Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
plane gerade Räumlichkeiten für eine interdisziplinären Praxisgemeinschaft.
Es geht um die Raumhöhe: Ergos - Logos eine Raumhöhe 2,40 Meter
Physio 2,50 Meter
Habe bei der AOK angefragt die beharrt bei einer interdisziplinäreren Praxisgemeinschaft auf 2,50 Raumhöhe.
Ist das Verbands abhängig?
Die Richtlinien sind doch nur Empfehlungen und können sich nicht über die gesetzliche Regelung stellen habe ich gelesen.
Wie sind eure Erfahrungen mi den Mindestanforderungen?
Freue mich auf eure Antworten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Arcus58 schrieb:
Hallo zusammen,
plane gerade Räumlichkeiten für eine interdisziplinären Praxisgemeinschaft.
Es geht um die Raumhöhe: Ergos - Logos eine Raumhöhe 2,40 Meter
Physio 2,50 Meter
Habe bei der AOK angefragt die beharrt bei einer interdisziplinäreren Praxisgemeinschaft auf 2,50 Raumhöhe.
Ist das Verbands abhängig?
Die Richtlinien sind doch nur Empfehlungen und können sich nicht über die gesetzliche Regelung stellen habe ich gelesen.
Wie sind eure Erfahrungen mi den Mindestanforderungen?
Freue mich auf eure Antworten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
McMiki schrieb:
Häää?? Eine Physio-Praxis MUSS 2,50m haben...wieso sollte es bei einer interdisziplinären Praxis MIT Physio anders aussehen?? Da wirst du wohl nicht drumrum kommen!! Wie manche Leute immer versuchen etwas fest geregeltes zu Umgehen..glaub mir, du bist wahrscheinlich nicht der erste, der das versucht..
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
tom1350 schrieb:
Bei 2,40m will man eigentlich auch nicht arbeiten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Arcus58 schrieb:
Wenn die Räume klimatisiert sind , was will man mehr?
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
morpheus-06 schrieb:
Die Richtlinie ist keine Empfehlung sondern Bestandteil der RV und somit bindend. Für Ergo und Logo Behandlungsfläche 2.40 für PT 2.50m, also bei Mischbetrieb liegt es im Ermessen der Kassen ob unterschiedliche Höhen für die einzelnen Bereiche zugelassen werden.
Gefällt mir
Leider betrachten einzelne Kassen die Zulassungsempfehlungen nach dem redaktionellen Wortlaut als verbindlich.
Viele Krankenkassen kennen jedoch die Rechtsnatur der Empfehlungen und stellen sich nicht über die gesetzliche Regelung.Das erfordert sowohl eine individuelle Prüfung einer Praxis im Zulassungsvorgang, aber auch die Einräumung von Toleranzen.
Es gibt auch schon Gerichtsurteile von BW vom 15.07.05 dass auch Praxen mit einer Höhe von 2:45 bis 2:48 zugelassen werden muss.
Nochmals, mir geht es nur um die bürokratische KK (Neue Besetzung) die mir nicht erklären kann wieso weshalb und was eventuell an Toleranz durchgeht. Wie in dem Urteil schon angeführt 2:45 bis 2:48 Meter.
Danke!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Arcus58 schrieb:
Man liest eben so manches.So z.b. Institut für Wissen in der Wirtschaft (02.08.11)- Wie bindend sind die Einrichtungsrichtlinien?
Leider betrachten einzelne Kassen die Zulassungsempfehlungen nach dem redaktionellen Wortlaut als verbindlich.
Viele Krankenkassen kennen jedoch die Rechtsnatur der Empfehlungen und stellen sich nicht über die gesetzliche Regelung.Das erfordert sowohl eine individuelle Prüfung einer Praxis im Zulassungsvorgang, aber auch die Einräumung von Toleranzen.
Es gibt auch schon Gerichtsurteile von BW vom 15.07.05 dass auch Praxen mit einer Höhe von 2:45 bis 2:48 zugelassen werden muss.
Nochmals, mir geht es nur um die bürokratische KK (Neue Besetzung) die mir nicht erklären kann wieso weshalb und was eventuell an Toleranz durchgeht. Wie in dem Urteil schon angeführt 2:45 bis 2:48 Meter.
Danke!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
Es gibt ein Urteil aus BaWü, dies ist eine Einzelfallentscheidung. Du kannst auch den Weg der Klage gehen. Oben wurde schon geschrieben, dass die Richtlinie verbindlicher Teil der Rahmenverträge ist, nach § 124 Abs. 4 SGB V.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
idefix- schrieb:
Dann suche Räume mit 2,50 Metern Höhe und den Bereich für Ergo und Logo kannst Du ja auf 2,40 Meter abhängen, dann hast Du alle Richtlinien erfüllt.
Mein Profilbild bearbeiten