Wir suchen Verstärkung für unser
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Die seit Jahren im Kölner Süden
etablierte, inhabergeführte
„Praxis für Physiotherapie Ewa
Schreier“ sucht ab sofort
Teamverstärkung (m/w/d) in Voll-
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schätzen unsere Empathie, unser
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Behandlungserfolge und unser...
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Ich will meine Praxis altersbedingt verkaufen. Ich habe einen guten Käufer und über den Preis sind wir uns einig geworden. Bis zum 30.09 rechne ich mit meiner IK ab und ab dem 01.10 übernimmt der neue Physio mit seiner IK die Praxis. Nun bin ich im Vertrag über einen Passus gestolpert, der da sagt, das alle Rezepte die nach dem 01.10 abgerechnet werden dem neuen Physio abrechnungstechnisch auf sein Konto gutgeschrieben wird. Ich bin aber der Meinung, das man die Rezepte abgrenzen muss, alle Behandlungen mit meiner IK bis 30.09 gehen auf mein Konto und alle Behandlungen mit der neuen IK gehen auf sein Konto. Also 6.er Rezept 3 Behandlungen meine IK und 3 Behandlungen neue IK.
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Jörg Ruröde schrieb:
Ich brauche eine fachliche Antwort oder eine Stelle, Adresse die auf meine Frage eine rechtliche Antwort bietet.
Ich will meine Praxis altersbedingt verkaufen. Ich habe einen guten Käufer und über den Preis sind wir uns einig geworden. Bis zum 30.09 rechne ich mit meiner IK ab und ab dem 01.10 übernimmt der neue Physio mit seiner IK die Praxis. Nun bin ich im Vertrag über einen Passus gestolpert, der da sagt, das alle Rezepte die nach dem 01.10 abgerechnet werden dem neuen Physio abrechnungstechnisch auf sein Konto gutgeschrieben wird. Ich bin aber der Meinung, das man die Rezepte abgrenzen muss, alle Behandlungen mit meiner IK bis 30.09 gehen auf mein Konto und alle Behandlungen mit der neuen IK gehen auf sein Konto. Also 6.er Rezept 3 Behandlungen meine IK und 3 Behandlungen neue IK.
https://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/rezept-abrechnung-bei-praxisuebernehme/16/112124/112124#msg-112124
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Xela schrieb:
Vielleicht ist hier was dabei...
https://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/rezept-abrechnung-bei-praxisuebernehme/16/112124/112124#msg-112124
Da du und der neue Inhaber bisher ja gut miteinander konnte würde ich empfehlen, einfach drüber zu reden. Unter Umständen meint ihr beide das gleiche und der Vertrag wurde unglücklich formuliert.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Deine Version klingt vernünftig und fair. Allerdings würde ich das Splitten mit den Kassen absprechen. Ich habe das schon einmal genau so gemacht - ohne Probleme.
Da du und der neue Inhaber bisher ja gut miteinander konnte würde ich empfehlen, einfach drüber zu reden. Unter Umständen meint ihr beide das gleiche und der Vertrag wurde unglücklich formuliert.
MfG :)
Am besten die Behandlungserien zum Ende 30.09.18 abbrechen und über dein IK abrechnen und der Patient startet zum 01.10.18 mit einer neuen Verordnung bei deinem Nachfolger - oder in einer anderen Praxis neu.
Ich habe mir bei einer Praxisübernahme 2014 eine Abtretungserklärung von der Vorbesitzerin geben lassen um die Verordnungen als Ganzes übernehmen und über mein neues IK abrechnen zu können. Es gab vereinzelt mit eingen GKV-Kassen Diskussionen, aber im Endeffekt haben Sie die Abtretungserklärung anerkennen müssen und haben alles an mich ausgezahlt. Wenn der Kaufpreis stimmt, ist die Summe der Therapieeinheiten, die dem neuen PI mitverkauft werden, schon mit einberechnet und benötigt keiner weiteren Diskussion. Ist weniger Stress für den alten PI.
LG ergonosis
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GKV-Verordnungen können nur über ein IK abgerechnet werden. Eine Splittung auf 2 IK ist nicht möglich.
Wenn der Kaufpreis stimmt, ist die Summe der Therapieeinheiten, die dem neuen PI mitverkauft werden, schon mit einberechnet und benötigt keiner weiteren Diskussion.
LG ergonosis
Das mag je Bundesland anders sein. Ich hab mit zwei verschiedenen IK's abgerechnet.
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Xela schrieb:
ergonosis schrieb am 1.8.18 21:42:
GKV-Verordnungen können nur über ein IK abgerechnet werden. Eine Splittung auf 2 IK ist nicht möglich.
Wenn der Kaufpreis stimmt, ist die Summe der Therapieeinheiten, die dem neuen PI mitverkauft werden, schon mit einberechnet und benötigt keiner weiteren Diskussion.
LG ergonosis
Das mag je Bundesland anders sein. Ich hab mit zwei verschiedenen IK's abgerechnet.
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ergonosis schrieb:
GKV-Verordnungen können nur über ein IK abgerechnet werden. Eine Splittung auf 2 IK ist nicht möglich. Es müßten dann für eine Verordnung zwei Rechnungen erstellt werden. Da evtl. auch die Zuzahlung gesplittet werden muß, gibt es im Endeffekt 4 verschiedene Rechnungen für eine Verordnung. Das wurde von den großen GKV abgelehnt.
Am besten die Behandlungserien zum Ende 30.09.18 abbrechen und über dein IK abrechnen und der Patient startet zum 01.10.18 mit einer neuen Verordnung bei deinem Nachfolger - oder in einer anderen Praxis neu.
Ich habe mir bei einer Praxisübernahme 2014 eine Abtretungserklärung von der Vorbesitzerin geben lassen um die Verordnungen als Ganzes übernehmen und über mein neues IK abrechnen zu können. Es gab vereinzelt mit eingen GKV-Kassen Diskussionen, aber im Endeffekt haben Sie die Abtretungserklärung anerkennen müssen und haben alles an mich ausgezahlt. Wenn der Kaufpreis stimmt, ist die Summe der Therapieeinheiten, die dem neuen PI mitverkauft werden, schon mit einberechnet und benötigt keiner weiteren Diskussion. Ist weniger Stress für den alten PI.
LG ergonosis
Ich hab es damals so gehandhabt, daß die 1. Praxis alle Zuzahlungen kassiert hat und der 2. Praxis eine Rechnung über die Zuzahlungen der entsprechenden Anzahl an Behandlungen gestellt hat.
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die neue schrieb:
Dein Vorschlag geht (zumindest in NRW) auch von der Kassenseite aus. Aufpassen müsst Ihr jedoch bei der Zuzahlung!
Ich hab es damals so gehandhabt, daß die 1. Praxis alle Zuzahlungen kassiert hat und der 2. Praxis eine Rechnung über die Zuzahlungen der entsprechenden Anzahl an Behandlungen gestellt hat.
Wenn du Kopfschmerzen dabei hast, mach es dir einfach. Rechne jedes Rezept ab. ob es eine oder 5 oder volle Behandlungen drauf sind. Die Patienten bekommen eine Kopie, legen die beim Arzt vor und erhalten ein neues über die Restlichen Behandlungen.
Guter Käufer und so ein PAssus, decken sich in meien Augen nicht
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Andreas Bock schrieb:
Ich habe mich aus einer GBR gelöst und eine neue gegründet und Rezepte teilweise weiterbehandelt. ES muss sehr genau erfasst werden, welche Behandlung welches Ik.
Wenn du Kopfschmerzen dabei hast, mach es dir einfach. Rechne jedes Rezept ab. ob es eine oder 5 oder volle Behandlungen drauf sind. Die Patienten bekommen eine Kopie, legen die beim Arzt vor und erhalten ein neues über die Restlichen Behandlungen.
Guter Käufer und so ein PAssus, decken sich in meien Augen nicht
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