Sozialpädiatrisches Zentrum
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
Institut für Neuro- und
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wie verhält es sich nochmal genau mit der Rechnungsstellung als sekt. HP?
MUSS ich dem Patienten vorab (als sekt. HP) eine Verordnung selbst ausstellen, damit er dann von mir behandelt werden darf bzw. damit er das von seiner privaten KK erstattet bekommt? Oder kann ich ihn einfach ohne jegliche Verordnung befunden, therapieren und ihm die Leistungen dann in Rechnung stellen?
Wäre schön, wenn ihr mir dazu weiterhelfen könntet......
Viele Grüße
Manuel
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Manuel1510 schrieb:
Guten Abend,
wie verhält es sich nochmal genau mit der Rechnungsstellung als sekt. HP?
MUSS ich dem Patienten vorab (als sekt. HP) eine Verordnung selbst ausstellen, damit er dann von mir behandelt werden darf bzw. damit er das von seiner privaten KK erstattet bekommt? Oder kann ich ihn einfach ohne jegliche Verordnung befunden, therapieren und ihm die Leistungen dann in Rechnung stellen?
Wäre schön, wenn ihr mir dazu weiterhelfen könntet......
Viele Grüße
Manuel
Yep, Du bist Teil HP und weißt auf Deinem Gebiet bescheid, Arzt stellt auch kein Rp. für sich selbst aus.
Was der Pat erstattet bekommt, muss er selbst rausfinden.
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ali schrieb:
Manuel1510 schrieb am 10.9.18 17:39:Oder kann ich ihn einfach ohne jegliche Verordnung befunden, therapieren und ihm die Leistungen dann in Rechnung stellen?
Yep, Du bist Teil HP und weißt auf Deinem Gebiet bescheid, Arzt stellt auch kein Rp. für sich selbst aus.
Was der Pat erstattet bekommt, muss er selbst rausfinden.
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Manuel1510 schrieb:
Danke euch Beiden...... :thumbsdown:
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Bernie schrieb:
Du bist Heilpraktiker! Du schreibst eine HP-Rechnung.
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Nochmal ne kurze Nachfrage.......und in welchen Fällen macht es Sinn eine Verordnung als sekt. HP überhaupt auszustellen??? Ich frage deshalb, weil ich immer öfters sehe, dass man Rezeptblöcke bestellen kann um als sekt. HP zu verordnen. Brauche ich doch überhaupt nicht......?!?!
Wenn die Behandlungen z. B. in einer anderen Praxis erbracht werden sollen.
Die Beihilfe erstattet z.B. keine RZ die durch sHP ausgestellt sind.
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Tempelritter schrieb:
Manuel1510 schrieb am 12.9.18 16:29:
Nochmal ne kurze Nachfrage.......und in welchen Fällen macht es Sinn eine Verordnung als sekt. HP überhaupt auszustellen??? Ich frage deshalb, weil ich immer öfters sehe, dass man Rezeptblöcke bestellen kann um als sekt. HP zu verordnen. Brauche ich doch überhaupt nicht......?!?!
Wenn die Behandlungen z. B. in einer anderen Praxis erbracht werden sollen.
Die Beihilfe erstattet z.B. keine RZ die durch sHP ausgestellt sind.
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Manuel1510 schrieb:
Aha, jetzt wird das alles etwas klarer........demnach erstattet dann aber die Beihilfe grundsätzlich keine Rechnung eines sHP???
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morpheus-06 schrieb:
Wenn der sHP selbst behandelt und eine HP-Rechnung schreibt ja. Wenn über eine PT VO vom sHP abgerechnet wird nein, siehe Templer.
Nochmal konkret; wenn der sHP eine von ihm selbst ausgestellte Verordnung behandelt und eine HP-Rechnung schreibt ODER wenn der sHP ohne jegliche Verordnung behandelt und eine HP-Rechnung schreibt.
Mir ist klar, dass die Rechnungsstellung in jedem Fall als HP erfolgen muss; ich hänge nur an der Sache, ob erstattet wird wenn Verordnung vorliegt oder auch ohne.
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Manuel1510 schrieb:
@ morpheus-06:
Nochmal konkret; wenn der sHP eine von ihm selbst ausgestellte Verordnung behandelt und eine HP-Rechnung schreibt ODER wenn der sHP ohne jegliche Verordnung behandelt und eine HP-Rechnung schreibt.
Mir ist klar, dass die Rechnungsstellung in jedem Fall als HP erfolgen muss; ich hänge nur an der Sache, ob erstattet wird wenn Verordnung vorliegt oder auch ohne.
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die neue schrieb:
ich schreibe meine Rechnung als Physio-HP und gut isses. Ich hab mir selbst noch nie eine Verordnung ausgestellt.
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Manuel1510 schrieb:
Danke an euch alle..... :thumbsdown:
ich schreibe meine Rechnung als Physio-HP und gut isses. Ich hab mir selbst noch nie eine Verordnung ausgestellt.
Genauso mache ich das auch.
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Tempelritter schrieb:
die neue schrieb am 13.9.18 15:30:
ich schreibe meine Rechnung als Physio-HP und gut isses. Ich hab mir selbst noch nie eine Verordnung ausgestellt.
Genauso mache ich das auch.
Mir ist klar, dass die Rechnungsstellung in jedem Fall als HP erfolgen muss; ich hänge nur an der Sache, ob erstattet wird wenn Verordnung vorliegt oder auch ohne.
Verordnung NUR, wenn jmd. anders behandeln soll. Ob Versicherung das erstattet.muss Pat. mit Versicherung(sbedingung) klären, as well, ob Deine Leistung erstattet wird. Aber nicht Dein Bier.
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ali schrieb:
Manuel1510 schrieb am 13.9.18 10:46:
Mir ist klar, dass die Rechnungsstellung in jedem Fall als HP erfolgen muss; ich hänge nur an der Sache, ob erstattet wird wenn Verordnung vorliegt oder auch ohne.
Verordnung NUR, wenn jmd. anders behandeln soll. Ob Versicherung das erstattet.muss Pat. mit Versicherung(sbedingung) klären, as well, ob Deine Leistung erstattet wird. Aber nicht Dein Bier.
Mir ist klar, dass die Rechnungsstellung in jedem Fall als HP erfolgen muss; ich hänge nur an der Sache, ob erstattet wird wenn Verordnung vorliegt oder auch ohne.
Verordnung NUR, wenn jmd. anders behandeln soll. Ob Versicherung das erstattet.muss Pat. mit Versicherung(sbedingung) klären, as well, ob Deine Leistung erstattet wird. Aber nicht Dein Bier.
Intern reicht die Delegation per Anweisung und Doku oder per VO an einen Angestellten. Erstellen sollte man aber eine HP Rechnung über HP Postionen und die interne Vo. nur doku aufbewahren.
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morpheus-06 schrieb:
ali schrieb am 15.9.18 11:26:
Manuel1510 schrieb am 13.9.18 10:46:
Mir ist klar, dass die Rechnungsstellung in jedem Fall als HP erfolgen muss; ich hänge nur an der Sache, ob erstattet wird wenn Verordnung vorliegt oder auch ohne.
Verordnung NUR, wenn jmd. anders behandeln soll. Ob Versicherung das erstattet.muss Pat. mit Versicherung(sbedingung) klären, as well, ob Deine Leistung erstattet wird. Aber nicht Dein Bier.
Intern reicht die Delegation per Anweisung und Doku oder per VO an einen Angestellten. Erstellen sollte man aber eine HP Rechnung über HP Postionen und die interne Vo. nur doku aufbewahren.
ich schreibe meine Rechnung als Physio-HP und gut isses. Ich hab mir selbst noch nie eine Verordnung ausgestellt.
Genauso mache ich das auch.
dito. Vo`s gib es nur wenn eine andere PT-Praxis behandeln soll.
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morpheus-06 schrieb:
Tempelritter schrieb am 13.9.18 16:04:
die neue schrieb am 13.9.18 15:30:
ich schreibe meine Rechnung als Physio-HP und gut isses. Ich hab mir selbst noch nie eine Verordnung ausgestellt.
Genauso mache ich das auch.
dito. Vo`s gib es nur wenn eine andere PT-Praxis behandeln soll.
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Manuel1510 schrieb:
Nochmal ne kurze Nachfrage.......und in welchen Fällen macht es Sinn eine Verordnung als sekt. HP überhaupt auszustellen??? Ich frage deshalb, weil ich immer öfters sehe, dass man Rezeptblöcke bestellen kann um als sekt. HP zu verordnen. Brauche ich doch überhaupt nicht......?!?!
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