Die Bedürfnisse und individuelle
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
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Bin PI und mich vertritt manchmal eine Kollegin. Die ist Heilpraktikerin und Physiotherapeutin, arbeitet aber eigentlich nur noch als HP. Die ist bei mir als Freie Mitarbeiterin geführt, und wir sind uns nicht sicher wo die Untergrenze zur Rentenversicherungspflicht bei ihr liegt. Ich bin der Meinung das 450 Euro Einnahmen im Monat, also 5400 im Jahr, die Grenze bis zu der man nicht versicherungspflichtig ist. Ist das noch eine aktuelle Zahl?
Krankenversicherung, Haftpflicht etc. hat sie, da gibt es keine Probleme.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, habe ein Frage zur Untergrenze zur Rentenversicherungspflicht.
Bin PI und mich vertritt manchmal eine Kollegin. Die ist Heilpraktikerin und Physiotherapeutin, arbeitet aber eigentlich nur noch als HP. Die ist bei mir als Freie Mitarbeiterin geführt, und wir sind uns nicht sicher wo die Untergrenze zur Rentenversicherungspflicht bei ihr liegt. Ich bin der Meinung das 450 Euro Einnahmen im Monat, also 5400 im Jahr, die Grenze bis zu der man nicht versicherungspflichtig ist. Ist das noch eine aktuelle Zahl?
Krankenversicherung, Haftpflicht etc. hat sie, da gibt es keine Probleme.
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ali schrieb:
mal zwischen den Jahren aus der Hüfte geschossen: wenn sie überwiegend sprich mehr als 50% als HP arbeitet, gar nicht mehr. Das müßt ihr aber verifizieren, sprich ohne Gewähr
Hallo, habe ein Frage zur Untergrenze zur Rentenversicherungspflicht.
Bin PI und mich vertritt manchmal eine Kollegin. Die ist Heilpraktikerin und Physiotherapeutin, arbeitet aber eigentlich nur noch als HP. Die ist bei mir als Freie Mitarbeiterin geführt, und wir sind uns nicht sicher wo die Untergrenze zur Rentenversicherungspflicht bei ihr liegt. Ich bin der Meinung das 450 Euro Einnahmen im Monat, also 5400 im Jahr, die Grenze bis zu der man nicht versicherungspflichtig ist. Ist das noch eine aktuelle Zahl?
Krankenversicherung, Haftpflicht etc. hat sie, da gibt es keine Probleme.
ja
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Wenn sie als HP arbeitet ,gibt es gar keine Rentenversicherungspflicht .
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eim schrieb:
Wenn sie die Geringfügigkeitsgrenze von 450 € als PT nicht überschreitet ist sie eh von Rentenversicherungspflicht befreit.
Wenn sie als HP arbeitet ,gibt es gar keine Rentenversicherungspflicht .
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us11 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 27.12.17 19:36:
Hallo, habe ein Frage zur Untergrenze zur Rentenversicherungspflicht.
Bin PI und mich vertritt manchmal eine Kollegin. Die ist Heilpraktikerin und Physiotherapeutin, arbeitet aber eigentlich nur noch als HP. Die ist bei mir als Freie Mitarbeiterin geführt, und wir sind uns nicht sicher wo die Untergrenze zur Rentenversicherungspflicht bei ihr liegt. Ich bin der Meinung das 450 Euro Einnahmen im Monat, also 5400 im Jahr, die Grenze bis zu der man nicht versicherungspflichtig ist. Ist das noch eine aktuelle Zahl?
Krankenversicherung, Haftpflicht etc. hat sie, da gibt es keine Probleme.
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