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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Registrierkasse?

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Neues Thema
Registrierkasse?
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Jasmin1114
19.02.2017 23:13
Hallo ihr Lieben,

ich bin jetzt kurz vor der Praxiseröffnung und jetzt stellt sich die Frage ob ich eine Registrierkasse brauche?
Ich bin zwar der Meinung das ich keine brauche weil ich ja nicht umsatzsteuerpflichtig bin, aber jemand hat mich da sehr verunsichert und gesagt das es für jeden Pflicht werden wird.
Könnt ihr mir da weiter helfen?
Vielen Dank schon mal :unamused:
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Hallo ihr Lieben, ich bin jetzt kurz vor der Praxiseröffnung und jetzt stellt sich die Frage ob ich eine Registrierkasse brauche? Ich bin zwar der Meinung das ich keine brauche weil ich ja nicht umsatzsteuerpflichtig bin, aber jemand hat mich da sehr verunsichert und gesagt das es für jeden Pflicht werden wird. Könnt ihr mir da weiter helfen? Vielen Dank schon mal :unamused:
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Jasmin1114 schrieb:

Hallo ihr Lieben,

ich bin jetzt kurz vor der Praxiseröffnung und jetzt stellt sich die Frage ob ich eine Registrierkasse brauche?
Ich bin zwar der Meinung das ich keine brauche weil ich ja nicht umsatzsteuerpflichtig bin, aber jemand hat mich da sehr verunsichert und gesagt das es für jeden Pflicht werden wird.
Könnt ihr mir da weiter helfen?
Vielen Dank schon mal :unamused:

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Papa Alpaka
19.02.2017 23:41
Bullshit: Bingo! (nein, nicht deine Frage alleine sondern die gesammelten Ergüsse die mir dieses Wochenende angetragen wurden...)

Vor ein paar Wochen stand erst eine ähnliche Frage im Raum; die Suchfunktion sollte etwas ausspucken.

Zusammenfassung: Elektronische Registrierkassen werden, beim aktuellen Stand der Entwürfe, auf absehbare Zeit nicht verpflichtend; wenn eine solche angeschafft wird muss sie ab dem 01.01.2018 manipulationsgehärtet sein, alles was 2017 noch angeschafft wird hat eine Übergangsfrist bis Ende 2022 [da du eh keine Manipulationen planst: Wenn, dann gleich gehärtet, sonst musst du nach 5 Jahren was neues anschaffen].

Nicht-elektronische Handkassen bleiben weiterhin zulässig.
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Bullshit: Bingo! (nein, nicht deine Frage alleine sondern die gesammelten Ergüsse die mir dieses Wochenende angetragen wurden...) Vor ein paar Wochen stand erst eine ähnliche Frage im Raum; die Suchfunktion sollte etwas ausspucken. Zusammenfassung: Elektronische Registrierkassen werden, beim aktuellen Stand der Entwürfe, auf absehbare Zeit nicht verpflichtend; wenn eine solche angeschafft wird muss sie ab dem 01.01.2018 manipulationsgehärtet sein, alles was 2017 noch angeschafft wird hat eine Übergangsfrist bis Ende 2022 [da du eh keine Manipulationen planst: Wenn, dann gleich gehärtet, sonst musst du nach 5 Jahren was neues anschaffen]. Nicht-elektronische Handkassen bleiben weiterhin zulässig.
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Jasmin1114
20.02.2017 00:02
Vielen Dank für deine schnelle Antwort :blush: das bestärkt mich in meinem bisherigen Wissen
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Jasmin1114 schrieb:

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Olaf Seifert
20.02.2017 11:34
Nach einem BFH-Beschluss vom 16.02.2006, müssen EÜR Rechner kein Kassenbuch führen, insofern benötigen Sie auch keine Registrierkasse. Empfehlenswert ist ein Kassenbuch aber schon, da Sie einen besseren Überblick über die gesamten Bargeldverkehr haben, insbesondere auch dann wenn Ihre Mitarbeiter Inkassoaufgaben übernehmen. Ein Kassenbuch ist heute aber Bestandteil fast jeder Praxisverwaltungssoftware und insofern völlig unkompliziert zu führen.
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• Papa Alpaka
Nach einem BFH-Beschluss vom 16.02.2006, müssen EÜR Rechner kein Kassenbuch führen, insofern benötigen Sie auch keine Registrierkasse. Empfehlenswert ist ein Kassenbuch aber schon, da Sie einen besseren Überblick über die gesamten Bargeldverkehr haben, insbesondere auch dann wenn Ihre Mitarbeiter Inkassoaufgaben übernehmen. Ein Kassenbuch ist heute aber Bestandteil fast jeder Praxisverwaltungssoftware und insofern völlig unkompliziert zu führen.
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Olaf Seifert schrieb:

Nach einem BFH-Beschluss vom 16.02.2006, müssen EÜR Rechner kein Kassenbuch führen, insofern benötigen Sie auch keine Registrierkasse. Empfehlenswert ist ein Kassenbuch aber schon, da Sie einen besseren Überblick über die gesamten Bargeldverkehr haben, insbesondere auch dann wenn Ihre Mitarbeiter Inkassoaufgaben übernehmen. Ein Kassenbuch ist heute aber Bestandteil fast jeder Praxisverwaltungssoftware und insofern völlig unkompliziert zu führen.

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weiß56
20.02.2017 15:24
Die Praxissoftware darf dann aber auch nicht nachträglich veränderbar sein, sonst zählt dies nicht als anerkannte Kasse beim Finanzamt.
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Die Praxissoftware darf dann aber auch nicht nachträglich veränderbar sein, sonst zählt dies nicht als anerkannte Kasse beim Finanzamt.
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weiß56 schrieb:

Die Praxissoftware darf dann aber auch nicht nachträglich veränderbar sein, sonst zählt dies nicht als anerkannte Kasse beim Finanzamt.

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Papa Alpaka schrieb:

Bullshit: Bingo! (nein, nicht deine Frage alleine sondern die gesammelten Ergüsse die mir dieses Wochenende angetragen wurden...)

Vor ein paar Wochen stand erst eine ähnliche Frage im Raum; die Suchfunktion sollte etwas ausspucken.

Zusammenfassung: Elektronische Registrierkassen werden, beim aktuellen Stand der Entwürfe, auf absehbare Zeit nicht verpflichtend; wenn eine solche angeschafft wird muss sie ab dem 01.01.2018 manipulationsgehärtet sein, alles was 2017 noch angeschafft wird hat eine Übergangsfrist bis Ende 2022 [da du eh keine Manipulationen planst: Wenn, dann gleich gehärtet, sonst musst du nach 5 Jahren was neues anschaffen].

Nicht-elektronische Handkassen bleiben weiterhin zulässig.



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