Wir suchen im Rahmen der
Klinikerweiterung einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik Boltenhagen,
Fachklinik für Kardiologie,
Angiologie, Hämatologie und
internistische Onkologie, ist eine
Einrichtung der Fuest
Familienstiftung. Sie liegt direkt
am herrlichen Sandstrand der
Mecklenburger Bucht an der Ostsee
zwischen den jeweils 30-40 km
entfernten Hansestädten Lübeck
und Wismar in der Metropolregion
Hamburg. Die Stiftung bedeutet für
die Mitarbeiter Sicherheit,
Stabilität und Verl...
Klinikerweiterung einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik Boltenhagen,
Fachklinik für Kardiologie,
Angiologie, Hämatologie und
internistische Onkologie, ist eine
Einrichtung der Fuest
Familienstiftung. Sie liegt direkt
am herrlichen Sandstrand der
Mecklenburger Bucht an der Ostsee
zwischen den jeweils 30-40 km
entfernten Hansestädten Lübeck
und Wismar in der Metropolregion
Hamburg. Die Stiftung bedeutet für
die Mitarbeiter Sicherheit,
Stabilität und Verl...
Vier darauf vergebene Termine wurden nicht oder zu spät abgesagt, habe ich in Rechnung gestellt. Mahnungen werden ignoriert. Möchte jetzt zum Mahnbescheid übergehen.
Weiß jmd, wie es sich vehalten würde, sollte der Pat. widersprechen?
Im Grunde genommen steht doch dann Aussage gegen Aussage...
Vielen Dank für eure Äußerungen und gute Nacht!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Schon immer "schwieriger" Patient. Rezept über 10 x KG wurde von dessen Seite abgebrochen und als abgebrochen abgerechnet.
Vier darauf vergebene Termine wurden nicht oder zu spät abgesagt, habe ich in Rechnung gestellt. Mahnungen werden ignoriert. Möchte jetzt zum Mahnbescheid übergehen.
Weiß jmd, wie es sich vehalten würde, sollte der Pat. widersprechen?
Im Grunde genommen steht doch dann Aussage gegen Aussage...
Vielen Dank für eure Äußerungen und gute Nacht!
Oder habe ich das falsch verstanden?
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10 x KG, Pat. hat 10 Termine erhalten.
1. Termin = Behandlung,
2. Termin = nicht gekommen, nicht abgesagt
3. Termin = Behandlung
4. Termin = nicht gekommen
5. Termin = nicht gekommen
6. Termin = nicht gekommen
Rezept abgebrochen/abgerechnet, 4 Termine in Rechnung gestellt.
Ja, manche sind, von wegen wiederholter 24-Std.-Aufklärung, aufklärungsresistent...
Vielen Dank!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Entschuldigung, hatte mich nicht deutlich genug ausgedrückt:
10 x KG, Pat. hat 10 Termine erhalten.
1. Termin = Behandlung,
2. Termin = nicht gekommen, nicht abgesagt
3. Termin = Behandlung
4. Termin = nicht gekommen
5. Termin = nicht gekommen
6. Termin = nicht gekommen
Rezept abgebrochen/abgerechnet, 4 Termine in Rechnung gestellt.
Ja, manche sind, von wegen wiederholter 24-Std.-Aufklärung, aufklärungsresistent...
Vielen Dank!
Ich denke, euer Pat. war wohl doch etwas komplizierter im Handling, sieht man an dem "Rein in die Kartoffeln und Raus aus den Kartoffeln" (Termine).
Jeder wird es hier menschlich und sachlich anders händeln. Für mich wäre beim 4. Date Schluss gewesen, natürlich nach einer Klärung (wie, was, warum). Und die erste Ausfallrechnung hätte mir der Kandidat schon in der 3. Behandlung bezahlt. 4. Ausfallrechnung ist ebenfalls erkämpfenswert.
Jedoch beim 4. Termin hätte ich abgebrochen und "AusdieMaus" und Folgetermine gestrichen. Das Risiko von weiteren Ausfällen wäre mir zu gross und mein Strickzeug habe ich nicht immer mit.
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666 schrieb:
Na, wenn derjenige die erste Ausfallrechnung in der Hand hält, dann ist er wohl nicht mehr so resistent...
Ich denke, euer Pat. war wohl doch etwas komplizierter im Handling, sieht man an dem "Rein in die Kartoffeln und Raus aus den Kartoffeln" (Termine).
Jeder wird es hier menschlich und sachlich anders händeln. Für mich wäre beim 4. Date Schluss gewesen, natürlich nach einer Klärung (wie, was, warum). Und die erste Ausfallrechnung hätte mir der Kandidat schon in der 3. Behandlung bezahlt. 4. Ausfallrechnung ist ebenfalls erkämpfenswert.
Jedoch beim 4. Termin hätte ich abgebrochen und "AusdieMaus" und Folgetermine gestrichen. Das Risiko von weiteren Ausfällen wäre mir zu gross und mein Strickzeug habe ich nicht immer mit.
Es geht auch hier um Schadensbegrenzung für den Patienten.
Bei deinen 4 Terminen würde ich es jetzt als miese Erfahrung abhaken und künftig schneller reagieren.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Ich hätte nach dem 4. Termin, also nach dem 2. Nichterscheinen, das Rezept wegen mangelnder Compliance abgebrochen und zwei Termine in Rechnung gestellt.
Es geht auch hier um Schadensbegrenzung für den Patienten.
Bei deinen 4 Terminen würde ich es jetzt als miese Erfahrung abhaken und künftig schneller reagieren.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Das Rezept wurde abgebrochen und abgerechnet. Die restlichen Termine hätten gleich von euch gestrichen werden müssen.
Oder habe ich das falsch verstanden?
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McMiki schrieb:
Wo steht denn was von 6 Behandlungen? Wenn der Patient 10 Termine bekommen hat, nach 8 abgebrochen hat und von den 8, vier nicht wahrgenommen hat...genau lesen kann manchmal so manches Missverständnis gar nicht erst entstehen lassen!!
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666 schrieb:
Hej du Oberschlauer...ich kann sehrwohl lesen, deine bisherigen Kommentare interessieren mich gleich Null, Wissen ist Macht, aber du hast sie nicht, und was du aus meinem Geschriebenen rausliest, ist absoluter Schwachsinn. Komisch, dass auch Ramona ins Staucheln kam, aber du bist ja wohl hier im Forum ein Obergscheiter...Gratulation.
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McMiki schrieb:
Ein Blick auf Ihre Homepage sagt alles...also kein Maßstab! Macht? Nimm sie und setze sie ein, zu lernen!
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666 schrieb:
Wenn der Pat. nach 6 Mal Behandlung abgebrochen hat, dann gebe ich Ramona Recht. Wenn er aber bei 10 vereinbarten Terminen absagt, dann wäre ich aber schon beim 7. Behandlungstermin stutzig geworden, wenn er diesen nicht/oder nicht rechtzeitig absagt, und hätte ihm dann nochmals die 24-Stunden Regelung erklärt und nach Hintergründen gefragt, wenn er so "schwierig" ist. Wenn du die Termine im Nachhinein (darauf vergebene Termine), folglich nach dem Abbruch vergibst, verstehe ich jetzt dann wohl irgendwas nicht richtig?
Somit hast Du eine schriftliche Bestätigung.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Wenn der Patient sein Patientenrechtegesetz mit dem Passus der Ausfallgebühren (etc.pp.) unterschrieben hat, dann reicht es das Dokument dem Anwalt zu geben, damit er die Ausfallgebühren einfordern kann.
Somit hast Du eine schriftliche Bestätigung.
stefan 302
Ich habe sie zwar noch nie gebracucht, aber vielleicht ist ein Inkassobüro deutlich günstiger als ein Anwalt.
Es gibt welche, die sammeln auch Kleinbeträge für einen gewissen Anteil ein. Besser als nichts ist es mitunter.
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Niniveh schrieb:
Hallo
Ich habe sie zwar noch nie gebracucht, aber vielleicht ist ein Inkassobüro deutlich günstiger als ein Anwalt.
Es gibt welche, die sammeln auch Kleinbeträge für einen gewissen Anteil ein. Besser als nichts ist es mitunter.
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