Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
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Da nirgends etwas von einem direkten Fenster nach außen als Pflicht steht, gehe ich davon aus, dass ich so auch für diese beiden Räume eine Zulassung als Behandlungsraum bekommen sollte, oder?
Hat jemand ähnliche Räume zugelassen?
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marcy schrieb:
Ich vergrößere meine bestehende Praxis zum Jahresanfang (direkter Nachbar geht raus). Wir müssen einige neue Trockenbauwände ziehen und dabei entstehen u.a. zwei Räume ohne direktes Fenster (jeweils ca. 15 qm gross). Wir werden über eine Verrohrung unter der Decke eine Entlüftungsmöglichkeit schaffen, sowie in allen Räumen ausreichend Oberlichter einbauen (Dreh- Kippfenster). Hierdurch kommt Licht und Luft von den Nachbarräumen, die direkt belüftet werden können. In den Zulassungsvoraussetzungen steht: "...ausreichend be- und entlüftbar sowie angemessen beleuchtbar...."
Da nirgends etwas von einem direkten Fenster nach außen als Pflicht steht, gehe ich davon aus, dass ich so auch für diese beiden Räume eine Zulassung als Behandlungsraum bekommen sollte, oder?
Hat jemand ähnliche Räume zugelassen?
Ich vergrößere meine bestehende Praxis zum Jahresanfang (direkter Nachbar geht raus). Wir müssen einige neue Trockenbauwände ziehen und dabei entstehen u.a. zwei Räume ohne direktes Fenster (jeweils ca. 15 qm gross). Wir werden über eine Verrohrung unter der Decke eine Entlüftungsmöglichkeit schaffen, sowie in allen Räumen ausreichend Oberlichter einbauen (Dreh- Kippfenster). Hierdurch kommt Licht und Luft von den Nachbarräumen, die direkt belüftet werden können. In den Zulassungsvoraussetzungen steht: "...ausreichend be- und entlüftbar sowie angemessen beleuchtbar...."
Da nirgends etwas von einem direkten Fenster als Pflicht steht, gehe ich davon aus, dass ich so auch für diese beiden Räume eine Zulassung als Behandlungsraum bekommen sollte, oder?
Hat jemand ähnliche Räume zugelassen?
Das ist so OK.
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Trotzdem möchte ich auf den Arbeitsschutz hinweisen, der bei einer Vergrößerung der Praxis sicher auch greifen wird.
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RoFo schrieb:
Es wird ja nur nach der Zulassung gefragt.
Trotzdem möchte ich auf den Arbeitsschutz hinweisen, der bei einer Vergrößerung der Praxis sicher auch greifen wird.
Ich hab da gute Erfahrungen gemacht. Die für mich zuständige Sachbearbeiterin war sehr kooperativ!
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mbone schrieb:
Wenn Du Deine Zulassung z.B. über AOK beantragst, macht es Sinn sich mit den zuständigen Sachbearbeitern in Verbindung zu setzen und evtl.Umbaumassnahmen, wenn möglich schriftlich, von denen absegnen zu lassen.
Ich hab da gute Erfahrungen gemacht. Die für mich zuständige Sachbearbeiterin war sehr kooperativ!
Es wird ja nur nach der Zulassung gefragt.
Trotzdem möchte ich auf den Arbeitsschutz hinweisen, der bei einer Vergrößerung der Praxis sicher auch greifen wird.
Danke, da habe ich gleich mal gegoogelt- und auch hier scheint mein Vorhaben völlig im grünen Bereich zu liegen.
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marcy schrieb:
RoFo schrieb am 29.12.17 09:53:
Es wird ja nur nach der Zulassung gefragt.
Trotzdem möchte ich auf den Arbeitsschutz hinweisen, der bei einer Vergrößerung der Praxis sicher auch greifen wird.
Danke, da habe ich gleich mal gegoogelt- und auch hier scheint mein Vorhaben völlig im grünen Bereich zu liegen.
Die neuen Arbeitsstättenrichtlinien besagen ganz anderes.
Jeder Raum in der sich MA aufhalten, benötigen Tageslicht (in den Richtlinien steht genau beschrieben, wieviel das sein muss), jedenfalls reicht ein Oberlicht nicht aus!
Zudem muss bei einem Umbau eine Neuzulassung durch das Landratsamt (Arbeitsstättenrichtlinie) erfolgen. Dazu gehört auch, dass Rezeptionen "einen freien Blick" der MA nach aussen vorweisen müssen, also Tageslicht benötigt.
So jedenfalls in BaWü
Setze dich mit deinem Vermieter in Verbindung, dieser soll sich mit dem LA in Verbindung setzen.
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stefan 302 schrieb:
leider nein.
Die neuen Arbeitsstättenrichtlinien besagen ganz anderes.
Jeder Raum in der sich MA aufhalten, benötigen Tageslicht (in den Richtlinien steht genau beschrieben, wieviel das sein muss), jedenfalls reicht ein Oberlicht nicht aus!
Zudem muss bei einem Umbau eine Neuzulassung durch das Landratsamt (Arbeitsstättenrichtlinie) erfolgen. Dazu gehört auch, dass Rezeptionen "einen freien Blick" der MA nach aussen vorweisen müssen, also Tageslicht benötigt.
So jedenfalls in BaWü
Setze dich mit deinem Vermieter in Verbindung, dieser soll sich mit dem LA in Verbindung setzen.
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morpheus-06 schrieb:
hier wurde nur nach der GKV Zulassung gefragt. Nach den neuen EU-Datenschutzverordnung müssen die Behandlungsräume auch schalldicht sein etc.
Ich denke nur, man sollte alle Fallstricke benennen, auch wenn "nur" nach der GKV Zulassung gefragt wird :wink:
Zu der EU-Datenschutzverordnung kommt noch das Gesundheitsamt,.........
By the way.... Guten Rutsch ins Neue Jahr :stuck_out_tongue: (Rakentensmilie fehlt :unamused:)
...Rackete hatte ich mit ..ck. geschrieben :stuck_out_tongue_winking_eye:
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stefan 302 schrieb:
korrekt.
Ich denke nur, man sollte alle Fallstricke benennen, auch wenn "nur" nach der GKV Zulassung gefragt wird :wink:
Zu der EU-Datenschutzverordnung kommt noch das Gesundheitsamt,.........
By the way.... Guten Rutsch ins Neue Jahr :stuck_out_tongue: (Rakentensmilie fehlt :unamused:)
...Rackete hatte ich mit ..ck. geschrieben :stuck_out_tongue_winking_eye:
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morpheus-06 schrieb:
Dir auch einen guten Rutsch !
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morpheus-06 schrieb:
marcy schrieb am 29.12.17 09:20:
Ich vergrößere meine bestehende Praxis zum Jahresanfang (direkter Nachbar geht raus). Wir müssen einige neue Trockenbauwände ziehen und dabei entstehen u.a. zwei Räume ohne direktes Fenster (jeweils ca. 15 qm gross). Wir werden über eine Verrohrung unter der Decke eine Entlüftungsmöglichkeit schaffen, sowie in allen Räumen ausreichend Oberlichter einbauen (Dreh- Kippfenster). Hierdurch kommt Licht und Luft von den Nachbarräumen, die direkt belüftet werden können. In den Zulassungsvoraussetzungen steht: "...ausreichend be- und entlüftbar sowie angemessen beleuchtbar...."
Da nirgends etwas von einem direkten Fenster als Pflicht steht, gehe ich davon aus, dass ich so auch für diese beiden Räume eine Zulassung als Behandlungsraum bekommen sollte, oder?
Hat jemand ähnliche Räume zugelassen?
Das ist so OK.
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