerspruch einlegen
b) grundsätzlich beim "Abrechnungszentrum" klären, warum du zum ändern nur scans brkommst.
Welches CC in Ba-Wü würde mich, wie morpheus, auch interessieren.
mich würde auch interessieren, WELCHE AOK das war.
Ich habe da sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht.
Die AOK BW hat vor Jahren eine Liste mit "nicht-heilbaren Fehlern auf Verordnungen" herausgegeben, bezogen auf Rezepte, die du also eingereicht hast, obwohl sie nicht korrekt waren.
Rechtlich halte ich das Vorgehen für äußerst fragwürdig, aber die Rennerei hast du halt trotzdem, weshalb wir eben sehr gewissenhaft prüfen,
ABER: Wenn du ein Abrechnungszentrum hast, dann müssten die das aus meiner Sicht
a) merken
b) dir so schicken,dass die Korrektur kassentauglich VOR Einreichung der Rez. bei der Kasse durchgeführt wird.
Dafür zahlst du ja schließlich eine Menge Geld.
Ansonsten kannst du genauso gut selbst abrechnen, so viel höher ist der Aufwand dann auch nicht, wenn dein Abrechnungszentrum so vorgeht.
Versteht das bitte nicht als Kritik, aber mit dem Abrechnungszentrum würde ich mal ein klares Telefonat führen. So geht das ja gar nicht.
LG und viel Erfolg!
Asima
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asima schrieb:
Hallo AT,
mich würde auch interessieren, WELCHE AOK das war.
Ich habe da sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht.
Die AOK BW hat vor Jahren eine Liste mit "nicht-heilbaren Fehlern auf Verordnungen" herausgegeben, bezogen auf Rezepte, die du also eingereicht hast, obwohl sie nicht korrekt waren.
Rechtlich halte ich das Vorgehen für äußerst fragwürdig, aber die Rennerei hast du halt trotzdem, weshalb wir eben sehr gewissenhaft prüfen,
ABER: Wenn du ein Abrechnungszentrum hast, dann müssten die das aus meiner Sicht
a) merken
b) dir so schicken,dass die Korrektur kassentauglich VOR Einreichung der Rez. bei der Kasse durchgeführt wird.
Dafür zahlst du ja schließlich eine Menge Geld.
Ansonsten kannst du genauso gut selbst abrechnen, so viel höher ist der Aufwand dann auch nicht, wenn dein Abrechnungszentrum so vorgeht.
Versteht das bitte nicht als Kritik, aber mit dem Abrechnungszentrum würde ich mal ein klares Telefonat führen. So geht das ja gar nicht.
LG und viel Erfolg!
Asima
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