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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Rezept Abrechnung bei Praxisübernehme

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Neues Thema
Rezept Abrechnung bei Praxisübernehme
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AFD
08.05.2016 17:13
Ich werde im Oktober diesen Jahres eine laufende Praxis übernehmen.
Hierzu habe ich eine Frage und zwar ist es auch möglich das ich dann bei meiner ersten Abrechnung (Ende Oktober), auch direkt das ganze Rezept von der Praxis abrechne, wenn es z.B. im August oder September begonnen wurde, also noch beim alten PI.

Der jetzige Inhaber wäre dafür auch offen, da die Trennung mit dem Rezept sonst bei der Übergabe sehr aufwendig ist, so wäre es ja deutlich leichter.
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Ich werde im Oktober diesen Jahres eine laufende Praxis übernehmen. Hierzu habe ich eine Frage und zwar ist es auch möglich das ich dann bei meiner ersten Abrechnung (Ende Oktober), auch direkt das ganze Rezept von der Praxis abrechne, wenn es z.B. im August oder September begonnen wurde, also noch beim alten PI. Der jetzige Inhaber wäre dafür auch offen, da die Trennung mit dem Rezept sonst bei der Übergabe sehr aufwendig ist, so wäre es ja deutlich leichter.
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AFD schrieb:

Ich werde im Oktober diesen Jahres eine laufende Praxis übernehmen.
Hierzu habe ich eine Frage und zwar ist es auch möglich das ich dann bei meiner ersten Abrechnung (Ende Oktober), auch direkt das ganze Rezept von der Praxis abrechne, wenn es z.B. im August oder September begonnen wurde, also noch beim alten PI.

Der jetzige Inhaber wäre dafür auch offen, da die Trennung mit dem Rezept sonst bei der Übergabe sehr aufwendig ist, so wäre es ja deutlich leichter.

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morpheus-06
08.05.2016 18:06
Beste Lösung Abbruch aller Rezepte und zum Stichtag neu beginnen.
Andere Lösung Rezpte splitten, bis zum Stichtag altes IK, ab Stichtag neues IK.
Rezepte sprich Behandlungen vor deiner erteilten Zulassung kannst eigentlich nicht unter deinem IK abrechnen.
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Beste Lösung Abbruch aller Rezepte und zum Stichtag neu beginnen. Andere Lösung Rezpte splitten, bis zum Stichtag altes IK, ab Stichtag neues IK. Rezepte sprich Behandlungen vor deiner erteilten Zulassung kannst eigentlich nicht unter deinem IK abrechnen.
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Master of D...
08.05.2016 18:30
Befristete Partnerschaft?

Hat ein Freund von mir damals bei seiner Übernahme so geregelt. ..
Von x.y bis y.z. als 2 Pi per Vertrag .
Dann scheidet einer aus, ggf. noch als Berater tätig um "Überschusszahlungen" auszugleichen.
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Befristete Partnerschaft? Hat ein Freund von mir damals bei seiner Übernahme so geregelt. .. Von x.y bis y.z. als 2 Pi per Vertrag . Dann scheidet einer aus, ggf. noch als Berater tätig um "Überschusszahlungen" auszugleichen.
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Master of D... schrieb:

Befristete Partnerschaft?

Hat ein Freund von mir damals bei seiner Übernahme so geregelt. ..
Von x.y bis y.z. als 2 Pi per Vertrag .
Dann scheidet einer aus, ggf. noch als Berater tätig um "Überschusszahlungen" auszugleichen.

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dän
08.05.2016 23:11
Morpheus hat es sehr richtig beschrieben. Alle Laufenden Rezepte zum Stichtag kopieren, abbrechen mit Vermerk über IK-Wechsel, Originale abrechnen über alte IK und der Praxisübernehmer lässt die Patienten bis Rezeptende auf der Kopie mit neuer IK unterschreiben bis das Rezept abgearbeitet ist. So wird es laut Abrechnungsstelle, Verband und Softwarefirma gehandhabt.
Ist je nach Praxisgröße mehr oder weniger aufwendig, bietet aber wohl die beste/fairste/sicherste Lösung, besonders wenn die Übergabe zwischen zwei Fremden stattfindet. So kann es im Nachhinein keinen Ärger zwischen Übergeber und Übernehmer geben.
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Morpheus hat es sehr richtig beschrieben. Alle Laufenden Rezepte zum Stichtag kopieren, abbrechen mit Vermerk über IK-Wechsel, Originale abrechnen über alte IK und der Praxisübernehmer lässt die Patienten bis Rezeptende auf der Kopie mit neuer IK unterschreiben bis das Rezept abgearbeitet ist. So wird es laut Abrechnungsstelle, Verband und Softwarefirma gehandhabt. Ist je nach Praxisgröße mehr oder weniger aufwendig, bietet aber wohl die beste/fairste/sicherste Lösung, besonders wenn die Übergabe zwischen zwei Fremden stattfindet. So kann es im Nachhinein keinen Ärger zwischen Übergeber und Übernehmer geben.
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dän schrieb:

Morpheus hat es sehr richtig beschrieben. Alle Laufenden Rezepte zum Stichtag kopieren, abbrechen mit Vermerk über IK-Wechsel, Originale abrechnen über alte IK und der Praxisübernehmer lässt die Patienten bis Rezeptende auf der Kopie mit neuer IK unterschreiben bis das Rezept abgearbeitet ist. So wird es laut Abrechnungsstelle, Verband und Softwarefirma gehandhabt.
Ist je nach Praxisgröße mehr oder weniger aufwendig, bietet aber wohl die beste/fairste/sicherste Lösung, besonders wenn die Übergabe zwischen zwei Fremden stattfindet. So kann es im Nachhinein keinen Ärger zwischen Übergeber und Übernehmer geben.

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Tempelritter
09.05.2016 07:57
Man sollte die Kassen fragen welchen Weg sie akzeptieren, oft ist es so wie Morpheus es schreibt, Abbruch und Neubeginn.
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Man sollte die Kassen fragen welchen Weg sie akzeptieren, oft ist es so wie Morpheus es schreibt, Abbruch und Neubeginn.
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Tempelritter schrieb:

Man sollte die Kassen fragen welchen Weg sie akzeptieren, oft ist es so wie Morpheus es schreibt, Abbruch und Neubeginn.

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mia 554
09.05.2016 10:38
Der alte PI rechnet die Originale bis zum Tag X ab, neuer PI rechnet ab Tag Y auf Rezeptkopie ab.

Vermerk auf die Rezeptkopie: Praxisübernahme ab ......

Bei mir so ohne eine einzige Absetzung gelaufen.
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Der alte PI rechnet die Originale bis zum Tag X ab, neuer PI rechnet ab Tag Y auf Rezeptkopie ab. Vermerk auf die Rezeptkopie: Praxisübernahme ab ...... Bei mir so ohne eine einzige Absetzung gelaufen.
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mia 554 schrieb:

Der alte PI rechnet die Originale bis zum Tag X ab, neuer PI rechnet ab Tag Y auf Rezeptkopie ab.

Vermerk auf die Rezeptkopie: Praxisübernahme ab ......

Bei mir so ohne eine einzige Absetzung gelaufen.

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stefan 302
30.12.2017 12:56
morpheus-06 schrieb am 8.5.16 18:06:
Beste Lösung Abbruch aller Rezepte und zum Stichtag neu beginnen.
Andere Lösung Rezpte splitten, bis zum Stichtag altes IK, ab Stichtag neues IK.
Rezepte sprich Behandlungen vor deiner erteilten Zulassung kannst eigentlich nicht unter deinem IK abrechnen.




"Beste Lösung" von morpheus würde ich auch empfehlen, da auch das FA ein Wörtchen mitspricht.
Daher auch deinen Stbr fragen :blush:
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[zitat]morpheus-06 schrieb am 8.5.16 18:06: Beste Lösung Abbruch aller Rezepte und zum Stichtag neu beginnen. Andere Lösung Rezpte splitten, bis zum Stichtag altes IK, ab Stichtag neues IK. Rezepte sprich Behandlungen vor deiner erteilten Zulassung kannst eigentlich nicht unter deinem IK abrechnen. [/zitat] "Beste Lösung" von morpheus würde ich auch empfehlen, da auch das FA ein Wörtchen mitspricht. Daher auch deinen Stbr fragen :blush:
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stefan 302 schrieb:

morpheus-06 schrieb am 8.5.16 18:06:
Beste Lösung Abbruch aller Rezepte und zum Stichtag neu beginnen.
Andere Lösung Rezpte splitten, bis zum Stichtag altes IK, ab Stichtag neues IK.
Rezepte sprich Behandlungen vor deiner erteilten Zulassung kannst eigentlich nicht unter deinem IK abrechnen.




"Beste Lösung" von morpheus würde ich auch empfehlen, da auch das FA ein Wörtchen mitspricht.
Daher auch deinen Stbr fragen :blush:

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morpheus-06 schrieb:

Beste Lösung Abbruch aller Rezepte und zum Stichtag neu beginnen.
Andere Lösung Rezpte splitten, bis zum Stichtag altes IK, ab Stichtag neues IK.
Rezepte sprich Behandlungen vor deiner erteilten Zulassung kannst eigentlich nicht unter deinem IK abrechnen.

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PI1
10.05.2016 21:14
Alter Pi rechnet die Orginal VO ab, der Neue auf einer Kopie mit Vermerk Inhaberwechsel. So haben wir es gemacht. War eigentlich nicht so aufwändig.
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Alter Pi rechnet die Orginal VO ab, der Neue auf einer Kopie mit Vermerk Inhaberwechsel. So haben wir es gemacht. War eigentlich nicht so aufwändig.
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Swetlana Engel
30.12.2017 06:02
Wie haben Sie es mit Rezept Gebühr berechnet?
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Wie haben Sie es mit Rezept Gebühr berechnet?
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Swetlana Engel schrieb:

Wie haben Sie es mit Rezept Gebühr berechnet?

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ali
30.12.2017 08:36
ggf. auf/bei der Kopie vermerken, dass die (in welcher Höhe) bezahlt wurde und beim 2. Abrechnen deshalb nicht mehr abgezgen.werden.darf. Oder.eben.analog....
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ggf. auf/bei der Kopie vermerken, dass die (in welcher Höhe) bezahlt wurde und beim 2. Abrechnen deshalb nicht mehr abgezgen.werden.darf. Oder.eben.analog....
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ali schrieb:

ggf. auf/bei der Kopie vermerken, dass die (in welcher Höhe) bezahlt wurde und beim 2. Abrechnen deshalb nicht mehr abgezgen.werden.darf. Oder.eben.analog....

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Swetlana Engel
30.12.2017 10:16
Aber der frühere Inhaber hat z.b. Nur 2 mal behandelt aber schon am Anfang an für komplettes Rezept kassiert. Wie sieht es bei Praxis Übergabe aus
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Aber der frühere Inhaber hat z.b. Nur 2 mal behandelt aber schon am Anfang an für komplettes Rezept kassiert. Wie sieht es bei Praxis Übergabe aus
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Swetlana Engel schrieb:

Aber der frühere Inhaber hat z.b. Nur 2 mal behandelt aber schon am Anfang an für komplettes Rezept kassiert. Wie sieht es bei Praxis Übergabe aus

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Xela
30.12.2017 12:44
Swetlana Engel schrieb am Wie sieht es bei Praxis Übergabe aus


Die Teilung der Zuzahlung ist unnötiger Aufwand. Besser klärt man das im Kaufvertrag. Was zum Stichtag eingenommen wurde bleibt beim Verkäufer. Was noch offen ist, geht an der Käufer. Sollte man befürchten, zu viel Geld zu verlieren, macht man im Kaufvertrag eine extra Summe dafür pauschal aus. Mit einer anständigen Praxissoftware kann man das auch taggenau auf den Cent ausrechnen.
Bei mir war der Betrag weit unter einem % der Kaufsumme. Geschenkt....
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[zitat]Swetlana Engel schrieb am Wie sieht es bei Praxis Übergabe aus [/zitat] Die Teilung der Zuzahlung ist unnötiger Aufwand. Besser klärt man das im Kaufvertrag. Was zum Stichtag eingenommen wurde bleibt beim Verkäufer. Was noch offen ist, geht an der Käufer. Sollte man befürchten, zu viel Geld zu verlieren, macht man im Kaufvertrag eine extra Summe dafür pauschal aus. Mit einer anständigen Praxissoftware kann man das auch taggenau auf den Cent ausrechnen. Bei mir war der Betrag weit unter einem % der Kaufsumme. Geschenkt....
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Xela schrieb:

Swetlana Engel schrieb am Wie sieht es bei Praxis Übergabe aus


Die Teilung der Zuzahlung ist unnötiger Aufwand. Besser klärt man das im Kaufvertrag. Was zum Stichtag eingenommen wurde bleibt beim Verkäufer. Was noch offen ist, geht an der Käufer. Sollte man befürchten, zu viel Geld zu verlieren, macht man im Kaufvertrag eine extra Summe dafür pauschal aus. Mit einer anständigen Praxissoftware kann man das auch taggenau auf den Cent ausrechnen.
Bei mir war der Betrag weit unter einem % der Kaufsumme. Geschenkt....

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MikeL
30.12.2017 13:41
Wäre da nicht das Pseudonym "AFD", würde ich mich wirklich wundern, warum die/der Kollegin/Kollege sich hier vor Dankbarkeit für die vielen gutgemeinten Ratschläge förmlich überschlägt... :unamused: Bei etwas mehr Kollegialität hätte ich alles Gute zum Praxisstart gewünscht! :point_up:
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Wäre da nicht das Pseudonym "AFD", würde ich mich wirklich wundern, warum die/der Kollegin/Kollege sich hier vor Dankbarkeit für die vielen gutgemeinten Ratschläge förmlich überschlägt... :unamused: Bei etwas mehr Kollegialität hätte ich alles Gute zum Praxisstart gewünscht! :point_up:
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MikeL schrieb:

Wäre da nicht das Pseudonym "AFD", würde ich mich wirklich wundern, warum die/der Kollegin/Kollege sich hier vor Dankbarkeit für die vielen gutgemeinten Ratschläge förmlich überschlägt... :unamused: Bei etwas mehr Kollegialität hätte ich alles Gute zum Praxisstart gewünscht! :point_up:

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RoFo
30.12.2017 14:18
MikeL schrieb am 30.12.17 13:41:
Wäre da nicht das Pseudonym "AFD", würde ich mich wirklich wundern, warum die/der Kollegin/Kollege sich hier vor Dankbarkeit für die vielen gutgemeinten Ratschläge förmlich überschlägt... :unamused: Bei etwas mehr Kollegialität hätte ich alles Gute zum Praxisstart gewünscht! :point_up:



Da biste über ein Jahr zu spät. ...
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• Susulo
[zitat]MikeL schrieb am 30.12.17 13:41: Wäre da nicht das Pseudonym "AFD", würde ich mich wirklich wundern, warum die/der Kollegin/Kollege sich hier vor Dankbarkeit für die vielen gutgemeinten Ratschläge förmlich überschlägt... :unamused: Bei etwas mehr Kollegialität hätte ich alles Gute zum Praxisstart gewünscht! :point_up: [/zitat] Da biste über ein Jahr zu spät. ...
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RoFo schrieb:

MikeL schrieb am 30.12.17 13:41:
Wäre da nicht das Pseudonym "AFD", würde ich mich wirklich wundern, warum die/der Kollegin/Kollege sich hier vor Dankbarkeit für die vielen gutgemeinten Ratschläge förmlich überschlägt... :unamused: Bei etwas mehr Kollegialität hätte ich alles Gute zum Praxisstart gewünscht! :point_up:



Da biste über ein Jahr zu spät. ...

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Swetlana Engel
30.12.2017 14:31
Wir haben schon alle Rezepte geteilt. Die frage war wie berechnet man die zuzahlungs Gebühr. Pro Behandlung?und wie sieht es mit Rezept Gebühr, weil es wird nur ein mal abgezogen. Die vorbesitzerin meinte das wurde bei ihr schon alles abgezogen. Was mir nicht so klar ist. Wie kann das sein, weil die hat nur die Behandlungen abgerechnet die Staat gefunden. Aber Zuzahlung am Anfang an für ganzes Rezept kassiert.
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Wir haben schon alle Rezepte geteilt. Die frage war wie berechnet man die zuzahlungs Gebühr. Pro Behandlung?und wie sieht es mit Rezept Gebühr, weil es wird nur ein mal abgezogen. Die vorbesitzerin meinte das wurde bei ihr schon alles abgezogen. Was mir nicht so klar ist. Wie kann das sein, weil die hat nur die Behandlungen abgerechnet die Staat gefunden. Aber Zuzahlung am Anfang an für ganzes Rezept kassiert.
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Swetlana Engel schrieb:

Wir haben schon alle Rezepte geteilt. Die frage war wie berechnet man die zuzahlungs Gebühr. Pro Behandlung?und wie sieht es mit Rezept Gebühr, weil es wird nur ein mal abgezogen. Die vorbesitzerin meinte das wurde bei ihr schon alles abgezogen. Was mir nicht so klar ist. Wie kann das sein, weil die hat nur die Behandlungen abgerechnet die Staat gefunden. Aber Zuzahlung am Anfang an für ganzes Rezept kassiert.

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RoFo
30.12.2017 15:13
Die ZuZa setzt sich aus 10 Euro plus 10% des Behandlungswertes zusammen.
Wenn der Verkäufer bereits komplett kasdiert hat, dann müsst ihr das untereinander klären.
Denn der Käufer muss für die restlichen Einheiten diese 10% abziehen.
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• Nora Weber
Die ZuZa setzt sich aus 10 Euro plus 10% des Behandlungswertes zusammen. Wenn der Verkäufer bereits komplett kasdiert hat, dann müsst ihr das untereinander klären. Denn der Käufer muss für die restlichen Einheiten diese 10% abziehen.
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RoFo schrieb:

Die ZuZa setzt sich aus 10 Euro plus 10% des Behandlungswertes zusammen.
Wenn der Verkäufer bereits komplett kasdiert hat, dann müsst ihr das untereinander klären.
Denn der Käufer muss für die restlichen Einheiten diese 10% abziehen.

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Nora Weber
30.12.2017 15:16
Der Eigentanteil des Patienten setzt sich aus dem 10-prozentigen Anteil der Behandlungskosten und einer Verordnungsblattgebühr in Höhe von 10,- Euro zusammen. Bei einer Abrechnungsteilung wird die Verordnungsblattgebühr von den Kostenträgern dem ersten "Abrechner" von der Bruttosumme abgezogen.

Wenn man nun wirklich korrekt teilen möchte, bleiben zwei Varianten übrig:
- der "Alt-Praxisinhaber" kassiert nur die anteilige Gebühr - was aber nicht unbedingt im Voraus geht, wenn man bei Behandlungsbeginn weiß, wie viele Termine bei ihm stattfinden - und der "Neu-Inhaber" kassiert den zweiten Teil ohne die 10,- Euro-Pauschale
- der "Alt-Praxisinhaber" kassiert die volle Zuzahlung und erstattet dem "Neu-Inhaber" den bis dahin überschüssigen Eigenanteil des Patienten - also die 10-Prozent für die noch nicht genommenen Leistungen. Der "Neue" muss diese dann notfalls dem Patienten wieder zurückerstatten, wenn die Therapien nicht genommen werden.

Gruß
Nora
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Der Eigentanteil des Patienten setzt sich aus dem 10-prozentigen Anteil der Behandlungskosten und einer Verordnungsblattgebühr in Höhe von 10,- Euro zusammen. Bei einer Abrechnungsteilung wird die Verordnungsblattgebühr von den Kostenträgern dem ersten "Abrechner" von der Bruttosumme abgezogen. Wenn man nun wirklich korrekt teilen möchte, bleiben zwei Varianten übrig: - der "Alt-Praxisinhaber" kassiert nur die anteilige Gebühr - was aber nicht unbedingt im Voraus geht, wenn man bei Behandlungsbeginn weiß, wie viele Termine bei ihm stattfinden - und der "Neu-Inhaber" kassiert den zweiten Teil ohne die 10,- Euro-Pauschale - der "Alt-Praxisinhaber" kassiert die volle Zuzahlung und erstattet dem "Neu-Inhaber" den bis dahin überschüssigen Eigenanteil des Patienten - also die 10-Prozent für die noch nicht genommenen Leistungen. Der "Neue" muss diese dann notfalls dem Patienten wieder zurückerstatten, wenn die Therapien nicht genommen werden. Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

Der Eigentanteil des Patienten setzt sich aus dem 10-prozentigen Anteil der Behandlungskosten und einer Verordnungsblattgebühr in Höhe von 10,- Euro zusammen. Bei einer Abrechnungsteilung wird die Verordnungsblattgebühr von den Kostenträgern dem ersten "Abrechner" von der Bruttosumme abgezogen.

Wenn man nun wirklich korrekt teilen möchte, bleiben zwei Varianten übrig:
- der "Alt-Praxisinhaber" kassiert nur die anteilige Gebühr - was aber nicht unbedingt im Voraus geht, wenn man bei Behandlungsbeginn weiß, wie viele Termine bei ihm stattfinden - und der "Neu-Inhaber" kassiert den zweiten Teil ohne die 10,- Euro-Pauschale
- der "Alt-Praxisinhaber" kassiert die volle Zuzahlung und erstattet dem "Neu-Inhaber" den bis dahin überschüssigen Eigenanteil des Patienten - also die 10-Prozent für die noch nicht genommenen Leistungen. Der "Neue" muss diese dann notfalls dem Patienten wieder zurückerstatten, wenn die Therapien nicht genommen werden.

Gruß
Nora

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Swetlana Engel
30.12.2017 15:19
RoFo schrieb am 30.12.17 15:13:
Die ZuZa setzt sich aus 10 Euro plus 10% des Behandlungswertes zusammen.
Wenn der Verkäufer bereits komplett kasdiert hat, dann müsst ihr das untereinander klären.
Denn der Käufer muss für die restlichen Einheiten diese 10% abziehen.


Lassen sie ihre schlaue Kommentare bei sich!!!
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[zitat]RoFo schrieb am 30.12.17 15:13: Die ZuZa setzt sich aus 10 Euro plus 10% des Behandlungswertes zusammen. Wenn der Verkäufer bereits komplett kasdiert hat, dann müsst ihr das untereinander klären. Denn der Käufer muss für die restlichen Einheiten diese 10% abziehen. [/zitat] Lassen sie ihre schlaue Kommentare bei sich!!!
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Swetlana Engel schrieb:

RoFo schrieb am 30.12.17 15:13:
Die ZuZa setzt sich aus 10 Euro plus 10% des Behandlungswertes zusammen.
Wenn der Verkäufer bereits komplett kasdiert hat, dann müsst ihr das untereinander klären.
Denn der Käufer muss für die restlichen Einheiten diese 10% abziehen.


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Swetlana Engel
30.12.2017 15:23
Nora Weber schrieb am 30.12.17 15:16:
Der Eigentanteil des Patienten setzt sich aus dem 10-prozentigen Anteil der Behandlungskosten und einer Verordnungsblattgebühr in Höhe von 10,- Euro zusammen. Bei einer Abrechnungsteilung wird die Verordnungsblattgebühr von den Kostenträgern dem ersten "Abrechner" von der Bruttosumme abgezogen.

Wenn man nun wirklich korrekt teilen möchte, bleiben zwei Varianten übrig:
- der "Alt-Praxisinhaber" kassiert nur die anteilige Gebühr - was aber nicht unbedingt im Voraus geht, wenn man bei Behandlungsbeginn weiß, wie viele Termine bei ihm stattfinden - und der "Neu-Inhaber" kassiert den zweiten Teil ohne die 10,- Euro-Pauschale
- der "Alt-Praxisinhaber" kassiert die volle Zuzahlung und erstattet dem "Neu-Inhaber" den bis dahin überschüssigen Eigenanteil des Patienten - also die 10-Prozent für die noch nicht genommenen Leistungen. Der "Neue" muss diese dann notfalls dem Patienten wieder zurückerstatten, wenn die Therapien nicht genommen werden.

Gruß
Nora

Vielen Dank. Das habe ich mir auch so gedacht. Ich mache mir schon seit eine Woche Gedanken darüben. Und versucht mich zu informieren. Das war jetzt hilfreich
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[zitat]Nora Weber schrieb am 30.12.17 15:16: Der Eigentanteil des Patienten setzt sich aus dem 10-prozentigen Anteil der Behandlungskosten und einer Verordnungsblattgebühr in Höhe von 10,- Euro zusammen. Bei einer Abrechnungsteilung wird die Verordnungsblattgebühr von den Kostenträgern dem ersten "Abrechner" von der Bruttosumme abgezogen. Wenn man nun wirklich korrekt teilen möchte, bleiben zwei Varianten übrig: - der "Alt-Praxisinhaber" kassiert nur die anteilige Gebühr - was aber nicht unbedingt im Voraus geht, wenn man bei Behandlungsbeginn weiß, wie viele Termine bei ihm stattfinden - und der "Neu-Inhaber" kassiert den zweiten Teil ohne die 10,- Euro-Pauschale - der "Alt-Praxisinhaber" kassiert die volle Zuzahlung und erstattet dem "Neu-Inhaber" den bis dahin überschüssigen Eigenanteil des Patienten - also die 10-Prozent für die noch nicht genommenen Leistungen. Der "Neue" muss diese dann notfalls dem Patienten wieder zurückerstatten, wenn die Therapien nicht genommen werden. Gruß Nora [/zitat] Vielen Dank. Das habe ich mir auch so gedacht. Ich mache mir schon seit eine Woche Gedanken darüben. Und versucht mich zu informieren. Das war jetzt hilfreich
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Swetlana Engel schrieb:

Nora Weber schrieb am 30.12.17 15:16:
Der Eigentanteil des Patienten setzt sich aus dem 10-prozentigen Anteil der Behandlungskosten und einer Verordnungsblattgebühr in Höhe von 10,- Euro zusammen. Bei einer Abrechnungsteilung wird die Verordnungsblattgebühr von den Kostenträgern dem ersten "Abrechner" von der Bruttosumme abgezogen.

Wenn man nun wirklich korrekt teilen möchte, bleiben zwei Varianten übrig:
- der "Alt-Praxisinhaber" kassiert nur die anteilige Gebühr - was aber nicht unbedingt im Voraus geht, wenn man bei Behandlungsbeginn weiß, wie viele Termine bei ihm stattfinden - und der "Neu-Inhaber" kassiert den zweiten Teil ohne die 10,- Euro-Pauschale
- der "Alt-Praxisinhaber" kassiert die volle Zuzahlung und erstattet dem "Neu-Inhaber" den bis dahin überschüssigen Eigenanteil des Patienten - also die 10-Prozent für die noch nicht genommenen Leistungen. Der "Neue" muss diese dann notfalls dem Patienten wieder zurückerstatten, wenn die Therapien nicht genommen werden.

Gruß
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RoFo
30.12.2017 15:25
Swetlana Engel schrieb am 30.12.17 15:19:
RoFo schrieb am 30.12.17 15:13:
Die ZuZa setzt sich aus 10 Euro plus 10% des Behandlungswertes zusammen.
Wenn der Verkäufer bereits komplett kasdiert hat, dann müsst ihr das untereinander klären.
Denn der Käufer muss für die restlichen Einheiten diese 10% abziehen.


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Wird wohl besser sein.
Denn wer naturblöd ist, dem kann auch ich nicht helfen.
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[zitat]Swetlana Engel schrieb am 30.12.17 15:19: [zitat]RoFo schrieb am 30.12.17 15:13: Die ZuZa setzt sich aus 10 Euro plus 10% des Behandlungswertes zusammen. Wenn der Verkäufer bereits komplett kasdiert hat, dann müsst ihr das untereinander klären. Denn der Käufer muss für die restlichen Einheiten diese 10% abziehen. [/zitat] Lassen sie ihre schlaue Kommentare bei sich!!! [/zitat] Wird wohl besser sein. Denn wer naturblöd ist, dem kann auch ich nicht helfen.
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RoFo schrieb:

Swetlana Engel schrieb am 30.12.17 15:19:
RoFo schrieb am 30.12.17 15:13:
Die ZuZa setzt sich aus 10 Euro plus 10% des Behandlungswertes zusammen.
Wenn der Verkäufer bereits komplett kasdiert hat, dann müsst ihr das untereinander klären.
Denn der Käufer muss für die restlichen Einheiten diese 10% abziehen.


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Wird wohl besser sein.
Denn wer naturblöd ist, dem kann auch ich nicht helfen.

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MikeL
30.12.2017 17:08
Wenn die Praxisablöse nur einen vierstelligen Betrag ausgemacht hätte, würde mir diese Fragestellung auch schlaflose Nächte bereiten! :confused:
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Wenn die Praxisablöse nur einen vierstelligen Betrag ausgemacht hätte, würde mir diese Fragestellung auch schlaflose Nächte bereiten! :confused:
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MikeL schrieb:

Wenn die Praxisablöse nur einen vierstelligen Betrag ausgemacht hätte, würde mir diese Fragestellung auch schlaflose Nächte bereiten! :confused:

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Xela
31.12.2017 09:59
MikeL schrieb am 30.12.17 17:08:
Wenn die Praxisablöse nur einen vierstelligen Betrag ausgemacht hätte, würde mir diese Fragestellung auch schlaflose Nächte bereiten! :confused:


Das war auch mein erster Gedanke. Zumal ein paar Wochen später durch die GKV Abrechnung sowieso auch die letzte Frage exakt beantwortet wird, ganz egal wie man es praktisch gemacht hat.

Und wenn dann dreieuroachtnachzich fehlen, muss man halt nochmal ran. So "einfach".
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[zitat]MikeL schrieb am 30.12.17 17:08: Wenn die Praxisablöse nur einen vierstelligen Betrag ausgemacht hätte, würde mir diese Fragestellung auch schlaflose Nächte bereiten! :confused: [/zitat] Das war auch mein erster Gedanke. Zumal ein paar Wochen später durch die GKV Abrechnung sowieso auch die letzte Frage exakt beantwortet wird, ganz egal wie man es praktisch gemacht hat. Und wenn dann dreieuroachtnachzich fehlen, muss man halt nochmal ran. So "einfach".
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Xela schrieb:

MikeL schrieb am 30.12.17 17:08:
Wenn die Praxisablöse nur einen vierstelligen Betrag ausgemacht hätte, würde mir diese Fragestellung auch schlaflose Nächte bereiten! :confused:


Das war auch mein erster Gedanke. Zumal ein paar Wochen später durch die GKV Abrechnung sowieso auch die letzte Frage exakt beantwortet wird, ganz egal wie man es praktisch gemacht hat.

Und wenn dann dreieuroachtnachzich fehlen, muss man halt nochmal ran. So "einfach".

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ali
01.01.2018 08:44
wo ist denn das Problem ? Die ZZ wurde dem alten PI von seinem KKHonrar abgezogen. Bei Dir wird nix abziehen, wenn dokumentiert. Du rechnest Deine Behandlungen ab und gut is.

Frohes und Gesundes Jahr allerseits.
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wo ist denn das Problem ? Die ZZ wurde dem alten PI von seinem KKHonrar abgezogen. Bei Dir wird nix abziehen, wenn dokumentiert. Du rechnest Deine Behandlungen ab und gut is. Frohes und Gesundes Jahr allerseits.
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ali schrieb:

wo ist denn das Problem ? Die ZZ wurde dem alten PI von seinem KKHonrar abgezogen. Bei Dir wird nix abziehen, wenn dokumentiert. Du rechnest Deine Behandlungen ab und gut is.

Frohes und Gesundes Jahr allerseits.

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ergonosis
01.01.2018 15:55
... lassen Sie die Zuzahlungen doch beim bisherigen PI. Die Rückvergütungsansprüche der Patienten bei einem vorzeitigem Therapieabbruch liegen dann allein bei Diesem.

Wenn es schon hier so "kleinlich" zugeht, wie sieht es denn dann u.a. bei den Praxisversicherungen, Nebenkostenabrechnungen und -vorrauszahlungen aus, die Sie vielleicht übernehmen wollen oder müssen? Im Endeffekt geht es hier nur um Kleingeld das mehr Verwaltungsaufwand generiert als es im nachhinein einbringt. Diese Summe X kann im Kaufvertrag als Pauschale Summe vom Gesamtpreis abgezogen werden, muß aber nicht im einzelnen als Summe dort aufgefüht werden.

LG ergonosis
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• MikeL
... lassen Sie die Zuzahlungen doch beim bisherigen PI. Die Rückvergütungsansprüche der Patienten bei einem vorzeitigem Therapieabbruch liegen dann allein bei Diesem. Wenn es schon hier so "kleinlich" zugeht, wie sieht es denn dann u.a. bei den Praxisversicherungen, Nebenkostenabrechnungen und -vorrauszahlungen aus, die Sie vielleicht übernehmen wollen oder müssen? Im Endeffekt geht es hier nur um Kleingeld das mehr Verwaltungsaufwand generiert als es im nachhinein einbringt. Diese Summe X kann im Kaufvertrag als Pauschale Summe vom Gesamtpreis abgezogen werden, muß aber nicht im einzelnen als Summe dort aufgefüht werden. LG ergonosis
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ergonosis schrieb:

... lassen Sie die Zuzahlungen doch beim bisherigen PI. Die Rückvergütungsansprüche der Patienten bei einem vorzeitigem Therapieabbruch liegen dann allein bei Diesem.

Wenn es schon hier so "kleinlich" zugeht, wie sieht es denn dann u.a. bei den Praxisversicherungen, Nebenkostenabrechnungen und -vorrauszahlungen aus, die Sie vielleicht übernehmen wollen oder müssen? Im Endeffekt geht es hier nur um Kleingeld das mehr Verwaltungsaufwand generiert als es im nachhinein einbringt. Diese Summe X kann im Kaufvertrag als Pauschale Summe vom Gesamtpreis abgezogen werden, muß aber nicht im einzelnen als Summe dort aufgefüht werden.

LG ergonosis

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Nora Weber
01.01.2018 18:37
ali schrieb am 1.1.18 08:44:
[...] Die ZZ wurde dem alten PI von seinem KKHonrar abgezogen. Bei Dir wird nix abziehen, wenn dokumentiert. [...]


Die Kostenträger splitten den Zuzahlungsbetrag bei einer geteilten Verordnungsabrechnung schon auf: 10,- Euro plus 10 Prozent vom ersten Teil der Behandlungen und nur noch 10 Prozent vom zweiten Teil. Da hier der Patient ja gezahlt hat, wird es dem neuen Inhaber eben doch abgezogen.

Bei einer Abrechnung von 30.000,- Euro sind das dann immerhin 3.000,- Euro, die der Vorbesitzer eigentlich weitergeben müsste... :innocent:

Gruß
Nora
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[zitat]ali schrieb am 1.1.18 08:44: [...] Die ZZ wurde dem alten PI von seinem KKHonrar abgezogen. Bei Dir wird nix abziehen, wenn dokumentiert. [...] [/zitat] Die Kostenträger splitten den Zuzahlungsbetrag bei einer geteilten Verordnungsabrechnung schon auf: 10,- Euro plus 10 Prozent vom ersten Teil der Behandlungen und nur noch 10 Prozent vom zweiten Teil. Da hier der Patient ja gezahlt hat, wird es dem neuen Inhaber eben doch abgezogen. Bei einer Abrechnung von 30.000,- Euro sind das dann immerhin 3.000,- Euro, die der Vorbesitzer eigentlich weitergeben müsste... :innocent: Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

ali schrieb am 1.1.18 08:44:
[...] Die ZZ wurde dem alten PI von seinem KKHonrar abgezogen. Bei Dir wird nix abziehen, wenn dokumentiert. [...]


Die Kostenträger splitten den Zuzahlungsbetrag bei einer geteilten Verordnungsabrechnung schon auf: 10,- Euro plus 10 Prozent vom ersten Teil der Behandlungen und nur noch 10 Prozent vom zweiten Teil. Da hier der Patient ja gezahlt hat, wird es dem neuen Inhaber eben doch abgezogen.

Bei einer Abrechnung von 30.000,- Euro sind das dann immerhin 3.000,- Euro, die der Vorbesitzer eigentlich weitergeben müsste... :innocent:

Gruß
Nora

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ali
01.01.2018 22:58
Nora Weber schrieb am 1.1.18 18:37:
ali schrieb am 1.1.18 08:44:
[...] Die ZZ wurde dem alten PI von seinem KKHonrar abgezogen. Bei Dir wird nix abziehen, wenn dokumentiert. [...]


Die Kostenträger splitten den Zuzahlungsbetrag bei einer geteilten Verordnungsabrechnung schon auf: 10,- Euro plus 10 Prozent vom ersten Teil der Behandlungen und nur noch 10 Prozent vom zweiten Teil. Da hier der Patient ja gezahlt hat, wird es dem neuen Inhaber eben doch abgezogen.


Wir hatten sowas nur bei "angeknabberten" sprich begonnen Rezepten von einer fremden Praxis, uns wurde in allen Fällen, war auch nur zweimal, KEIN Eigenanteil abgezogen, hatten wir ja auch nicht kassiert, sondern die Praxis, in der die Patienten die Behandlung begonnen hatten.....
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[zitat]Nora Weber schrieb am 1.1.18 18:37: [zitat]ali schrieb am 1.1.18 08:44: [...] Die ZZ wurde dem alten PI von seinem KKHonrar abgezogen. Bei Dir wird nix abziehen, wenn dokumentiert. [...] [/zitat] Die Kostenträger splitten den Zuzahlungsbetrag bei einer geteilten Verordnungsabrechnung schon auf: 10,- Euro plus 10 Prozent vom ersten Teil der Behandlungen und nur noch 10 Prozent vom zweiten Teil. Da hier der Patient ja gezahlt hat, wird es dem neuen Inhaber eben doch abgezogen. [/zitat] Wir hatten sowas nur bei "angeknabberten" sprich begonnen Rezepten von einer fremden Praxis, uns wurde in allen Fällen, war auch nur zweimal, KEIN Eigenanteil abgezogen, hatten wir ja auch nicht kassiert, sondern die Praxis, in der die Patienten die Behandlung begonnen hatten.....
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ali schrieb:

Nora Weber schrieb am 1.1.18 18:37:
ali schrieb am 1.1.18 08:44:
[...] Die ZZ wurde dem alten PI von seinem KKHonrar abgezogen. Bei Dir wird nix abziehen, wenn dokumentiert. [...]


Die Kostenträger splitten den Zuzahlungsbetrag bei einer geteilten Verordnungsabrechnung schon auf: 10,- Euro plus 10 Prozent vom ersten Teil der Behandlungen und nur noch 10 Prozent vom zweiten Teil. Da hier der Patient ja gezahlt hat, wird es dem neuen Inhaber eben doch abgezogen.


Wir hatten sowas nur bei "angeknabberten" sprich begonnen Rezepten von einer fremden Praxis, uns wurde in allen Fällen, war auch nur zweimal, KEIN Eigenanteil abgezogen, hatten wir ja auch nicht kassiert, sondern die Praxis, in der die Patienten die Behandlung begonnen hatten.....

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Nora Weber
02.01.2018 09:27
ali schrieb am 1.1.18 22:58:
[...] uns wurde in allen Fällen, war auch nur zweimal, KEIN Eigenanteil abgezogen, hatten wir ja auch nicht kassiert, sondern die Praxis, in der die Patienten die Behandlung begonnen hatten.....


Danke für die Info!
Bei meiner Praxisübernahme vor ein paar Jahren war es eben so gelaufen, dass die Kostenträger die Zuzahlung wie von mir beschrieben geteilt haben wollten.

Gruß
Nora
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[zitat]ali schrieb am 1.1.18 22:58: [...] uns wurde in allen Fällen, war auch nur zweimal, KEIN Eigenanteil abgezogen, hatten wir ja auch nicht kassiert, sondern die Praxis, in der die Patienten die Behandlung begonnen hatten..... [/zitat] Danke für die Info! Bei meiner Praxisübernahme vor ein paar Jahren war es eben so gelaufen, dass die Kostenträger die Zuzahlung wie von mir beschrieben geteilt haben wollten. Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

ali schrieb am 1.1.18 22:58:
[...] uns wurde in allen Fällen, war auch nur zweimal, KEIN Eigenanteil abgezogen, hatten wir ja auch nicht kassiert, sondern die Praxis, in der die Patienten die Behandlung begonnen hatten.....


Danke für die Info!
Bei meiner Praxisübernahme vor ein paar Jahren war es eben so gelaufen, dass die Kostenträger die Zuzahlung wie von mir beschrieben geteilt haben wollten.

Gruß
Nora

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PI1 schrieb:

Alter Pi rechnet die Orginal VO ab, der Neue auf einer Kopie mit Vermerk Inhaberwechsel. So haben wir es gemacht. War eigentlich nicht so aufwändig.



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