Herzlich willkommen in der Praxis
für PT/MT - Osteo-Fit in
Pinneberg.
Unsere hellen und freundlich
eingerichteten Räumlichkeiten
entsprechen den Anforderungen einer
komplexen Physiotherapie. Wir
arbeiten überwiegend orthopädisch
orientiert; vorrangig von PT über
MLD, MT, OMT bis hin zu Techniken
aus der Osteopathie.
Zur Unterstützung unseres Teams
suchen wir ab sofort SIE in TZ/VZ.
Zu bieten haben wir:
- Ein angemessenes Ambiente,
Arbeitsklima und Gehalt werden
garantiert.
- Bei...
für PT/MT - Osteo-Fit in
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komplexen Physiotherapie. Wir
arbeiten überwiegend orthopädisch
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Zur Unterstützung unseres Teams
suchen wir ab sofort SIE in TZ/VZ.
Zu bieten haben wir:
- Ein angemessenes Ambiente,
Arbeitsklima und Gehalt werden
garantiert.
- Bei...
ein Bewerber hat ca. 600 km Anfahrt. Wie macht Ihr das mit den anfallenden Kosten.
Trägt das der Bewerber alleine, oder erstattet Ihr etwas? Wenn ja, was für eine Regelung gibt es hierfür?
Danke für eure Hilfe.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
ein Bewerber hat ca. 600 km Anfahrt. Wie macht Ihr das mit den anfallenden Kosten.
Trägt das der Bewerber alleine, oder erstattet Ihr etwas? Wenn ja, was für eine Regelung gibt es hierfür?
Danke für eure Hilfe.
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morpheus-06 schrieb:
nach §670 BGB musst du die Reisekosten übernehmen, da du hier der Auftraggeber bist (Einladung zu einem Vorstellungsgespräch). Es spielt dabei keine Rolle ob ein Vorstellungsgespräch auf eine ausgeschriebene Stelle oder eine Eigeninitiative zustande kommt. Ein Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses ist keine Voraussetzung für die Kostenübernahme. Die Reisekosten umfassen Fahrtkosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Im Einladungsschreiben kannst du die Kosten eingrenzen, z.B. auf normale Pauschalsätze und Bahnfahrt zweiter Klasse etc.. Bei einem unaufgefordertem Erscheinen müssen keine Kosten übernommen werden.
So kann man das einschränken... man muss nur drauf hinweisen...
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Wonderwoman schrieb:
Das ist vollkommen korrekt lieber Morpheus. Wir jedoch informieren den Bewerber darüber, dass wir nichts übernehmen und er den Termin nicht wahrnehmen kann, wenn er es ersetzt haben möchte.
So kann man das einschränken... man muss nur drauf hinweisen...
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Nein, ich zahle da nichts. Wenn ich mich so weit weg bewerbe, bin ich es gewohnt, dass ich dafür selber Sorge tragen muss. vielleicht lässt sich das Gespräch ja verbinden mit einem Termin, zudem der Bewerber ohnehin in der Stadt ist - meinetwegen dann auch am Sonntag, habe ich auch schon mal gemacht. So weit wäre ich entgegenkommend. Hatte mal eine weiter entfernte Bewerbung, da wurde die Anfahrt durch das AA erstattet, ich brauchte den Termin nur zu bestätigen auf einem Formularvordruck, den der Bewerber mitgebracht hat. Eine gesetzliche regelung ist mir dazu nicht bekannt.
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carotis schrieb:
Hier wird Dir geholfen:
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danke für eure Hilfe.
Ich habe eben eine Anfrage zur Kostenerstattung bei der AG gestellt. Mal sehen, was daraus wird.
Ich werde es dann posten....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
danke für eure Hilfe.
Ich habe eben eine Anfrage zur Kostenerstattung bei der AG gestellt. Mal sehen, was daraus wird.
Ich werde es dann posten....
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