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Darf ich als zugelassene Physio-Praxis einen Raum an einen Osteopathen untervermieten?
Wie ist da die Rechtslage?
Könnte recherchieren, frag aber mal die Cracks hier im Forum.
Schönes WE
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Seelchen Wenn der Vermieter zustimmt, warum nicht?
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Horatio72 schrieb:
Klar, Vertrag zur Untermiete. Muss halt mit Mieter abgesprochen sein und dann so Kleinigkeiten klären wie Heizung etc. Hatte mal ne Ergo drin die 24 Stunden die Heizung angelassen hat. War ziemlich blöd mit der Nachzahlung nachher. Und das war vor 10 Jahren. Sollte jetzt natürlich erst Recht drauf geachtet werden.
In meinem Mietvertrag steht beispielsweise ein Passus, dass der Vermieter sich vorbehält die Miete zu erhöhen, wenn ich untervermiete.
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Stern22 schrieb:
@Seelchen Was sagt dein Mietvertrag dazu?
In meinem Mietvertrag steht beispielsweise ein Passus, dass der Vermieter sich vorbehält die Miete zu erhöhen, wenn ich untervermiete.
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Seelchen schrieb:
Hallo Forum
Darf ich als zugelassene Physio-Praxis einen Raum an einen Osteopathen untervermieten?
Wie ist da die Rechtslage?
Könnte recherchieren, frag aber mal die Cracks hier im Forum.
Schönes WE
Du musst abzüglich dieses Raumes noch die Zulassungsvorschriften erfüllen.
Ich glaube, da gab es noch ein, zwei Dinge, auf die man achten muss.
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Monatlich wechselnde Mieteinnahmen hingegen sind eine gewerbliche Einnahme.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Eine regelmäßig monatliche feste Miete ist keine gewerbliche Einnahme. Diese Aussage habe ich vom Leiter der Finanzbehörde in Berlin 2012 schriftlich erhalten.
Monatlich wechselnde Mieteinnahmen hingegen sind eine gewerbliche Einnahme.
Gruß von Monique
Demnach ist der Vermietung nur dann nicht gewerblich (umsatzsteuerfrei) wenn kein Inventar mitvermietet wird bzw. mitbenutzt wird. Sobald ein Raum inkl. Inventar (wie z. B. eine Behandlungsliege) vermietet wird, ist es auf jedem Fall gewerblich (und umsatzsteuerpflichtig). Und unabhängig davon ob fest oder wechselnd.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@M0nique Ich habe eine andere, schriftliche Aussage von Finanzministerium NRW aus 2021.
Demnach ist der Vermietung nur dann nicht gewerblich (umsatzsteuerfrei) wenn kein Inventar mitvermietet wird bzw. mitbenutzt wird. Sobald ein Raum inkl. Inventar (wie z. B. eine Behandlungsliege) vermietet wird, ist es auf jedem Fall gewerblich (und umsatzsteuerpflichtig). Und unabhängig davon ob fest oder wechselnd.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Hmm, ich vermiete meine voll eingerichteten Räume seit 2001. Als die Miete, die bis 2012 auf Nutzungsstunden berechnet wurde, die Grenze von 16.000 € (ich kann mich nicht mehr an die genaue Zahl erinnern) überschritten hatte, die Sachbearbeiter meines Finanzamts NRW überfordert waren, hatte ich mich bis zum Leiter der obersten Finanzbehörde in Berlin hochtelefoniert. Der hat o.g. Aussage getätigt und ich brauchte bei fester monatlicher Miete nie Umsatzsteuer für meine Mieteinnahmen meiner voll eingerichteter Praxis abführen.
Gruß von Monique
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pt ani schrieb:
Miete gilt dann als gewerbliche Einnahme.
Du musst abzüglich dieses Raumes noch die Zulassungsvorschriften erfüllen.
Ich glaube, da gab es noch ein, zwei Dinge, auf die man achten muss.
Und bei HP Leistungen haben sich die GKVs affig.
Hast du dass auf dem Schirm?
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Halbtitan schrieb:
Der Osteopath ist ja in der Regel ein Heilpraktiker.
Und bei HP Leistungen haben sich die GKVs affig.
Hast du dass auf dem Schirm?
Danke, war schon recht aufschlussreich. Mein Vermieter hat nix dagegen.
Meine einziger Angestellte geht in Rente und was machste mit 5 Behandlungsräumen.
Physio`s bekomm ich nicht , weil ich als alter analoger Steinzeitphysio das komplette
Work-life-Balance-rund-um-sorglos-paket nicht anbieten kann. Gibts noch Ideen?
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Oder klingt das zu aufwendig?
Habe wenig eigene Erfahrung damit, gesucht waren ja aber Ideen
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Teilzeit-Leser schrieb:
Wie wäre es denn nach sich selbstständig machen wollenden Ergos und/oder Logos zu suchen? Praxisgemeinschaft - jeder hat sein eigenes IK und seinen eigenen Kram - man könnte aber Wartebereich teilen und vielleicht auch eine Rezikraft.
Oder klingt das zu aufwendig?
Habe wenig eigene Erfahrung damit, gesucht waren ja aber Ideen
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eim schrieb:
Also ich verstehe die Problemenicht. Ich habe bei einer Physiotherapeutin einen Raum zur Untermiete angemietet und dafür muss sie zur Zeit keine Umsatzsteuer zahlen da ich ja als HP und PT (Privatbeh.) keine Umsatzsteuer zahlen muss und die Miete unter 6000,00 € jährlich liegt.Habe den Raum selber eingerichtet .
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Seelchen schrieb:
@Teilzeit-Leser Passt. Danke.
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Inche schrieb:
Evtl aus 5 runter auf 3 Räume zb größere Beh Räume mit Besserer Ausstatung zb mit einem Schrank incl Waschbecken und Schreibtisch,den könnte dann auch ein HP,eine Kosmetikerin oder Fußpflege mieten. Einen etwas größeren Gruppen Raum oder einen als KGG einrichten .Oder zum Büro umfunktionieren.
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Seelchen schrieb:
Hallo Leute
Danke, war schon recht aufschlussreich. Mein Vermieter hat nix dagegen.
Meine einziger Angestellte geht in Rente und was machste mit 5 Behandlungsräumen.
Physio`s bekomm ich nicht , weil ich als alter analoger Steinzeitphysio das komplette
Work-life-Balance-rund-um-sorglos-paket nicht anbieten kann. Gibts noch Ideen?
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