Wir bieten ab sofort eine spannende
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
mainbaby Sachsenhausen. Hier sind
es meist die aller Kleinsten, die
deine fachliche Kompetenz suchen.
Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
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Die anderen 20% bist du bei
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interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
Kennt sich jemand aus? Ich möchte einen Raum in meiner Logopädiepraxis vermieten an eine Person, die ein Nebengewerbe angemeldet hat. Jetzt geht es um den Mietvertrag. Kann das ein ganz normaler Wohnungsmietvertrag sein und reicht das, wenn einfach nur aufgeführt wird, dass der Raum nur für die gewerbliche Tätigkeit der Person zur Verfügung steht? Oder muss das ein spezieller Vertrag sein (ich habe echt keine Ahnung!)
Vielen Dank! :blush:
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kerfi schrieb:
Hallo!
Kennt sich jemand aus? Ich möchte einen Raum in meiner Logopädiepraxis vermieten an eine Person, die ein Nebengewerbe angemeldet hat. Jetzt geht es um den Mietvertrag. Kann das ein ganz normaler Wohnungsmietvertrag sein und reicht das, wenn einfach nur aufgeführt wird, dass der Raum nur für die gewerbliche Tätigkeit der Person zur Verfügung steht? Oder muss das ein spezieller Vertrag sein (ich habe echt keine Ahnung!)
Vielen Dank! :blush:
Hallo!
Kennt sich jemand aus? Ich möchte einen Raum in meiner Logopädiepraxis vermieten an eine Person, die ein Nebengewerbe angemeldet hat. Jetzt geht es um den Mietvertrag. Kann das ein ganz normaler Wohnungsmietvertrag sein und reicht das, wenn einfach nur aufgeführt wird, dass der Raum nur für die gewerbliche Tätigkeit der Person zur Verfügung steht? Oder muss das ein spezieller Vertrag sein (ich habe echt keine Ahnung!)
Vielen Dank! :blush:
Nicht, dass ich jetzt wirklich wüsste, was genau korrekt ist, deshalb nur ein paar Gedanken dazu.
Darfst du überhaupt untervermieten und wenn ja, an welche Unternehmen?
Hast du eine Kassenzulassung und ist dieser Raum inclusiv, dann frag erst mal die Zulassungsstelle.
Mietvertrag Wohnung/Gewerbe schließen sich gegenseitig aus.
Also zuerst in den eigenen Mietvertrag schauen, dann die Zulasdung klären und dann den Steuerberater konsultieren und schließlich zum RA.
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Und ich habe eine normale Kassenzulassung, aber dabei spielt dieser eine Raum ja keine Rolle. Der wurde von mir bisher auch nicht genutzt.
Es geht eigentlich nur darum, welchen Vertrag die Mieterin braucht, da sie den vorweisen muss für Finanzamt etc.
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kerfi schrieb:
Ach so, das hätte ich erwähnen sollen. Ich bin Eigentümer und hatte den Raum vorher auch vermietet. Das war allerdings ein Psychotherapeut, also kein Gewerbetreibender.
Und ich habe eine normale Kassenzulassung, aber dabei spielt dieser eine Raum ja keine Rolle. Der wurde von mir bisher auch nicht genutzt.
Es geht eigentlich nur darum, welchen Vertrag die Mieterin braucht, da sie den vorweisen muss für Finanzamt etc.
Freiberufliche Nutzung ist kein Problem, gewerbliche (z. B. für Handwerker) muss wg. Nutzungsänderung ggf. von der Gemeinde genehmigt werden.
Gewerbemietvertrag gäbe Dir als Vermieter mehr Rechte bzgl. Kündigung oder Mieterhöhung, es können auch mehr Kosten (z. B. K. der Verwaltung) als Nebenkosten angerechnet werden. Der gewerbliche Mieter ist lange nicht so geschützt wie der private.
Kannst Du Dir für kleines Geld von "Haus und Grund" aus dem Netz laden.
Freundlichen Gruß!
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nele69 schrieb:
Kommt drauf an, was die Dame macht.
Freiberufliche Nutzung ist kein Problem, gewerbliche (z. B. für Handwerker) muss wg. Nutzungsänderung ggf. von der Gemeinde genehmigt werden.
Gewerbemietvertrag gäbe Dir als Vermieter mehr Rechte bzgl. Kündigung oder Mieterhöhung, es können auch mehr Kosten (z. B. K. der Verwaltung) als Nebenkosten angerechnet werden. Der gewerbliche Mieter ist lange nicht so geschützt wie der private.
Kannst Du Dir für kleines Geld von "Haus und Grund" aus dem Netz laden.
Freundlichen Gruß!
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RoFo schrieb:
Da geht dann nur ein Gewerbemietvertrag .
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kerfi schrieb:
Danke!
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
..... auch für uns "Freiberufler" gibt es nur gewerbliche Räume (zu mieten).
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
..... auch für uns "Freiberufler" gibt es nur gewerbliche Räume (zu mieten).
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Richtig. Konnte ja nicht ahnen, dass kerfi als Vermieter fragt. Das ist eindeutig!
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RoFo schrieb:
JürgenK schrieb am 21.1.20 17:35:
..... auch für uns "Freiberufler" gibt es nur gewerbliche Räume (zu mieten).
MfG
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Richtig. Konnte ja nicht ahnen, dass kerfi als Vermieter fragt. Das ist eindeutig!
Ändert nichts am Gewerbemietvertrag.
Freundlichen Gruß!
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nele69 schrieb:
Stimmt nicht. In der Teilungserklärung eines Mehrparteienhauses kann auch eine freiberufliche Nutzung einer Einheit vorgesehen und erlaubt sein. Das ist in diesen Fällen eine zulässige Nutzung (auch von Wohnraum) und nicht gewerblich.
Ändert nichts am Gewerbemietvertrag.
Freundlichen Gruß!
Stimmt nicht. In der Teilungserklärung eines Mehrparteienhauses kann auch eine freiberufliche Nutzung einer Einheit vorgesehen und erlaubt sein. Das ist in diesen Fällen eine zulässige Nutzung (auch von Wohnraum) und nicht gewerblich.
Ändert nichts am Gewerbemietvertrag.
Freundlichen Gruß!
Es war die Frage nach dem Mietvertrag. Wohnung od Gewerbe.
Wohnung ist ausgeschlossen.
Es bleibt nur die gewerbliche Nutzung.
Was genau stimmt nicht?
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RoFo schrieb:
nele69 schrieb am 22.1.20 10:05:
Stimmt nicht. In der Teilungserklärung eines Mehrparteienhauses kann auch eine freiberufliche Nutzung einer Einheit vorgesehen und erlaubt sein. Das ist in diesen Fällen eine zulässige Nutzung (auch von Wohnraum) und nicht gewerblich.
Ändert nichts am Gewerbemietvertrag.
Freundlichen Gruß!
Es war die Frage nach dem Mietvertrag. Wohnung od Gewerbe.
Wohnung ist ausgeschlossen.
Es bleibt nur die gewerbliche Nutzung.
Was genau stimmt nicht?
FG
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nele69 schrieb:
JürgenK's Bemerkung, dass wir Freiberufler nur gewerbliche Räume mieten können. Meine Praxisräume z. B. sind sowohl für Wohnzwecke als auch zur freiberuflichen Nutzung zugelassen, nicht aber zur gewerblichen.
FG
MfG
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JürgenK schrieb:
Hallo nele, ich kenne auf dem Markt nur Wohnraum und gewerbliche Räume.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Hallo nele, ich kenne auf dem Markt nur Wohnraum und gewerbliche Räume.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Ich auch!
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RoFo schrieb:
JürgenK schrieb am 23.1.20 17:06:
Hallo nele, ich kenne auf dem Markt nur Wohnraum und gewerbliche Räume.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Ich auch!
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RoFo schrieb:
kerfi schrieb am 21.1.20 12:30:
Hallo!
Kennt sich jemand aus? Ich möchte einen Raum in meiner Logopädiepraxis vermieten an eine Person, die ein Nebengewerbe angemeldet hat. Jetzt geht es um den Mietvertrag. Kann das ein ganz normaler Wohnungsmietvertrag sein und reicht das, wenn einfach nur aufgeführt wird, dass der Raum nur für die gewerbliche Tätigkeit der Person zur Verfügung steht? Oder muss das ein spezieller Vertrag sein (ich habe echt keine Ahnung!)
Vielen Dank! :blush:
Nicht, dass ich jetzt wirklich wüsste, was genau korrekt ist, deshalb nur ein paar Gedanken dazu.
Darfst du überhaupt untervermieten und wenn ja, an welche Unternehmen?
Hast du eine Kassenzulassung und ist dieser Raum inclusiv, dann frag erst mal die Zulassungsstelle.
Mietvertrag Wohnung/Gewerbe schließen sich gegenseitig aus.
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