Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
ich hoffe ich bin allein mit einem neuem Irrsinn der Barmer:
Wir haben ein ein Rezept mit 12x MT und 12x Elektrotherapie in der Abrechnung gehabt;
Jetzt kam diesen über unseren Dienstleister von der Barmer wieder zurück mit der Begründung das die Abkürzung ET nicht ausreicht und mind. in der 1. Zeile ausgeschrieben werden muss.
Somit wurden 12x ET einbehalten, die Abkürzung MT von der 1.-12. Zeile sind aber ausreichend und wird vergütet.
Ich weiß nicht ob ich mir es einbilde ich dachte das laut Rahmenvertrag Abkürzungen ok sind!?
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Ja so ist es, aber du must die Abkürzungen nutzen die im BRV stehen
Dies wurde hier schon häufiger bessprochen....schau mal in der Suchfunktion nach.
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Hi monique,
Ja so ist es, aber du must die Abkürzungen nutzen die im BRV stehen
Dies wurde hier schon häufiger bessprochen....schau mal in der Suchfunktion nach.
MfG
JürgenK ;)
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Evemarie Kaiser schrieb:
Abkürzungen sind dann OK wenn diese im HMK auch stehen (KG MT KMT ...). Für Elektrotherapie gibt's dort aber keine Abkürzung, also mußt du in der ersten Zeile "Elektrotherapie" ausschreiben, kannst aber in den darauf folgenden Zeilen deine eigene Abkürzung "ET" benutzen. Das ist meine Info. grinning
LG
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YvonneG. schrieb:
@JürgenK uns hat die Barmer nun die Elektrotherapie gekürzt, weil wir ET geschrieben haben ( in der 1. Zeile natürlich ausgeschrieben). Begründung ist, dass die Abkürzung der Barmer „EL“ ist, ist das richtig? Hab ich bisher nicht gehört.
LG
(ich muss gerade überlegen, wie ich mld45 mit Kompressionsbandagierung bei Hausbesuch in sozialen Einrichtungen in eine Zeile bringen kann 😎)
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helga902 schrieb:
Auch wenn es laut Rahmenvertrag richtig ist, dass man in der ersten Zeile alles ausschreiben muss, finde ich sollte man so langsam aber sicher mal an die Öffentlichkeit gehen. Es ist doch lächerlich, dass Abkürzungen, die jahrzehntelang üblich waren auf einmal zur Absetzung führen. Patienten denen ich das erzählt habe, konnten nur ungläubig den Kopf schütteln. Und die Barmer hat eigene Abkürzungen? Wo stehen die?
(ich muss gerade überlegen, wie ich mld45 mit Kompressionsbandagierung bei Hausbesuch in sozialen Einrichtungen in eine Zeile bringen kann 😎)
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karin-maria schrieb:
@helga902 : MLD 45 + Kompressionsbsndagierung + Übungsbehandlung Einzel im Hausbesuch🥲
"Auch wenn es laut Rahmenvertrag richtig ist, dass man in der ersten Zeile alles ausschreiben muss, ..."
Das steht leider so nicht im BRV. Vielmehr ist tatsächlich JEDE Zeile lt. Wortlaut des BRV auszuschreiben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@helga902
"Auch wenn es laut Rahmenvertrag richtig ist, dass man in der ersten Zeile alles ausschreiben muss, ..."
Das steht leider so nicht im BRV. Vielmehr ist tatsächlich JEDE Zeile lt. Wortlaut des BRV auszuschreiben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@YvonneG. Das ist eine windigen Erfindung der BEK, welche nirgendwo schriftlich und rechtssicher erfasst ist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@karin-maria So ist es brav. joyjoy
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YvonneG. schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij danke…. So dachte ich auch….also Widerspruch etc., nervt halt, wie uns alle
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Es stand aber doch mal so im FAK (also ausdrücklich, dass Gänsefüßchen benutzt werden dürfen). Ist das nun hinfällig?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Die FAK sind Anfang des Jahres von der GKV einseitig aufgekündigt worden und nicht mehr gültig.
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Auf nix ist Verlass imp
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ja, ich weiß. Dachte aber dass das, was da mal stand, noch gültig ist.
Auf nix ist Verlass imp
... in der jeweils gültigen Fassung....
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Wie heißt es immer bei Gesetze, AGBs usw.?
... in der jeweils gültigen Fassung....
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Jahaaa. Aber man wird ja noch mal genervt sein dürfen stuck_out_tongue_closed_eyes sweat_smile
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Evemarie Kaiser schrieb:
... es sitzen einfach zu viele Korintenk..... dort, die dieses prüfen, denn wer einen klaren Menschenverstand hat, kommt nicht auf solche Ideen - meine Meinung!
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Kalle1 schrieb:
@helga902 dkann lass uns das mal machen. Aber ohne Verband. Ich bin dabei
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Problem beschreiben
monique368 schrieb:
Hallo ,
ich hoffe ich bin allein mit einem neuem Irrsinn der Barmer:
Wir haben ein ein Rezept mit 12x MT und 12x Elektrotherapie in der Abrechnung gehabt;
Jetzt kam diesen über unseren Dienstleister von der Barmer wieder zurück mit der Begründung das die Abkürzung ET nicht ausreicht und mind. in der 1. Zeile ausgeschrieben werden muss.
Somit wurden 12x ET einbehalten, die Abkürzung MT von der 1.-12. Zeile sind aber ausreichend und wird vergütet.
Ich weiß nicht ob ich mir es einbilde ich dachte das laut Rahmenvertrag Abkürzungen ok sind!?
Das die FAK einseitig ohne Information an die Verbände gekündigt wurde ist den meisten hier sicherlich nicht wirkich bekannt. Auch seitens der Verbände gab es hierzu, gerade auch in Anbetracht der daraus resultierenden Folgen, kaum oder keine Informationen.
Ich gehe davon aus das fast alle die "Gänsefüsschen" benutzen (nachdem die erste Zeile hoffentlich richtig geschrieben wurde)
Hat sich denn dazu überhaupt schon ein Verband geäussert?
"Gänsefüsschen" sind selbst in der "normalen" Rechtssprechung zulässig wenn Sie verständlich zuzuordnen sind.
Eine Absetzung aus diesem Grund würde für viele Praxis sicherlich das finanziele aus bedeuten.
Eine Stellungnahme der Verbände (oder eines Verbandes) bzw. eine Klärung mit den Kassen wäre hier mehr als dringlich.
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Im Übrigen steht in kein einziger Ausführung des PT-BRVs oder der alten PT-FAKn, dass Wiederholungszeichen zuässig sind. Ich weiss nicht, wo dieser Irrglauben mancher Kollegen/innen überhaupt herkommt.
Und ja, die Verbände haben das einseitige Aufkündigen der FAKs bei der GKV thematisiert (übrigens hat mein Verband das auch ggü. seine Mitglieder kommuniziert). Nach meinem Wissenstand ist das auch Thema bei den diesjährigen Verhandlungen bzw. im Vertragsausschuss zum BRV.
Wir haben noch nie Gänsefüsschen benutzt. Kürzel schon. Wir benutzen auch weiterhin Kürzel. Allerdings definieren wir das Kürzel eindeutig in der ersten Zeile. DAS ist nach Auffassung unseres Juristen rechtskräftig und wurde bislang (auch von der BEK) nicht beanstandet.
Beispiel:
Zeile 1 | KG + Elektrotherapie (=ET)
Zeile 2 | KG + ET
usw.
Zur not (wenn der Text im Wortlaut nicht passt) nutzen wir für den ersten Eintrag auch 2 Zeilen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Praxis am Turm Das Gänsefüsschen nach der normalen Rechtssprechung - ohne gesonderten Vereinbarung - zulässig sein sollen, ist unter Juristen heftigst umstritten und bislang nicht höchstrichterlich geklärt.
Im Übrigen steht in kein einziger Ausführung des PT-BRVs oder der alten PT-FAKn, dass Wiederholungszeichen zuässig sind. Ich weiss nicht, wo dieser Irrglauben mancher Kollegen/innen überhaupt herkommt.
Und ja, die Verbände haben das einseitige Aufkündigen der FAKs bei der GKV thematisiert (übrigens hat mein Verband das auch ggü. seine Mitglieder kommuniziert). Nach meinem Wissenstand ist das auch Thema bei den diesjährigen Verhandlungen bzw. im Vertragsausschuss zum BRV.
Wir haben noch nie Gänsefüsschen benutzt. Kürzel schon. Wir benutzen auch weiterhin Kürzel. Allerdings definieren wir das Kürzel eindeutig in der ersten Zeile. DAS ist nach Auffassung unseres Juristen rechtskräftig und wurde bislang (auch von der BEK) nicht beanstandet.
Beispiel:
Zeile 1 | KG + Elektrotherapie (=ET)
Zeile 2 | KG + ET
usw.
Zur not (wenn der Text im Wortlaut nicht passt) nutzen wir für den ersten Eintrag auch 2 Zeilen.
Hier ein Live-Beispiel
Ja, ich weiss: Ich habe eine Sau-Klaue. ;-)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Hier ein Live-Beispiel
Ja, ich weiss: Ich habe eine Sau-Klaue. ;-)
„Die abgegebene/n Leistung/en sowie ein durchgeführter Hausbesuch
sind von der oder dem Leistungserbringenden am Tag der jeweiligen
Leistungsabgabe auf der Rückseite der Verordnung verständlich, d.h.
im Wortlaut und unter Angabe des Datums darzustellen (ab der 2.
Zeile können identische Maßnahmen abgekürzt oder mit einem
Wiederholungszeichen versehen werden) und unmittelbar nach
Erbringung der Leistung von der oder dem Versicherten durch
Unterschrift auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen."
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Dreizack schrieb:
Im FAK der Ergos noch gültig:
„Die abgegebene/n Leistung/en sowie ein durchgeführter Hausbesuch
sind von der oder dem Leistungserbringenden am Tag der jeweiligen
Leistungsabgabe auf der Rückseite der Verordnung verständlich, d.h.
im Wortlaut und unter Angabe des Datums darzustellen (ab der 2.
Zeile können identische Maßnahmen abgekürzt oder mit einem
Wiederholungszeichen versehen werden) und unmittelbar nach
Erbringung der Leistung von der oder dem Versicherten durch
Unterschrift auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen."
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Dreizack ...leider sind wir KEINE Ergos... und wir haben eben einen anderen RV
JürgenK ;)
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Dreizack schrieb:
Wir haben den gleichen Verordnungsvordruck.
...und was willst du mir damit sagen ...da können aber wesentliche Sachen in den einzelnen RV stehen, denn diese Inhalte sind massgebend und nicht das VO Blatt.
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JürgenK schrieb:
@Dreizack
...und was willst du mir damit sagen ...da können aber wesentliche Sachen in den einzelnen RV stehen, denn diese Inhalte sind massgebend und nicht das VO Blatt.
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Problem beschreiben
Praxis am Turm schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Das die FAK einseitig ohne Information an die Verbände gekündigt wurde ist den meisten hier sicherlich nicht wirkich bekannt. Auch seitens der Verbände gab es hierzu, gerade auch in Anbetracht der daraus resultierenden Folgen, kaum oder keine Informationen.
Ich gehe davon aus das fast alle die "Gänsefüsschen" benutzen (nachdem die erste Zeile hoffentlich richtig geschrieben wurde)
Hat sich denn dazu überhaupt schon ein Verband geäussert?
"Gänsefüsschen" sind selbst in der "normalen" Rechtssprechung zulässig wenn Sie verständlich zuzuordnen sind.
Eine Absetzung aus diesem Grund würde für viele Praxis sicherlich das finanziele aus bedeuten.
Eine Stellungnahme der Verbände (oder eines Verbandes) bzw. eine Klärung mit den Kassen wäre hier mehr als dringlich.
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